Vorzeitiger Blasensprung – Weitere Therapie

Die weitere Therapie richtet sich nach Gestationsalter (Schwangerschaftsalter), fetaler Lebensfähigkeit (möglicher Lebensfähigkeit des ungeborenen Kindes), maternalen und fetalen Risiken (Risiken der Mutter und des ungeborenen Kindes) sowie dem Vorliegen von Wehen, Blutungen oder Infektionszeichen. Bei frühem vorzeitigem Blasensprung (vorzeitigem Platzen der Fruchtblase vor 37+0 Schwangerschaftswochen) (PPROM) sind das Risiko der Frühgeburt (Geburt vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche) gegen die mit zunehmender Latenz (Zeitspanne bis zur Geburt) möglichen infektiösen und geburtshilflichen Komplikationen abzuwägen. Die Schwangere ist unverzüglich geburtshilflich vorzustellen; Entscheidungen sollen interdisziplinär und nach umfassender Aufklärung gemeinsam getroffen werden [5, LL1-4].

Allgemeine Maßnahmen

  • Initiale geburtshilfliche Beurteilung: Folgende Aspekte sind unverzüglich zu erfassen [LL1-4]:
    • Gestationsalter, fetale Lebensfähigkeit und neonatologische Behandlungsmöglichkeiten (Behandlungsmöglichkeiten für Neugeborene)
    • Maternale Infektionszeichen (Infektionszeichen bei der Mutter) und Kreislaufstabilität
    • Fetaler Zustand (Zustand des ungeborenen Kindes)
    • Wehentätigkeit und Geburtsfortschritt
    • Vaginale Blutung (Blutung aus der Scheide) beziehungsweise Verdacht auf vorzeitige Plazentalösung (vorzeitige Ablösung des Mutterkuchens)
    • Nabelschnurvorfall (Vorfall der Nabelschnur vor das Kind) oder andere Nabelschnurkomplikationen
  • Versorgungsort: Bei drohender Frühgeburt soll die Betreuung möglichst vor der Geburt in einem Perinatalzentrum (spezialisierten Zentrum für Risikoschwangerschaften und Neugeborene) mit einer dem Gestationsalter entsprechenden neonatologischen Versorgungsstufe erfolgen [LL1].
  • Stationäre oder ambulante Betreuung:
    • Nach PPROM erfolgt zunächst eine stationäre Beurteilung und Stabilisierung.
    • Eine ambulante Betreuung kann bei ausgewählten klinisch stabilen Schwangeren nach einer ausreichend langen stationären Beobachtung erwogen werden. Voraussetzungen sind unter anderem fehlende Infektionszeichen, Blutung und Wehentätigkeit, ein unauffälliger fetaler Zustand, eine gesicherte häusliche Überwachung, kurze Erreichbarkeit der Geburtsklinik und die Möglichkeit einer jederzeitigen Wiedervorstellung. Die Evidenz zur Gleichwertigkeit gegenüber der stationären Betreuung ist begrenzt [1, 5, LL1, LL3].
  • Keine routinemäßige Aktivitätsrestriktion einschließlich Bettruhe: Eine routinemäßige Einschränkung der körperlichen Aktivität oder Bettruhe wird nicht empfohlen. Eine vollständige Immobilisierung soll nur bei konkreter geburtshilflicher Indikation erfolgen. Bei relevanter Immobilität ist das individuelle venöse Thromboembolierisiko (Risiko eines Blutgerinnsels in einer Vene mit möglicher Gefäßverlegung) zu erfassen und gegebenenfalls eine mechanische und/oder medikamentöse Thromboseprophylaxe (Vorbeugung von Blutgerinnseln) nach geburtshilflichen Standards einzuleiten [6, LL1].
  • Vermeidung aufsteigender Infektionen: Digitale vaginale Untersuchungen sind ohne unmittelbare geburtshilfliche Notwendigkeit zu vermeiden. Auf Geschlechtsverkehr und vaginale Manipulationen soll während der Latenzphase verzichtet werden [LL1, LL3].
  • Medikamentöse Begleittherapie: Latenzantibiotika, antenatale Kortikosteroide, Magnesiumsulfat zur fetalen Neuroprotektion (Schutz des Nervensystems des ungeborenen Kindes), Tokolyse (medikamentöse Wehenhemmung) und intrapartale Antibiotikaprophylaxe bei Gruppe-B-Streptokokken werden gestationsalter- und indikationsabhängig entsprechend dem Kapitel „Medikamentöse Therapie“ eingesetzt [LL1-4].

