Risikoschwangerschaft

Eine Risikoschwangerschaft ist gemäß der Definition auf der Grundlage der Mutterschaftsrichtlinien – eine Schwangerschaft, bei der entweder anamnestische Risikofaktoren (in der Vor- bzw. Krankengeschichte der Patientin) vorliegen oder durch einen erhobenen Untersuchungsbefund bestätigte Risiken bestehen. Wissenschaftliche Studien belegen, dass bei einer aktuell festgestellten Risikoschwangerschaft die Wahrscheinlichkeit besonders hoch ist, dass Komplikationen bzw. eine Risikogeburt drohen. Für die werdende Mutter bedeutet eine Risikoschwangerschaft in erster Linie, dass eine engmaschige medizinische Versorgung notwendig wird. Der folgende Artikel gibt Ihnen einen Einblick in das komplexe Thema der Risikoschwangerschaft und beschäftigt sich mit den Risiken, den Untersuchungsmethoden und der Betreuung der Patientinnen.

Das Verfahren

Die Anamnese (Erhebung der Krankengeschichte) ist die Basis der Arzt-Patienten-Beziehung. Diese erlaubt Ihrem Arzt Ihre persönlichen Schwangerschaftsrisiken zu erkennen, sodass gezielte präventive Maßnahmen (= individuelle Schwangerenvorsorge) durchgeführt werden können. Die anamnestischen Risiken (in der Vor- bzw. Krankengeschichte der Patientin), die definitionsgemäß eine Risikoschwangerschaft bedeuten, sind laut Mutterschaftsrichtlinien folgendermaßen definiert:

  • Schwere Allgemeinerkrankungen der Mutter – z. B. Erkrankungen der Niere und der Leber oder eine schwere Adipositas (Fettleibigkeit)
  • Alter – erste Geburt unter 18 Jahren bzw. über 35 Jahren
  • Gynäkologische bzw. geburtshilfliche Faktoren:
    • Zustand nach Sterilitätsbehandlung
    • wiederholte Aborten (Fehlgeburten) oder Frühgeburten
    • zuvor totgeborene oder geschädigte Kinder
    • vormalige Entbindung von Kindern mit einem Gewicht über 4.000 g (Makrosomie) oder hypotrophen (unterentwickelten) Kindern
    • vorherige Mehrlingsschwangerschaften bzw. -geburten
    • Zustand nach Uterusoperation – z. B. nach Operation eines Myoms (gutartiger Tumor der Gebärmuttermuskulatur) oder einer Uterusfehlbildung
    • Komplikationen bei vorherigen Entbindungen – z. B. Placenta praevia (nicht normale Lage der Plazenta im unteren Bereich der Gebärmutter), vorzeitige Lösung der Plazenta, Nachgeburtsblutungen, Gerinnungsstörungen, Krämpfe oder Thromboembolien (Abgang eines Blutgerinnsels, das im Blutkreislauf ein Gefäß verstopft und dadurch eine Durchblutungsstörung mit Gewebeuntergang verursacht)
    • Mehrgebärende über 40 Jahren
    • Vielgebärende mit mehr als 4 Kindern – hier bestehen beispielsweise Risiken wie eine Plazentainsuffizienz (der Mutterkuchen ist nicht in der Lage, das Ungeborene adäquat mit Sauerstoff und Nährstoffen zu versorgen) oder geburtsmechanischen Komplikation durch Überbeanspruchung des mütterlichen Körpers

Die Risiken in der aktuellen Schwangerschaft, die durch eine Untersuchung festgestellt werden und definitionsgemäß eine Risikoschwangerschaft bedeuten, sind laut Mutterschaftsrichtlinien folgendermaßen definiert:

