Geliermittel

Geliermittel sind Stoffe, die Lebensmitteln durch die Ausbildung eines dreidimensionalen Netzwerkes eine gelartige Textur verleihen. Die kontinuierliche Flüssigphase wird dabei innerhalb des Netzwerkes immobilisiert. Bei den meisten Geliermitteln handelt es sich um hochmolekulare Hydrokolloide auf Polysaccharidbasis. Ihre technologischen Eigenschaften werden durch Molekülstruktur, Konzentration, Temperatur, pH-Wert, Ionenstärke, Zuckergehalt und Wechselwirkungen mit weiteren Lebensmittelbestandteilen bestimmt [1, 3, 4].

Geliermittel bilden keine ernährungsphysiologisch einheitliche Stoffklasse. Einige Vertreter, insbesondere Pektine und Alginate, können bei gramweiser Zufuhr Eigenschaften löslicher Ballaststoffe entfalten. Ergebnisse aus entsprechenden Supplementationsstudien dürfen jedoch nicht auf die meist wesentlich geringeren Mengen übertragen werden, die Lebensmitteln zur technologischen Gelbildung zugesetzt werden [6-8].

Definition und regulatorische Einordnung

Nach der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sind Geliermittel Stoffe, die einem Lebensmittel durch Gelbildung eine bestimmte Textur verleihen. Ein Hydrokolloid kann abhängig von Konzentration, Lebensmittelmatrix und Verwendungszweck zugleich als Geliermittel, Verdickungsmittel oder Stabilisator eingesetzt werden. Die funktionale Zuordnung beschreibt daher die technologische Verwendung und keine einheitliche chemische Stoffklasse [1, 3].

Die Zulassung eines Geliermittels gilt nicht uneingeschränkt für alle Lebensmittel. Sie ist an bestimmte Lebensmittelkategorien, Verwendungshöchstmengen oder das Prinzip der technologisch erforderlichen Menge gebunden [1].

Die Verordnung (EU) 2026/196 aktualisiert die Verwendungsbedingungen für Carrageen und Pektine sowie die Reinheitsspezifikationen mehrerer Hydrokolloide. Die Änderungen betreffen insbesondere Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder sowie Grenzwerte für toxische Elemente und mikrobiologische Verunreinigungen. Die Verordnung wurde im Januar 2026 veröffentlicht, wird hinsichtlich dieser Änderungen jedoch erst ab dem 18. August 2026 angewandt [2].

Wichtige Stoffgruppen

  • Pektin und amidiertes Pektin (E 440i und E 440ii) – Pektine sind überwiegend aus Galacturonsäureeinheiten aufgebaute Polysaccharide pflanzlicher Zellwände. Hochveresterte Pektine gelieren vor allem bei niedrigem pH-Wert und hohem Zuckergehalt. Niedrig veresterte und amidierte Pektine können calciumabhängige Gele bilden [3, 4].
  • Alginsäure und Alginate (E 400-E 404) – Die überwiegend aus Braunalgen gewonnenen Polysaccharide bilden insbesondere mit zweiwertigen Kationen wie Calcium dreidimensionale Netzwerke [3, 4].
  • Agar (E 406) – Agar wird aus Rotalgen gewonnen und bildet nach Erhitzen und anschließendem Abkühlen thermoreversible, relativ feste Gele. Die Schmelztemperatur liegt deutlich über der Geliertemperatur [3].
  • Carrageen und verarbeitete Eucheuma-Algen (E 407 und E 407a) – Carrageene sind sulfatierte Polysaccharide aus Rotalgen. κ-Carrageen und ι-Carrageen können in Gegenwart bestimmter Kationen Gele bilden. λ-Carrageen wirkt dagegen überwiegend als Verdickungsmittel [3, 12].
  • Gellan (E 418) – Gellan ist ein durch bakterielle Fermentation erzeugtes Polysaccharid, das bereits in niedrigen Konzentrationen ionenabhängige Gele bilden kann [3].
  • Konjak (E 425) – Das aus der Konjakwurzel gewonnene Glucomannan bildet hochvisköse Lösungen und kann in Kombination mit anderen Hydrokolloiden oder nach alkalischer Behandlung stabile Gele erzeugen [3].
  • Speisegelatine – Gelatine ist ein aus Kollagen gewonnenes Protein und bildet thermoreversible Gele. Sie besitzt in der Europäischen Union keine E-Nummer und ist von den polysaccharidbasierten Lebensmittelzusatzstoffen abzugrenzen.

