Überwärmung (Hyperthermie) – Weitere Therapie
Die weitere Therapie der Hyperthermie (Überwärmung des Körpers) richtet sich nach Schweregrad, Ursache, Begleiterkrankungen (zusätzliche Erkrankungen) und Organmanifestationen (Beteiligung von Organen). Bei Verdacht auf Hitzschlag (lebensbedrohliche Überhitzung) oder eine andere hyperthermische Krise (akute Überwärmungskrise) sind die sofortige Expositionsbeendigung (Beendigung der Hitzeeinwirkung), aktive Kühlung und Sicherung der Vitalfunktionen (lebenswichtige Körperfunktionen) vorrangig; die ursachenspezifische Pharmakotherapie (Behandlung mit Arzneimitteln) wird im Subthema Pharmakotherapie dargestellt [LL1, LL2, LL3].
Allgemeine Maßnahmen
- Sofort Notruf absetzen bei Bewusstseinsstörung (Störung des Bewusstseins), Krampfanfall (anfallsartiger Muskelkrampf), Kollaps (Kreislaufzusammenbruch), Verdacht auf Hitzschlag, rasch ansteigender Körperkerntemperatur (Temperatur im Körperinneren) oder schwerer Begleiterkrankung; in Deutschland über die Rufnummer 112 [LL1, LL2]
- Wärmeexposition sofort beenden durch Unterbrechen körperlicher Belastung, Verbringen an einen schattigen, kühlen oder klimatisierten Ort und Entfernen beengender, isolierender oder nasser Kleidung [LL1, LL2]
- Aktive Kühlung nicht verzögern; bei klinischem Verdacht auf Hitzschlag soll die Kühlung sofort begonnen werden, auch wenn die exakte Körperkerntemperatur noch nicht sicher gemessen ist [LL1, LL2]
- Vitalfunktionen sichern mit Atemwegssicherung (Sicherung der Atmung), Lagerung nach Bewusstseinslage, Sauerstoffgabe bei Hypoxämie (Sauerstoffmangel im Blut), Kreislaufbeurteilung (Beurteilung von Herz und Blutkreislauf) und kontinuierlicher Überwachung bis zur Übergabe an den Rettungsdienst beziehungsweise an die Klinik [LL1, LL2]
- Orale Flüssigkeitsgabe nur bei wacher, kooperativer Person; bei Bewusstseinsstörung, Erbrechen, Krampfanfall oder Aspirationsgefahr (Gefahr des Einatmens von Flüssigkeit oder Erbrochenem) keine orale Flüssigkeitsgabe erzwingen [LL2]
- Dauermedikation und auslösende Substanzen überprüfen, insbesondere Diuretika (entwässernde Medikamente), Anticholinergika (Medikamente mit hemmender Wirkung auf bestimmte Nervenbotenstoffe), Psychopharmaka (Medikamente mit Wirkung auf die Psyche), Betablocker (Medikamente zur Dämpfung von Herz-Kreislauf-Reaktionen), Sympathomimetika (Medikamente mit aktivierender Wirkung auf das Stressnervensystem), serotonerge Substanzen (Substanzen mit Wirkung auf den Botenstoff Serotonin), Dopaminantagonisten (Medikamente mit hemmender Wirkung auf Dopamin), Alkohol und Drogen; akut auslösende Substanzen sind zu pausieren beziehungsweise ursachenspezifisch zu behandeln [LL2, LL3]
- Alkoholabreibung der Haut nicht verwenden; aktuelle evidenzbasierte Empfehlungen priorisieren wasserbasierte Ganzkörperkühlung (Kühlung des ganzen Körpers mit Wasser) beziehungsweise Kühlung durch Benetzen der Haut mit Wasser und Luftbewegung und verankern Alkoholabreibung nicht als Standardmaßnahme [LL1, LL2]
Konventionelle nichtoperative Therapieverfahren
- Aktive Ganzkörperkühlung bei Hitzschlag
- Bei Hitzschlag ist die Ganzkörperkühlung durch Eintauchen in kaltes Wasser oder Eiswasser die bevorzugte Maßnahme, sofern sie organisatorisch sicher durchführbar ist [LL1, LL2].
