Fetale Wachstumsrestriktion (FGR) – Medizingerätediagnostik

Die Diagnostik und Überwachung der fetalen Wachstumsrestriktion (krankhaft eingeschränkten Wachstums des ungeborenen Kindes) (FGR) erfordern eine Kombination aus serieller Sonographie, fetomaternaler Dopplersonographie und Kardiotokographie. Kein Einzelverfahren erlaubt eine zuverlässige Beurteilung des fetalen Gefährdungszustands (Gefährdungszustands des ungeborenen Kindes) [1, LL1].

Obligate Medizingerätediagnostik

  • Sonographie:
    • Überprüfung der Schwangerschaftsdatierung anhand der frühschwangerschaftlich bestimmten Scheitel-Steiß-Länge (Länge des ungeborenen Kindes vom Scheitel bis zum Steiß) – bei unbekanntem Konzeptionstermin (Zeitpunkt der Empfängnis) Korrektur des anamnestisch bestimmten Gestationsalters (Schwangerschaftsalters), wenn dieses um mindestens sieben Tage vom sonographisch bestimmten Gestationsalter abweicht; keine Korrektur bei bekanntem Konzeptionstermin, beispielsweise nach intrazytoplasmatischer Spermieninjektion; eine im späteren Schwangerschaftsverlauf festgestellte Wachstumsabweichung darf nicht durch eine Neudatierung der Schwangerschaft ausgeglichen werden [LL1]
    • Fetale Biometrie mit Bestimmung von Biparietaldurchmesser (Querdurchmesser des kindlichen Kopfes), Kopfumfang, Abdomenumfang (Bauchumfang) und Femurlänge (Länge des Oberschenkelknochens); der Abdomenumfang ist neben dem fetalen Schätzgewicht der wichtigste biometrische Parameter zur Erkennung einer FGR
    • Berechnung des fetalen Schätzgewichts und Zuordnung von Abdomenumfang und Schätzgewicht zu gestationsaltersbezogenen Perzentilen (Vergleichswerten für das jeweilige Schwangerschaftsalter) [LL1]
    • Serielle Beurteilung der Wachstumsgeschwindigkeit – das Intervall zwischen zwei zur Wachstumsbeurteilung herangezogenen Fetometrien sollte mindestens zwei Wochen betragen [LL1]
    • Beurteilung der fetalen Proportionen (Körperproportionen des ungeborenen Kindes), insbesondere des Verhältnisses von Kopf- zu Abdomenumfang
    • Bestimmung der Fruchtwassermenge vorzugsweise mittels Single-deepest-Pocket-Methode; der Befund darf nur zusammen mit den übrigen Überwachungsparametern interpretiert werden [LL1]
    • Sonographische Feindiagnostik zum Ausschluss fetaler Fehlbildungen (Fehlbildungen des ungeborenen Kindes) und anderer Ursachen eines Small-for-Gestational-Age-Fetus (für das Schwangerschaftsalter zu kleinen ungeborenen Kindes) (SGA-Fetus) bzw. einer FGR – soll bei der Abklärung eines möglichen SGA-/FGR-Fetus erfolgen [LL1]
    • Beurteilung von Plazentalokalisation und -morphologie (Lage und Form des Mutterkuchens) sowie Nabelschnuransatz und Nabelschnurgefäßen [LL1]
  • Fetomaternale Dopplersonographie:
    • Arteria umbilicalis (Nabelarterie) – Bestimmung des Pulsatilitätsindex (PI; Maß für den Strömungswiderstand); ein PI oberhalb der 95. Perzentile ist pathologisch; Beurteilung des enddiastolischen Blutflusses (Blutflusses am Ende der Entspannungsphase des Herzens) einschließlich fehlenden enddiastolischen Flusses (Absent end-diastolic Flow, AEDF) und reversen enddiastolischen Flusses (umgekehrten Blutflusses am Ende der Entspannungsphase des Herzens) (Reversed end-diastolic Flow, REDF); obligater Bestandteil der Überwachung einer FGR [LL1]
    • Arteria cerebri media (mittlere Hirnarterie) – Bestimmung des PI zur Erfassung einer zerebralen Vasodilatation (Erweiterung der Hirngefäße); ein PI unterhalb der 5. Perzentile weist auf eine zerebrale Umverteilung (Umverteilung des kindlichen Blutflusses zugunsten des Gehirns) hin; zusätzliche Untersuchung zur Dopplersonographie der Arteria umbilicalis, besonders bedeutsam bei später FGR [LL1]
    • Zerebroplazentare Ratio (Verhältnis zwischen Hirn- und Plazentadurchblutung) (CPR) – Berechnung als Quotient aus dem PI der Arteria cerebri media und dem PI der Arteria umbilicalis; eine CPR unterhalb der 5. Perzentile ist ein diagnostisches Kriterium der späten FGR; der Stellenwert als alleiniger Verlaufsparameter ist nicht abschließend geklärt [LL1]
    • Ductus venosus (venöses Gefäß des kindlichen Kreislaufs) – Beurteilung der a-Welle; obligater Bestandteil der Überwachung einer frühen FGR; eine wiederholt fehlende oder reverse a-Welle weist auf eine drohende bzw. bestehende fetale Azidämie (Übersäuerung des kindlichen Blutes) und ein erhöhtes Risiko des intrauterinen Fruchttodes (Todes des ungeborenen Kindes im Mutterleib) hin [1, LL1]
    • Arteriae uterinae (Gebärmutterarterien) – Bestimmung des mittleren PI bei der initialen Abklärung, insbesondere bei früher FGR, zur Beurteilung des uteroplazentaren Gefäßwiderstands (Gefäßwiderstand zwischen Gebärmutter und Mutterkuchen); ein mittlerer PI oberhalb der 95. Perzentile ist ein diagnostisches Kriterium der frühen FGR; der prädiktive Nutzen serieller Messungen im letzten Schwangerschaftsdrittel ist nicht ausreichend belegt [LL1]
    • Kontrollintervalle – Anpassung an Gestationsalter, Schweregrad und Dopplerbefund; bei früher FGR und unauffälligem Dopplerbefund der Arteria umbilicalis erscheinen Kontrollen im Abstand von zwei Wochen ausreichend; bei schwerer FGR sind kürzere Intervalle zu erwägen; bei einem PI der Arteria umbilicalis oberhalb der 95. Perzentile mindestens wöchentliche, bei AEDF oder REDF deutlich engmaschigere Kontrollen [LL1]
    • Qualitätssicherung – pathologische Messungen der Arteria cerebri media, der CPR oder des Ductus venosus sollten innerhalb von 24 Stunden bestätigt werden, wenn daraus eine Entscheidung über den Entbindungszeitpunkt abgeleitet werden soll [LL1]
  • Kardiotokographie:
    • Konventionelle Kardiotokographie zur Erkennung akuter hypoxischer Veränderungen (Veränderungen durch Sauerstoffmangel) und rezidivierender Dezelerationen (wiederholt auftretender Abfälle der kindlichen Herzfrequenz) – nicht als alleinige Methode zur Überwachung einer FGR geeignet [1, LL1]
    • Computergestützte Kardiotokographie nach Dawes-Redman bzw. Oxford-CTG mit Analyse der Kurzzeitvariation (Short-term Variation, STV) – soll bei einer FGR, insbesondere bei früher FGR, eingesetzt werden [1, LL1]