Gastrointestinale Verarbeitung (Verarbeitung im Magen-Darm-Trakt)

Die meisten polysaccharidbasierten Geliermittel werden durch menschliche Verdauungsenzyme im Dünndarm nicht oder nur geringfügig gespalten. Ihre weitere Verarbeitung hängt von Molekülstruktur, Molekulargewicht, Veresterungs- bzw. Sulfatierungsgrad und der individuellen Darmmikrobiota (Gesamtheit der Mikroorganismen im Darm) ab [3, 6, 8, 12, 13].

Pektine sind fermentierbare Polysaccharide. Ihre mikrobielle Verwertung kann zur Bildung kurzkettiger Fettsäuren (Stoffwechselprodukte der Darmbakterien) beitragen. Die verfügbaren Humanstudien unterscheiden sich jedoch erheblich hinsichtlich Pektintyp, Molekülstruktur, Dosierung, Studiendauer und untersuchter Endpunkte [6].

Alginate, Agar und Carrageene unterscheiden sich hinsichtlich ihrer mikrobiellen Abbaubarkeit. Aus In-vitro- oder Tiermodellen lassen sich keine verlässlichen quantitativen Aussagen über das Ausmaß der Fermentation oder deren klinische Auswirkungen beim Menschen ableiten [8, 12, 13].

Gelatine wird als Protein durch gastrointestinale Proteasen (eiweißspaltende Enzyme) zu Peptiden und Aminosäuren abgebaut.

Einfluss auf die Mikronährstofffreisetzung und Bioverfügbarkeit (Anteil eines Stoffes, der dem Körper tatsächlich zur Verfügung steht)

Hydrokolloide können die Freisetzung und Biozugänglichkeit (Anteil eines Stoffes, der bei der Verdauung freigesetzt wird) von Nährstoffen innerhalb einer Lebensmittelmatrix mechanistisch beeinflussen. Eine erhöhte Viskosität kann die Durchmischung des Speisebreis, die Diffusion von Verdauungsenzymen und den Stofftransport zur intestinalen Oberfläche (Darmoberfläche) verlangsamen. Gelnetzwerke können Nährstoffe vorübergehend einschließen. Die Richtung und das Ausmaß des Effektes hängen jedoch von Hydrokolloid, Konzentration, Gelstruktur, Nährstoff und Lebensmittelmatrix ab [4, 5].

  • Mineralstoffe – Polyanionische Hydrokolloide wie Pektine und Alginate können in Lebensmittel- und In-vitro-Modellsystemen mit zwei- und dreiwertigen Kationen interagieren. Daraus lässt sich keine quantitative Veränderung der intestinalen Mineralstoffresorption (Aufnahme von Mineralstoffen aus dem Darm) beim Menschen ableiten. Geeignete kontrollierte Humanstudien mit üblichen Zusatzstoffmengen fehlen [4].
  • Fettlösliche Vitamine und Carotinoide – Hydrokolloide können Lipolyse (Fettspaltung), Emulsionsstabilität und die Bildung gemischter Mizellen (kleiner Transportteilchen für Fette und fettlösliche Stoffe) verändern. Dadurch kann die Biozugänglichkeit lipophiler Mikronährstoffe abhängig von der jeweiligen Formulierung vermindert oder erhöht werden [5].
  • Wasserlösliche Vitamine – Für eine quantitative Bewertung der Wirkung einzelner Geliermittel auf die systemische Bioverfügbarkeit wasserlöslicher Vitamine fehlen geeignete kontrollierte Humanstudien.
  • Mikronährstoffe in Verkapselungssystemen – Alginate, Pektine, Carrageene und Gellan können als Trägermaterialien eingesetzt werden, um empfindliche Inhaltsstoffe vor Sauerstoff, Licht oder vorzeitiger Freisetzung zu schützen. Eine verbesserte technologische Stabilität oder In-vitro-Biozugänglichkeit belegt jedoch keine verbesserte systemische Bioverfügbarkeit [4, 5].

Aus mechanistischen Untersuchungen und In-vitro-Verdauungsmodellen kann somit weder eine klinisch relevante Verminderung noch eine Verbesserung des Mikronährstoffstatus durch übliche Geliermittelmengen abgeleitet werden. Entsprechende Schlussfolgerungen erfordern substanz-, dosis- und formulationsspezifische Humanstudien.

