Verdickungsmittel

Verdickungsmittel sind Lebensmittelzusatzstoffe, die die Viskosität eines Lebensmittels erhöhen. Sie binden Wasser, verändern die Fließeigenschaften und können Suspensionen, Emulsionen, Schäume oder Gele stabilisieren. Die meisten Verdickungsmittel sind hochmolekulare hydrophile Polysaccharide, die in der Lebensmitteltechnologie auch als Hydrokolloide bezeichnet werden [1].

Die technologischen Eigenschaften hängen unter anderem von der Molekülstruktur, dem Molekulargewicht, der Konzentration, der Temperatur, dem pH-Wert, der Ionenstärke und den Wechselwirkungen mit Proteinen, Lipiden und anderen Polysacchariden ab [1]. Ein Stoff kann abhängig vom jeweiligen Lebensmittel gleichzeitig als Verdickungsmittel, Geliermittel, Stabilisator oder Emulgator wirken.

Technologische Grundlagen

Hydrokolloide besitzen polare Molekülgruppen, die mit Wasser wechselwirken. Durch Hydratation, Quellung und Entfaltung der Polymerketten nimmt der hydrodynamisch wirksame Molekülraum zu. Oberhalb einer substanzabhängigen Konzentration überlappen und verschlaufen sich die Polymerketten, wodurch die Viskosität deutlich ansteigt [1].

Verdickungsmittel können folgende technologische Wirkungen entfalten [1]:

  • Bindung von Wasser
  • Erhöhung der Viskosität
  • Verringerung der Sedimentation suspendierter Bestandteile
  • Stabilisierung von Emulsionen und Schäumen
  • Ausbildung viskoelastischer Strukturen oder Gele
  • Verringerung von Synärese und Flüssigkeitsabgabe
  • Verbesserung von Mundgefühl, Cremigkeit und Gleitfähigkeit
  • Stabilisierung bei Erhitzung, Kühlung, Gefrieren und Auftauen
  • Strukturbildung in glutenfreien, fettarmen oder energiereduzierten Lebensmitteln

Viele Hydrokolloidlösungen zeigen ein strukturviskoses Fließverhalten – die Viskosität nimmt unter mechanischer Belastung ab und steigt nach Beendigung der Belastung wieder an. Dadurch lassen sich entsprechende Produkte leichter rühren, pumpen, gießen oder schlucken, während sie im Ruhezustand eine vergleichsweise hohe Stabilität besitzen [1].

Einige Verdickungsmittel entfalten synergistische Wirkungen. So können Kombinationen aus Xanthan und Johannisbrotkernmehl oder aus Carrageen und bestimmten Pflanzengummen eine stärkere Viskositätszunahme oder Gelbildung bewirken als die jeweiligen Einzelstoffe [1].

Wichtige Gruppen von Verdickungsmitteln

Gruppe Beispiele Herkunft bzw. Herstellung Technologische Eigenschaften
Algenpolysaccharide Alginsäure und Alginate E 400-E 405, Agar E 406, Carrageen E 407, verarbeitete Eucheuma-Algen E 407a Braun- bzw. Rotalgen Wasserbindung, Viskositätsbildung, teilweise ionenabhängige Gelierung
Samen- und Pflanzengummen Johannisbrotkernmehl E 410, Guarkernmehl E 412, Tragant E 413, Gummi arabicum E 414, Tarakernmehl E 417, Konjak E 425 Samen, Pflanzenausscheidungen oder pflanzliche Speicherpolysaccharide Quellung, Viskositätsbildung, Stabilisierung, teilweise synergistische Gelbildung
Mikrobiell gebildete Polysaccharide Xanthan E 415, Gellangummi E 418 Mikrobielle Fermentation Hohe Wirksamkeit bei niedrigen Konzentrationen, strukturviskoses Fließverhalten, teilweise ionenabhängige Gelierung
Pektine Pektin E 440i, amidiertes Pektin E 440ii Vor allem Zellwände und Schalen von Früchten Viskositätsbildung und Gelierung in Abhängigkeit von pH-Wert, Zuckergehalt und Calciumionen
Cellulosen und Cellulosederivate Mikrokristalline Cellulose und Cellulosepulver E 460, Methylcellulose E 461, Ethylcellulose E 462, Hydroxypropylcellulose E 463, Hydroxypropylmethylcellulose E 464, Ethylmethylcellulose E 465, Natrium-Carboxymethylcellulose E 466, vernetzte Natrium-Carboxymethylcellulose E 468, enzymatisch hydrolysierte Carboxymethylcellulose E 469 Cellulose bzw. chemisch oder enzymatisch modifizierte Cellulose Wasserbindung, Suspensionsstabilisierung, Viskositätsbildung, teilweise thermoreversible Gelierung
Modifizierte Stärken E 1404, E 1410, E 1412-E 1414, E 1420, E 1422, E 1440, E 1442, E 1450-E 1452 Physikalisch, enzymatisch oder chemisch veränderte Stärke Verbesserte Stabilität gegenüber Hitze, Säure, Scherbelastung und Gefrierprozessen

