Schwangerschaft und Flugreisen

Flugreisen gelten bei einer unkomplizierten Einlingsschwangerschaft weitgehend als sicher. Studien und Leitlinien zeigen, dass gelegentliche Flugreisen weder das Risiko für Frühgeburt noch für fetale Komplikationen signifikant erhöhen [1-4]. Die meisten Einschränkungen ergeben sich nicht aus medizinischen Gründen, sondern aus den Beförderungsbedingungen der Airlines, die ab der späten Schwangerschaft zunehmend strenger werden [2, 5, 6].

Flugreisen bis zur 36. Schwangerschaftswoche (SSW)

Schwangere mit einem unkomplizierten Schwangerschaftsverlauf können üblicherweise bis zur 36. SSW ohne ärztliches Attest fliegen [1-4].

Viele Airlines verlangen jedoch bereits ab der 28. SSW eine sogenannte Fit-to-Fly-Bescheinigung, daher wird empfohlen, ab diesem Zeitpunkt ein ärztliches Attest mitzuführen [2, 5].

Ein solches Attest sollte enthalten:

  • den voraussichtlichen Geburtstermin,
  • die Bestätigung eines unkomplizierten Schwangerschaftsverlaufs,
  • die Aussage, dass keine Kontraindikationen gegen eine Flugreise bestehen, z. B. keine Blutungen, kein Zervixbefund, keine drohende Frühgeburt [1, 3, 5].

Nach der 36. SSW oder bei kompliziertem Verlauf

Ab der 36. SSW (bei Mehrlingen oft ab der 32. SSW) akzeptieren viele Fluggesellschaften eine Beförderung nur noch mit Ausnahmegenehmigung. Medizinisch steigt in dieser Phase die Wahrscheinlichkeit für einen spontanen Geburtsbeginn deutlich an, weshalb sowohl medizinische als auch organisatorische Risiken berücksichtigt werden müssen [1, 4].

Eine Ausnahmegenehmigung erfordert ein ärztliches Attest, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dieses muss ausdrücklich bestätigen:

  • dass eine Untersuchung stattgefunden hat,
  • dass der Geburtstermin bekannt ist,
  • dass die Schwangere flugreisetauglich ist und keine medizinischen Kontraindikationen bestehen [2, 4, 5].

Komplizierte Schwangerschaften oder Mehrlingsschwangerschaften

Bei Mehrlingsschwangerschaften oder komplexen Verläufen (z. B. Wachstumsrestriktion (Wachstumsverzögerung des ungeborenen Kindes), Hypertonie (Bluthochdruck), Plazentakomplikationen, erhöhtem Thromboserisiko) empfehlen Leitlinien eine besonders zurückhaltende Indikationsstellung für Flugreisen [1, 4, 5].

Bewegungsmangel und Thromboserisiko
Der venöse Rückstrom ist in der Schwangerschaft physiologisch reduziert; langes Sitzen erhöht das Thromboserisiko. Studien und Leitlinien empfehlen daher:

  • Regelmäßige Bewegung (Aufstehen alle 30-60 min)
  • Fuß- und Beinübungen im Sitzen
  • Ausreichende Hydrierung
  • Ggf. Kompressionsstrümpfe Klasse 1-2 [1-3]

Eine medikamentöse Prophylaxe ist nur in ausgewählten Hochrisikosituationen indiziert (z. B. bekannte Thrombophilie/erhöhte Neigung zu Blutgerinnseln) und setzt eine individuelle Risikoprüfung voraus [1].

Sitzgurt-Empfehlung

Der Gurt sollte unterhalb des Bauches, über den Hüftknochen geführt werden („below the bump“) [6].

Nach geburtshilflichen Eingriffen

  • Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung)/Chorionzottenbiopsie (Gewebeentnahme aus dem Mutterkuchen zur Diagnose von Erbkrankheiten):
    Flugreisen sind üblicherweise nach 24-48 Stunden möglich, sofern keine Komplikationen auftreten (z. B. Blutungen, Fruchtwasserabgang).
  • Cerclage (Zervixstützung/Gebärmutterhalsumschlingung zur Stabilisierung der Schwangerschaft):
    Abhängig von individueller Stabilität → ärztliche Rücksprache erforderlich
  • IVF (In-vitro-Fertilisation/künstliche Befruchtung im Labor) oder ICSI (intrazytoplasmatische Spermieninjektion/Befruchtung, bei der ein einzelnes Spermium direkt in die Eizelle eingespritzt wird):
    Flüge sind medizinisch nicht grundsätzlich kontraindiziert; größere Belastungen und Dehydratation (Austrocknung) sollten vermieden werden [3-5].

Kontraindikationen (Gegenanzeigen)

Bei folgenden Zuständen wird vom Fliegen abgeraten [1-4]:

  • Drohende Frühgeburt
  • Relevante vaginale Blutungen
  • Vorzeitige Wehen
  • Vorzeitiger Blasensprung
  • Plazentakomplikationen (z. B. Placenta praevia (tief sitzender Mutterkuchen, der den Geburtsweg blockiert) mit Blutungsrisiko)
  • Unkontrollierte Hypertonie (Bluthochdruck), Präeklampsie ("Schwangerschaftsvergiftung")
  • Schwere Anämie (Blutarmut)
  • Schwere kardio-pulmonale Erkrankungen (Herz-Lungen-Erkrankungen)
  • Akute Infektionen mit Fieber

Empfohlene medizinische Vorbereitung vor Reiseantritt

  • Aktueller Mutterpass
  • Attest ab der 28. SSW
  • Informationen zur Krankenversicherung im Ausland
  • Auswahl eines Sitzplatzes mit Bewegungsfreiheit (Gangplatz)
  • Kompressionsstrümpfe bei erhöhtem Risiko
  • Prüfung der Notfallversorgung im Zielland (Geburtskliniken)

Literatur

  1. American College of Obstetricians and Gynecologists: ACOG Committee Opinion No. 746: Air Travel During Pregnancy. Obstet Gynecol. 2018;132(2):e64-e66. doi:10.1097/AOG.0000000000002757.
  2. Hezelgrave NL, Whitty CJM, Shennan AH, Chappell LC: Advising on travel during pregnancy. BMJ. 2011;342:d2506. doi:10.1136/bmj.d2506.
  3. Shalev Ram H et al.: Air travel during pregnancy and the risk of adverse pregnancy outcomes as gestational age and weight at birth: A retrospective study among 284,069 women in Israel between the years 2000 to 2016. PLoS One. 2020;15(2):e0228639. doi:10.1371/journal.pone.0228639.
  4. Savona-Ventura C, Mahmood T: Commercial air and high-altitude travel by pregnant women: A scientific review commissioned by the European Board and College of Obstetrics and Gynaecology (EBCOG). Eur J Obstet Gynecol Reprod Biol. 2022;272:217-219. doi:10.1016/j.ejogrb.2022.03.047.
  5. Fernando M, Giles ML, Krishnaswamy S, Cole S: The pregnant traveller: An overview of general travel advice. ANZJ Obstet Gynaecol. 2023;63(5):638-642. doi:10.1111/ajo.13686.
  6. NHS: Travelling in pregnancy.