Eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung sollte regelmäßig von allen Tauchern, Anfängern wie Fortgeschrittenen durchgeführt werden. Dabei gilt die Regel, dass Personen unter 40 Jahren sich alle drei Jahre und Personen über 40 Jahre sich jedes Jahr untersuchen lassen sollten.
Folgende Erkrankungen/Zustände sind bei der Tauchtauglichkeit insbesondere zu berücksichtigen:
- Erkrankungen des:
- Atmungssystems – insbesondere Asthma bronchiale
- Augen und Augenanhangsgebilde ‒ ggf. Sehkorrektur erforderlich
- Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten – insbesondere Adipositas (Fettsucht), Diabetes mellitus
- Infektionserkrankungen – insbesondere akute Infektionen der oberen Luftwege
- Kreislaufsystems – insbesondere Hypertonie (Bluthochdruck)
- Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
- Nervensystems
- Hals-/Nasen-/Ohren-Bereichs
- Urogenitalsystems – insbesondere Nierenerkrankungen
- Verdauungssystems
- Flüssigkeitsgefüllte Implantate
- Schwangerschaft (Gerätetauchen ist kontraindiziert)
- Regelmäßige Medikamenteneinnahme
- Drogeneinnahme
Die Untersuchung darf von allen Ärzten, die sich an die aktuellen "Richtlinien der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin" halten, durchgeführt werden.
Das Verfahren
Bei der Tauchtauglichkeitsuntersuchung werden viele verschiedene Parameter untersucht und beurteilt. Zu diesen zählen obligat:
- Ausführliche Anamnese
- Die allgemeine körperliche Untersuchung inklusive Beurteilung des Allgemein- und Ernährungszustandes, Inspektion der Haut und Schleimhäute, Auskultation (Abhören) von Herz und Lunge, Palpation (Abtasten) des Abdomens (Bauch), orientierende neurologische Untersuchung, orientierende Untersuchung des Bewegungsapparates
- Spirometrie (Lungenfunktionstest)
- Otoskopie (Ohrspiegelung)
- Ruhe-EKG (Elektrokardiogramm)
- Ergometrie-EKG (Belastungs-EKG) – ab dem 40. Lebensjahr
Folgende Untersuchungen können fakultativ durchgeführt werden:
- Blutuntersuchungen – dabei werden für die Tauchtauglichkeit ein kleines Blutbild und eine Urinuntersuchung durchgeführt
- Ergometrie-EKG (Belastungs-EKG) – bei Personen unter dem 40. Lebensjahr fakultativ