Urethralsyndrom – Medizingerätediagnostik

Fakultative Medizingerätediagnostik ‒ in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Anamnese, der körperlichen Untersuchung und den obligaten Laborparametern ‒ zur differentialdiagnostischen Abklärung

  • Uroflowmetrie (Harnflussmessung) – Verfahren zur objektiven Feststellung von Blasenentleerungsstörungen (Bestimmung der abfließenden Harnmenge pro Zeiteinheit); beim Urethralsyndrom häufig normale oder nur geringfügig veränderte Kurvenverläufe.
  • Restharnbestimmung (Ultraschallkontrolle) – zur Erfassung eines möglichen Restharns und zum Ausschluss anderer Funktionsstörungen (z. B. obstruktive Prozesse); beim Urethralsyndrom in der Regel unauffällig.
  • Abdomensonographie (Ultraschall der Bauchorgane) – zur Untersuchung der Blase (Wanddicke, Ausschluss Raumforderung) und der Nieren; wichtig, um andere Ursachen für die Symptomatik auszuschließen.
  • Zystometrie (Zystomanometrie) – urodynamische Messung von Druck und Blasenkapazität; indiziert nur bei unklarer Symptomatik oder fehlendem Ansprechen auf eine Therapie, dient der Abgrenzung gegenüber einer überaktiven Blase (OAB) oder neurogenen Blasenfunktionsstörung.
  • Urethrozystoskopie (Harnröhren- und Blasenspiegelung) – nur bei Verdacht auf strukturelle Veränderungen (z. B. Harnröhrenstriktur, Blasentumor) oder therapieresistentem Verlauf; typischerweise zeigt sich beim Urethralsyndrom ein unauffälliger Befund.

Beachte: Die Diagnose des Urethralsyndroms ist eine Ausschlussdiagnose und darf nur gestellt werden, wenn durch diese Untersuchungen relevante andere Erkrankungen sicher ausgeschlossen wurden.