Lipödem – Operative Therapie

1. Ordnung

  • Liposuktion (Synonym: Fettabsaugung; engl. Liposuction) in Tumeszenz-Lokalanästhesie (TLA*) ‒ ggf. sind mehrere Sitzungen nötig; nach der Operation sollte die physikalische Therapie (siehe unter "Weitere Therapie") weitergeführt und ein spezieller Kompressionsverband getragen werden.
    Das Verfahren führt zur dauerhaften Reduktion des krankhaft vermehrten Fettgewebes sowie zur Verringerung des Gewebedrucks, sodass sich weniger Wasser in das betroffene Gewebe einlagern kann: Beinumfang und Schmerzen können so reduziert werden.

*Verfahren, dessen Wirkprinzip auf der Verwendung einer großvolumigen Gabe eines Lösungsmittels beruht, welches mit dem Lokalanästhetikum (Mittel zur örtlichen Betäubung) vermischt und ins Unterhautfettgewebe injiziert wird.

Hinweis: Die Liposuktion zeigt eine Langzeitwirkung auf den Lipödemschmerz.

Zur rechtlichen Grundlage der Anerkennung der Liposuktion als therapeutische Maßnahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Seit Januar 2020 wird die Leistung von der GKV bei einem Lipödem im Stadium 3 b übernommen. Zudem muss der Nachweis einer erfolgreichen konservativen Therapie über 6 Monate nachgewiesen werden. Gleiches gilt für Patienten mit Adipositas Grad II (BMI: 35-39,9).

Leitlinien

  1. S2k-Leitlinie: Medizinische Kompressionstherapie der Extremitäten mit Medizinischem Kompressionsstrumpf (MKS), Phlebologischem Kompressionsverband (PKV) und Medizinischen adaptiven Kompressionssystemen (MAK). (AWMF-Registernummer: 037 - 005), Dezember 2018 Langfassung
  2. S2k-Leitlinie: Lipödem. (AWMF-Registernummer: 037 - 012), Januar 2024 Langfassung