- Ziel ist eine rasche Senkung der Körperkerntemperatur; die Kühlung soll so gewählt werden, dass eine Zieltemperatur unter 39 °C innerhalb von 30 Minuten nach Erkennen der Hitzschlagsymptomatik (Beschwerden bei Hitzschlag) erreicht werden kann [LL1].
- Die aktive Kühlung soll beendet werden, wenn eine Körperkerntemperatur von etwa 38,3-38,8 °C erreicht ist, um eine Unterkühlung zu vermeiden [LL2].
- Bei fehlender Immersionsmöglichkeit (Möglichkeit zum Eintauchen in Wasser) kommen kontinuierliches Benetzen der Haut mit kaltem Wasser und Luftbewegung durch Ventilator oder Luftstrom, Ganzkörperauflage von Eis mit Wasserzusatz oder andere Verfahren mit Wärmeableitung und Verdunstung infrage [LL1, LL2].
- Die alleinige Applikation (Anwendung) von Kühlpacks auf Hals, Achselhöhlen und Leisten ist als primäre Kühlmethode beim Hitzschlag nicht ausreichend und soll nicht die Ganzkörperkühlung ersetzen [LL1, LL2].
- Behandlung leichter bis mittelschwerer hitzebedingter Gesundheitsstörungen
- Bei Hitzeerschöpfung (Erschöpfungszustand durch Hitze) ohne Bewusstseinsstörung stehen Expositionsbeendigung, körperliche Ruhe, passive Kühlung, aktive milde Kühlmaßnahmen und orale Rehydratation (Flüssigkeitszufuhr zum Ausgleich von Flüssigkeitsmangel) mit Wasser beziehungsweise elektrolythaltigen Getränken im Vordergrund [LL2].
- Bei Hitzekrämpfen (Muskelkrämpfen durch Hitze) können Ruhe, Dehnung betroffener Muskelgruppen und Ausgleich von Flüssigkeits- beziehungsweise Elektrolytdefiziten (Mangel an Blutsalzen) sinnvoll sein [LL2].
- Bei Hitzesynkope (kurzzeitige Ohnmacht durch Hitze) sind Lagerung, Abklärung konkurrierender Synkopenursachen (Ursachen für Ohnmacht), Kühlung und Rehydratation erforderlich; bei rezidivierender Synkope (wiederkehrende Ohnmacht) oder kardialen Warnzeichen (Warnzeichen des Herzens) ist eine weiterführende Abklärung indiziert (medizinisch angezeigt) [LL2].
- Rehydratation bei Exsikkose (Austrocknung des Körpers) oder Volumenmangel (Flüssigkeitsmangel im Blutkreislauf)
- Bei leichter bis mittelschwerer Dehydratation (Flüssigkeitsmangel des Körpers) ist die orale Rehydratation, sofern sicher möglich, erste Maßnahme [LL2].
- Bei Hitzschlag, Bewusstseinsstörung, Aspirationsgefahr, schwerer Volumendepletion (starker Flüssigkeitsmangel im Kreislauf) oder Schock (Kreislaufversagen) ist eine intravenöse isotone Flüssigkeitsgabe (Flüssigkeitsgabe über eine Vene mit körperähnlicher Salzkonzentration) indiziert; sie darf die aktive Kühlung nicht verzögern [LL1, LL2].
- Überwässerung (zu viel Flüssigkeit im Körper) ist insbesondere bei Herzinsuffizienz (Herzschwäche), Niereninsuffizienz (Nierenschwäche) und älteren Patienten zu vermeiden; Flüssigkeitstherapie soll klinisch und laborchemisch (durch Untersuchung und Laborwerte) überwacht werden [LL2].
