Hörgeräteüberprüfung

Die Hörgeräteüberprüfung ist ein obligater Bestandteil der Hörgeräteversorgung. Die Kontrolle der Hörgeräte dient zum einen der Evaluation ihrer technischen Funktionalität, das heißt, ob sich die Geräte wie gewünscht verhalten. Zum anderen dient sie der Feststellung des Erfolges bezüglich der Verbesserung der Hörsituation des Patienten. Des Weiteren ermöglichen audiometrische Tests (Hörtests) eine optimale Einstellung der Geräte, sodass sich der Nutzen für den Patienten erhöht. Die Indikation für ein Hörgerät wird zuvor durch den HNO-Arzt (Hals-Nasen-Ohren-Arzt) gestellt. Die Anpassung der Geräte erfolgt durch den Hörgeräteakustiker, der für die folgenden Aufgaben verantwortlich ist:

  • Beratung über zusätzliche Kommunikationshilfen
  • Einweisung in die Benutzung der Geräte
  • Nachbetreuung
  • Reparaturleistungen
  • Serviceleistungen

Abschließend erfolgt eine Untersuchung durch den HNO-Arzt, der unter anderem mithilfe einer sprachaudiometrischen Untersuchung (Verstehen von Zahlen und Wörtern bei verschiedenen Lautstärken) den Versorgungserfolg verifiziert. Der folgende Text gibt einen Überblick bezüglich des Prozedere einer Hörgeräteüberprüfung.

Indikationen (Anwendungsgebiete)

  • Verifizierung der Hörgerätefunktion
  • Validierung (Bestätigung) des Versorgungserfolges für den Patienten

Kontraindikation (Gegenanzeigen)

Für die Überprüfung der Hörgeräte, welche als obligater Bestandteil der Hörgeräteversorgung zu sehen ist, bestehen keine absoluten Kontraindikationen. Der Patient sollte für diese elektive Routineuntersuchung körperlich fit sowie kooperativ sein.

Vor der Hörgeräteüberprüfung

  • Terminvereinbarung und Vorbereitung
    • Termin: Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Hörakustiker oder Audiologen.
    • Vorbereitung: Stellen Sie sicher, dass das Hörgerät voll aufgeladen oder frische Batterien eingesetzt sind.
  • Anamnese und aktuelle Hörsituation
    • Gesundheitliche Veränderungen: Teilen Sie dem Fachpersonal alle relevanten gesundheitlichen Veränderungen mit, die Ihre Hörfähigkeit beeinflussen könnten.
    • Aktuelle Hörsituation: Beschreiben Sie Ihre aktuellen Erfahrungen und Herausforderungen im Alltag mit dem Hörgerät.
  • Mitnahme aller Hörgeräteteile und Zubehör
    • Hörgeräte: Bringen Sie Ihre Hörgeräte sowie alle dazugehörigen Teile und Zubehör mit.
  • Reinigung und Wartung
    • Reinigung: Reinigen Sie das Hörgerät vor dem Termin gemäß den Anweisungen des Herstellers.

Das Verfahren

Zur Hörgeräteüberprüfung stehen eine Vielzahl an Tests und Verfahren zur Verfügung. Dabei unterscheiden sich einzelne Tests hinsichtlich der Ebene des auditorischen Systems (Synonym: Auditives System), die sie untersuchen. Die Untersuchung des peripheren auditorischen Systems (z. B. Gehörgang) eignet sich vor allem zur Überprüfung der Funktionalität der Hörgeräte, während sich Untersuchungen, die die zentrale Verarbeitung akustischer Signale bzw. das Sprachverständnis betreffen, eher für die Quantifizierung des Versorgungserfolges eignen. Die folgende Aufzählung zeigt solche Verfahren geordnet hinsichtlich der aufsteigenden auditorischen Verarbeitung (das heißt von peripher nach zentral):

