Belastungen am Arbeitsplatz – welche Tätigkeiten sind in der Schwangerschaft erlaubt?
Die Schwangerschaft bringt besondere körperliche und psychische Veränderungen mit sich, die auch den Berufsalltag betreffen. Für werdende Mütter gilt es, mögliche Risiken am Arbeitsplatz zu erkennen und frühzeitig zu minimieren. Grundlage dafür ist das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft und Stillzeit schützt und die Gesundheit von Mutter und Kind bewahrt.
Gesetzliche Grundlagen
Das Mutterschutzgesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Dabei werden die Arbeitsbedingungen auf potenzielle Risiken für Schwangere und das ungeborene Kind überprüft. Arbeitgeber müssen geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen oder eine Anpassung des Arbeitsplatzes ermöglichen. In besonderen Fällen kann ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden.
Tätigkeiten, die in der Schwangerschaft nicht erlaubt sind
Einige Arbeiten sind nach dem Mutterschutzgesetz grundsätzlich untersagt, da sie das Risiko für Komplikationen erhöhen können:
- Schwere körperliche Arbeiten: Heben und Tragen von Lasten über 5-10 kg regelmäßig oder über 15 kg gelegentlich
- Arbeiten mit erhöhter Unfallgefahr: Tätigkeiten auf Leitern, Gerüsten, in großer Höhe oder mit Absturzgefahr
- Schicht- und Nachtarbeit: Regelmäßige Nachtarbeit (zwischen 20 Uhr und 6 Uhr) sowie Sonn- und Feiertagsarbeit sind für Schwangere verboten
- Arbeiten mit Gefahrstoffen: Umgang mit toxischen (giftigen), kanzerogenen (krebserzeugende) oder teratogenen (fruchtschädigende) Substanzen (z. B. Lösungsmittel, Zytostatika, Schwermetalle)
- Arbeiten mit biologischen Risiken: Kontakt zu infektiösem Material, Viren oder Bakterien (z. B. im Labor, in der Pflege bei bestimmten Infektionen)
- Arbeiten unter ungünstigen Bedingungen: Hitze, Kälte, Nässe, Lärm über 80 dB oder starke Vibrationen
- Arbeiten mit erhöhter psychischer Belastung: Dazu zählen extremer Zeit- und Leistungsdruck, ständige Überlastung oder Schichtdienste mit unzureichenden Erholungsphasen.
Erlaubte und mögliche Tätigkeiten
Viele Schwangere können weiterhin beruflich tätig bleiben, wenn Arbeitsplatzbedingungen angepasst werden:
- Büro- und Verwaltungsarbeiten: In der Regel gut durchführbar, sofern Pausen und ergonomische Bedingungen (Sitzhaltung, Bildschirmarbeitsplatz) berücksichtigt werden.
- Lehr- und Beratungstätigkeiten: Möglich, wenn körperliche Belastungen (z. B. langes Stehen) reduziert werden.
- Gesundheits- und Pflegeberufe: Einschränkungen gelten insbesondere für Tätigkeiten mit infektiösen Patienten oder schwerer körperlicher Arbeit; leichtere Pflegetätigkeiten sind mit Anpassung möglich.
- Handwerkliche Tätigkeiten: Leichtere Arbeiten ohne gefährliche Maschinen, ohne schweres Heben und ohne Lärm oder Gefahrstoffe können weitergeführt werden.
Praktische Tipps für den Berufsalltag
- Frühzeitig informieren: Die Schwangerschaft sollte dem Arbeitgeber möglichst früh mitgeteilt werden, um Schutzmaßnahmen rechtzeitig umzusetzen.
- Pausen einplanen: Regelmäßige Ruhezeiten, insbesondere bei stehenden Tätigkeiten, entlasten den Kreislauf und verhindern Überlastungen.
- Ergonomie beachten: Richtiges Sitzen, bequeme Schuhe und das Vermeiden von Zwangshaltungen unterstützen die Gesundheit.
- Belastungen kommunizieren: Offene Gespräche mit Vorgesetzten und Betriebsarzt helfen, Überforderungen zu vermeiden.
- Medizinische Beratung: Bei Unsicherheit über die Zumutbarkeit bestimmter Arbeiten sollte der behandelnde Arzt einbezogen werden.
Präventiver Nutzen
Eine rechtzeitige Anpassung der Arbeitsbedingungen reduziert das Risiko für Schwangerschaftskomplikationen wie Frühgeburt, Fehlgeburt oder Schwangerschaftsbluthochdruck [1-3]. Zudem wird die psychische Belastung gesenkt, was für die Gesundheit von Mutter und Kind gleichermaßen wichtig ist.
Literatur
- Henssler M, Willemsen H, Kalb H-J (Hrsg.). Mutterschutzgesetz (MuSchG): Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium. In: Arbeitsrecht Kommentar. Köln: Verlag Dr. Otto Schmidt; 2018:2620-2655. doi: 10.9785/9783504385477-037.
- Palmer KT, Bonzini M, Harris EC, Linaker C, Bonde JP: Work activities and risk of prematurity, low birth weight and pre-eclampsia: an updated review with meta-analysis. Occup Environ Med. 2013;70(4):213-222. doi: 10.1136/oemed-2012-101032.
- Croteau A, Marcoux S, Brisson C: Work activity in pregnancy, preventive measures, and the risk of delivering a small-for-gestational-age infant. Am J Public Health. 2006;96(5):846-855. doi: 10.2105/AJPH.2004.058552.