Gestationsalterabhängiges Vorgehen

  • Sehr früher PPROM vor 24+0 Schwangerschaftswochen:
    • Vor 22+0 Schwangerschaftswochen wird eine neonatale Intensivtherapie (intensivmedizinische Behandlung des Neugeborenen) in der Regel nicht empfohlen; bei einer Geburt steht die palliative Versorgung (lindernde Versorgung) des Neugeborenen im Vordergrund. Gestationsalter, Prognose, lokale Versorgungsmöglichkeiten und der Wille der Eltern sind im interdisziplinären Beratungsgespräch zu berücksichtigen. Abwartendes Vorgehen und Beendigung der Schwangerschaft sind unter Berücksichtigung der maternalen Risiken, der individuellen Befunde und des Willens der Schwangeren zu besprechen [LL2, LL4].
    • Zwischen 22+0 und 23+6 Schwangerschaftswochen sind Prognose, lokale Möglichkeiten einer neonatalen Intensivtherapie und elterliche Behandlungsziele interdisziplinär zu berücksichtigen. Bei gewünschter neonataler Maximaltherapie ist die frühzeitige Verlegung in ein geeignetes Perinatalzentrum anzustreben.
    • Bei abwartendem Vorgehen sind die erheblichen Risiken einer intraamnialen Infektion (Infektion innerhalb der Fruchtblase), einer maternalen Sepsis (lebensbedrohlichen Infektionsreaktion der Mutter), einer vorzeitigen Plazentalösung, einer Nabelschnurkomplikation, einer pulmonalen Hypoplasie (Unterentwicklung der Lunge) und einer schweren Frühgeburtsmorbidität (schweren durch Frühgeburt bedingten Krankheitsbelastung) ausdrücklich zu erläutern [2, 4, 7, LL2, LL4].
  • PPROM zwischen 24+0 und 33+6 Schwangerschaftswochen: Bei fehlender maternaler oder fetaler Entbindungsindikation (medizinischem Grund zur Entbindung der Mutter oder des ungeborenen Kindes) ist ein abwartendes stationäres Management mit engmaschiger Überwachung anzustreben. Ziel ist eine klinisch vertretbare Verlängerung der Schwangerschaft bei rechtzeitiger Erkennung einer Infektion oder fetalen Gefährdung (Gefährdung des ungeborenen Kindes) [LL1, LL3].
  • Später PPROM zwischen 34+0 und 36+6 Schwangerschaftswochen: Abwartendes Vorgehen bis 37+0 Schwangerschaftswochen und geplante frühere Geburt sind nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung vertretbare Strategien. Zu berücksichtigen sind insbesondere Infektionsrisiko, neonatale Frühgeburtsmorbidität (durch Frühgeburt bedingte Krankheitsbelastung des Neugeborenen), Status hinsichtlich Gruppe-B-Streptokokken, klinischer Verlauf und Präferenz der Schwangeren. Internationale Leitlinien bewerten den optimalen Entbindungszeitpunkt unterschiedlich; deshalb ist eine gemeinsame Entscheidungsfindung erforderlich [5, LL1, LL3].
  • Vorzeitiger Blasensprung am Termin ab 37+0 Schwangerschaftswochen: Es ist zwischen zeitnaher Geburtseinleitung und einem abwartenden Vorgehen für bis zu etwa 24 Stunden zu entscheiden. Beginnen die Wehen nicht spontan, soll eine Geburtseinleitung angeboten werden. Bei Nachweis von Gruppe-B-Streptokokken oder klinischen Infektionszeichen ist ein zeitnahes aktives Vorgehen angezeigt [3, LL5].

Überwachung beim abwartenden Management

  • Maternale Verlaufskontrollen:
    • Regelmäßige klinische Untersuchung mit Kontrolle von Körpertemperatur, Blutdruck, Puls, uteriner Druckschmerzhaftigkeit (Druckschmerzhaftigkeit der Gebärmutter), Wehentätigkeit sowie Farbe und Geruch des Fruchtwasserabgangs
    • Verlaufskontrolle klinischer und laborchemischer Infektionszeichen; Einzelparameter wie C-reaktives Protein oder Leukozytenzahl dürfen nicht isoliert zur Diagnose oder zum Ausschluss einer intraamnialen Infektion verwendet werden [LL1, LL3].
  • Fetale Verlaufskontrollen:
    • Cardiotokographische Überwachung entsprechend Gestationsalter und klinischer Situation
    • Sonographische Kontrolle von Fruchtwassermenge, fetalem Wachstum (Wachstum des ungeborenen Kindes) und Lage; Dopplersonographie bei entsprechender fetaler oder plazentarer Indikation
    • Ein isoliertes Oligohydramnion (zu geringe Fruchtwassermenge) begründet ohne zusätzliche maternale oder fetale Gefährdung nicht automatisch eine Entbindung [LL1, LL3].