Native Stärke, Mehl, Gelatine und andere verdickend wirkende Lebensmittelzutaten sind nicht allein aufgrund ihrer technologischen Wirkung Lebensmittelzusatzstoffe. Ihre rechtliche Einordnung unterscheidet sich von derjenigen zugelassener Zusatzstoffe mit E-Nummer.

Einsatzgebiete

Verdickungsmittel werden unter anderem in folgenden Lebensmittelgruppen eingesetzt:

  • Saucen, Suppen, Dressings und Fertiggerichte
  • Milchprodukte und pflanzliche Alternativprodukte
  • Speiseeis, Desserts und Süßwaren
  • Konfitüren, Fruchtzubereitungen und Backfüllungen
  • Glutenfreie Backwaren
  • Fleisch- und Fischerzeugnisse
  • Getränke und Trinknahrungen
  • Fett- und energiereduzierte Produkte
  • Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke
  • Texturmodifizierte Speisen und angedickte Flüssigkeiten bei Dysphagie (Schluckstörung)

In fett- oder zuckerreduzierten Produkten können Hydrokolloide einen Teil der durch die Rezepturveränderung verminderten Viskosität und Cremigkeit ausgleichen. Das Vorhandensein eines Verdickungsmittels erlaubt jedoch keine eigenständige Bewertung der ernährungsphysiologischen Qualität eines Lebensmittels. Entscheidend bleiben die Gesamtzusammensetzung, die Nährstoffdichte, der Energiegehalt, der Verarbeitungsgrad und die Verzehrmenge.

Einfluss auf Verdauung und Nährstoffverfügbarkeit

Durch die Erhöhung der Viskosität können Polysaccharide die physikalischen Bedingungen im Magen-Darm-Trakt verändern. Eine höhere Viskosität kann die Durchmischung des Speisebreis, die Diffusion von Verdauungsenzymen und Substraten sowie den Stofftransport zur intestinalen Oberfläche (Darmoberfläche) verlangsamen [2].

Ein umfassendes Review identifizierte 38 viskositätsbildende Polysaccharide, darunter Pektin, Xanthan, Guarkernmehl, Carboxymethylcellulose, Carrageen und Konjak-Glucomannan. In den ausgewerteten überwiegend experimentellen Untersuchungen wurden Veränderungen der Proteolyse (Eiweißspaltung), Lipolyse (Fettspaltung) und Amylolyse (Stärkespaltung) beschrieben. Die Effekte hingen wesentlich von Konzentration, Viskosität, Molekülstruktur und Lebensmittelmatrix ab [2].

Die Ergebnisse aus In-vitro-Modellen, Tiermodellen oder Studien mit hoch dosierten löslichen Ballaststoffen können nicht unmittelbar auf die wesentlich niedrigeren Zusatzstoffmengen in üblichen Lebensmitteln übertragen werden. Insbesondere ist zwischen der technologischen Zusatzstoffmenge und einer therapeutisch eingesetzten Ballaststoffdosis zu unterscheiden.

Belastbare Humanstudien zum langfristigen Einfluss üblicher Verdickungsmittelmengen auf den Vitamin- oder Mineralstoffstatus (Versorgungslage mit Vitaminen bzw. Mineralstoffen) fehlen weitgehend. Aus der gegenwärtigen Evidenz lässt sich daher weder eine generelle Beeinträchtigung des Mikronährstoffstatus ableiten noch sicher ausschließen, dass einzelne Stoffe unter besonderen Bedingungen die Resorption bestimmter Nährstoffe beeinflussen [2, 3].

Eine routinemäßige Mikronährstoffsupplementierung (gezielte Einnahme von Vitaminen und Mineralstoffen) allein aufgrund des Verzehrs verdickungsmittelhaltiger Lebensmittel ist wissenschaftlich nicht begründet.