In Abhängigkeit von den Ergebnissen der Anamnese, körperlichen Untersuchung, Labordiagnostik und obligaten Medizingerätediagnostik – zur differentialdiagnostischen Abklärung bei früher, schwerer oder ätiologisch unklarer FGR sowie weiteren fetalen Auffälligkeiten

  • Spezialisierte fetale Organdiagnostik:
    • Fetale Echokardiographie nur bei kardialer Auffälligkeit (Auffälligkeit am Herzen) in der sonographischen Feindiagnostik oder bei konkretem Verdacht auf eine fetale Herzerkrankung (Herzerkrankung des ungeborenen Kindes)
    • Fetale Neurosonographie nur bei zentralnervöser Auffälligkeit (Auffälligkeit des Gehirns oder Rückenmarks) in der sonographischen Feindiagnostik oder bei konkretem Verdacht auf eine Erkrankung des fetalen Zentralnervensystems (Gehirns und Rückenmarks des ungeborenen Kindes)
  • Fetale Magnetresonanztomographie – ausschließlich als ergänzende Untersuchung nach qualifizierter sonographischer Feindiagnostik, wenn eine vermutete fetale Auffälligkeit sonographisch nicht abschließend beurteilt werden kann und das Untersuchungsergebnis das weitere Management beeinflussen kann; die isolierte FGR ist keine eigenständige Indikation zur fetalen Magnetresonanztomographie [LL2]

Nicht routinemäßig indizierte Verfahren

  • Biophysikalisches Profil – nicht zur routinemäßigen oder alleinigen FGR-Überwachung; insbesondere bei schwerer früher FGR besteht eine relevante Rate unklarer bzw. falsch negativer Befunde und kein belegter Vorteil hinsichtlich der perinatalen Mortalität (Sterblichkeit im Zeitraum um die Geburt) [LL1]
  • Dopplersonographie weiterer fetaler Gefäße wie Aorta fetalis (Hauptschlagader des ungeborenen Kindes), Vena umbilicalis (Nabelvene) oder Vena cava inferior (untere Hohlvene) – außerhalb spezieller Fragestellungen bzw. wissenschaftlicher Untersuchungen aufgrund unzureichender Evidenz nicht empfohlen [LL1]

Abkürzungen

  • AEDF – Absent end-diastolic Flow
  • AWMF – Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften
  • CPR – Cerebroplacental Ratio
  • CTG – Kardiotokographie
  • DGGG – Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
  • FGR – Fetal Growth Restriction
  • LL – Leitlinie
  • OEGGG – Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
  • PI – Pulsatilitätsindex
  • REDF – Reversed end-diastolic Flow
  • SGA – Small for Gestational Age
  • SGGG – Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
  • STV – Short-term Variation

Autoren: Prof. Dr. med. G. Grospietsch, Dr. med. W. G. Gehring

Literatur

  1. Lees CC, Romero R, Stampalija T et al.: Clinical Opinion: The diagnosis and management of suspected fetal growth restriction: an evidence-based approach. Am J Obstet Gynecol 2022;226(3):366-378. doi: 10.1016/j.ajog.2021.11.1357

Leitlinien

  1. Kehl S, Bahlmann F, Dötsch J et al.: Fetale Wachstumsrestriktion. Leitlinie der DGGG, OEGGG und SGGG. Geburtsh Frauenheilkd 2025;85(10):1033-1060. S2k-Leitlinie, AWMF-Registernummer 015-080, Version 2.1, Stand 01.10.2024, gültig bis 30.09.2029; Langfassung. [LL1]
  2. Prayer D, Malinger G, De Catte L et al.: ISUOG Practice Guidelines (updated): performance of fetal magnetic resonance imaging. Ultrasound Obstet Gynecol 2023;61(2):278-287. doi: 10.1002/uog.26129 [LL2]