- Bei geriatrischen Patienten (älteren Patienten) mit leichter bis mittelschwerer Dehydratation kann eine subkutane Infusion (Flüssigkeitsgabe unter die Haut) erwogen werden, wenn orale Rehydratation nicht ausreicht oder nicht möglich ist und keine Notfallsituation mit raschem Volumenbedarf besteht [1].
- Geeignete Applikationsorte (Stellen zur Verabreichung) für die subkutane Infusion sind laterale Bauchwand (seitliche Bauchwand), Oberschenkel, Infraklavikularregion (Bereich unterhalb des Schlüsselbeins) oder oberer Rücken; pro Applikationsort sollen lokal übliche Maximalvolumina (Höchstmengen) und Infusionsraten (Geschwindigkeit der Flüssigkeitsgabe) beachtet werden, insgesamt in der Regel nicht mehr als etwa 3 l in 24 Stunden [1].
- Kontraindikationen (Gegenanzeigen) der subkutanen Infusion sind Schock, schwere Dehydratation, Bedarf an rascher oder exakt steuerbarer Volumengabe (Flüssigkeitsgabe), ausgeprägte Ödeme (Wassereinlagerungen), Aszites (Bauchwassersucht), dekompensierte Herzinsuffizienz (entgleiste Herzschwäche), Nierenversagen (Ausfall der Nierenfunktion), relevante Elektrolyt- oder Stoffwechselentgleisungen (Störungen des Stoffwechsels) sowie relevante Gerinnungsstörungen (Störungen der Blutgerinnung) [1].
- Stationäre und intensivmedizinische Weiterbehandlung
- Bei klassischem Hitzschlag, Komorbidität (zusätzlicher Erkrankung), Altersextremen, persistierender neurologischer Symptomatik (anhaltenden Beschwerden des Nervensystems), Kreislaufinstabilität (instabilem Blutkreislauf), Rhabdomyolyse (Zerfall von Muskelgewebe), akutem Nieren- oder Leberschaden (plötzlicher Schädigung von Niere oder Leber), Koagulopathie (Gerinnungsstörung) oder respiratorischer Insuffizienz (unzureichender Atmung) ist eine stationäre beziehungsweise intensivmedizinische Behandlung (Behandlung im Krankenhaus beziehungsweise auf der Intensivstation) erforderlich [LL1, LL2].
- Erforderlich sind kontinuierliche Überwachung von Körperkerntemperatur, Bewusstsein, Kreislauf, Atmung, Urinausscheidung und Organfunktionen (Funktionen der Organe) sowie wiederholte Kontrolle von Elektrolyten (Blutsalzen), Kreatinkinase (Muskelwert), Myoglobin (Muskeleiweiß), Nierenfunktion, Leberwerten, Gerinnung und Säure-Basen-Status (Gleichgewicht von Säuren und Basen im Blut) [LL1, LL2].
- Komplikationen (Folgeprobleme) wie Rhabdomyolyse, akute Nierenschädigung (plötzliche Schädigung der Niere), disseminierte intravasale Gerinnung (Verbrauch der Blutgerinnung in den Gefäßen), Schock, Krampfanfälle, respiratorische Insuffizienz und Multiorganversagen (Versagen mehrerer Organe) werden organbezogen behandelt [LL1, LL2].
- Ursachenspezifische nichtoperative Maßnahmen
- Bei belastungsinduzierter Hyperthermie (Überwärmung durch körperliche Belastung) sind sofortige Belastungsbeendigung, Kühlung am Ereignisort und strukturierte Übergabe an den Rettungsdienst beziehungsweise die betreuende medizinische Einheit entscheidend [2, LL2].
- Bei klassischem Hitzschlag während Hitzeperioden sind Kühlung, Rehydratation, Erfassung vulnerabler Faktoren (erhöhter Anfälligkeiten) und Abklärung beziehungsweise Stabilisierung internistischer Grunderkrankungen (Erkrankungen der inneren Organe) erforderlich [LL1, LL2].
