Herz-Kreislauf-System

Flugreisen stellen für Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen eine besondere Herausforderung dar. In der Flugzeugkabine herrscht ein reduzierter Luftdruck, der einer Höhenlage von etwa 2.400 Metern entspricht. Dadurch sinkt der Sauerstoffgehalt im Blut leicht ab und das Herz muss stärker arbeiten – eine Belastung, die vor allem bei koronarer Herzkrankheit (KHK; Erkrankung der Herzkranzgefäße), Herzinsuffizienz (Herzschwäche), Hypertonie (Bluthochdruck) oder nach einem Myokardinfarkt (Herzinfarkt) relevant wird. Zusätzlich wirken weitere Stressfaktoren wie eingeschränkte Bewegungsmöglichkeiten, veränderte Herzfrequenzregulation, Trockenheit der Kabinenluft und mögliche Verzögerungen oder Stresssituationen auf dem Flughafen.

Ob eine Flugreise sicher möglich ist, hängt daher weniger von der Diagnose allein, sondern vor allem vom aktuellen klinischen Zustand ab: stabil oder instabil, kürzlich erst diagnostiziert oder gut eingestellt, mit oder ohne akute Symptome. Bei akuten Ereignissen wie einem Herzinfarkt, einer instabilen Angina pectoris oder einer dekompensierten Herzinsuffizienz (akut verschlechterte Herzschwäche) besteht grundsätzlich keine Flugreisetauglichkeit. In stabilen Phasen dagegen können viele Herz-Kreislauf-Patienten problemlos fliegen – teilweise mit einfachen Anpassungen wie Sauerstoffgabe, Reduktion der körperlichen Belastung oder medizinischen Begleitmaßnahmen.

Flugreisetauglichkeit bei relevanten Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems

Krankheit Passagier ist flugreisetauglich (Angabe der Zeiträume/Voraussetzungen)
Apoplex-Rezidiv
(erneut auftretender Schlaganfall)
  • Grundsätzlich nicht flugreisetauglich
  • Ausnahme nur bei nachgewiesener Stabilität, abgeschlossener Ursachenabklärung und expliziter neuro-/kardiologischer Freigabe
Cor pulmonale
(Vergrößerung/Schwächung der rechten Herzhälfte durch chronische Lungenerkrankung)
  • Nur bedingt flugreisetauglich
  • Erforderlich sind stabile Herz- und Lungenfunktion, keine Zeichen der Dekompensation, oft Sauerstoffgabe empfohlen (Sauerstoffwerte vor der Flugreise ggf. testen)
Endokarditis
(Herzinnenhautentzündung)

Nur bedingt flugreisetauglich:

  • Kein Flug bei aktiver Endokarditis
  • Flugreisen frühestens nach Ende der in der Regel wochenlangen Therapie, stabiler Herzfunktion und ohne Zeichen einer Herzinsuffizienz oder Embolie (Gefäßverstopfungen durch Blutgerinnsel)
Herzinsuffizienz
(Herzschwäche)
  • NYHA I (beschwerdefrei in Ruhe, kaum Einschränkungen): keine Einschränkung der Flugreisetauglichkeit
  • NYHA II (Beschwerden erst bei stärkerer Belastung): im Allgemeinen flugreisetauglich; längere Flüge sorgfältig planen
  • NYHA III (deutliche Beschwerden schon bei geringer Belastung, aber beschwerdefrei in Ruhe): nur bedingt flugreisetauglich, häufig Sauerstoffgabe sinnvoll; längere Flüge nur nach individueller Risikobewertung
  • NYHA IV (Beschwerden bereits in Ruhe): im Regelfall nicht flugreisetauglich; medizinisch überwachte Transporte mit verfügbarer O₂-Versorgung sind Sonderfälle
  • Dekompensierte Herzinsuffizienz (akute Verschlechterung der Herzschwäche): nicht flugreisetauglich!

NYHA: New York Heart Association – Es handelt sich um eine international verwendete Klassifikation, mit der der Schweregrad einer Herzinsuffizienz (Herzschwäche) eingeteilt wird. Sie beschreibt, wie stark die körperliche Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist.

