Masern-Postexpositionsprophylaxe (PEP)

Unter einer Postexpositionsprophylaxe versteht man die Versorgung mit Medikamenten (bzw. Antiseren) zur Vermeidung einer Erkrankung bei Personen, die gegen eine bestimmte Krankheit nicht durch Impfung geschützt sind, dieser aber ausgesetzt waren.

Indikationen (Anwendungsgebiete)

  • Personen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit nach Kontakt zu Masernkranken:
    • im Alter von 6-8 Monaten: ausnahmsweise nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung (Off-Label-Use).
    • im Alter von 9-10 Monaten.
    • im Alter von 11 Monaten bis 17 Jahren.
    • im Alter von ≥ 18 Jahren, nach 1970 Geborene.
  • Ungeschützte Personen mit hohem Komplikationsrisiko bei kontraindizierter aktiver Impfung nach Kontakt zu Masernkranken:
    • Säuglinge im Alter von < 6 Monaten
    • Empfängliche Schwangere
    • Immundefiziente Patienten

Durchführung

  • Eine einmalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff sollte möglichst innerhalb von 3 Tagen nach Exposition erfolgen.
    *MMR(V) = MMR mit oder ohne Ko-Administration von VZV-Impfung
  • Im Alter von 6-8 Monaten: 1. Impfung; die 2. und 3. Impfung soll im Alter von 11-14 und 15-23 Monaten erfolgen.
  • Ansonsten:
    • 1. Impfung; die 2. Impfung soll zu Beginn des zweiten Lebensjahres erfolgen.
    • Ungeimpfte bzw. Personen mit unklarem Impfstatus erhalten eine zweimalige Impfung im Abstand > 4 Wochen; bisher einmal Geimpfte erhalten eine Impfung.
    • Ungeimpfte bzw. Personen mit unklarem Impfstatus oder mit nur einer Impfung in der Kindheit erhalten eine einmalige Impfung.

Literatur

  1. Robert Koch Institut (RKI): Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Epidemiologisches Bulletin. 4/2024