Genitalprolaps – Medizingerätediagnostik

Obligate Medizingerätediagnostik

  • Sonographische Restharnbestimmung – Bestimmung des postmiktionellen Restharns (nach dem Wasserlassen in der Harnblase verbleibender Urin) unmittelbar nach der Miktion (Wasserlassen); ein Restharnvolumen > 50 ml weist auf eine Blasenentleerungsstörung (Störung der vollständigen Entleerung der Harnblase) hin. Bei erhöhtem Restharn ist eine ursachenbezogene weitere Abklärung, z. B. hinsichtlich einer durch den Genitalprolaps (Senkung bzw. Vorfall der weiblichen Geschlechtsorgane) bedingten Urethraobstruktion (Blockierung der Harnröhre), einer Detrusorinsuffizienz (Schwäche des Harnblasenmuskels) oder einer neurologischen Grunderkrankung (Erkrankung des Nervensystems), erforderlich [1].

Fakultative Medizingerätediagnostik – in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Anamnese (Krankengeschichte), der körperlichen Untersuchung, der Begleitsymptomatik (zusätzlich auftretende Beschwerden) und der geplanten Therapie – zur funktionellen Beurteilung und differentialdiagnostischen Abklärung (Abgrenzung von anderen möglichen Erkrankungen)

  • Nierensonographie
    • Präoperativ (vor einer Operation) zum Ausschluss einer Harnstauung (Rückstau des Urins), insbesondere bei hochgradigem Genitalprolaps [1]
    • Postoperativ (nach einer Operation) zum Ausschluss einer durch den operativen Eingriff verursachten Harnstauung [1]
  • Beckenboden-Sonographie – ergänzende statische und dynamisch-funktionelle Beurteilung des vorderen, mittleren und hinteren Beckenbodenkompartiments (Abschnitt des Beckenbodens) in Ruhe, bei Beckenbodenkontraktion (Anspannung des Beckenbodens), beim Pressen und Husten sowie bei Bedarf im Stehen [1]
    • Introitussonographie mit einer Vaginalsonde bzw. Perinealsonographie mit einer Abdominalsonde als gleichwertige Zugangswege
    • Beurteilung der Position und Mobilität von Harnblase, Blasenhals, Urethra (Harnröhre), Uterus (Gebärmutter) bzw. Vaginalapex (oberes Ende der Scheide), Rektum (Mastdarm) und Dünndarm
    • Nachweis einer Zystozele (Senkung der Harnblase), Rektozele (Ausstülpung des Mastdarms in Richtung Scheide) oder Enterozele (Vorwölbung des Dünndarms in den Scheidenraum) sowie möglicher Wechselwirkungen zwischen den Beckenbodenkompartimenten
    • Beurteilung eines Abknickens bzw. einer Obstruktion (Blockierung) der Urethra bei ausgeprägter Zystozele
    • 2D- und 3D-Sonographie zur Beurteilung des M. levator ani (Beckenbodenmuskel) und möglicher Levatordefekte (Schädigungen des Beckenbodenmuskels); die 3D-Sonographie ermöglicht zusätzlich die Darstellung der axialen Ebene
    • Darstellung alloplastischer Materialien (körperfremde Kunststoffmaterialien), z. B. Netze oder Bänder, insbesondere bei Verdacht auf implantatassoziierte Komplikationen (durch ein eingesetztes medizinisches Material verursachte Probleme)
    • Die Beckenboden-Sonographie ergänzt die klinische Diagnostik, ersetzt jedoch nicht die standardisierte klinische Quantifizierung (Bestimmung des Ausmaßes) des Genitalprolaps.
  • Transvaginalsonographie – insbesondere vor einer operativen Therapie zur Beurteilung von Uterus und Adnexen (Eierstöcke und Eileiter) sowie zum Ausschluss uteriner und extrauteriner pelviner Pathologien (krankhafter Veränderungen innerhalb und außerhalb der Gebärmutter im Becken) [1]
    • Bestimmung der Uterusgröße
    • Beurteilung der Zervixlänge (Länge des Gebärmutterhalses) und einer möglichen Elongatio colli (Verlängerung des Gebärmutterhalses), insbesondere vor einer uteruserhaltenden Operation
    • Ausschluss einer Uteruspathologie (krankhaften Veränderung der Gebärmutter) vor einer geplanten uteruserhaltenden Operation
  • Defäkographie – bei Stuhlentleerungsstörungen (Störungen beim Absetzen des Stuhls), insbesondere bei Verdacht auf eine Intussuszeption (Einstülpung eines Darmabschnitts); Durchführung als konventionelle röntgenologische Defäkographie oder als Magnetresonanzdefäkographie [1]
  • Dynamische Magnetresonanztomographie (MRT) des Beckens – bei komplexen Befund- und Symptombildern, Rezidivprolaps (erneut aufgetretene Organsenkung) oder einer Diskrepanz (Abweichung) zwischen klinischem Befund und Symptomatik [1]