Verdickungsmittel und intestinale Mikrobiota (Gesamtheit der Darmmikroorganismen)

Viele pflanzliche, algale oder mikrobiell gebildete Hydrokolloide werden im menschlichen Dünndarm nicht oder nur teilweise enzymatisch abgebaut. Ein Teil kann in den Dickdarm gelangen und dort abhängig von der jeweiligen Molekülstruktur durch die intestinale Mikrobiota fermentiert werden [3].

Ein umfassendes Review beschreibt substanzspezifische Veränderungen der mikrobiellen Zusammensetzung und mikrobieller Stoffwechselprodukte. Die Ergebnisse sind jedoch heterogen und beruhen zu einem erheblichen Anteil auf In-vitro-Untersuchungen und Tiermodellen. Sowohl potenziell präbiotische (das Wachstum günstiger Darmbakterien fördernde) als auch ungünstige Effekte wurden beschrieben [3].

Eine einheitliche Bewertung der gesamten Funktionsklasse ist deshalb nicht möglich. Die Effekte von Pektinen, Alginaten, Guarkernmehl, Xanthan, Carrageen oder Cellulosederivaten dürfen nicht ohne substanzspezifische Prüfung aufeinander übertragen werden.

Gastrointestinale Verträglichkeit (Verträglichkeit im Magen-Darm-Trakt)

Die gastrointestinale Verträglichkeit hängt vom jeweiligen Stoff, der Dosis, der Fermentierbarkeit, der individuellen Mikrobiota und der gastrointestinalen Ausgangssituation ab.

Guarkernmehl – höhere Mengen können abdominelle Beschwerden (Bauchbeschwerden), Flatulenz und Veränderungen der Stuhlkonsistenz verursachen. Für die Allgemeinbevölkerung sah die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bei den bewerteten Verwendungen und Expositionen jedoch keine Notwendigkeit für eine numerische akzeptable tägliche Aufnahmemenge und kein Sicherheitsproblem [5].

Xanthan – wird nur in geringem Umfang resorbiert (über den Darm aufgenommen) und überwiegend intestinal umgesetzt bzw. ausgeschieden. Bei hohen Aufnahmemengen können eine erhöhte Stuhlmenge und gastrointestinale Beschwerden auftreten. Für die Allgemeinbevölkerung bestand bei den bewerteten Verwendungen und Verwendungsmengen kein Sicherheitsproblem [7].

Pektine – können fermentiert werden und dosisabhängig Blähungen oder weicheren Stuhl verursachen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit sah für die Allgemeinbevölkerung bei den bewerteten Verwendungen keine Notwendigkeit für eine numerische akzeptable tägliche Aufnahmemenge [9].

Cellulosen und Cellulosederivate – werden nur begrenzt resorbiert. Größere Mengen können das Stuhlvolumen erhöhen und die gastrointestinale Verträglichkeit beeinflussen. Für die Allgemeinbevölkerung wurde bei den bewerteten Verwendungen und Verwendungsmengen kein Sicherheitsproblem festgestellt [10].

Stark quellende Verdickungsmittel dürfen als Pulver oder hoch konzentrierte Präparate nicht mit der üblichen Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff gleichgesetzt werden. Bei unzureichender Flüssigkeitszufuhr, ausgeprägter Motilitätsstörung (Störung der Beweglichkeit des Magen-Darm-Trakts) oder vorbestehender Stenose (Verengung) kann die Einnahme konzentrierter quellfähiger Präparate problematisch sein.

Regulatorische Sicherheitsbewertung

Für Verdickungsmittel existiert kein einheitlicher toxikologischer Gruppenwert. Jeder Zusatzstoff wird anhand seiner chemischen Eigenschaften, seines Stoffwechsels, der toxikologischen Daten und der geschätzten Exposition einzeln bewertet.

Für Alginsäure und Alginate E 400-E 404 kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zu dem Ergebnis, dass für die Allgemeinbevölkerung keine numerische akzeptable tägliche Aufnahmemenge erforderlich ist und bei den bewerteten Verwendungen kein Sicherheitsproblem besteht [4].

Entsprechende Bewertungen ohne Notwendigkeit einer numerischen akzeptablen täglichen Aufnahmemenge wurden für die Allgemeinbevölkerung auch für Guarkernmehl E 412 [5], Xanthan E 415 [7], Pektine E 440 [9] sowie die bewerteten Cellulosen und Cellulosederivate [10] vorgenommen.