Pektin als funktioneller Ballaststoff

Der systematische Scoping-Review humaner Interventionsstudien zu Pektin beschreibt mögliche Wirkungen auf postprandiale (nach dem Essen auftretende) Glucose- und Insulinverläufe, Serumlipide (Blutfette), Sättigung, Magenentleerung, Stuhlkonsistenz und Darmmikrobiota. Die Studien sind jedoch hinsichtlich Pektintyp, Molekülstruktur, Dosierung, Studiendauer und untersuchter Populationen heterogen. Eine quantitative pektinspezifische Metaanalyse war daher nicht möglich [6].

Eine systematische Übersichtsarbeit mit Dosis-Wirkungs-Metaanalyse von 181 randomisierten kontrollierten Studien untersuchte die Wirkung löslicher Ballaststoffsupplemente auf den Lipidstoffwechsel (Fettstoffwechsel). Pro zusätzlicher Zufuhr von 5 g löslicher Ballaststoffe täglich wurden mittlere Senkungen des Gesamtcholesterins um 6,11 mg/dl und des Low-Density-Lipoprotein-Cholesterins (LDL-Cholesterin, sogenanntes ungünstiges Cholesterin) um 5,57 mg/dl ermittelt [7].

Die Metaanalyse umfasste unterschiedliche lösliche Ballaststoffe und belegt keinen pektinspezifischen Klasseneffekt. Zudem wurden gramweise Supplementierungen untersucht. Die Ergebnisse dürfen deshalb nicht auf Lebensmittel übertragen werden, die Pektin lediglich in technologisch erforderlicher Menge als Geliermittel enthalten [7].

Alginate als funktionelle Ballaststoffe

Für Alginate wurden mögliche Wirkungen auf Sättigung, Energieaufnahme sowie postprandiale Glucose- und Insulinverläufe untersucht. Die Ergebnisse hängen wesentlich von Molekülstruktur, Viskosität, Dosierung, Darreichungsform und der tatsächlichen Gelbildung im Gastrointestinaltrakt ab [8].

Der verfügbare Review beschreibt kurzfristige Effekte in einzelnen Untersuchungen, jedoch keine hinreichende Evidenz für einen langfristigen Nutzen hinsichtlich Körpergewicht, Adipositasprävention (Vorbeugung von starkem Übergewicht) oder metabolischer Risikofaktoren. Langfristige kontrollierte Humanstudien sind unzureichend [8].

Auch diese Untersuchungen verwendeten Alginate in gezielt funktionellen Dosierungen. Ein entsprechender Nutzen kann aus der Anwesenheit von Alginaten als Lebensmittelzusatzstoff nicht abgeleitet werden.

Gastrointestinale Verträglichkeit und Darmmikrobiom

Bei höherer Zufuhr können wasserbindende oder fermentierbare Hydrokolloide zu Völlegefühl, Flatulenz (Blähungen), abdominellen Beschwerden (Bauchbeschwerden) und Veränderungen der Stuhlkonsistenz führen. Art und Ausmaß der Beschwerden hängen von Substanz, Dosis, Flüssigkeitszufuhr, Adaptation und individueller gastrointestinaler Empfindlichkeit ab [6, 8].

Die in Supplementationsstudien beschriebenen gastrointestinalen Wirkungen lassen sich nicht ohne Weiteres auf die geringeren Mengen in konventionellen Lebensmitteln übertragen.

In-vitro- und Tierstudien zeigen, dass einzelne Hydrokolloide die Zusammensetzung und metabolische Aktivität der Darmmikrobiota sowie die Schleimschicht, epitheliale Signalwege (Signalvorgänge in den Zellen der Schleimhaut) und intestinale Barriere (Schutzbarriere der Darmschleimhaut) beeinflussen können. Die Ergebnisse sind stoff- und modellabhängig. Die systematische Zusammenstellung der Carrageen-Evidenz zeigt, dass ein erheblicher Teil der Hinweise auf mögliche intestinale Effekte aus Tier- und In-vitro-Studien stammt [12, 13].

