Schwangerschaft und Flugreisen
Folgende Punkte sind für Schwangere zu beachten:
Bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (SSW) bzw. bis vier Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin:
- Werdende Mütter mit einem unkomplizierten Schwangerschaftsverlauf können im Regelfall ohne gynäkologisches Attest fliegen.
- Es wird jedoch empfohlen, ab der 28. SSW ein ärztliches Attest bei sich zu führen. Dieses sollte folgende Punkte beinhalten:
- erwarteter Geburtstermin
- Bestätigung, dass die Schwangerschaft unkompliziert verläuft und keine Krankheiten vorliegen, die eine Kontraindikation (Gegenanzeige) für eine Flugreise sind.
Nach der 36. SSW oder bei kompliziertem Schwangerschaftsverlauf:
- Im Regelfall ist eine Ausnahmegenehmigung bei der Fluggesellschaft zu beantragen. Dazu muss ein ärztliches Attest vom betreuenden Arzt vorliegen, das zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 72 Stunden ist. Dieses muss folgende Punkte beinhalten:
- Der Arzt, der das Attest ausgestellt hat, muss bestätigen, dass er die Schwangere untersucht hat.
- erwarteter Geburtstermin
- Bestätigung, dass die Schwangere körperlich zur Flugreise in der Lage ist, d. h., dass keine Kontraindikationen für die Flugreise vorliegen.
Bei komplizierten Schwangerschaften oder Zwillings- bzw. Mehrlingsschwangerschaften:
- Das Anfragen einer Ausnahmegenehmigung ab der 28. Schwangerschaftswoche ist notwendig.