  • Kupplermessung – Bestimmung der elektroakustischen Eigenschaften des Hörgerätes zur technischen Qualitätskontrolle.
  • Sondenmikrofonmessung – Messung des Schalldrucks im peripheren Gehörgang möglichst nahe des Trommelfells zur Ermittlung der akustisch wirksamen Verstärkung und somit der Übertragungsqualität durch das Hörgerät.
  • Stapediusreflexmessung* – Messung der Lautstärke, die zum Auslösen des Stapediusreflexes (Reflex, der als Lärmschutz dient und die Schallübertragung vom Trommelfell auf die Gehörknöchelchen verringert.) führt.
  • Hirnstammaudiometrie (BERA)* – Bei dieser Untersuchung werden elektrische Signale innerhalb der Hörbahn des Gehirns abgeleitet. Hieraus können Rückschlüsse auf den Zustand des Gehörs des Patienten gezogen werden
    (Die BERA wird, wenn indiziert, vor Verordnung eines Hörgerätes durchgeführt, um eine sog. retrococheläre Störung auszuschließen, wie sie z. B. durch ein
    Akustikusneurinom (Synonym: Akustikusschwannom benigner (gutartiger) Tumor, der von den Schwann'schen Zellen des vestibulären Anteils des VIII. Hirnnerven, dem Hör- und Gleichgewichtsnerven (Nervus vestibulocochlearis), ausgeht und im Kleinhirnbrückenwinkel oder im inneren Gehörgang gelegen ist) verursacht wird).
  • Tonschwellenaudiometrie* (Hörschwellenbestimmung) – Bestimmung der Hörschwelle für reine Töne (Sinustöne) in Oktav- bzw. Halboktavabständen (zwischen 125 und 8.000 Hz), das heißt der Grenze zwischen hörbarem und nichthörbarem Schall.
  • Bestimmung von MLC (engl.: "most comfortable level") und US (Die Unbehaglichkeitsschwelle stellt den Übergang von "noch angenehm laut" zu "zu laut" dar.)
  • Lautheitsskalierung – Mithilfe dieser Untersuchung kann der Verstärkungserfolg durch das Hörgerät frequenzspezifisch überprüft werden.
  • Sprachaudiometrie in Ruhe – Testung des Sprachverstehens
  • Richtungshörtest
  • Sprachaudiometrie im Störschall
  • subjektive Beurteilung des Versorgungserfolges durch Arzt und Patient

*Diese Verfahren finden primär Anwendung vor der Verordnung eines Hörgerätes

Eine besondere Rolle kommt hierbei der sprachaudiometrischen Untersuchung zu, da die Wiederherstellung des Sprachverständnisses und somit die Teilnahme an jeder Art von Kommunikation das zentrale Ziel der Hörgeräteversorgung ist. Zu diesem Zweck wird angestrebt, das maximale Sprachverständnis in den Bereich der normalen Umgangssprache, die sich im Pegelbereich von ca. 65 Dezibel befindet, zu verschieben. Für die sprachaudiometrische Untersuchung in Ruhe wird in der Regel der Freiburger-Einsilbertest eingesetzt. Dieser Test besteht aus 20 Gruppen je 20 Einsilber (einsilbige Wörter), die der Untersuchung des Sprachverständnisses bzw. der Diskriminationsfähigkeit dienen. Bei unterschiedlichen Prüflautstärken (60, 80 und 100 dB) wird nicht nur getestet, ob der Patient etwas hört, sondern auch ob er die Silben versteht. Entsprechend der Ergebnisse können die Hörgeräte eingestellt und die Hörqualität überprüft werden.

Um eine realistischere Methode zur Evaluation des Sprachverständnisses zu erhalten, wird die Sprachaudiometrie im Störschall durchgeführt: Dies kann z. B. mithilfe des Oldenburger-Satztests (OLSA) durchgeführt werden. Dem Patienten werden als Signal Sätze angeboten, gleichzeitig wird ein Störgeräusch vermittelt. Bestimmt wird das Signal-Rausch-Verhältnis, bei dem 50 % der Wörter richtig verstanden werden.