Veränderungen einzelner Bakteriengruppen oder mikrobieller Metaboliten sind nicht automatisch als gesundheitlich günstig oder ungünstig zu bewerten. Die Bezeichnung eines Geliermittels als präbiotisch (das Wachstum günstiger Darmbakterien fördernd) setzt reproduzierbare substanz- und dosisbezogene Humanstudien mit geeigneten klinischen Endpunkten voraus.

Besondere Bewertung von Carrageen

Bei der toxikologischen Bewertung (Bewertung möglicher gesundheitsschädlicher Wirkungen) muss zwischen hochmolekularem Carrageen in Lebensmittelqualität und stark abgebautem Carrageen unterschieden werden. Das als Poligeenan bezeichnete, stark degradierte Material besitzt ein wesentlich niedrigeres Molekulargewicht und ist nicht als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Befunde aus Studien mit Poligeenan dürfen daher nicht unmittelbar auf Carrageen der Spezifikation E 407 übertragen werden [12, 13].

In Zell- und Tiermodellen wurden Veränderungen von Entzündungssignalwegen, Schleimbarriere, intestinaler Permeabilität (Durchlässigkeit der Darmwand) und Darmmikrobiota beschrieben. Die Übertragbarkeit auf den Menschen wird durch hohe Dosierungen, Unterschiede im Molekulargewicht, teilweise unzureichend charakterisierte Prüfsubstanzen und artspezifische Reaktionen begrenzt [12, 13].

Eine randomisierte Crossover-Pilotstudie mit sieben Patienten mit Colitis ulcerosa (chronisch-entzündliche Dickdarmerkrankung) in klinischer Remission (Phase ohne wesentliche Krankheitsaktivität) untersuchte eine siebentägige Exposition gegenüber carrageenhaltigen bzw. carrageenfreien Hafergetränken. Es zeigte sich keine signifikante Verschlechterung der klinischen Krankheitsaktivität, gastrointestinalen Beschwerden oder der untersuchten Entzündungsmarker (Messwerte für Entzündungsaktivität). Aufgrund der sehr kleinen Stichprobe und kurzen Studiendauer erlaubt die Untersuchung keine belastbare Aussage zur längerfristigen Sicherheit bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen [14].

Eine randomisierte, doppelblinde, placebokontrollierte Crossover-Studie untersuchte bei 20 jungen Männern die Einnahme von zweimal täglich 250 mg Carrageen über jeweils zwei Wochen. Im Gesamtkollektiv zeigte sich keine signifikante Veränderung der mittels hyperinsulinämisch-euglykämischem Clamp (Spezialtest zur Messung der Insulinempfindlichkeit) bestimmten Ganzkörperinsulinsensitivität (Empfindlichkeit des Körpers gegenüber Insulin). Carrageen war jedoch mit einer erhöhten intestinalen Permeabilität verbunden. Explorative Interaktionsanalysen ergaben bei Teilnehmern mit höherem Body-Mass-Index (Verhältnis von Körpergewicht zu Körpergröße) Hinweise auf eine geringere Insulinsensitivität und höhere Entzündungsmarker [15].

Die BMI-abhängigen Ergebnisse beruhen auf Interaktions- und Subgruppenanalysen. Die kleine Stichprobe, die kurze Studiendauer und die ausschließliche Untersuchung junger Männer begrenzen die Generalisierbarkeit. Die Ergebnisse stellen ein Forschungssignal dar, belegen jedoch kein langfristiges metabolisches Erkrankungsrisiko [15].

In einer weiteren randomisierten, doppelblinden, placebokontrollierten Pilotstudie erhielten 60 gesunde Erwachsene zunächst zwei Wochen lang eine emulgatorfreie Ernährung. Anschließend wurden sie sechs Gruppen mit Carrageen, Carboxymethylcellulose, Polysorbat 80, Sojalecithin, nativer Reisstärke oder keinem Zusatzstoff zugeteilt und vier Wochen lang weiterbeobachtet. Zwischen den Interventionsgruppen zeigten sich keine signifikanten Unterschiede bei fäkalem Calprotectin (Entzündungswert im Stuhl), C-reaktivem Protein (Entzündungswert im Blut), metabolischen Markern oder den zusammenfassenden Messgrößen der intestinalen Permeabilität. Innerhalb der Carrageen-Gruppe nahm die transzelluläre intestinale Permeabilität gegenüber dem Ausgangswert zu. Wegen des explorativen Designs, der kleinen Gruppengrößen und des fehlenden eindeutigen Unterschieds gegenüber Placebo ist dieser Befund als hypothesengenerierend zu bewerten [16].