Bei den bewerteten modifizierten Stärken E 1404, E 1410, E 1412-E 1414, E 1420, E 1422, E 1440, E 1442 und E 1450-E 1452 identifizierte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit für die Allgemeinbevölkerung bei den berichteten Verwendungen und Verwendungsmengen ebenfalls kein Sicherheitsproblem [12].

Die Bewertung für die Allgemeinbevölkerung darf nicht ohne Weiteres auf Säuglinge übertragen werden. Säuglinge weisen aufgrund der ausschließlichen oder überwiegenden Ernährung mit Säuglingsnahrung, der hohen Nahrungsaufnahme pro Kilogramm Körpergewicht und der noch nicht vollständig entwickelten Stoffwechsel- und Ausscheidungsfunktionen eine besondere Expositions- und Vulnerabilitätssituation auf.

Die aktualisierte Bewertung von Guarkernmehl aus dem Jahr 2024 kam zu dem Ergebnis, dass die vorgelegten Daten nicht ausreichen, um die sichere Verwendung in den bewerteten Lebensmittelkategorien für Säuglinge und Kleinkinder zu belegen [6]. Diese Aussage bedeutet nicht, dass eine Schädlichkeit nachgewiesen wurde. Sie kennzeichnet eine unzureichende Datengrundlage für die betreffende Verwendung.

Für Xanthan ergab die spezifische Neubewertung von 2023 bei der bewerteten Verwendung in Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge unter 16 Wochen keinen Sicherheitsbedenken [8]. Die unterschiedlichen Bewertungen von Guarkernmehl und Xanthan verdeutlichen, dass Schlussfolgerungen stoff- und verwendungsspezifisch erfolgen müssen.

Für Natrium-Carboxymethylcellulose E 466 bestätigte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit im Jahr 2022, dass die verfügbaren Daten keine ausreichende Bewertung der Verwendung in bestimmten Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder ermöglichten [11]. Auch hier ist zwischen fehlender Nachweisbarkeit der Sicherheit für eine spezielle Verwendung und einem belegten allgemeinen Gesundheitsrisiko zu unterscheiden.

Carrageen

Carrageen E 407 und verarbeitete Eucheuma-Algen E 407a werden unter anderem in Milchprodukten, Desserts, Fleischprodukten und pflanzlichen Alternativprodukten als Verdickungs-, Gelier- oder Stabilisierungsmittel eingesetzt.

Lebensmittelgeeignetes Carrageen muss von stark abgebautem Carrageen unterschieden werden. Stark abgebautes Carrageen wird häufig als Poligeenan bezeichnet, besitzt ein wesentlich niedrigeres Molekulargewicht und ist in der Europäischen Union nicht als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Ergebnisse aus Untersuchungen mit Poligeenan können daher nicht unmittelbar auf lebensmittelgeeignetes Carrageen übertragen werden [13, 14].

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bestätigte im Jahr 2018 vorläufig die bestehende Gruppenmenge von 75 mg/kg Körpergewicht und Tag als akzeptable tägliche Aufnahmemenge für Carrageen und verarbeitete Eucheuma-Algen. Die zeitliche Befristung beruhte vor allem auf Unsicherheiten hinsichtlich der Molekulargewichtsverteilung, des Anteils niedrigmolekularer Bestandteile, der analytischen Charakterisierung und der Expositionsabschätzung [13].

In Zell- und Tiermodellen wurden für unterschiedliche Carrageenpräparationen entzündliche, gastrointestinale und metabolische (den Stoffwechsel betreffende) Wirkungen beschrieben. Die Humanstudien sind dagegen begrenzt und heterogen. Ein Review kam zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen Daten keinen belastbaren Nachweis erlauben, dass der übliche Verzehr lebensmittelgeeigneten Carrageens chronisch entzündliche oder metabolische Erkrankungen verursacht [14].

Die bestehenden Unsicherheiten rechtfertigen eine weitere substanzspezifische Forschung, jedoch keine Gleichsetzung von lebensmittelgeeignetem Carrageen mit Poligeenan und keine pauschale Kausalitätsbehauptung.

Carboxymethylcellulose

Natrium-Carboxymethylcellulose E 466 wird als Verdickungsmittel, Stabilisator und abhängig von der Lebensmittelmatrix auch als Emulgator eingesetzt. Die Substanz wird nur geringfügig resorbiert und überwiegend intestinal ausgeschieden bzw. teilweise mikrobiell umgesetzt [10].

