Hitzschlag und Sonnenstich – Weitere Therapie
Allgemeine Maßnahmen
- Hitzschlag (lebensbedrohliche Überhitzung) – lebensbedrohlicher Notfall mit Hyperthermie (krankhafter Überwärmung des Körpers) und zentralnervöser Dysfunktion (Funktionsstörung von Gehirn und Rückenmark); sofort Notruf 112, Beendigung der Hitzeexposition (Einwirkung von Hitze), Lagerung an einem kühlen Ort, Entkleiden, Sicherung der Vitalfunktionen (lebenswichtigen Körperfunktionen) und unverzügliche aktive Kühlung (gezielte Abkühlung des Körpers) [1, LL1, LL2].
- Sonnenstich (sonnenbedingte Reizung von Kopf und Hirnhäuten) – meist lokal hitzebedingte Reizung nach direkter Sonnenbestrahlung des Kopfes ohne obligate Körperkerntemperaturerhöhung (Anstieg der inneren Körpertemperatur) und ohne zentrale Dysfunktion im Sinne eines Hitzschlags; Behandlung durch Entfernung aus der Sonne, ruhige kühle Umgebung, Oberkörperhochlagerung sowie Kühlung von Kopf und Nacken [K1].
- Abgrenzung – Bewusstseinsstörung (Störung der Wachheit), Verwirrtheit, Krampfanfälle (unkontrollierte Muskelzuckungen), Ataxie (Störung der Bewegungskoordination), Kollaps (Kreislaufzusammenbruch), Schockzeichen (Anzeichen einer schweren Kreislaufstörung) oder Körperkerntemperatur > 40 °C sprechen für einen Hitzschlag und dürfen nicht als unkomplizierter Sonnenstich behandelt werden [1, LL1, LL2].
- Temperaturmessung – bei Verdacht auf Hitzschlag soll die Körperkerntemperatur bevorzugt rektal (im Enddarm) gemessen werden; orale (im Mund), axilläre (in der Achselhöhle), temporale (an der Schläfe) und tympanale (im Ohr) Messungen sind in dieser Situation nicht ausreichend verlässlich [LL1, LL2].
- Kühlung nicht verzögern – bei klinischem Verdacht auf Hitzschlag wird die aktive Kühlung sofort begonnen, auch wenn die Körperkerntemperatur noch nicht sicher gemessen werden konnte [LL1, LL2].
- Zieltemperatur – die aktive Kühlung soll beim Hitzschlag rasch eine Körperkerntemperatur < 39 °C erreichen; bei Eiswasser- oder Kaltwasserimmersion wird die aktive Kühlung im Bereich von 38,6-39 °C beendet beziehungsweise pausiert, um eine iatrogene Hypothermie (durch Behandlung verursachte Unterkühlung) zu vermeiden [3, LL1, LL2].
- Keine fiebersenkende Therapie – Antipyretika und Dantrolen sind zur Temperatursenkung beim Hitzschlag nicht indiziert [LL2].
- Dauermedikation prüfen – nach Stabilisierung sollen Arzneimittel mit möglicher Beeinträchtigung der Thermoregulation (Wärmeregulation), Volumenregulation (Regulation des Flüssigkeitshaushalts) oder Vigilanz (Wachheit) kritisch überprüft werden; dies betrifft insbesondere Diuretika, anticholinerge Arzneimittel, Psychopharmaka, Sympathomimetika, Betablocker, Calciumantagonisten und transdermale Arzneimittelsysteme [LL1, K1].
Konventionelle nichtoperative Therapieverfahren
- Hitzschlag
- Aktive externe Kühlung (Kühlung von außen) ist die zentrale Therapie; Eiswasserimmersion (Eintauchen in Eiswasser) oder Kaltwasserimmersion (Eintauchen in kaltes Wasser) ist bei logistischer Verfügbarkeit die wirksamste Kühlmethode und soll insbesondere beim belastungsassoziierten Hitzschlag (Hitzschlag im Zusammenhang mit körperlicher Anstrengung) priorisiert werden [2-4, LL1, LL2].
- Wenn eine Immersion (Eintauchen) nicht möglich ist, sollen großflächiges Benetzen der Haut mit kaltem Wasser und Luftstrom zur Verdunstungs- und Konvektionskühlung (Kühlung durch Verdunstung und Luftbewegung) eingesetzt werden [LL1, LL2].
- Kältekompressen (kalte Umschläge) oder Eispackungen sollen beim Hitzschlag nicht allein punktuell an Hals, Axillen (Achselhöhlen) und Leisten eingesetzt werden, wenn dadurch eine effektive Ganzkörperkühlung (Abkühlung des gesamten Körpers) verzögert wird; bei Nutzung von Eispackungen ist eine möglichst großflächige Anwendung vorzuziehen [LL2].
- Kühle isotone Flüssigkeit (Flüssigkeit mit ähnlichem Salzgehalt wie Blut) kann bei Volumenmangel (Flüssigkeitsmangel im Kreislauf) intravenös (über die Vene) unter Monitoring (Überwachung) gegeben werden, ersetzt aber keine aktive Ganzkörperkühlung [LL2].
