Therapie
Gedeihstörung

Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung der Gedeihsstörung sind die Diagnose und Therapie der Grunderkrankung.

Das Gelingen der Therapie setzt dabei eine gute Kooperation zwischen Eltern und Ärzten, Therapeuten sowie Betreuern voraus. Zudem müssen die häuslichen Gegebenheiten bei der Umsetzung berücksichtigt werden.

Allgemeine Maßnahmen

  • In der Schwangerschaft gilt absolutes Alkohol- und Nikotinverbot!
  • Normalgewicht anstreben!
    Bestimmung des BMI (Body-Mass-Index, Körpermasse-Index) – dieser sollte > 3. Perzentile sein
  • Überprüfung der Dauermedikation wg. möglicher Auswirkung auf die vorhandene Krankheit
  • Vermeidung psychosozialer Belastungen:
    • Emotionale Vernachlässigung des Kindes
    • Körperliche Vernachlässigung des Kindes

Regelmäßige Kontrolluntersuchungen

  • Regelmäßige ärztliche Kontrolluntersuchungen, in Abständen von 1-2 Wochen

Ernährungsmedizin

  • Ernährungsberatung auf der Grundlage einer Ernährungsanalyse – Führen eines mehrtägigen Ernährungsprotokolls (bei Kleinkindern und Kindern), um eine zu geringe Energieaufnahme aufzudecken:
    • bei Säuglingen die Trinkmenge bestimmen
    • bei gestillten Kindern Bestimmung der Trinkmenge durch Wiegen vor dem Füttern und nach dem Füttern
  • Beachtung folgender spezieller Ernährungsempfehlungen:
    • Zufuhr einer erhöhten Menge an Nahrungsmitteln. Wichtig ist, dass die Nahrungszufuhr schrittweise und nicht plötzlich erfolgt (Prävention eines Refeeding-Syndroms*):
      • etwa 110-120 % der empfohlenen täglichen Gesamtenergiezufuhr
      • Die Gewichtsentwicklung macht Anpassungen bzw. Veränderungen der Nahrungszufuhr notwendig. Zur Beurteilung der Entwicklung sollten Kontrolluntersuchungen in Abständen von 1-2 Wochen stattfinden.
    • Gabe von Nahrungsmitteln mit hoher Kaloriendichte. Zudem lässt sich die Kaloriendichte durch die Zugabe von Kohlenhydraten und/oder Fetten steigern.
    • Bei Säuglingen:
      • Konzentration des Nahrungspulvers pro Volumen erhöhen.
      • Alternativ können komplexe Kohlenhydrate zugesetzt werden (1-3 g/100 ml) und/oder Speiseöl wie Raps- oder Sonnenblumenöl (0,5-1,0 ml/100 ml).
      • Liegt eine Malabsorption vor, empfiehlt sich der teilweise Ersatz des Nahrungsfettes (LCT-Fette = Fette mit langkettigen Fettsäuren) durch MCT-Fette (Fette mit mittelkettigen Fettsäuren) erfolgen.
    • Bei Klein- und Schulkindern:
      • Häufige Zwischenmahlzeiten bestehend aus Milchshakes, Sahneeis, Nüsse, Chips, Schoko- und Müsliriegeln.
      • Energiereiche Nahrungsmittel bzw. Speisen bevorzugen: Puddings, Joghurts, Kartoffel- oder Gemüsegerichten, Sahnezusatz in Soßen, Gebäck mit hohem Fettanteil.
    • Als Zusatz zu einer normalen Ernährung empfiehlt sich der Einsatz von Fertignahrungen
    • Unbilanzierte oder bilanzierte Sondennahrungen können oral, über eine Sonde oder über eine perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG;  endoskopisch angelegter künstlicher Zugang von außen durch die Bauchdecke in den Magen) zugeführt werden.
    • Ist die orale Aufnahme gestört oder liegt ein schweres Untergewicht vor, muss die Nahrung parenteral verabreicht werden.
    • Bei einem Refeeding-Syndrom muss die Nahrungszufuhr langsam gesteigert werden (die Kalorienzufuhr erreicht erst nach 10-14 Tagen die altersentsprechende Empfehlung). Zudem sollten die Mineralstoffe Kalium, Magnesium und Phosphor substituiert werden.
  • Auswahl geeigneter Lebensmittel auf Grundlage der Ernährungsanalyse
  • Detaillierte Informationen zur Ernährungsmedizin erhalten Sie von uns.

*Ein Refeeding-Syndrom umfasst eine Gruppe lebensbedrohlicher Symptome, die aufgrund einer schnellen Zufuhr normaler Nahrungsmengen nach längerer Zeit der Unterernährung hervorgerufen werden. Die Symptome zeigen sich in der Regel innerhalb der ersten vier Tage nach normaler Nahrungsaufnahme. Dazu zählen vor allem Ödeme, akutes Herzversagen und eine Vitamin B1-Mangel.

Organisationen und Selbsthilfegruppen

  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
    Postfach 91 01 52, D-51071 Köln
    Telefon: 0221-89920, Fax: 0221-8992300 E-Mail: poststelle@bzga.de, Internet: www.bzga.de

     
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