Mumps-Postexpositionsprophylaxe (PEP)
Unter einer Postexpositionsprophylaxe (PEP) versteht man die Gabe von Impfstoffen oder Medikamenten zur Vermeidung einer Erkrankung bei Personen, die nicht durch Impfung geschützt sind, jedoch einer Exposition gegenüber dem Mumpsvirus (Parotitis epidemica) ausgesetzt waren.
Indikationen (Anwendungsgebiete)
Die PEP ist angezeigt bei:
- Ungeimpften Personen mit Kontakt zu einem Erkrankten
- Nur einmal in der Kindheit geimpften Personen
- Personen mit unklarem Impfstatus, die einem Mumpsfall ausgesetzt waren
Typische Expositionssituationen:
- Haushaltskontakt
- Betreuungseinrichtungen (z. B. Kitas, Schulen)
- Gesundheitsberufe mit engem Patientenkontakt
- enge Kontakte in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Internate, Kasernen)
Durchführung
- Möglichst innerhalb von 3 Tagen nach Exposition
- Einmalige Impfung mit MMR-Impfstoff
- Bei unklarem Impfstatus oder fehlender Zweitimpfung: Vervollständigung der Immunisierung durch zweite MMR-Impfung im Abstand von mindestens 4 Wochen
- Eine Impfung nach Exposition kann den Ausbruch der Erkrankung nicht sicher verhindern, aber Verlauf und Ausbreitung beeinflussen
Hinweis: Eine passive Immunprophylaxe steht für Mumps nicht zur Verfügung. Immunglobuline sind nicht wirksam gegen Parotitis epidemica.
Literatur
- Robert Koch-Institut (RKI): Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Epidemiologisches Bulletin. 4/2024