- Bei Vigilanzminderung (verminderter Wachheit), Krampfanfällen, respiratorischer Gefährdung (Gefährdung der Atmung), Kreislaufinstabilität (instabilem Kreislauf) oder Verdacht auf Multiorganbeteiligung (Beteiligung mehrerer Organe) ist eine notfallmedizinische Versorgung (Versorgung durch Notfallmedizin) mit stationärer beziehungsweise intensivmedizinischer Überwachung (Überwachung im Krankenhaus beziehungsweise auf der Intensivstation) erforderlich [1, LL1, LL2].
- Sonnenstich
- Die Therapie besteht primär aus Expositionsstopp (Beenden der Sonnen- oder Hitzebelastung), kühler Umgebung, Oberkörperhochlagerung, Kopf- und Nackenkühlung sowie Ruhe [K1].
- Bei erhaltener Vigilanz, sicherem Schlucken und fehlendem Erbrechen kann eine orale Flüssigkeitszufuhr erfolgen.
- Bei Fieber, zunehmendem Kopfschmerz, Meningismus (Nackensteifigkeit durch Reizung der Hirnhäute), Bewusstseinsstörung, persistierendem Erbrechen, Krampfanfällen oder relevanter Komorbidität (Begleiterkrankung) ist eine ärztliche beziehungsweise notfallmedizinische Abklärung erforderlich, da Hitzschlag, Meningitis (Hirnhautentzündung), intrakranielle Blutung (Blutung im Schädelinneren) und andere Notfalldiagnosen differenzialdiagnostisch (zur Abgrenzung von anderen Erkrankungen) zu berücksichtigen sind [1, K1].
Medizinische Hilfsmittel
- Hitzschlag – rektales Thermometer beziehungsweise rektale Temperatursonde (Messsonde für die Temperatur), Kühlwanne oder improvisierte Immersionsvorrichtung, kaltes Wasser, Eis, Sprühvorrichtung, Ventilator, Rettungsdecke als Unterlage gegen Bodenwärme sowie Monitoring für Herzfrequenz, Blutdruck, Sauerstoffsättigung (Sauerstoffgehalt des Blutes) und Bewusstsein sind praxistaugliche Hilfsmittel [LL1, LL2].
- Sonnenstich – kühle feuchte Tücher, Kältekompressen für Kopf und Nacken, Schattenplatz und ruhige Umgebung sind ausreichend, solange keine Zeichen eines Hitzschlags oder einer anderen Notfallsituation bestehen [K1].
- In Sport-, Militär-, Arbeits- und Veranstaltungssettings mit hohem Hitzschlagrisiko sollen Kühlmöglichkeiten organisatorisch vorbereitet und ohne Zeitverlust verfügbar sein [5, LL1].
Regelmäßige Kontrolluntersuchungen
- Nach Hitzschlag – erforderlich sind klinische und laborchemische Verlaufskontrollen entsprechend Schweregrad, insbesondere neurologischer Status (Untersuchungsbefund des Nervensystems), Kreislauf, Nierenfunktion, Leberwerte, Elektrolyte, Gerinnung (Blutgerinnung) und Hinweise auf Rhabdomyolyse (Zerfall von Muskelgewebe); bei belastungsassoziiertem Hitzschlag ist vor Wiederaufnahme intensiver Belastung eine ärztliche Freigabe erforderlich [1, 5, LL1, LL2].
- Nach Sonnenstich – bei rascher vollständiger Rückbildung der Beschwerden ist keine routinemäßige Spezialkontrolle erforderlich; persistierende Kopfschmerzen, wiederholtes Erbrechen, Fieber, Nackensteifigkeit oder neurologische Symptome (Beschwerden des Nervensystems) erfordern eine erneute ärztliche Beurteilung [K1].
Ernährungsmedizin
- Hitzschlag – bei Vigilanzminderung keine orale Flüssigkeitsgabe wegen Aspirationsgefahr (Gefahr des Einatmens von Flüssigkeit in die Atemwege); Rehydratation (Flüssigkeitsausgleich) erfolgt dann intravenös mit isotonen Lösungen und darf die aktive Kühlung nicht verzögern [LL1, LL2].
- Sonnenstich – bei wacher, schluckfähiger Person ist eine orale Flüssigkeitszufuhr sinnvoll; bei Schwitzen oder längerer Hitzeexposition können elektrolythaltige Getränke verwendet werden [K1].
- Eine exzessive Aufnahme elektrolytarmer Flüssigkeit ist zu vermeiden; bei neurologischen Symptomen nach Belastung ist differenzialdiagnostisch auch eine belastungsassoziierte Hyponatriämie (erniedrigter Natriumspiegel im Blut nach körperlicher Belastung) zu berücksichtigen [LL1].
Sportmedizin
- Belastungsassoziierter Hitzschlag – keine Rückkehr zur sportlichen Belastung am Ereignistag; Wiederaufnahme erst nach klinischer Erholung, Normalisierung relevanter Laborwerte und ärztlicher Freigabe [5, LL1].