Indikationen zur unverzüglichen Entbindung

Folgende maternale oder fetale Befunde erfordern unabhängig vom Gestationsalter die unverzügliche Beendigung des abwartenden Managements und die geburtshilflich indizierte Entbindung [LL1-4]:

  • Intraamniale Infektion oder maternale Sepsis
  • Pathologischer fetaler Überwachungsbefund (krankhaft auffälliger Überwachungsbefund des ungeborenen Kindes)
  • Vorzeitige Plazentalösung oder klinisch relevante vaginale Blutung
  • Nabelschnurvorfall
  • Fortgeschrittene Geburt
  • Andere maternale oder fetale Gefährdung

Bei einer zwingenden maternalen oder fetalen Entbindungsindikation darf die Geburt nicht zur Vervollständigung einer medikamentösen fetalen Reifungsbehandlung (medikamentösen Behandlung zur Förderung der Reifung des ungeborenen Kindes) verzögert werden [LL1-4].

Geburtsplanung

  • Entbindungszeitpunkt und Entbindungsort: Diese sind anhand von Gestationsalter, klinischem Verlauf, fetalem Zustand und neonatologischer Versorgungsmöglichkeit festzulegen.
  • Entbindungsmodus (Art der Entbindung): Der vorzeitige Blasensprung allein ist keine Indikation zur Sectio caesarea (Kaiserschnitt). Der Geburtsmodus richtet sich nach den üblichen geburtshilflichen Kriterien [LL1, LL3].
  • Überwachung unter der Geburt: Die fetale Herzfrequenz (Herzfrequenz des ungeborenen Kindes) ist abhängig von Gestationsalter, Risikokonstellation und Geburtsverlauf kontinuierlich beziehungsweise leitliniengerecht zu überwachen.
  • Neonatologische Beteiligung: Vor einer zu erwartenden Frühgeburt soll eine pränatale neonatologische Beratung (Beratung über die Versorgung des Neugeborenen vor der Geburt) erfolgen; das neonatologische Team ist frühzeitig einzubeziehen [LL1-4].

Konventionelle nicht-operative Therapieverfahren

  • Liegende Cerclage (operative Umschlingung des Gebärmutterhalses): Nach PPROM ist über Entfernung oder Belassen individuell zu entscheiden. Bei klinischem Verdacht auf intraamniale Infektion, relevanter Blutung oder fortschreitender Geburt ist die Entfernung in der Regel angezeigt. Außerhalb dieser Situationen sind Nutzen und Risiken gemeinsam mit der Schwangeren abzuwägen [LL1, LL2].
  • Amnioinfusion und Amnionpatch: Serielle Amnioinfusionen und ein Amnionpatch sind bei prä- oder periviablem PPROM (Blasensprung vor beziehungsweise im Grenzbereich der möglichen Lebensfähigkeit des ungeborenen Kindes) experimentelle Verfahren und außerhalb klinischer Studien nicht routinemäßig anzuwenden [LL2].

Psychosoziale Unterstützung

  • Verständliche und wiederholte Aufklärung über Prognose, Behandlungsalternativen und mögliche Änderungen des klinischen Vorgehens
  • Einbeziehung des Partners beziehungsweise anderer Bezugspersonen auf Wunsch der Schwangeren
  • Bei sehr frühem PPROM Angebot psychosozialer, psychologischer, seelsorgerischer und gegebenenfalls palliativmedizinischer Unterstützung [LL3, LL4].

Nachsorge

  • Maternale Überwachung:
    • Kontrolle auf postpartale Endometritis (Entzündung der Gebärmutterschleimhaut nach der Geburt), persistierendes Fieber, Sepsis und weitere postpartale Infektionskomplikationen [4, 7, LL3, LL4]
    • Mikrobiologische und histopathologische Untersuchung der Plazenta bei klinischer Indikation [LL1, LL3]
  • Neonatale Überwachung:
    • Überwachung auf Early-onset-Sepsis (früh auftretende schwere Infektion des Neugeborenen), respiratorische Anpassungsstörung (Atemanpassungsstörung des Neugeborenen), Hypoglykämie (Unterzuckerung), Hypothermie (Unterkühlung) und weitere frühgeburtsbedingte Komplikationen [4, LL3, LL4].
  • Nachbesprechung und Folgeschwangerschaft:
    • Besprechung des Schwangerschafts- und Geburtsverlaufs sowie Beratung zum Wiederholungsrisiko [LL1, LL3, LL4]
    • Präkonzeptionelle Planung und frühzeitige Risikostratifizierung in einer Folgeschwangerschaft
    • Planung von Zervixlängenkontrollen und gegebenenfalls medikamentöser oder operativer Frühgeburtsprävention [LL1-4]

