Pseudoallergie – Therapie

Allgemeine Maßnahmen

  • Besteht eine Unverträglichkeit gegenüber Hilfsstoffen in Arzneimitteln, sollte ein Präparatewechsel vorgenommen werden.
  • Begrenzter Alkoholkonsum (Männer: max. 25 g Alkohol pro Tag; Frauen: max. 12 g Alkohol pro Tag) – Alkohol verstärkt die Resorption (Aufnahme) von Histamin
  • Überprüfung der Dauermedikation wg. möglicher Auswirkung auf die vorhandene Krankheit

Ernährungsmedizin

  • Ernährungsberatung auf der Grundlage einer Ernährungsanalyse
  • Beachtung folgender spezieller Ernährungsempfehlungen:
    • Individuelle Diät, wobei die Allergene beziehungsweise die entsprechenden Nahrungsmittel strikt gemieden werden müssen.
    • Nahrungsmittel, die zu einer verstärkten Histaminfreisetzung führen:
      • Beispiele: Erdbeeren, Schokolade, Zitrusfrüchte, Tomaten. Diese Lebensmittel können durch ihre Inhaltsstoffe die Histaminfreisetzung fördern und somit pseudoallergische Reaktionen auslösen.
    • Folgende Faktoren können eine Pseudoallergie auslösen:
      • Nahrungsmittel mit einem hohen Gehalt an Aroma- und Geschmacksstoffen, die natürlicherweise in Nahrungsmitteln vorkommen
      • Nahrungsmittel, die zu einer verstärkten Histaminfreisetzung führen, wie Erdbeeren, Schokolade, Zitrusfrüchte, Tomaten
      • Lebensmittelzusatzstoffe beziehungsweise natürlicherweise in Lebensmitteln vorkommende Lebensmittelinhaltsstoffe, wie Konservierungsmittel (Benzoate – p-Hydroxybenzoesäure, Sorbinsäure, PHB-Ester, Propionsäure, Nitrit, Schwefeldioxid, Metasulfite), Farb- beziehungsweise Azofarbstoffe (Tartrazin, Chinolingelb, Erythrosin, Gelborange S, Patentblau, Amaranth, Indigotin, Cochenille-Rot), Geschmacksverstärker (Glutamat/Glutaminsäure), Süßstoffe (Aspartam – Asparagylphenylalanin-methylester) sowie Aromastoffe, Antioxidantien und Salicylate (Salicylsäure)
      • Pestizidrückstände
      • Bestandteile von Medikamenten (der Azofarbstoff Tartrazin (E 102) und Gelborange S (E 110) wird häufig verschiedenen Arzneimitteln, auch Antiallergika, beigefügt)!!!
      • Weitere Farbstoffe in Arzneimittel mit Allergierisiko sind: Chinolingelb (E 104), Echtgelb (E 105) und Ponceau 4R (E 124)!
    • Falls der die Pseudoallergie auslösende Stoff noch nicht identifiziert wurde oder nicht vollständig gemieden werden kann, empfiehlt sich folgende allgemeine Diät unter Vermeidung von:
      • Lebensmittelfertigprodukten mit zahlreichen Lebensmittelzusatzstoffen
      • Rohkost und nur flüchtig erhitzten Speisen
      • Obstsalaten, Obstsäften und exotischen Früchten
      • Alkoholischen Getränken
      • Kalten und voluminösen Mahlzeiten
    • Beispielhaft eine dreistufige Ernährungsumstellung bei Histaminunverträglichkeit.
      • Phase I: 10 bis 14 Tage Karenz mit histaminarmer, gemüsebetonter Mischkost
      • Phase II: Testphase über bis zu sechs Wochen, dabei gezielte Wiedereinführung histaminhaltiger Nahrungsmittel zum Austesten der individuellen Toleranzschwelle
      • Phase III: Einführung einer histaminreduzierten, abwechslungsreichen Mischkost als Dauerernährung
  • Auswahl geeigneter Lebensmittel auf Grundlage der Ernährungsanalyse
  • Siehe auch unter "Therapie mit Mikronährstoffen (Vitalstoffe)" – ggf. Einnahme eines geeigneten Nahrungsergänzungsmittels
  • Detaillierte Informationen zur Ernährungsmedizin erhalten Sie von uns.

Schulungsmaßnahmen

  • Patienten mit einer Pseudoallergie müssen sich sehr genau über Nahrungsmittel-Zusammensetzungen informieren und deuten können. Eine Schulung in diesem Bereich ist hilfreich.

Organisationen und Selbsthilfegruppen

  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
    Postfach 91 01 52, D-51071 Köln
    Telefon: 0221-89920, Fax: 0221-8992300 E-Mail: poststelle@bzga.de, Internet: www.bzga.de

Leitlinien

  1. S1-Leitlinie: Vorgehen bei Verdacht auf Unverträglichkeit gegenüber oral aufgenommenem Histamin. (AWMF-Registernummer: 061-030), September 2016. Langfassung