Süßstoffe
Süßstoffe sind Lebensmittelzusatzstoffe mit hoher bis sehr hoher Süßkraft, die Lebensmitteln und Getränken einen süßen Geschmack verleihen, ohne relevante Mengen an Zucker bereitzustellen. Aufgrund der geringen erforderlichen Einsatzmengen tragen sie in der Regel nicht oder nur unwesentlich zur Energiezufuhr bei. Ihre ernährungsmedizinische Bewertung erfordert eine strikte Trennung zwischen der toxikologischen Sicherheit (Sicherheit hinsichtlich möglicher gesundheitsschädlicher Wirkungen) zugelassener Verwendungen und der Frage, ob ihr langfristiger Konsum Vorteile für Körpergewicht, Stoffwechsel oder die Prävention chronischer Erkrankungen bietet [1-4].
Definition und Abgrenzung
Der lebensmittelrechtliche Oberbegriff Süßungsmittel umfasst sowohl Süßstoffe als auch Zuckeraustauschstoffe. In der Europäischen Union sind derzeit 19 Süßungsmittel zugelassen. Davon werden elf Substanzen bzw. Substanzgruppen üblicherweise den hochintensiven Süßstoffen und acht den Zuckeraustauschstoffen zugeordnet [1, 2].
Zuckeralkohole wie Sorbit, Mannit, Isomalt, Maltit, Lactit, Xylit und Erythrit gehören zu den Zuckeraustauschstoffen. Sie besitzen andere physikochemische, metabolische (stoffwechselbezogene) und gastrointestinale (den Magen-Darm-Trakt betreffende) Eigenschaften und werden daher gesondert bewertet.
Die in der Europäischen Union zugelassenen Süßstoffe und ihre ungefähre relative Süßkraft gegenüber Saccharose sind in der folgenden Tabelle dargestellt [1, 2].
| Süßstoff | E-Nummer | Ungefähre relative Süßkraft gegenüber Saccharose |
| Acesulfam K | E 950 | ca. 200-fach |
| Advantam | E 969 | ca. 20.000-37.000-fach |
| Aspartam | E 951 | ca. 200-fach |
| Cyclamat | E 952 | ca. 30-40-fach, abhängig von der Salzform |
| Neotam | E 961 | ca. 7.000-13.000-fach |
| Saccharin und seine Salze | E 954 | ca. 300-500-fach |
| Steviolglycoside | E 960 | ca. 100-350-fach, abhängig von Glycosidprofil und Herstellungsverfahren |
| Sucralose | E 955 | ca. 600-fach |
| Thaumatin | E 957 | ca. 2.000-3.000-fach |
| Neohesperidin DC | E 959 | ca. 1.000-1.800-fach |
| Aspartam-Acesulfamsalz | E 962 | ca. 350-fach |
Die Angaben zur relativen Süßkraft sind Näherungswerte und keine toxikologischen oder lebensmittelrechtlichen Grenzwerte. Die wahrgenommene Süßkraft hängt unter anderem von Konzentration, Lebensmittelmatrix, pH-Wert, Temperatur, Verkostungsdauer und sensorischer Prüfmethode ab. Mischungen mehrerer Süßstoffe können zudem synergistische Geschmackseffekte aufweisen [2].
Aufgrund ihrer hohen Süßkraft werden Süßstoffe Lebensmitteln nur in geringen Mengen zugesetzt. Aspartam und Thaumatin besitzen zwar als Peptid bzw. Protein einen physiologischen Energiegehalt, die tatsächlich zugeführte Energiemenge bleibt aufgrund der niedrigen Einsatzmengen jedoch vernachlässigbar.
Technologische Eigenschaften
Die technologischen Eigenschaften der Süßstoffe unterscheiden sich erheblich. Neben der Süßkraft variieren Geschmacksprofil, Nachgeschmack, Löslichkeit, Säurestabilität, Hitzestabilität und Lagerungsstabilität [2].
Mehrere Süßstoffe werden häufig kombiniert, um ein ausgewogeneres Geschmacksprofil zu erzielen, unerwünschte Bitter- oder Metallnoten zu vermindern und die erforderliche Konzentration der einzelnen Substanzen zu reduzieren.
