Lichen sclerosus der Vulva – Labordiagnostik

Laborparameter 1. Ordnung – obligate Laboruntersuchungen

  • Keine – bei klinisch typischem Lichen sclerosus vulvae (chronisch-entzündliche Hauterkrankung der Vulva) sind keine obligaten Laboruntersuchungen zur Diagnosesicherung erforderlich. Die Diagnose basiert in der Regel auf dem charakteristischen klinischen Erscheinungsbild [LL1].
  • Eine routinemäßige histologische Sicherung (feingewebliche Bestätigung) aller Verdachtsfälle ist nicht erforderlich [LL1].

Laborparameter 2. Ordnung – in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Anamnese und der körperlichen Untersuchung – zur Diagnosesicherung und differentialdiagnostischen Abklärung 

  • Hautbiopsie (Entnahme einer Hautgewebeprobe) mit histopathologischer Untersuchung (feingeweblicher Untersuchung) – bei klinischer Indikation [LL1]:
    • Indikationen:
      • klinisch nicht eindeutige Diagnose
      • Verdacht auf Dysplasie (krankhafte Zellveränderung) beziehungsweise Malignität (Bösartigkeit)
      • fehlendes Ansprechen auf die Erstlinientherapie (zuerst empfohlene Behandlung) nach Überprüfung der Therapieadhärenz (konsequente Anwendung der Behandlung)
      • neu aufgetretene hyperkeratotische Läsionen (stark verhornte krankhafte Hautveränderungen)
      • neu aufgetretene Erosionen (oberflächliche Hautdefekte) oder Ulzerationen (Geschwürbildungen) – diese sollen zum Ausschluss einer HPV-unabhängigen vulvären intraepithelialen Neoplasie (Krebsvorstufe der Vulva ohne Zusammenhang mit humanen Papillomviren) beziehungsweise eines Plattenepithelkarzinoms (bösartiger Tumor aus Deckzellen) biopsiert werden
    • Biopsieentnahme:
      • bevorzugt aus einer unbehandelten, klinisch typischen weißlichen Läsion mit Hyperkeratose (verstärkter Verhornung), Blässe oder Sklerose (Gewebeverhärtung)
      • bei Fissuren (Hauteinrissen) gegebenenfalls am Ende der Fissur
      • bei Erosionen aus dem Randbereich, nicht aus dem Zentrum der erosiven Läsion
      • bei verkürzten Labia minora (kleinen Schamlippen) gegebenenfalls Biopsie am kaudalen Ende (unteren Ende) als möglichem Bereich der Krankheitsaktivität
      • wurde vor Beginn der initialen Therapie keine Biopsie durchgeführt, wird für eine zuverlässige histologische Diagnose eine dreiwöchige Behandlungspause empfohlen; ist diese nicht tolerabel, sollte der Histopathologe (Arzt für feingewebliche Diagnostik) über Art und Dauer der Vorbehandlung informiert werden [LL1]
    • Typische histopathologische Befunde einer etablierten Lichen-sclerosus-Läsion [LL1]:
      • kompakte Orthohyperkeratose (verstärkte Verhornung ohne verbliebene Zellkerne in der Hornschicht)
      • epidermale Atrophie (Verdünnung der Oberhaut)
      • Basalzelldegeneration (Schädigung der Zellen der untersten Oberhautschicht)
      • dermale Hyalinisierung (glasartige Umwandlung des Bindegewebes der Lederhaut)
      • Interface-Dermatitis (Entzündung an der Grenzschicht zwischen Oberhaut und Lederhaut) mit bandförmigem lymphozytärem Infiltrat (bandförmiger Ansammlung von Abwehrzellen), typischerweise unterhalb der hyalinisierten beziehungsweise ödematösen Dermis (Lederhaut)
      • follikuläre Destruktion (Zerstörung von Haarfollikeln) im Bereich behaarter Haut
    • Beachte: In frühen Krankheitsstadien können histopathologische Veränderungen unspezifisch sein; die klinisch-histopathologische Korrelation (Abgleich von klinischem und feingeweblichem Befund) ist daher entscheidend [LL1].
  • Diagnostik auf assoziierte Autoimmunerkrankungen (Erkrankungen durch fehlgeleitete Abwehrreaktionen gegen körpereigenes Gewebe) – nur bei entsprechender klinischer beziehungsweise anamnestischer Indikation [LL1]:
    • Autoimmune Schilddrüsenerkrankungen sind mit Lichen sclerosus assoziiert [1].
    • Weitere Laboruntersuchungen auf assoziierte Autoimmunerkrankungen erfolgen ausschließlich bei entsprechender klinischer beziehungsweise anamnestischer Indikation [LL1].
  • Mikrobiologische Diagnostik (Untersuchung auf Krankheitserreger) – nur bei Symptomen oder klinischen Zeichen einer koexistierenden Infektion [LL1]:
    • bakteriologischer Hautabstrich (Abstrich zum Nachweis von Bakterien) bei Verdacht auf bakterielle Infektion
    • mykologische Untersuchung (Untersuchung auf Pilze) bei Verdacht auf Pilzinfektion
    • virologische beziehungsweise erregerbezogene Diagnostik (Untersuchung auf Viren beziehungsweise andere Krankheitserreger) bei entsprechendem klinischen Verdacht
  • Epikutantest (Pflastertest auf Kontaktallergien) – nur selten erforderlich; bei Verdacht auf eine sekundäre, insbesondere medikamentös bedingte Kontaktallergie nach vorheriger dermatologischer Beurteilung erwägen [LL1]

Autoren: Prof. Dr. med. G. Grospietsch, Dr. med. W. G. Gehring

Literatur

  1. Lai CC, Chen HC, Chen YN et al.: Associations of Lichen Sclerosus With Autoimmune Diseases: A Systematic Review and Meta-Analysis. BJOG 2026;133(6):1147-1156. doi: 10.1111/1471-0528.70182

Leitlinien

  1. S3-Leitlinie: Lichen sclerosus. (AWMF-Registernummer: 013 - 105), Version 1.0, Stand 16.06.2025 Langfassung