Neben solchen Untersuchungen muss selbstverständlich der Sitz des Ohrpassstückes sowie Fähigkeit der Handhabung des Patienten überprüft werden. Des Weiteren ist die Erfassung der subjektiven Einschätzung des Patienten bezüglich des Versorgungserfolges elementarer Bestandteil der Hörgeräteüberprüfung. Oftmals unterscheidet sich die subjektive Hörerfahrung von objektiv gemessenen Werten, sodass eine systematische schrittweise Feinanpassung zum Erreichen des optimalen Behandlungserfolges notwendig ist. Abhängig von der medizinischen Situation des Patienten sowie der Art der Hörgeräte wird die regelmäßige Kontrolle der Hörgeräte individuell auf den Patienten abgestimmt. Vor allem bei Kindern ist eine regelmäßige Anbindung von großer Wichtigkeit, da die Hörfähigkeit direkt mit der Sprachentwicklung in Verbindung steht.

Nach der Hörgeräteüberprüfung

  • Ergebnisse und Empfehlungen
    • Feedback: Erhalten Sie ein Feedback über den Zustand und die Leistungsfähigkeit Ihrer Hörgeräte.
    • Empfehlungen: Besprechen Sie eventuelle Empfehlungen zur Anpassung, Reparatur oder zum Austausch des Hörgeräts.
  • Anpassungen
    • Feineinstellungen: Bei Bedarf werden Feineinstellungen vorgenommen, um die Leistung zu optimieren.
    • Software-Updates: Falls verfügbar, werden Software-Updates durchgeführt.
  • Reinigung und Wartung
    • Professionelle Reinigung: Das Hörgerät wird gründlich gereinigt und gewartet.
    • Tipps für die tägliche Pflege: Erhalten Sie Tipps für die optimale tägliche Pflege und Wartung des Hörgeräts.
  • Weiteres Vorgehen und Nachsorge
    • Nachsorgetermine: Planen Sie bei Bedarf weitere Termine zur regelmäßigen Überprüfung und Wartung.
    • Patientenschulung: Nutzen Sie die Gelegenheit, um Fragen zu stellen und sich über die optimale Nutzung Ihrer Hörgeräte zu informieren.
  • Dokumentation
    • Dokumentieren Sie Änderungen: Notieren Sie alle Änderungen oder Anpassungen, die vorgenommen wurden, für Ihre Unterlagen.
  • Feedback und Evaluation
    • Eigene Beurteilung: Evaluieren Sie die Veränderungen in Ihrer Hörfähigkeit nach den Anpassungen.
    • Feedback geben: Geben Sie dem Fachpersonal Rückmeldung über Ihre Erfahrungen nach den Anpassungen.

Mögliche Komplikationen

Im Rahmen der Hörgeräteüberprüfung sind keine relevanten Komplikationen zu erwarten. Lediglich auf den Misserfolg der Hörgeräteversorgung ist hinzuweisen, sodass im Folgenden ein Reevaluation (Neubewertung des Befundes) derselben zu erwarten ist.

Literatur

  1. Reiß M: Facharztwissen HNO-Heilkunde. Springer Verlag 2009
  2. Most E, Tegenthoff M, Stoll W: Schwindel und Gleichgewichtsstörungen. Georg Thieme Verlag 2004
  3. Zenner HP: Praktische Therapie von Hals-Nasen-Ohren-Krankheiten: Operationsprinzipien, konservative Therapie, Chemo- und Radiochemotherapie, Arzneimittel- und physikalische Therapie, Rehabilitation und psychosoziale Nachsorge. Schattauer Verlag 2008
  4. Strutz J, Mann WJ: Praxis der HNO-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie. Georg Thieme Verlag 2009
  5. Lehnhardt E et al.: Praxis der Audiometrie. Georg Thieme Verlag 2000
  6. Hesse G: Tinnitus. Georg Thieme Verlag 2008

     
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