Süßstoffe ersetzen primär die geschmackliche Funktion des Zuckers. Sie stellen jedoch weder dessen Volumen noch dessen Einfluss auf Textur, Bräunung, Wasserbindung, Konservierung oder Gefrierpunkt vollständig bereit. Süßstoffhaltige Lebensmittel können deshalb weitere energieliefernde Zutaten wie Stärke, Fette oder Füllstoffe enthalten und sind nicht zwangsläufig energiearm.
Kennzeichnung und Exposition
Die Verwendung eines Süßstoffes muss im Zutatenverzeichnis durch die Funktionsklasse „Süßungsmittel“ und den Namen oder die E-Nummer angegeben werden. Lebensmittel, die sowohl zugesetzten Zucker als auch Süßstoffe enthalten, müssen mit dem Hinweis „mit Zucker(n) und Süßungsmittel(n)“ gekennzeichnet werden [1, 2].
Die individuelle Exposition hängt von der Art und Menge der konsumierten Lebensmittel, den verwendeten Süßstoffkonzentrationen und dem Körpergewicht ab. Relevante Quellen können Erfrischungsgetränke, aromatisierte Milchprodukte, Desserts, Süßwaren, Kaugummis, Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel und Tischsüßen sein [1].
Aufgrund des geringeren Körpergewichts kann dieselbe absolute Aufnahmemenge bei Kindern zu einer deutlich höheren körpergewichtsbezogenen Exposition führen. Bei einer Expositionsbewertung müssen sämtliche Quellen eines Süßstoffes berücksichtigt werden [1].
Toxikologische Sicherheitsbewertung
Vor ihrer Zulassung werden Süßstoffe toxikologisch bewertet. Berücksichtigt werden unter anderem Resorption (Aufnahme in den Körper), Verteilung, Metabolisierung (Umwandlung im Stoffwechsel) und Ausscheidung sowie mögliche genotoxische (erbgutschädigende), kanzerogene (krebserzeugende), reproduktionstoxische (fortpflanzungsschädigende), entwicklungsbezogene und organspezifische (bestimmte Organe betreffende) Wirkungen.
Aus den verfügbaren Daten wird gegebenenfalls ein Acceptable Daily Intake (ADI; akzeptable tägliche Aufnahmemenge) abgeleitet. Der ADI bezeichnet die geschätzte Menge einer Substanz, die lebenslang täglich aufgenommen werden kann, ohne dass nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand ein relevantes gesundheitliches Risiko zu erwarten ist. Er wird in Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag angegeben.
Der ADI ist kein anzustrebender Aufnahmewert und keine scharfe Toxizitätsschwelle. Eine gelegentliche Überschreitung bedeutet daher nicht automatisch eine Gesundheitsschädigung. Eine dauerhaft erhöhte Exposition erfordert jedoch eine differenzierte Bewertung.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) überprüft ältere Zulassungen nach aktuellen wissenschaftlichen Standards. Dabei können bestehende ADI-Werte bestätigt oder aufgrund neuer toxikologischer Daten angepasst werden. Beispiele aktueller Bewertungen sind [10, 12-15]:
- Aspartam – ADI 40 mg/kg Körpergewicht und Tag
- Saccharin und seine Salze – ADI 9 mg/kg Körpergewicht und Tag seit der Neubewertung 2024
- Acesulfam K – ADI 15 mg/kg Körpergewicht und Tag seit der Neubewertung 2025
- Neotam – ADI 10 mg/kg Körpergewicht und Tag seit der Neubewertung 2025
- Sucralose – ADI 15 mg/kg Körpergewicht und Tag, durch die Neubewertung 2026 bestätigt
Diese Werte sind substanzspezifisch. Die toxikologische Bewertung eines Süßstoffes kann nicht allein aufgrund chemischer Ähnlichkeit, gemeinsamer Verwendung oder vergleichbarer Süßkraft auf andere Süßstoffe übertragen werden.
Kombination mehrerer Süßstoffe
In zahlreichen Lebensmitteln werden Mischungen aus zwei oder mehreren Süßstoffen verwendet. Die regulatorische Sicherheitsbewertung erfolgt grundsätzlich für die einzelnen Substanzen. Für mögliche additive oder synergistische toxikologische Wirkungen verschiedener Süßstoffe liegen nur begrenzte Daten vor [1].
Aus den verfügbaren Untersuchungen lässt sich derzeit weder ein allgemeines Gesundheitsrisiko üblicher Süßstoffkombinationen noch eine generelle Unbedenklichkeit sämtlicher denkbarer Mischungen ableiten. Die Bewertung sollte insbesondere mögliche gemeinsame Zielorgane und Wirkmechanismen berücksichtigen.
