Fetale Wachstumsrestriktion (FGR) – Symptome – Beschwerden
Die fetale Wachstumsrestriktion (krankhaft vermindertes Wachstum des ungeborenen Kindes) (FGR) verursacht bei der Schwangeren meist keine spezifischen Beschwerden und kann lange klinisch unauffällig verlaufen. Der Verdacht ergibt sich überwiegend aus klinischen Hinweisbefunden oder sonographischen Wachstumskontrollen. Belastbare Häufigkeitsangaben zu FGR-spezifischen mütterlichen Symptomen liegen nicht vor [LL1].
Pathognomonische Symptome (für eine Erkrankung eindeutig beweisende Beschwerden)
- Es bestehen keine pathognomonischen Symptome.
Mögliches subjektives Warnsignal
- Verminderte oder veränderte Kindsbewegungen – Abnahme der individuell üblichen Häufigkeit oder Stärke der fetalen Bewegungen (Bewegungen des ungeborenen Kindes); kein spezifisches Symptom der FGR, aber ein klinisch bedeutsames Warnsignal für eine mögliche fetale Beeinträchtigung. Verminderte Kindsbewegungen sind mit FGR, plazentarer Dysfunktion (Funktionsstörung des Mutterkuchens), intrauterinem Fruchttod (Tod des ungeborenen Kindes im Mutterleib) und weiteren ungünstigen perinatalen Ergebnissen (Ergebnissen im Zeitraum kurz vor, während und nach der Geburt) assoziiert und erfordern eine unverzügliche geburtshilfliche Abklärung [1, 2, LL1, LL3].
- Ein routinemäßiges formalisiertes Zählen der Kindsbewegungen wird im Low-risk-Kollektiv nicht empfohlen. Maßgeblich ist die von der Schwangeren wahrgenommene Veränderung gegenüber dem individuellen Bewegungsmuster des Feten (ungeborenen Kindes) [LL3].
Klinische Hinweisbefunde
- Für das Gestationsalter (Schwangerschaftsalter) zu kleiner oder unzureichend zunehmender Fundusstand bzw. Symphysen-Fundus-Abstand
- Kann sich als Diskrepanz zwischen Uterusgröße (Größe der Gebärmutter) und Gestationsalter darstellen.
- Die klinische Beurteilung besitzt nur eine begrenzte Sensitivität und Spezifität. Bei einem auffälligen oder nicht sicher beurteilbaren Befund soll eine Ultraschallbiometrie erfolgen [LL1].
Warnzeichen assoziierter Schwangerschaftskomplikationen
Die folgenden Beschwerden werden nicht durch die FGR selbst verursacht. Sie können auf eine zugrunde liegende oder begleitende plazentare bzw. hypertensive Schwangerschaftserkrankung (Schwangerschaftserkrankung mit erhöhtem Blutdruck) hinweisen:
- Persistierende starke Kopfschmerzen, Sehstörungen oder neurologische Symptome (Beschwerden des Nervensystems) – möglicher Hinweis auf eine schwere Präeklampsie (schwangerschaftsbedingte Erkrankung mit Bluthochdruck und möglicher Organbeteiligung) bzw. drohende Eklampsie (Krampfanfall im Zusammenhang mit einer Präeklampsie) [LL2]
- Rechtsseitige Oberbauchschmerzen oder epigastrische Schmerzen (Schmerzen in der Magengrube) – möglicher Hinweis auf eine Präeklampsie mit schwerer Organbeteiligung oder ein HELLP-Syndrom (schwere Schwangerschaftskomplikation mit Auflösung roter Blutkörperchen, erhöhten Leberwerten und verminderter Blutplättchenzahl) [LL2]
- Übelkeit, Erbrechen, thorakale Schmerzen (Brustschmerzen) oder Dyspnoe (Atemnot) – mögliche Begleitsymptome einer schweren hypertensiven Schwangerschaftserkrankung [LL2]
- Bewusstseinsstörung oder Krampfanfall – geburtshilflicher Notfall mit Verdacht auf Eklampsie oder eine andere schwere neurologische Komplikation [LL2]
- Vaginale Blutung mit plötzlich einsetzenden anhaltenden abdominalen (den Bauch betreffenden) oder dorsalen Schmerzen (Rückenschmerzen), uteriner Druckschmerzhaftigkeit (Druckschmerz der Gebärmutter), Wehen oder uterinem Hypertonus (anhaltend erhöhte Spannung der Gebärmutter) – möglicher Hinweis auf eine vorzeitige Plazentalösung (vorzeitige Ablösung des Mutterkuchens); diese kann mit einer plazentabedingten FGR assoziiert sein, stellt jedoch kein Symptom der FGR selbst dar [3, LL1]
Hinweis
Eine FGR kann anhand von Beschwerden oder klinischen Untersuchungsbefunden weder bestätigt noch sicher ausgeschlossen werden. Bei klinischem Verdacht ist eine sonographische Abklärung erforderlich. Fetale Biometrie, Dopplersonographie, Kardiotokographie und Beurteilung der Fruchtwassermenge sind apparative Diagnose- bzw. Überwachungsverfahren und keine Symptome [LL1].
Abkürzungen
- AWMF – Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften
- FGR – Fetal Growth Restriction
- HELLP – Hemolysis, Elevated Liver Enzymes, Low Platelet Count
- LL – Leitlinie
Autoren: Prof. Dr. med. G. Grospietsch, Dr. med. W. G. Gehring
Literatur
- Bradford BF, Hayes DJL, Damhuis S et al.: Decreased fetal movements: Report from the International Stillbirth Alliance conference workshop. Int J Gynaecol Obstet 2024;165(2):579-585. doi: 10.1002/ijgo.15242
- Carroll L, Gallagher L, Smith V: Pregnancy, birth and neonatal outcomes associated with reduced fetal movements: A systematic review and meta-analysis of non-randomised studies. Midwifery 2023;116:103524. doi: 10.1016/j.midw.2022.103524
- Schneider E, Kinzler WL: Placental Abruption: Pathophysiology, Diagnosis, and Management. Clin Obstet Gynecol 2025;68(1):98-104. doi: 10.1097/GRF.0000000000000903
Leitlinien
- Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe: S2k-Leitlinie Fetale Wachstumsrestriktion. AWMF-Registernummer 015-080, Version 2.1, Stand: Oktober 2024. Langfassung [LL1]
- Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe: S2k-Leitlinie Hypertensive Erkrankungen in der Schwangerschaft: Diagnostik und Therapie. AWMF-Registernummer 015-018, Version 7.0, Stand: 17.07.2024. Langfassung [LL2]
- Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin, Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe: S3-Leitlinie: Fetale Überwachung in der Schwangerschaft (Indikation und Methodik zur fetalen Zustandsdiagnostik im Low-risk-Kollektiv). AWMF-Registernummer 015-089, Version 1.2, Stand: Februar 2023. Langfassung [LL3]