Abkürzungsverzeichnis

  • AWMF: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften
  • DGGG: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
  • LL: Leitlinie
  • NICE: National Institute for Health and Care Excellence
  • OEGGG: Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
  • PPROM: preterm prelabor rupture of membranes
  • S2k: konsensbasierte Leitlinie der Entwicklungsstufe S2k
  • SGGG: Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe

Autoren: Prof. Dr. med. G. Grospietsch, Dr. med. W. G. Gehring

Literatur

  1. Williamson M, Dong S, D'Souza R et al.: Outpatient vs inpatient management of preterm prelabor rupture of membranes: A systematic review and meta-analysis. Acta Obstet Gynecol Scand 2024;103(11):2147-2162. doi: 10.1111/aogs.14903 [1]
  2. Sylvester MA, Mintz G, Sisti G: Maternal Outcomes Following Active vs. Expectant Management of Previable Preterm Pre-Labor Rupture of Membranes: A Meta-Analysis. Children 2023;10(8):1347. doi: 10.3390/children10081347 [2]
  3. Ramirez-Montesinos L, Downe S, Ramsden A: Systematic review on the management of term prelabour rupture of membranes. BMC Pregnancy Childbirth 2023;23(1):650. doi: 10.1186/s12884-023-05878-x [3]
  4. Goodfellow L, Care A, Curran C et al.: Preterm prelabour rupture of membranes before 23 weeks' gestation: prospective observational study. BMJ Med 2024;3(1):e000729. doi: 10.1136/bmjmed-2023-000729 [4]
  5. Kua S, Roman A, Harbinson L et al.: Systematic review of national and international clinical practice guidelines for management of preterm prelabor rupture of membranes. Am J Obstet Gynecol 2026;234(6):1579-1592. doi: 10.1016/j.ajog.2025.11.030 [5]
  6. Pineles BL, Vial M, Castro T et al.: Ambulation for latency during expectant management of preterm prelabor rupture of membranes: a randomized controlled trial (AMBLE). Am J Obstet Gynecol MFM 2024;6(1):101218. doi: 10.1016/j.ajogmf.2023.101218 [6]
  7. Sorrenti S, Di Mascio D, Khalil A et al.: Outcome of prelabor rupture of membranes before or at the limit of viability: systematic review and meta-analysis. Am J Obstet Gynecol MFM 2024;6(6):101370. doi: 10.1016/j.ajogmf.2024.101370 [7]

Leitlinien

  1. Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe: S2k-Leitlinie Prävention und Therapie der Frühgeburt. Version 5.0, Stand 01.10.2022, AWMF-Registernummer 015-025, gültig bis 30.09.2026, in Überarbeitung. Langfassung; Kurzfassung; Berger R, Abele H, Bahlmann F et al.: Prevention and Therapy of Preterm Birth. Guideline of the DGGG, OEGGG and SGGG (S2k Level, AWMF Registry Number 015/025, September 2022) – Part 2 with Recommendations on the Tertiary Prevention of Preterm Birth and on the Management of Preterm Premature Rupture of Membranes. Geburtsh Frauenheilk 2023;83(5):569-601. doi: 10.1055/a-2044-0345 [LL1]
  2. Society for Maternal-Fetal Medicine, Battarbee AN, Osmundson SS et al.: Society for Maternal-Fetal Medicine Consult Series #71: Management of previable and periviable preterm prelabor rupture of membranes. Am J Obstet Gynecol 2024;231(4):B2-B15. doi: 10.1016/j.ajog.2024.07.016 [LL2]
  3. Thomson AJ, Royal College of Obstetricians and Gynaecologists: Care of Women Presenting with Suspected Preterm Prelabour Rupture of Membranes from 24+0 Weeks of Gestation. Green-top Guideline No. 73. BJOG 2019;126(9):e152-e166; reviewed October 2024, validity extended for two years. Leitlinienfassung. doi: 10.1111/1471-0528.15803 [LL3]
  4. Hall M, Care A, Goodfellow L et al., Royal College of Obstetricians and Gynaecologists: Care of Women With Preterm Prelabour Rupture of the Membranes Prior to 24+0 Weeks of Gestation: Scientific Impact Paper No. 76. BJOG 2025;132(11):e162-e174. Leitlinienfassung. doi: 10.1111/1471-0528.18175 [LL4]
  5. National Institute for Health and Care Excellence: Inducing labour. NICE Guideline NG207, published 04.11.2021. Leitlinienfassung; Langfassung [LL5]