Das Aspartam-Acesulfamsalz wird nach der Aufnahme in seine beiden Bestandteile aufgespalten. Seine Exposition wird deshalb den jeweiligen Aufnahmemengen von Aspartam und Acesulfam K zugerechnet. Die EFSA-Neubewertung von E 962 war im Jahr 2026 noch nicht abgeschlossen [10, 13].
Einfluss auf Energieaufnahme und Körpergewicht
Die Wirkung von Süßstoffen auf die Energieaufnahme und das Körpergewicht hängt wesentlich von der Vergleichssituation ab. Werden zuckerhaltige Getränke oder Lebensmittel durch energiearme bzw. energiefreie süßstoffhaltige Alternativen ersetzt, vermindert sich zunächst die Energieaufnahme.
In einer Meta-Analyse länger dauernder randomisierter kontrollierter Studien war der Konsum kalorienarmer Süßstoffe gegenüber Zucker mit einer mittleren Gewichtsreduktion von etwa 1,06 kg verbunden. Gegenüber Wasser oder keiner Intervention zeigte sich dagegen kein signifikanter Gewichtsvorteil [5].
Eine Netzwerk-Meta-Analyse randomisierter Studien bestätigte, dass der Ersatz zuckergesüßter Getränke durch kalorienarme oder kalorienfreie gesüßte Getränke zu einer kleinen Verminderung von Körpergewicht, Body-Mass-Index (Maß zur Beurteilung des Körpergewichts im Verhältnis zur Körpergröße) und Körperfett führen kann. Die Effekte waren vor allem bei Personen mit Übergewicht oder Adipositas (Fettleibigkeit) und bei einer hohen Ausgangsaufnahme zuckergesüßter Getränke nachweisbar [6].
Ein verminderter Energiegehalt eines einzelnen Produktes kann durch kompensatorische Nahrungsaufnahme, größere Portionsmengen oder energiereichere Begleitprodukte teilweise oder vollständig ausgeglichen werden. Süßstoffe führen daher nicht unabhängig von Ernährungsmuster und Energiebilanz zu einer Gewichtsreduktion.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt Süßstoffe ohne Zucker nicht als langfristige Strategie zur Gewichtskontrolle oder zur Prävention ernährungsabhängiger nichtübertragbarer Erkrankungen [3, 4]. Diese bedingte Empfehlung beruht auf dem fehlenden Nachweis eines dauerhaften gesundheitlichen Vorteils und auf Unsicherheiten der überwiegend beobachtenden Langzeitdaten.
Die WHO-Empfehlung stellt keine toxikologische Sicherheitsbewertung einzelner Süßstoffe dar. Sie gilt zudem nicht für Menschen mit bereits bestehendem Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) und umfasst keine Zuckeralkohole [3].
Appetit und Präferenz für süßen Geschmack
Die Hypothese, dass Süßstoffe über eine Entkopplung von Süßgeschmack und Energiezufuhr grundsätzlich den Appetit steigern oder eine kompensatorische Energieaufnahme auslösen, wird durch kontrollierte Humanstudien nicht konsistent bestätigt [4, 5].
Die einzelnen Süßstoffe dürfen dabei nicht als homogene Substanzklasse betrachtet werden. Mögliche Wirkungen auf Hunger, Sättigung, Geschmackswahrnehmung und Belohnungsverarbeitung können von Substanz, Dosis, Lebensmittelmatrix und individuellen Faktoren abhängen.
Unabhängig von möglichen akuten Appetiteffekten kann der regelmäßige Konsum stark gesüßter Lebensmittel die Gewöhnung an eine hohe Süßintensität aufrechterhalten. Ernährungsmedizinische Strategien sollten daher nicht ausschließlich Zucker durch Süßstoffe ersetzen, sondern längerfristig auch die insgesamt wahrgenommene Süßintensität der Ernährung reduzieren [3].
Glukosestoffwechsel und Diabetes mellitus
Akut zugeführte Getränke mit nicht nutritiven Süßstoffen führen im Vergleich zu Wasser im Mittel nicht zu relevanten postprandialen (nach einer Mahlzeit auftretenden) Veränderungen von Blutglukose, Insulin, Glucagon-like Peptide 1 (Darmhormon zur Regulation von Blutzucker und Sättigung) oder Glucose-dependent Insulinotropic Polypeptide (Darmhormon, das die Insulinausschüttung fördert) [7]. Sie unterscheiden sich damit deutlich von zuckergesüßten Getränken.
