Ringelröteln (Erythema infectiosum) – Labordiagnostik

Laborparameter 2. Ordnung – in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Anamnese, der körperlichen Untersuchung und den obligaten Laborparametern – zur differentialdiagnostischen Abklärung

  • Parvovirus-B19-Antikörper (IgG, IgM) – primäre serologische Abklärung bei klinischem Verdacht, Exposition in der Schwangerschaft oder unklarer Exanthemerkrankung (Erkrankung mit Hautausschlag); IgG positiv bei gleichzeitig negativem IgM spricht in der Regel für eine zurückliegende Infektion mit bestehender Immunität
  • Parvovirus-B19-DNA (PCR) aus EDTA-Blut, Serum oder Plasma – bei sehr frischer Infektion vor Serokonversion, bei unklarer Serologie, bei Immunsuppression (Abwehrschwäche) sowie zum Ausschluss bzw. Nachweis einer kürzlich erfolgten Infektion in der Schwangerschaft
  • Kleines Blutbild – bei Verdacht auf Anämie (Blutarmut), transiente aplastische Krise, chronische Erythroblastopenie oder hämatologische Komplikationen (Blutkomplikationen)
  • Retikulozyten – bei Verdacht auf erythropoetische Suppression; typisch ist eine Retikulozytopenie bei aplastischer Krise
  • Röteln-Antikörper (IgG, IgM) – nur bei entsprechender klinischer oder epidemiologischer differentialdiagnostischer Fragestellung, insbesondere in der Schwangerschaft
  • Masern-Diagnostik – nur bei entsprechender klinischer oder epidemiologischer differentialdiagnostischer Fragestellung; je nach Erkrankungsphase primär Nukleinsäurenachweis und/oder serologische Diagnostik

Weitere Hinweise

  • Eine generelle Bestimmung des Parvovirus-B19-Immunstatus in der Schwangerschaft wird nicht allgemein empfohlen; sie ist insbesondere bei Expositionsverdacht, Symptomen, beruflicher Exposition oder sonographischen Auffälligkeiten (Auffälligkeiten im Ultraschall) sinnvoll.
  • Sind nach Kontakt in der Schwangerschaft weder Parvovirus-B19-IgG noch Parvovirus-B19-IgM nachweisbar, soll eine serologische Verlaufskontrolle nach 2-3 Wochen erfolgen; ergänzend kann frühzeitig eine PCR durchgeführt werden.
  • Ein isoliert positiver IgM-Befund ist kein sicherer Beweis einer akuten Infektion; falsch positive Befunde und eine verlängerte IgM-Persistenz sind möglich.
  • Ein positiver IgG-Befund bei negativem IgM spricht meist für Immunität; ohne Vorbefunde oder Rückstellprobe kann bei kürzlicher Exposition, insbesondere vor der 30. Schwangerschaftswoche, ergänzend eine PCR erwogen werden.
  • Bei nachgewiesener mütterlicher Infektion in der Schwangerschaft erfolgt die weitere Überwachung primär sonographisch einschließlich Doppleruntersuchung der Arteria cerebri media (mittlere Hirnschlagader); bei unauffälligem fetalem Befund besteht keine Indikation für eine invasive Diagnostik allein aufgrund der mütterlichen Infektion.
  • Bei Verdacht auf schwere fetale Anämie und/oder Hydrops fetalis (Wassersucht des ungeborenen Kindes) kann die fetale Infektion invasiv durch Erregernachweis in Fruchtwasser und/oder Fetalblut gesichert werden.