In einer randomisierten kontrollierten Ernährungsstudie erhielten sieben gesunde Erwachsene über elf Tage täglich 15 g Carboxymethylcellulose, während neun Personen eine kontrollierte Vergleichskost ohne den Zusatzstoff erhielten. Unter Carboxymethylcellulose wurden vermehrte abdominelle Beschwerden sowie Veränderungen der Zusammensetzung und räumlichen Verteilung der intestinalen Mikrobiota und des fäkalen Metaboloms (Gesamtheit der Stoffwechselprodukte im Stuhl) beobachtet [15].

Bei einem Teil der exponierten Personen wurde eine stärkere Annäherung von Bakterien an die Darmschleimhaut beschrieben. Die individuelle Reaktion war jedoch heterogen [15].

Die Aussagekraft der Studie wird durch die geringe Teilnehmerzahl, die kurze Studiendauer, die vergleichsweise hohe tägliche Dosis und das Fehlen klinischer Langzeitendpunkte begrenzt. Die Untersuchung belegt daher nicht, dass übliche lebensmittelbedingte Expositionen gegenüber Carboxymethylcellulose chronische Erkrankungen verursachen. Sie begründet jedoch einen relevanten Forschungsbedarf zu langfristigen und interindividuell unterschiedlichen Effekten.

Verdickte Flüssigkeiten bei Dysphagie

Bei einer oropharyngealen (den Mund- und Rachenraum betreffenden) Dysphagie kann die Erhöhung der Flüssigkeitsviskosität die Fließgeschwindigkeit des Bolus (Schluckbreis) vermindern und die orale sowie pharyngeale Kontrolle erleichtern.

Die systematische Übersichtsarbeit von 2022 bewertete die Evidenz für texturmodifizierte Lebensmittel und angedickte Flüssigkeiten als begrenzt. Für patientenrelevante Langzeitendpunkte wie Aspirationspneumonie (Lungenentzündung durch Eindringen von Nahrung oder Flüssigkeit in die Atemwege), Ernährungszustand, Hydratation (Flüssigkeitsversorgung) und Lebensqualität bestanden keine hinreichend sicheren Wirksamkeitsnachweise [16].

Eine systematische Übersichtsarbeit mit Meta-Analyse aus dem Jahr 2025 schloss 16 Studien bei Erwachsenen mit neurogener (durch eine Erkrankung des Nervensystems bedingter) Dysphagie ein. Angedickte Flüssigkeiten reduzierten in den gepoolten Analysen Aspirationsereignisse und verbesserten bestimmte schluckphysiologische (die Abläufe des Schluckens betreffende) Sicherheitsparameter. Gleichzeitig nahm die Häufigkeit oraler und pharyngealer Residuen (Rückstände von Nahrung oder Flüssigkeit) zu [17].

Die Autoren bewerteten die Evidenz als schwach, da ein wesentlicher Teil der eingeschlossenen Untersuchungen nicht randomisiert war und eine erhebliche Heterogenität bestand [17].

Der Einsatz angedickter Flüssigkeiten sollte daher auf einer individuellen Schluckdiagnostik beruhen und regelmäßig überprüft werden. Zu berücksichtigen sind:

  • Art und Schweregrad der Dysphagie
  • erforderlicher Viskositätsgrad
  • Aspirations- und Residuenrisiko
  • Trinkmenge und Hydratationszustand
  • Akzeptanz und Lebensqualität
  • Energie- und Proteinaufnahme
  • reproduzierbare Zubereitung der verordneten Konsistenz

Eine prophylaktische oder dauerhafte Eindickung ohne dokumentierte Indikation ist nicht evidenzgerecht.

Kennzeichnung und praktische Bewertung

Verdickungsmittel werden im Zutatenverzeichnis mit der Funktionsklasse und anschließend mit ihrer spezifischen Bezeichnung oder E-Nummer angegeben, beispielsweise „Verdickungsmittel: Xanthan“ oder „Verdickungsmittel: E 415“.

Eine E-Nummer zeigt an, dass der Stoff als Lebensmittelzusatzstoff regulatorisch erfasst wurde. Sie ist weder ein eigenständiger Gefahrenhinweis noch ein Qualitätsmerkmal.