Bei Menschen mit Diabetes mellitus kann der Austausch zuckerhaltiger Getränke und Lebensmittel gegen geeignete süßstoffhaltige Alternativen die Aufnahme schnell verfügbarer Kohlenhydrate und die postprandiale Glukosebelastung vermindern. Der Nutzen resultiert aus der Substitution des Zuckers und nicht aus einer eigenständigen antidiabetischen Wirkung des Süßstoffes.
Für eine langfristige Verbesserung der Insulinsensitivität (Empfindlichkeit der Körperzellen gegenüber Insulin), der Glykämie (Blutzuckerlage) oder des Diabetesrisikos unabhängig von Körpergewicht und Gesamternährung besteht keine konsistente Evidenz [3, 4, 7].
In Beobachtungsstudien beschriebene Zusammenhänge zwischen einem hohen Konsum künstlich gesüßter Getränke und Diabetes mellitus können durch Adipositas, bestehende Stoffwechselstörungen, Ernährungsumstellungen nach Diagnosestellung und weitere Störfaktoren mitbedingt sein.
Kardiovaskuläre Erkrankungen (Herz-Kreislauf-Erkrankungen) und Mortalität (Sterblichkeit)
Prospektive Beobachtungsstudien berichten teilweise positive Assoziationen zwischen einem hohen Konsum künstlich gesüßter Getränke und Adipositas, Typ-2-Diabetes, kardiovaskulären Erkrankungen, Schlaganfall oder Mortalität [4, 8]. Die Vertrauenswürdigkeit dieser Zusammenhänge wurde in Umbrella-Reviews überwiegend als niedrig oder sehr niedrig bewertet [8].
Eine wesentliche methodische Einschränkung ist die umgekehrte Kausalität. Personen mit Adipositas, Diabetes mellitus oder erhöhtem kardiovaskulärem Risiko verwenden häufiger zuckerreduzierte Produkte. Die zugrunde liegende Erkrankung kann dadurch statistisch mit dem Süßstoffkonsum verknüpft werden, obwohl sie dem Konsum vorausging.
Weitere Einschränkungen sind unvollständige Expositionserfassung, Veränderungen des Konsums während des Studienverlaufs, Unterschiede der Vergleichsgruppen und verbleibende Störfaktoren. Randomisierte Studien mit ausreichender Dauer und klinischen kardiovaskulären Endpunkten fehlen weitgehend.
Ein eigenständiger kardiovaskulärer Schutz durch Süßstoffe ist daher ebenso wenig belegt wie ein kausaler schädlicher Klasseneffekt sämtlicher zugelassener Süßstoffe.
Kanzerogenität
Die epidemiologische Evidenz erlaubt keinen pauschalen kausalen Zusammenhang zwischen der heterogenen Gruppe zugelassener Süßstoffe und dem allgemeinen Krebsrisiko. Die Ergebnisse müssen substanzspezifisch und unter Berücksichtigung von Expositionshöhe, Studiendesign und verbleibenden Störfaktoren bewertet werden [4, 8].
Die Internationale Agentur für Krebsforschung stufte Aspartam im Jahr 2023 aufgrund begrenzter Evidenz für hepatozelluläre Karzinome (Leberzellkrebs) beim Menschen als „möglicherweise krebserzeugend für den Menschen“ in Gruppe 2B ein [11]. Diese Einstufung beschreibt eine mögliche Gefährdungseigenschaft und quantifiziert nicht das Erkrankungsrisiko bei einer bestimmten Aufnahmemenge.
Der Gemeinsame Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen und der WHO bestätigte gleichzeitig den ADI für Aspartam von 0-40 mg/kg Körpergewicht und Tag. Auch die EFSA bewertet eine Aufnahme unterhalb ihres ADI von 40 mg/kg Körpergewicht und Tag für die Allgemeinbevölkerung als unbedenklich [10].
Die Gefahrenklassifikation der Internationalen Agentur für Krebsforschung und die quantitative Risikobewertung der regulatorischen Gremien beantworten somit unterschiedliche Fragestellungen und sind nicht unmittelbar gleichzusetzen.