Die kontrollierten Humanstudien ergeben somit kein einheitliches Bild. Sie liefern Hinweise auf mögliche Veränderungen der intestinalen Barriere, zeigen jedoch bislang keine konsistenten klinischen Entzündungs- oder Stoffwechseleffekte. Die Daten reichen weder für eine pauschale gesundheitliche Entwarnung noch für eine generelle Empfehlung zur Elimination carrageenhaltiger Lebensmittel aus [14-16].

Sicherheitsbewertung

Die Sicherheitsbewertung von Geliermitteln erfolgt substanzbezogen. Eine fehlende numerische akzeptable tägliche Aufnahmemenge (gesundheitlich vertretbare tägliche Aufnahmemenge) (Acceptable Daily Intake; ADI) bedeutet nicht, dass unbegrenzte Mengen ernährungsphysiologisch sinnvoll oder regulatorisch zulässig sind. Maßgeblich bleiben die zugelassenen Lebensmittelkategorien, Verwendungshöchstmengen, Reinheitskriterien und die geringste technologisch erforderliche Einsatzmenge.

  • Pektin und amidiertes Pektin – Für die Allgemeinbevölkerung sah die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bei den bewerteten Verwendungen keinen Bedarf für einen numerischen ADI. Für Säuglinge unter 16 Wochen war die Bewertung differenzierter. Bei einzelnen Expositionsszenarien waren die Sicherheitsabstände unzureichend, und bei den bisherigen Höchstmengen konnte die aus Pektin freigesetzte Methanolmenge gesundheitlich relevant werden. Die Behörde empfahl deshalb eine Reduktion der Verwendungshöchstmengen in den betroffenen Säuglingsnahrungskategorien. Die Verordnung (EU) 2026/196 setzt entsprechende Änderungen ab dem 18. August 2026 um [2, 9].
  • Alginsäure und Alginate – Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit sah bei den bewerteten Verwendungen und Expositionswerten keinen Bedarf für einen numerischen ADI und kein Sicherheitsbedenken [10].
  • Agar – Für Agar wurde kein numerischer ADI für erforderlich gehalten. Bei der verfeinerten Expositionsabschätzung bestand für die Allgemeinbevölkerung kein Sicherheitsbedenken [11].
  • Carrageen und verarbeitete Eucheuma-Algen – Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete den bestehenden Gruppen-ADI von 75 mg/kg Körpergewicht pro Tag im Jahr 2018 aufgrund verbliebener Unsicherheiten als vorläufig. Zu den Unsicherheiten gehörten insbesondere die Molekulargewichtsverteilung, mögliche niedermolekulare Anteile, Datenlücken zur chronischen Exposition und die Bewertung besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen (besonders empfindlicher Bevölkerungsgruppen) [12].

Die Carrageen-Bewertung von 2018 ist weiterhin die maßgebliche abgeschlossene EFSA-Bewertung. Im veröffentlichten EFSA-Arbeitsprogramm wird die Folgebewertung zur Verwendung in Lebensmitteln für Säuglinge unter 16 Wochen und zur Schließung der übrigen Datenlücken als laufende Bewertung geführt. Eine neue abschließende Risikobewertung lag mit Stand vom 21. Juli 2026 noch nicht vor [12, 17].

Besondere Personengruppen

  • Säuglinge und Kleinkinder – Aufgrund der höheren Exposition pro Kilogramm Körpergewicht, einer möglichen ausschließlichen Ernährung mit Formulanahrung und der altersabhängigen gastrointestinalen Physiologie sind gesonderte Sicherheitsbewertungen erforderlich [2, 9, 17].
  • Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (langandauernden entzündlichen Erkrankungen des Darms) – Die Human-Evidenz zu Carrageen ist für eine routinemäßige Eliminationsdiät nicht ausreichend. Bei reproduzierbaren individuellen Beschwerden kann eine zeitlich begrenzte diagnostische Eliminations- und kontrollierte Reexpositionsphase (zeitweises Weglassen und anschließendes gezieltes Wiedereinführen) erwogen werden. Dieses Vorgehen stellt keine evidenzbasierte Standardtherapie dar und darf eine notwendige medikamentöse Behandlung nicht ersetzen [14-16].
  • Personen mit hoher supplementärer Ballaststoffzufuhr – Bei gramweiser Zufuhr von Pektin oder Alginat sind gastrointestinale Verträglichkeit, Flüssigkeitszufuhr und individuelle Vorerkrankungen zu berücksichtigen. Diese Exposition ist von den üblichen technologischen Zusatzstoffmengen abzugrenzen [6-8].