Herzschrittmacher
  • Grundsätzlich flugreisetauglich, sofern die zugrunde liegende Herzerkrankung stabil ist.
  • Nach Erstimplantation oder Aggregatwechsel sind Flugreisen bei unkompliziertem Verlauf häufig nach 2-3 Tagen möglich; konkrete Freigabe durch die behandelnde Kardiologie erforderlich
  • Aktuelle Schrittmacher-Kontrolle vor Reise wird empfohlen. Beachte: Schrittmacherausweis immer mitführen (insbesondere wegen Sicherheitskontrollen am Flughafen).
Hypertonie (Bluthochdruck)
  • Je nach Sekundärkomplikationen (Folgeprobleme)
  • Stabile Blutdruckeinstellung erforderlich
  • Bei Blutdruckwerten > 200/120 mmHg oder hypertensiver Entgleisung: nicht flugreisetauglich!
Koronare Herzkrankheit
(KHK; Erkrankung der  Herzkranzgefäße)
Beurteilung nach CCS-Klassifikation:
  • CCS I (keine Angina pectoris bei Alltagsbelastung): keine Einschränkungen
  • CCS II (Beschwerden bei stärkerer Belastung): im Allgemeinen flugreisetauglich; Belastung am Flughafen und Zielort berücksichtigen
  • CCS III (Beschwerden schon bei geringer Belastung): nur bedingt flugreisetauglich; ggf. Sauerstoffgabe und Hilfen (Rollstuhl, Gepäckservice) einplanen
  • CCS IV (Beschwerden in Ruhe): im Regelfall nicht flugreisetauglich; Flugreisen nur in medizinisch gut kontrollierten Spezialfällen
  • Instabile Angina pectoris: nicht flugreisetauglich!

CSS: Canadian Cardiovascular Society-Klassifikation – Sie beschreibt den Schweregrad der Angina pectoris (Brustenge durch Durchblutungsstörungen der Herzkranzgefäße).

Myokardinfarkt
(Herzinfarkt)

Zeiträume abhängig von Schwere und Verlauf:

  • Unkomplizierter Myokardinfarkt, erfolgreiche Revaskularisation (Wiederherstellung der Blutversorgung eines Gefäßes), stabile LV-Funktion (gute Pumpleistung des Herzens): Kurzstreckenflüge können nach aktueller Evidenz nach ca. 3-10 Tagen möglich sein, immer nach individueller kardiologischer Beurteilung.
  • Standardempfehlung für viele Patienten: Flugreisen – vor allem länger dauernde – ab etwa 2 Wochen nach Ereignis.
  • Schwerer oder komplizierter Infarkt (Herzinsuffizienz, relevante Arrhythmien (Herzrhythmusstörungen), restische Ischämie (noch bestehende Durchblutungsstörung des Herzmuskels nach einem Eingriff oder nach einem Herzinfarkt)): in der Regel erst nach 6-10 Wochen, nur bei stabiler Situation; ggf. medizinische Überwachung in Erwägung ziehen.
Myokarditis
(Herzmuskelentzündung)

Nur bedingt flugreisetauglich:

  • Flugreisen erst nach Abschluss der akuten Phase, normalisierten Entzündungsparametern, stabiler Herzfunktion (Echokardiographie/Herzultraschall) und ohne Rhythmusstörungen
Apoplex (Schlaganfall), transitorische ischämische Attacke (TIA)
  • TIA: frühestens 2 Tage nach Ereignis, wenn neurologisch stabil und ohne neue Symptome
  • Ischämischer Schlaganfall (Schlaganfall wegen einer Durchblutungsstörung im Gehirn): in der Regel frühestens nach 7-14 Tagen, bei schweren Verläufen eher 3-6 Wochen, abhängig vom klinischen Zustand
  • Intrazerebrale Blutung (Hirnblutung): meist frühestens nach 6-8 Wochen, individuelle neurologische Beurteilung notwendig
Zerebralsklerose
(schwere arteriosklerotische Durchblutungsstörungen des Gehirns)
  • Flugreisen im Regelfall nur mit Begleitperson (Sturz-, Desorientations- und Ischämierisiko)
  • Vorherige neurologische Beurteilung und ggf. Einschätzung des Demenz-, Sturz- und Schlaganfallrisikos notwendig

Literatur

  1. Thibeault C, Evans AD, Dowdall NP. AsMA medical guidelines for air travel: fitness to fly and medical clearances. Aerosp Med Hum Perform. 2015;86(7):656. doi:10.3357/AMHP.4222.2015.
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