Darmmikrobiom (Gesamtheit der Mikroorganismen im Darm)
Experimentelle Untersuchungen zeigen, dass einzelne Süßstoffe unter bestimmten Bedingungen die Zusammensetzung oder Funktion des Darmmikrobioms beeinflussen können. Die Übertragbarkeit tierexperimenteller Befunde auf den Menschen ist jedoch eingeschränkt.
Humanstudien weisen heterogene und teilweise widersprüchliche Ergebnisse auf. Unterschiede hinsichtlich Süßstoff, Dosis, Expositionsdauer, Ernährung, Ausgangsmikrobiom und analytischer Methodik erschweren die Vergleichbarkeit [9].
Die gegenwärtige Evidenz belegt weder eine einheitliche Dysbiose (Störung der Zusammensetzung des Darmmikrobioms) durch sämtliche Süßstoffe noch einen klinisch gesicherten gesundheitlichen Nutzen beobachteter mikrobieller Veränderungen. Mögliche Effekte sind wahrscheinlich substanz-, dosis- und personenbezogen.
Zahngesundheit
Süßstoffe werden von kariogenen (Karies verursachenden) Mundbakterien im Allgemeinen nicht wie Saccharose zu organischen Säuren fermentiert. Der Austausch zuckerhaltiger Produkte gegen süßstoffhaltige Alternativen kann daher die Exposition gegenüber kariogenen Kohlenhydraten vermindern.
Die Kennzeichnung „zuckerfrei“ erlaubt jedoch keine pauschale Aussage zur Zahngesundheit. Saure süßstoffhaltige Getränke können weiterhin Zahnerosionen (säurebedingte Verluste von Zahnhartsubstanz) begünstigen. Lebensmittel können neben Süßstoffen zudem Stärke oder andere fermentierbare Kohlenhydrate enthalten. Entscheidend bleibt deshalb die gesamte Produktmatrix.
Stoffspezifische Besonderheiten
- Aspartam und Aspartam-Acesulfamsalz – Aspartam wird unter anderem zu Phenylalanin (Eiweißbaustein) metabolisiert. Menschen mit Phenylketonurie (angeborene Störung des Phenylalaninabbaus) müssen aspartamhaltige Produkte konsequent meiden. Entsprechende Lebensmittel tragen den Hinweis „enthält eine Phenylalaninquelle“ [1, 10]
- Sucralose – Die EFSA bestätigte 2026 den ADI von 15 mg/kg Körpergewicht und Tag und die Sicherheit der derzeit zugelassenen Verwendungen. Aufgrund von Unsicherheiten hinsichtlich möglicher chlorierter Reaktionsprodukte bei längerer Erhitzung unter hohen Temperaturen konnte die Sicherheit einer beantragten Verwendungserweiterung für feine Backwaren nicht bestätigt werden. Die Unsicherheit betrifft auch häusliches Backen und Braten sucralosehaltiger Produkte [15]
- Steviolglycoside und Thaumatin – Die pflanzliche bzw. proteinogene Herkunft stellt keinen eigenständigen Sicherheitsnachweis dar. Für diese Süßstoffe gelten dieselben regulatorischen Grundprinzipien wie für synthetisch hergestellte Substanzen [16, 17]
- Cyclamat – Aufgrund des vergleichsweise niedrigen ADI kann die körpergewichtsbezogene Aufnahme insbesondere bei Kindern und bei regelmäßigem Konsum größerer Mengen cyclamathaltiger Getränke relevant werden. Die europäische Neubewertung war 2026 noch nicht abgeschlossen [1]
- Neohesperidin DC – Die Substanz besitzt neben der hohen Süßkraft geschmacksmodifizierende Eigenschaften. Die EFSA leitete bei der Neubewertung einen ADI von 20 mg/kg Körpergewicht und Tag ab [18]
- Saccharin, Acesulfam K und Neotam – Die Neubewertungen von 2024 und 2025 führten zu aktualisierten substanzspezifischen ADI-Werten. Die Anpassungen verdeutlichen, dass Sicherheitsbewertungen fortlaufend anhand neuer toxikologischer und Expositionsdaten aktualisiert werden [12-14]
Besondere Personengruppen
- Menschen mit Phenylketonurie – Aspartam und Aspartam-Acesulfamsalz müssen konsequent gemieden werden [1, 10]
- Kinder – Aufgrund des geringeren Körpergewichts können höhere körpergewichtsbezogene Aufnahmemengen entstehen. Ein regelmäßiger Konsum großer Mengen süßstoffhaltiger Getränke sollte nicht als Standardstrategie etabliert werden [1, 3]
