Restless-Legs-Syndrom – Klassifikation
Das Restless-Legs-Syndrom (RLS) wird klinisch anhand der essenziellen Diagnosekriterien der International Restless Legs Syndrome Study Group (IRLSSG) klassifiziert. Alle fünf Kriterien müssen erfüllt sein. Ergänzend werden der klinische Verlauf und die klinische Signifikanz der Beschwerden eingeordnet.
Die frühere Unterteilung in primäres und sekundäres RLS soll nicht mehr verwendet werden. Leitliniengerecht wird bei Vorliegen relevanter Begleiterkrankungen oder auslösender Faktoren von komorbidem RLS gesprochen.
| Kriterium | Beschreibung |
| Essenzielle Diagnosekriterien (alle fünf Kriterien müssen erfüllt sein): | |
| 1 | Drang, die Beine zu bewegen, meist begleitet oder ausgelöst durch Missempfindungen oder ein Unruhegefühl der Beine.a, b |
| 2 | Der Drang, die Beine zu bewegen, und die begleitenden unangenehmen Missempfindungen beginnen oder verschlechtern sich während Ruhe oder Inaktivität, wie Liegen oder Sitzen. |
| 3 | Der Drang, die Beine zu bewegen, und die unangenehmen Missempfindungen bessern sich durch Bewegung, wie Laufen, Gehen oder Strecken, teilweise oder vollständig, zumindest solange die Bewegung anhält.c |
| 4 | Der Drang, die Beine zu bewegen, und die unangenehmen Missempfindungen in Ruhe oder bei Inaktivität treten nur am Abend oder in der Nacht auf oder verschlimmern sich am Abend oder in der Nacht.d |
| 5 | Das Auftreten der obigen Merkmale darf nicht durch Symptome einer anderen medizinischen Diagnose oder eines Verhaltenszustands erklärbar sein, z. B. Myalgie, venöse Stauung, Beinödeme, Arthritis, Beinkrämpfe, Positionsdiskomfort oder habituelles Fußwippen.e |
| Spezifikationen für den klinischen Verlauf: | |
| A | Chronisch persistierendes RLS: Unbehandelte Beschwerden treten mindestens zweimal wöchentlich seit mindestens einem Jahr auf. |
| B | Intermittierendes/sporadisches RLS: Unbehandelt treten Beschwerden weniger als zweimal pro Woche innerhalb des letzten Jahres auf, mit mindestens fünf berichteten Ereignissen im Laufe des Lebens.f |
| Spezifikation für die klinische Signifikanz: | |
| Die Symptome verursachen relevantes Leiden und eine Beeinträchtigung in sozialen, beruflichen, Ausbildungs- oder anderen wichtigen Bereichen der Funktionalität durch den Einfluss auf Schlaf, Energie, Vitalität, tägliche Aktivität oder Verhalten. | |
Legende
- a Gelegentlich fehlen die Missempfindungen der Beine; der Bewegungsdrang tritt dann ohne diese auf. Neben den Beinen können auch Arme oder andere Körperregionen betroffen sein.
- b Bei Kindern und Jugendlichen sollen Bewegungsdrang und/oder Missempfindungen mit den eigenen Worten des Kindes bzw. Jugendlichen beschrieben werden.
- c Bei sehr schweren Beschwerden kann die Besserung durch Bewegung ausbleiben, sollte aber zu Beginn der Erkrankung vorhanden gewesen sein.
- d Bei sehr schweren Beschwerden kann die Verschlechterung am Abend oder in der Nacht ausbleiben, sollte aber zu Beginn der Erkrankung vorhanden gewesen sein.
- e RLS-imitierende Krankheitsbilder werden häufig mit RLS verwechselt, da sie ähnliche Symptome aufweisen und die Kriterien 1-4 scheinbar erfüllen können. RLS kann zusätzlich zu anderen Erkrankungen auftreten; dann muss das RLS in Ausmaß, Ausprägung oder Charakterisierung klinisch abgrenzbar sein.
- f Die Verlaufsformen können nicht angewendet werden bei Kindern, bei Faktoren, die ein RLS provozieren, auslösen oder verursachen, z. B. Schwangerschaft oder spezifische Arzneimittel, sowie bei zeitlich begrenztem RLS.
Atypisches Restless-Legs-Syndrom
Auch bei atypischem RLS müssen alle Diagnosekriterien erfüllt sein. Die Beschwerden betreffen dann nicht primär die Beine, sondern können in anderen Körperregionen berichtet werden, z. B. im Gesicht, am Bauch, im Genitalbereich, an der Blase oder im Bereich der Lendenwirbelsäule; auch ein Phantom-RLS nach Amputation ist beschrieben.
Leitlinien
- S2k-Leitlinie: Restless-Legs-Syndrom (RLS) (AWMF-Register-Nr. 030-081) Version 5.5, Stand 25.06.2022, gültig bis 24.06.2027, aktueller Hinweis 27.03.2026 Langfassung.