- Bei maligner Hyperthermie (lebensbedrohlicher Narkosemittelreaktion mit Überwärmung) müssen auslösende Anästhetika (Narkosemittel) beziehungsweise Succinylcholin (muskelentspannendes Narkosehilfsmittel) sofort beendet, eine auslöserfreie Anästhesie (Narkose ohne auslösende Substanzen) fortgeführt, mit 100 % Sauerstoff hyperventiliert (verstärkt beatmet), Hilfe alarmiert und das operative Vorgehen nach klinischer Lage beendet oder verschoben werden; Aktivkohlefilter (Filter zur Aufnahme von Narkosegasen) sollen, sofern verfügbar, in Inspirations- und Exspirationsschenkel (Ein- und Ausatemteil des Beatmungssystems) eingesetzt werden [LL3].
- Bei Verdacht auf maligne Hyperthermie sind intensivmedizinische Überwachung über mindestens 24 Stunden, Kontrolle auf Hyperkaliämie (erhöhter Kaliumwert im Blut), Azidose (Übersäuerung des Blutes), Myoglobinurie (Muskeleiweiß im Urin), Nieren- und Leberschädigung, Gerinnungsstörung und Kompartmentsyndrom (Drucksteigerung in einer Muskelloge) sowie spätere Abklärung in einem spezialisierten Maligne-Hyperthermie-Zentrum erforderlich [LL3, LL4].
- Bei medikamenten- oder drogeninduzierter Hyperthermie (durch Medikamente oder Drogen ausgelöste Überwärmung) sind auslösende Substanzen abzusetzen, Selbst- und Fremdgefährdung zu vermeiden, eine reizarme Umgebung zu schaffen und die spezifische toxikologische beziehungsweise neurologisch-intensivmedizinische Behandlung (vergiftungsmedizinische beziehungsweise das Nervensystem und die Intensivmedizin betreffende Behandlung) einzuleiten [LL2, LL3].
Medizinische Hilfsmittel
- Temperaturmessung mit rektaler Messung (Messung im Enddarm) der Körperkerntemperatur als bevorzugter Methode in der Akutbeurteilung (Einschätzung im Notfall) hitzebedingter Erkrankungen; tympanale (im Ohr), orale (im Mund), axilläre (in der Achselhöhle) oder temporale Messungen (Messungen an der Schläfe) sind für die Schweregradeinschätzung (Einschätzung des Schweregrades) beim Hitzschlag weniger zuverlässig [LL2].
- Kühlhilfsmittel wie Immersionswanne (Wanne zum Eintauchen), aufblasbares Becken, Dusche, Schlauchsystem, Plane, Eis, kaltes Wasser, Ventilator und gegebenenfalls klinische Kühlgeräte sollen verfügbar sein, dürfen aber den Beginn einfacher wirksamer Kühlung nicht verzögern [LL1, LL2].
- Überwachungshilfsmittel wie Pulsoxymetrie (Sauerstoffmessung am Finger), Elektrokardiographie (Herzstromkurve), Blutdruckmessung, Temperatursonde (Messfühler für Temperatur) und Blasenkatheter (Schlauch in die Harnblase) mit Bilanzierung (Ein- und Ausfuhrkontrolle) sind bei schwerer Hyperthermie beziehungsweise Hitzschlag erforderlich [LL1, LL2].
- Maligne-Hyperthermie-Ausstattung mit lokalem Notfallalgorithmus (standardisiertem Notfallablauf), Dantrolen-Verfügbarkeit (Verfügbarkeit des Gegenmittels Dantrolen), Aktivkohlefiltern und geregelter Kommunikation mit einem Maligne-Hyperthermie-Zentrum muss überall verfügbar sein, wo auslösende Anästhetika oder Succinylcholin eingesetzt werden [LL3, LL4].