  • EPH-Gestose (E = Ödem, engl. edema; P = Proteinurie; H = Hypertonie) – Überbegriff für eine Reihe von Erkrankungen, die sich durch eine Reihe von unterschiedlichen Symptomen äußern und nur in der Schwangerschaft auftreten.
    In Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Auftretens erster Symptome unterscheidet man zwischen frühen und späten Gestosen. Zu den Frühgestosen gehören: die
    Emesis gravidarum (Schwangerschaftsübelkeit in ihrer mäßigen Ausprägung) und die Hyperemesis gravidarum (Schwangerschaftsübelkeit in ihrer extremen Ausprägung). Zu den Spätgestosen zählen: die Präeklampsie und die schwerer verlaufenden Formen Eklampsie und HELLP-Syndrom (H = hemolysis (Hämolyse/Auflösung der Erythrozyten (rote Blutkörperchen) im Blut), EL = elevated liver enzymes (Erhöhung der Leberenzyme), LP = low platelets (Thrombozytopenie/Verminderung der  Blutplättchen) sowie die sogenannte Pfropfgestose (z. B. aufgrund von Vorerkrankungen).
    Die Spätgestosen werden nach ihren Hauptsymptomen manchmal auch als EPH-Gestosen bezeichnet. Diese Bezeichnung ist jedoch heutzutage umstritten, da z. B. Ödeme auch bei gesunden Schwangeren häufig auftreten.
  • Anämie (Blutarmut)
  • Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) bzw. Gestationsdiabetes (GDM) – eine besondere Form des Diabetes mellitus, die während der Schwangerschaft zum ersten Mal auftritt. Nach der WHO-Klassifikation wird der Gestationsdiabetes auch als Typ-4-Diabetes bezeichnet. Der GDM kommt bei bis zu fünf Prozent der Schwangeren vor.
  • Blutgruppeninkompatibilität (Unverträglichkeit von Blutgruppen) – AB0-Inkompatibilität, Rhesus-Inkompatibilität (Unverträglichkeit des Rhesusfaktors von Mutter und Kind)
  • Gynäkologische Faktoren:
    • uterine Blutung (Blutungen aus der Gebärmutter)
    • Missverhältnis zwischen Uterusgröße und Größe des Kindes – z. B. fraglicher Geburtstermin,
    • retardiertes (vermindertes, unterentwickeltes) Wachstum, Riesenkind (s. o. Makrosomie), Zwillinge, Molenbildung (abgestorbener Embryo oder Fehlbildung des Zottenbäumchens der Plazenta), Hydramnion (erhöhte Menge an Fruchtwasser) oder ein Myom der Gebärmutter (gutartige Gebärmuttergeschwulst)
    • Drohende Frühgeburt – z. B. bei frühzeitigen Wehen
    • Mehrlingsschwangerschaften
    • Falsche Lage des Kindes in der Gebärmutter
    • Unklarheit bzw. Überschreitung des Geburtstermins

Eine Risikoschwangerschaft bedarf einer intensiven Schwangerenvorsorge, d. h. es finden häufiger geburtshilfliche Untersuchungen inkl. Ultraschalluntersuchungen/Sonographie statt: Bis zur 32. Schwangerschaftswoche finden regelmäßige Untersuchungen, in kürzeren Abständen als die üblichen vierwöchentlich vorgesehenen Termine, statt. In den letzten acht Schwangerschaftswochen ist häufig eine wöchentliche Untersuchung notwendig. In Ausnahmefällen wird die Schwangere in dieser Phase auch zur stationären Überwachung in ein geeignetes Krankenhaus überwiesen. Dabei ist sicherzustellen, dass eine perinatologische Betreuung ggf. durch Perinatologen (Zusatzqualifikation in der Heilkunde für werdende Mütter und Neugeborene).

Neben den üblichen Vorsorgeuntersuchungen stehen eine Reihe von weiterführenden diagnostischen Maßnahmen zur Verfügung, die im Falle einer Risikoschwangerschaft angewendet werden:

  • Sonographie (fetale Ultraschalldiagnostik (Missbildungsdiagnostik); Dopplersonographie z. B. bei Verdacht auf Plazentainsuffizienz/Mutterkuchenschwäche)
  • Cardiotokographie (CTG) – der sogenannte Herz-Ton-Wehenschreiber
  • Amnioskopie (Fruchtwasserspiegelung)
  • Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung)
  • Chorionbiopsie (auch Chorionzottenbiopsie) – Entnahme von Gewebe der Zotten der Plazenta mit anschließender genetischer Untersuchung

Ihr Nutzen

Eine Risikoschwangerschaft ist für jede werdende Mutter eine körperliche und psychische Belastung. Mit dem heutigen umfassenden medizinischen Wissen, den innovativen Untersuchungen und den Vorsorgemöglichkeiten ist es allerdings möglich, diese Patientinnen sicher durch ihre Schwangerschaft zu begleiten.

Literatur

  1. Gerhard I: Geburtshilfe integrativ: konventionelle und komplementäre Therapie. Elsevier, Urban & Fischer Verlag 2005
  2. Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschaftsrichtlinien). Bundesanzeiger AT 19.07.2016 B5

     
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