Psychische und Verhaltensstörungen

Psychische und Verhaltensstörungen können die Flugreisetauglichkeit erheblich beeinflussen – weniger durch den Einfluss von Kabinenhöhe oder Sauerstoff, sondern vor allem durch die Gefahr unvorhersehbaren Verhaltens, akute Krisen und Probleme mit der Medikation.

Im Flugzeug kommen mehrere Stressoren zusammen: Enge, Geräuschpegel, fehlende Rückzugsmöglichkeit, Zeitdruck, Schlafmangel und oft Alkoholkonsum. Leitfrage bei allen psychischen Erkrankungen ist daher immer: Kann der aktuelle Zustand die sichere Durchführung des Fluges stören oder durch den Flug wesentlich verschlechtert werden?

Es gelten folgende Grundprinzipien:

  • Die meisten Menschen mit gut eingestellten und stabilen psychischen Erkrankungen sind grundsätzlich flugreisetauglich.
  • Instabile Zustände (akute Psychose, akute Manie, schwere depressive Episode mit Suizidalität, akuter Entzug, hochgradig unvorhersehbares oder aggressives Verhalten) gelten als nicht flugreisetauglich.
  • Wichtig sind die regelmäßige Einnahme der Medikamente, ein klarer Krisenplan und – bei Bedarf – eine geeignete Begleitperson (vertraute Bezugsperson oder medizinisches Fachpersonal).
  • Die endgültige Entscheidung liegt immer bei der Airline; häufig wird ein MEDIF/„Fit-to-Fly“-Formular verlangt.