- Nach belastungsassoziiertem Hitzschlag wird eine stufenweise Belastungssteigerung in temperierter Umgebung empfohlen; Hitzeakklimatisation (Gewöhnung des Körpers an Hitze), Herzfrequenz, Symptome und gegebenenfalls rektale Temperatur sollen bei der Belastungssteigerung kontrolliert werden [5, LL1].
- Nach Sonnenstich ist Sport erst nach vollständiger Beschwerdefreiheit und bei sicherer Meidung erneuter direkter Kopfsonnenexposition wieder aufzunehmen.
Physikalische Therapie (inkl. Physiotherapie (Krankengymnastik))
- Akutphase des Hitzschlags – physikalische Kühlung ist Notfalltherapie; Physiotherapie im engeren Sinn hat in der Akutphase (frühen Krankheitsphase) keinen Stellenwert.
- Folgezustände nach Hitzschlag – bei neuromuskulären Defiziten (Störungen von Nerven und Muskeln), Gangunsicherheit (unsicherem Gehen), Dekonditionierung (körperlichem Leistungsabbau) oder intensivmedizinischem Verlauf (Behandlung auf der Intensivstation) kann eine strukturierte Physiotherapie im Rahmen der Nachbehandlung erforderlich sein.
- Sonnenstich – Physiotherapie ist nicht indiziert.
Schulungsmaßnahmen
- Nach Hitzschlag sollen Betroffene, Angehörige, Trainer, Betreuungspersonen oder Arbeitgeber über Frühsymptome, Notfallablauf, sofortige Kühlung, Trinkstrategie, Hitzeakklimatisation und Risikomedikation (risikoerhöhende Arzneimittel) geschult werden [5, LL1].
- In Risikosettings sollen Notfallpläne festlegen, wer Notruf, Temperaturmessung, Kühlung, Dokumentation und Transportkoordination übernimmt [5, LL1].
- Nach Sonnenstich steht die Aufklärung über konsequente Meidung direkter Kopfsonnenexposition, Kopfbedeckung, Pausen im Schatten und Warnzeichen einer schwereren hitzebedingten Erkrankung im Vordergrund [K1].
Rehabilitation
- Nach unkompliziertem Sonnenstich ist keine Rehabilitation erforderlich.
- Nach schwerem Hitzschlag kann bei neurologischen, muskulären (die Muskeln betreffenden), kardiopulmonalen (Herz und Lunge betreffenden) oder renalen (die Nieren betreffenden) Folgeschäden eine indikationsbezogene Rehabilitation notwendig werden.
- Bei Sportlern, Militärangehörigen und beruflich hitzeexponierten Personen ist die Rückkehr in Belastung und Hitzeexposition individuell, stufenweise und ärztlich kontrolliert zu gestalten [5, LL1].
Organisationen und Selbsthilfegruppen
- Eine krankheitsspezifische Selbsthilfegruppe für Hitzschlag oder Sonnenstich ist regelhaft nicht erforderlich.
- Geeignete Informationsquellen für Hitzeereignisse, Warnungen und Gesundheitsschutz sind Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Robert Koch-Institut, Deutscher Wetterdienst, Umweltbundesamt sowie die zuständigen Landes- und kommunalen Gesundheitsbehörden.
Literatur
- Epstein Y, Yanovich R: Heatstroke. N Engl J Med. 2019;380(25):2449-2459. doi: 10.1056/NEJMra1810762
- Bouchama A, Knochel JP: Heat Stroke. N Engl J Med. 2002;346(25):1978-1988. doi: 10.1056/NEJMra011089
- Gagnon D, Lemire BB, Casa DJ, Kenny GP: Cold-water immersion and the treatment of hyperthermia: using 38.6 °C as a safe rectal temperature cooling limit. J Athl Train. 2010;45(5):439-444. doi: 10.4085/1062-6050-45.5.439
- DeMartini JK, Casa DJ, Stearns R et al.: Effectiveness of cold water immersion in the treatment of exertional heat stroke at the Falmouth Road Race. Med Sci Sports Exerc. 2015;47(2):240-245. doi: 10.1249/MSS.0000000000000409
- Casa DJ, DeMartini JK, Bergeron MF et al.: National Athletic Trainers' Association Position Statement: Exertional Heat Illnesses. J Athl Train. 2015;50(9):986-1000. doi: 10.4085/1062-6050-50.9.07
Leitlinien
- Eifling KP, Gaudio FG, Dumke C, Lipman GS, Otten EM, Martin AD, Grissom CK: Wilderness Medical Society Clinical Practice Guidelines for the Prevention and Treatment of Heat Illness: 2024 Update. Wilderness & Environmental Medicine. 2024;35(1_suppl):112S-127S. doi: 10.1177/10806032241227924
- Barletta JF, Palmieri TL, Toomey SA et al.: Society of Critical Care Medicine Guidelines for the Treatment of Heat Stroke. Crit Care Med. 2025;53(2):e490-e500. doi: 10.1097/CCM.0000000000006551