Regelmäßige Kontrolluntersuchungen
- Nach Hitzschlag sind klinische und laborchemische Verlaufskontrollen erforderlich, insbesondere von neurologischem Status (Untersuchungsbefund des Nervensystems), Hydratation (Flüssigkeitshaushalt), Nierenfunktion, Leberfunktion, Elektrolyten, Kreatinkinase, Myoglobin, Gerinnung und Urinausscheidung [LL1, LL2].
- Nach belastungsinduzierter Hyperthermie soll vor Rückkehr zu Sport, Arbeit unter Hitzeexposition oder militärischer Belastung Beschwerdefreiheit, Normalisierung relevanter Organparameter (Messwerte zur Organfunktion) und medizinische Freigabe vorliegen [2, LL2].
- Nach maligner Hyperthermie sind Dokumentation im Anästhesieausweis (Ausweis über Narkoserisiken), Aufklärung über Auslöser, Information relevanter Angehöriger im Rahmen genetischer Beratung (Beratung zu erblichen Risiken) und Überweisung an ein spezialisiertes Maligne-Hyperthermie-Zentrum zur Diagnosesicherung (Bestätigung der Diagnose) erforderlich [LL3, LL4].
- Medikationskontrolle ist nach hyperthermischer Entgleisung (Entgleisung der Körpertemperatur) obligat, insbesondere bei Diuretika, anticholinergen Arzneimitteln, Psychopharmaka, serotonergen Substanzen, Dopaminantagonisten, Sympathomimetika und transdermal applizierten Arzneimitteln (über die Haut angewendeten Medikamenten) bei Hitzeexposition [LL2].
Rehabilitation
- Stufenweiser Belastungsaufbau nach belastungsinduzierter Hyperthermie oder Hitzschlag erst nach klinischer Erholung, Normalisierung relevanter Laborparameter (Laborwerte) und ärztlicher Freigabe [2, LL2].
- Hitzeakklimatisation (schrittweise Gewöhnung an Hitze) soll bei erneuter beruflicher, sportlicher oder militärischer Hitzeexposition schrittweise erfolgen; Belastungsdauer, Intensität, Schutzkleidung und Pausenmanagement sind individuell anzupassen [2, LL2].
- Rezidivprävention (Vorbeugung eines Wiederauftretens) umfasst Anpassung von Trainings- oder Arbeitsplänen, ausreichende Trinkstrategie ohne Überwässerung, Pausen in kühler Umgebung, Vermeidung schwerer Belastung während akuter Infekte und erneute Prüfung hitzerelevanter Arzneimittel [2, LL2].
- Neurologische oder internistische Rehabilitation (Wiederherstellung der Belastbarkeit bei Erkrankungen des Nervensystems oder der inneren Organe) ist bei persistierenden neurologischen Defiziten (anhaltenden Ausfällen des Nervensystems), Myopathie (Muskelerkrankung), Organfunktionsstörung (Störung einer Organfunktion) oder längerem intensivmedizinischem Verlauf indikationsbezogen einzuleiten [LL1, LL2].
Literatur
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- Roberts WO, Armstrong LE, Sawka MN et al.: ACSM Expert Consensus Statement on Exertional Heat Illness: Recognition, Management, and Return to Activity. Curr Sports Med Rep. 2023;22(4):134-149. doi: 10.1249/JSR.0000000000001058
Leitlinien
- Barletta JF, Palmieri TL, Toomey SA et al.: Society of Critical Care Medicine Guidelines for the Treatment of Heat Stroke. Crit Care Med. 2025;53(2):e490-e500. doi: 10.1097/CCM.0000000000006551
- Eifling KP, Gaudio FG, Dumke C et al.: Wilderness Medical Society Clinical Practice Guidelines for the Prevention and Treatment of Heat Illness: 2024 Update. Wilderness Environ Med. 2024;35(1_suppl):112S-127S. doi: 10.1177/10806032241227924
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