    • Dynamische Darstellung aller drei Beckenbodenkompartimente in Ruhe, beim Pressen und bei Beckenbodenkontraktion
    • Beurteilung der knöchernen, muskulären und bindegewebigen Strukturen des Beckens und Beckenbodens
    • Beurteilung eines inneren Rektumprolapses (innerer Mastdarmvorfall), einer Intussuszeption, einer gestörten Rektumentleerung (Entleerung des Mastdarms) oder einer Stuhlretention (Zurückhalten von Stuhl)
    • Keine routinemäßige Untersuchung bei klinisch eindeutigem Genitalprolaps; der zusätzliche Nutzen für die Auswahl des Therapieverfahrens ist nicht hinreichend belegt.
  • Urodynamische Untersuchung – keine routinemäßige präoperative Untersuchung [1]
    • Präoperativ bei Harndrangsymptomen (plötzlich auftretendem starkem Harndrang) oder Blasenentleerungsstörungen, die nicht allein durch den Genitalprolaps erklärt werden können, sofern aufgrund des Untersuchungsergebnisses eine Änderung des therapeutischen Vorgehens zu erwarten ist
    • Bei eindeutiger Indikation (medizinischer Begründung) zur operativen Korrektur des Genitalprolaps ist eine präoperative Urodynamik nicht erforderlich.
    • Bei Durchführung der Urodynamik Untersuchung mit und ohne Reposition (Zurückverlagerung) des Genitalprolaps
    • Postoperativ bei neu aufgetretenen Funktionsstörungen des unteren Harntraktes (der Harnblase und Harnröhre); des Weiteren bei persistierenden Beschwerden (anhaltenden Beschwerden), Komplikationen oder einem Rezidiv (Wiederauftreten) zur Abklärung der zugrunde liegenden Pathophysiologie (krankhafte Funktionsabläufe)
  • Präoperative Urethrozystoskopie – keine routinemäßige Untersuchung; bei Blasenschmerzen oder Hämaturie (Blut im Urin), insbesondere nach Voroperationen mit synthetischen Netzen, permanenten Fäden, Schrauben oder Tackern, zum Ausschluss einer intravesikalen bzw. intraurethralen Pathologie (krankhafte Veränderung innerhalb der Harnblase bzw. Harnröhre) [1]
    • Nachweis bzw. Ausschluss von Harnblasentumoren (Geschwülsten der Harnblase), Harnblasensteinen, Harnröhrenstenosen (Verengungen der Harnröhre), Netzerosionen (Eindringen eines Netzes in benachbartes Gewebe oder ein Organ), Inkrustationen (Ablagerungen), Fisteln (unnatürlichen Verbindungsgängen) oder chronischen Urothelveränderungen (dauerhaften Veränderungen der Schleimhaut der Harnwege)
    • Bei Rezidiveingriffen (erneuten Operationen) nach Operationen mit alloplastischen Materialien oder bei Verdacht auf eine implantatassoziierte Komplikation zur Planung des operativen Vorgehens
  • Intraoperative Urethrozystoskopie – kann am Ende einer vaginalen Deszensusoperation (Senkungsoperation über die Scheide) zum Ausschluss intraoperativer Blasen- und Urethraverletzungen (während der Operation entstandener Verletzungen der Harnblase und Harnröhre) sowie zum Nachweis einer regelrechten Ureterfunktion (Funktion der Harnleiter) durchgeführt werden [1]
    • Bei alleiniger Korrektur des hinteren Beckenbodenkompartiments kann auf die intraoperative Urethrozystoskopie verzichtet werden.
    • Bei einer hohen vaginalen Sakrouterinligamentfixation (Befestigung des Scheidenendes an den Haltebändern zwischen Kreuzbein und Gebärmutter) soll eine intraoperative Urethrozystoskopie zum Ausschluss einer Ureterobstruktion (Blockierung eines Harnleiters) erfolgen.
  • Kolpozystorektographie – seltene Zusatzuntersuchung zur Darstellung der verschiedenen Beckenbodenkompartimente bei komplexen Befundkonstellationen; Beckenboden-Sonographie und dynamische MRT sollen aufgrund der fehlenden Strahlenexposition alternativ geprüft und bevorzugt eingesetzt werden [1]

Nicht zur routinemäßigen Prolapsdiagnostik empfohlen

  • Urethrozystographie bzw. laterales Zystogramm – auf die Untersuchung soll zugunsten der Beckenboden-Sonographie verzichtet werden [1].

Leitlinien, Referenzwerte und Protokolle

  1. S3-Leitlinie Diagnostik und Therapie des Descensus genitalis der Frau [2026-2029]. (AWMF-Registernummer 015-006). Juni 2026 Langfassung [1]