Ernährungsmedizinische Bewertung

Aus der verfügbaren Evidenz lässt sich keine Indikation für eine routinemäßige Bestimmung von Vitaminen, Mineralstoffen oder Spurenelementen allein aufgrund des Verzehrs zugelassener Geliermittel ableiten. Ebenso besteht keine evidenzbasierte Grundlage für eine prophylaktische Mikronährstoffsupplementierung aufgrund geliermittelhaltiger Lebensmittel.

Bei einem nachgewiesenen Mikronährstoffmangel (Mangel an Vitaminen, Mineralstoffen oder Spurenelementen) sollten primär etablierte Ursachen wie unzureichende Zufuhr, Malabsorption (unzureichende Aufnahme von Nährstoffen aus dem Darm), chronische Entzündung, erhöhte Verluste, Arzneimittelwirkungen oder ein gesteigerter Bedarf geprüft werden. Ein Geliermittel ist nur dann als möglicher modifizierender Faktor einzubeziehen, wenn ungewöhnlich hohe Aufnahmemengen, hoch dosierte Ballaststoffpräparate oder eine spezifische gastrointestinale Erkrankung vorliegen.

Die gesundheitliche Bewertung eines Lebensmittels darf nicht auf das Vorhandensein eines Geliermittels oder einer E-Nummer reduziert werden. Entscheidend sind die Gesamtzusammensetzung, Energiedichte, Zucker- und Fettgehalt, Proteinqualität, Mikronährstoffdichte, Portionsgröße und Verzerhäufigkeit.

Fazit

Geliermittel sind technologisch heterogene Hydrokolloide, deren Hauptfunktion in der Ausbildung einer definierten Lebensmitteltextur liegt. Pektine, Alginate und Agar wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für die Allgemeinbevölkerung bei den jeweils bewerteten Verwendungen ohne Bedarf für einen numerischen ADI eingestuft. Bei Pektinen gelten für Säuglingsnahrung besondere Einschränkungen, die durch die Verordnung (EU) 2026/196 ab dem 18. August 2026 aktualisiert werden [2, 9-11].

Hydrokolloide können die Freisetzung und Biozugänglichkeit von Nährstoffen mechanistisch beeinflussen. Richtung und Ausmaß dieser Effekte sind jedoch stoff-, dosis- und matrixabhängig. Für eine klinisch relevante Veränderung des Mikronährstoffstatus durch zugelassene Geliermittel in üblichen Lebensmittelmengen fehlen geeignete substanzspezifische Humanstudien [4, 5].

Metabolische oder ballaststoffbezogene Effekte von Pektin und Alginaten wurden überwiegend bei gramweiser Supplementierung untersucht und dürfen nicht auf die meist geringeren technologischen Einsatzmengen übertragen werden [6-8].

Für Carrageen bestehen größere toxikologische und expositionelle Unsicherheiten. Der Gruppen-ADI von 75 mg/kg Körpergewicht pro Tag ist weiterhin vorläufig, und die EFSA-Folgebewertung ist noch nicht abgeschlossen [12, 17]. Kontrollierte Humanstudien liefern Hinweise auf mögliche Veränderungen der intestinalen Permeabilität, zeigen jedoch bislang keine konsistenten klinischen Entzündungs- oder Stoffwechseleffekte. Die Evidenz rechtfertigt daher weder eine pauschale Entwarnung noch eine generelle Eliminationsanordnung [14-16].

Literatur

  1. Europäisches Parlament und Rat: Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe. EUR-Lex
  2. Europäische Kommission: Verordnung (EU) 2026/196 vom 28. Januar 2026 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 hinsichtlich der Verwendung von Carrageen (E 407), Johannisbrotkernmehl (E 410), Guarkernmehl (E 412), Gummi arabicum (E 414), Xanthan (E 415), Pektinen (E 440) und Stärkenatriumoctenylsuccinat (E 1450) und der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 in Bezug auf die Spezifikationen dieser Lebensmittelzusatzstoffe. EUR-Lex
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