Bei der fachlichen Bewertung eines verdickungsmittelhaltigen Lebensmittels sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • konkreter Zusatzstoff
  • Verwendungszweck und Lebensmittelmatrix
  • voraussichtliche Exposition
  • Gesamtzusammensetzung des Lebensmittels
  • Lebensalter und klinische Vulnerabilität (besondere gesundheitliche Empfindlichkeit)
  • gastrointestinale Erkrankungen oder Motilitätsstörungen
  • Verwendung in Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke
  • mögliche kumulative Aufnahme aus mehreren Produktgruppen

Fazit

Verdickungsmittel sind eine heterogene Gruppe technologisch wirksamer Hydrokolloide – sie binden Wasser, erhöhen die Viskosität und stabilisieren komplexe Lebensmittelstrukturen [1].

Für Alginate, Guarkernmehl, Xanthan, Pektine, Cellulosen und zahlreiche modifizierte Stärken ergaben die stoffbezogenen Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit bei den bewerteten Verwendungen für die Allgemeinbevölkerung kein Sicherheitsproblem [4, 5, 7, 9, 10, 12]. Diese Bewertungen dürfen jedoch nicht pauschal auf Säuglinge, hoch dosierte Präparate oder besondere medizinische Situationen übertragen werden [6, 8, 11].

Eine klinisch relevante Beeinträchtigung des Vitamin- oder Mineralstoffstatus durch übliche Verdickungsmittelmengen ist nicht belegt. Die Humanstudienlage ist für diese Fragestellung jedoch begrenzt. Experimentelle Befunde zur Makronährstoffverdauung und zur intestinalen Mikrobiota sind stoff-, dosis- und matrixabhängig [2, 3].

Für Carrageen bestehen weiterhin spezifische Unsicherheiten hinsichtlich Molekulargewichtsverteilung und Exposition, ohne dass ein kausaler Zusammenhang zwischen üblichem Verzehr und chronischen Erkrankungen nachgewiesen ist [13, 14]. Für Carboxymethylcellulose liegen erste kontrollierte Humanbefunde zu Veränderungen der intestinalen Mikrobiota vor, deren klinische Langzeitrelevanz ungeklärt bleibt [15].

Bei Dysphagie können angedickte Flüssigkeiten einzelne schluckphysiologische Sicherheitsparameter verbessern, gleichzeitig jedoch Residuen verstärken. Die Evidenz für patientenrelevante Langzeiteffekte bleibt unzureichend [16, 17].

Eine pauschale Einstufung sämtlicher Verdickungsmittel als gesundheitlich unbedenklich oder gesundheitsschädlich ist wissenschaftlich nicht gerechtfertigt. Erforderlich ist eine substanz-, dosis-, matrix- und populationsbezogene Bewertung.

Literatur

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  8. EFSA Panel on Food Additives and Flavourings (FAF): Re-evaluation of xanthan gum (E 415) as a food additive in foods for infants below 16 weeks of age and follow-up of its re-evaluation as a food additive for uses in foods for all population groups. EFSA J. 2023;21(5):7951. doi:10.2903/j.efsa.2023.7951
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  10. EFSA Panel on Food Additives and Nutrient Sources added to Food (ANS): Re-evaluation of celluloses E 460(i), E 460(ii), E 461, E 462, E 463, E 464, E 465, E 466, E 468 and E 469 as food additives. EFSA J. 2018;16(1):5047. doi:10.2903/j.efsa.2018.5047
  11. EFSA Panel on Food Additives and Flavourings (FAF): Opinion on the re-evaluation of sodium carboxy methyl cellulose (E 466) as a food additive in foods for infants below 16 weeks of age and follow-up of its re-evaluation as a food additive for uses in foods for all population groups. EFSA J. 2022;20(12):7665. doi:10.2903/j.efsa.2022.7665
  12. EFSA Panel on Food Additives and Nutrient Sources added to Food (ANS): Re-evaluation of oxidised starch (E 1404), monostarch phosphate (E 1410), distarch phosphate (E 1412), phosphated distarch phosphate (E 1413), acetylated distarch phosphate (E 1414), acetylated starch (E 1420), acetylated distarch adipate (E 1422), hydroxypropyl starch (E 1440), hydroxypropyl distarch phosphate (E 1442), starch sodium octenyl succinate (E 1450), acetylated oxidised starch (E 1451) and starch aluminium octenyl succinate (E 1452) as food additives. EFSA J. 2017;15(10):4911. doi:10.2903/j.efsa.2017.4911
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