- Schwangere und Stillende – Zugelassene Verwendungen gelten nach den regulatorischen Bewertungen als sicher. Die Daten zu möglichen langfristigen metabolischen oder entwicklungsbezogenen Auswirkungen einer hohen Exposition sind jedoch begrenzt. Ein hoher Konsum sollte daher nicht gezielt gefördert werden [1, 4]
- Menschen mit Diabetes mellitus – Süßstoffe können im Rahmen einer gezielten Substitution die Aufnahme von Zucker und die postprandiale Glukosebelastung reduzieren. Sie ersetzen weder eine bedarfsgerechte Ernährung noch eine erforderliche medikamentöse Therapie [6, 7]
- Personen mit sehr hohem Konsum zuckerfreier Produkte – Die Gesamtaufnahme aus Getränken, Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Arzneimitteln und Tischsüßen sollte erfasst und mit den substanzspezifischen ADI-Werten abgeglichen werden
Ernährungsmedizinische Einordnung
- Ungesüßte Getränke und Lebensmittel – Wasser und ungesüßte Lebensmittel bleiben die bevorzugte Grundlage einer gesundheitsfördernden Ernährung [3]
- Ersatz zuckerhaltiger Produkte – Der gezielte Austausch kann die Zucker- und Energieaufnahme sowie kurzfristig das Körpergewicht geringfügig reduzieren, sofern keine energetische Kompensation erfolgt [5, 6]
- Kein eigenständiger Gesundheitsnutzen – Die Verwendung eines Süßstoffes verbessert weder automatisch die Nährstoffqualität noch das metabolische Profil eines Lebensmittels
- Bewertung der Gesamtmatrix – Energiegehalt, Fettqualität, Ballaststoffgehalt, Mikronährstoffgehalt, Säuregehalt, Portionsgröße und Verarbeitungsgrad müssen unabhängig von der Süßungsart beurteilt werden
- Reduktion der Gesamtsüße – Langfristig sollte nicht ausschließlich Zucker substituiert, sondern auch die Gewöhnung an stark süße Lebensmittel und Getränke vermindert werden [3]
- Stoffspezifische Beratung – Phenylketonurie, kindliche Exposition, sehr hohe Verzehrmengen und die Erhitzung sucralosehaltiger Produkte erfordern besondere Aufmerksamkeit [1, 10, 15]
Fazit
Die derzeit zugelassenen Verwendungen von Süßstoffen gelten nach den regulatorischen Bewertungen als gesundheitlich unbedenklich. Soweit substanzspezifische ADI-Werte festgelegt wurden, beziehen sich diese auf eine lebenslange tägliche Aufnahme. Diese toxikologische Bewertung darf nicht mit einem nachgewiesenen langfristigen gesundheitlichen Nutzen gleichgesetzt werden.
Werden Süßstoffe gezielt anstelle von Zucker eingesetzt, können sie die Zucker- und Energieaufnahme sowie kurzfristig das Körpergewicht geringfügig reduzieren. Gegenüber Wasser und ungesüßten Lebensmitteln besteht dagegen kein konsistenter Vorteil [5, 6].
Für eine eigenständige Prävention von Adipositas, Diabetes mellitus, kardiovaskulären Erkrankungen oder malignen Erkrankungen (bösartigen Erkrankungen) liegt keine belastbare Evidenz vor. Assoziationen aus Beobachtungsstudien sind aufgrund möglicher umgekehrter Kausalität und verbleibender Störfaktoren nicht als Beleg eines kausalen Klasseneffekts zu interpretieren [3, 4, 8].
Ernährungsmedizinisch sind Süßstoffe primär als Instrument zur gezielten Substitution zuckerhaltiger Produkte einzuordnen. Die bevorzugte langfristige Strategie bleibt eine insgesamt weniger süße, nährstoffreiche Ernährung mit Wasser und ungesüßten Lebensmitteln als Standard.
Literatur
- Bundesinstitut für Risikobewertung: Süßungsmittel in Lebensmitteln – Ausgewählte Fragen und Antworten. Berlin: BfR; 2025. Volltext
- Europäische Kommission: Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission vom 9. März 2012 mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe. Konsolidierte Fassung vom 27. Oktober 2025. Volltext
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