Flugreisetauglichkeit bei psychischen und Verhaltensstörungen

Krankheit Passagier ist flugreisetauglich (Angabe der Zeiträume) Hinweise/Besonderheiten
Angststörungen
(Panikstörung, generalisierte Angststörung, Flugangst)
  • In stabiler Phase ohne häufige, unkontrollierbare Panikattacken meist sofort flugreisetauglich.
  • Bei kürzlicher starker Verschlechterung oder neu begonnener Medikation: meist erst nach einigen Wochen stabiler Symptomkontrolle.
  • Flugangst allein ist keine Kontraindikation, kann die Reise aber praktisch verunmöglichen.
  • Anxiolytika (angstlösende Medikamente), die für den Flug geplant sind, sollten vorher getestet werden (Wirksamkeit, Müdigkeit, paradoxe Reaktion).
  • Psychoedukation, Entspannungsverfahren, ggf. spezielle „Fear of Flying“-Programme sinnvoll
Bipolare affektive Störung
  • In stabiler euthymer (ausgeglichener) Phase unter konstanter Medikation: in der Regel flugreisetauglich
  • Akute manische oder gemischte Episode: nicht flugreisetauglich
  • Nach akuter Episode: Flug frühestens nach mehreren Wochen stabiler Stimmungslage (individuelle Beurteilung)
  • Manie ist mit hohem Risiko für enthemmtes, aggressives oder desorganisiertes Verhalten verbunden – klare Kontraindikation für Linienflug
  • Zeitzonenwechsel, Schlafentzug und Alkohol können Rückfälle triggern – Schlafplanung und Alkoholverzicht empfehlen
Depressive Störung (unipolar)
  • Leichte bis mittelgradige Depression ohne akute Suizidalität und mit stabiler Medikation: meist flugreisetauglich
  • Schwere Depression mit Suizidgedanken/-plänen oder ausgeprägter Antriebsarmut: nicht flugreisetauglich
  • Nach suizidaler Krise/Versuch: Flug erst nach stabiler Entlassung und engmaschiger fachärztlicher Beurteilung (mindestens mehrere Wochen empfohlen)
  • Besonders auf Suizidalität, Selbstgefährdung und fehlende Krankheits­einsicht achten – dies sind Hauptfaktoren gegen eine Flugreise.
  • Antidepressiva und ggf. Stimmungsstabilisatoren rechtzeitig anpassen; ausreichend Reserve-Medikation im Handgepäck
Essstörungen
(z. B. Anorexia nervosa (Magersucht), Bulimia nervosa (Ess-Brech-Sucht))
  • Bei stabiler körperlicher Situation (kein schweres Untergewicht, stabile Elektrolyte, keine aktuellen Purging-Episoden (Ausgleichsmaßnahmen)): in Einzelfallbeurteilung flugreisetauglich
  • Bei schwerem Untergewicht, Elektrolytstörungen, rezenter Refeeding-Phase (seit kurzer Zeit in der Phase des Wiederernährens) oder häufigem Erbrechen: in der Regel nicht flugreisetauglich
  • Essstörungen sind formal psychiatrische Erkrankungen, die jedoch v. a. über somatische Komplikationen (Arrhythmien (Herzrhythmusstörungen), Krampfanfälle, Orthostase) problematisch werden.
  • Laborbefunde (Elektrolyte, QT-Zeit) und Ernährungsstatus vor Flug sorgfältig prüfen
Persönlichkeitsstörungen
  • Bei therapiestabilen Verläufen ohne ausgeprägte Impulsdurchbrüche: meist flugreisetauglich
  • Bei deutlichen Problemen mit Impulskontrolle, Aggressivität oder Selbstverletzung: eher nicht flugreisetauglich, bis stabilisiert
  • Relevanter ist das aktuelle Funktionsniveau als die Diagnose selbst.
  • Stressoren wie Frustration, Alkohol, Enge und Verspätungen können Konflikte verstärken – ggf. Begleitperson erwägen.
  • Vorherige Zwischenfälle (z. B. Zwangsausstieg, Polizeieinsatz) sind starke Warnsignale.
Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
  • Bei stabiler PTBS ohne häufige Flashbacks/Dissoziationen und mit ausreichender Coping-Strategie (Bewältigungsstrategie): in der Regel flugreisetauglich
  • Häufige Flashbacks, Dissoziationen oder starke Trigger durch Enge/Lärm: bis zur Stabilisierung eher nicht flugreisetauglich
  • Fluglärm, Enge, Sicherheitspersonal oder Turbulenzen können Trauma-Trigger sein.
  • Vorherige Planung (Sitzwahl, ruhiger Bereich, Begleitperson, Notfallmedikation) vermindert Risiko.
  • Traumafokussierte Behandlung und Psychoedukation im Vorfeld der Reise empfohlen.
Psychotische Störungen
(z. B. Schizophrenie, schizoaffektive Störung)
  • Akute Psychose oder kürzlich instabiler Verlauf: in der Regel nicht flugreisetauglich
  • Nach akuter Episode wird häufig empfohlen: sorgfältige Beurteilung, ggf. kein Linienflug innerhalb der ersten 30 Tage, danach nur bei stabiler Symptomkontrolle; oft mit Begleitperson
  • Unberechenbare, aggressive oder schwer desorganisierte Verhaltensweisen sind klare Kontraindikationen für einen Flug.
  • Bei gut eingestellter, chronischer Psychose ist eine Flugreise grundsätzlich möglich, häufig mit vertrauter Begleitperson oder professioneller Betreuung, die Medikation und Krisenmanagement überwacht. 
Sucht- und Abhängigkeitserkrankungen
(Alkohol, Benzodiazepine, illegale Drogen)
  • Akute Intoxikation oder Entzug: nicht flugreisetauglich
  • Bei Alkoholabhängigkeit wird empfohlen: Flug erst nach vollständiger Entgiftung, um Entzug während des Fluges zu vermeiden.
  • Langfristig abstinente, stabil behandelte Personen können in der Regel fliegen
  • Risiko: Entzugssyndrome, aggressives Verhalten, Delirium, Medikamenten-/Alkoholkonsum an Bord.
  • Vor Flugbeginn klare Einschätzung, ob Entzug im Flugverlauf wahrscheinlich ist – dann Kontraindikation.
  • Bei stabiler Substitution (z. B. Opioidsubstitution) Reiseplanung inkl. Medikamentenlogistik, Zeitverschiebung und Zollbestimmungen.
Suizidalität/kürzlich suizidale Krise
  • Akute Suizidalität, aktuelle Selbstgefährdung oder unmittelbar zurückliegender Suizidversuch: nicht flugreisetauglich – in der Regel indiziert eine engmaschige psychiatrische Behandlung/Überwachung (häufig stationär).
  • Flug erst nach klarer Entwarnung durch Facharzt und stabiler Situation über mindestens mehrere Wochen; Einzelfallentscheidung
  • Flugzeugkabine ist eine nicht kontrollierbare Umgebung mit begrenzten Interventionsmöglichkeiten.
  • Erhöhte Risiken: impulsive Handlungen, Selbstverletzung, Eskalation von Krisen ohne ausreichende Hilfestrukturen.
  • Für geplante medizinische Rücktransporte ggf. Spezialtransport oder Ambulanzflugzeug prüfen.
Zwangsstörung
(Zwangsgedanken, Zwangshandlungen)
  • Bei stabiler, alltagskompensierter Zwangsstörung ist eine Flugreise in der Regel möglich.
  • Stark zeitintensive oder kontaminationsbezogene Zwänge (z. B. extremes Waschverhalten) können die praktische Durchführbarkeit eines Fluges erheblich beeinträchtigen und erfordern eine individuelle Entscheidung.
  • Enge, Zeitdruck und eingeschränkter Zugang zu Wasch-/Kontrollritualen können zu deutlicher Symptomzunahme führen.
  • Vorab Therapieoptimierung und Verhaltensplanung (Exposition, strukturierte Strategien) sinnvoll.

Wichtiger Hinweis:
Alle Zeitangaben sind Orientierungswerte auf Basis internationaler Empfehlungen und Expertenkonsens. Sie ersetzen nicht die individuelle Beurteilung durch Fachärzte für Psychiatrie/Psychosomatik oder erfahrene Reisemediziner. Die Airline trifft die endgültige Entscheidung, oft auf Basis eines ausgefüllten MEDIF-Formulars.

Literatur

  1. Thibeault C, Evans AD, Dowdall NP. AsMA Medical Guidelines for Air Travel: Fitness to fly and medical clearances. Aerosp Med Hum Perform. 2015;86(7):656-62. doi: 10.3357/AMHP.4222.2015.
  2. Civil Aviation Authority (CAA): Psychiatric conditions – Guidance for health professionals. London: UK Civil Aviation Authority
  3. Aviation Health Unit: Assessing fitness to fly – Guidelines for medical professionals. 2011. UK Civil Aviation Authority (CAA).
  4. Chiodini J: Fitness to fly. Practice Nurse. August 2019.
  5. Han CTJ, Flaherty G: Profile of travellers with preexisting medical conditions attending a specialist travel medicine clinic in Ireland. Journal of Travel Medicine, Volume 22, Issue 5, 1 September 2015, Pages 312-317,doi: 10.1111/jtm.12221.