Altersabhängige Makuladegeneration – Weitere Therapie

Die weitere Therapie der altersabhängigen Makuladegeneration (Erkrankung der Netzhautmitte im höheren Lebensalter) (AMD) umfasst die Beeinflussung modifizierbarer Risikofaktoren, eine stadiengerechte Ernährungsberatung und Supplementierung, die frühzeitige Erkennung einer Progression sowie die Sehrehabilitation (Unterstützung bei der Nutzung des verbliebenen Sehvermögens). Die Maßnahmen werden an Erkrankungsstadium, Sehfunktion beider Augen und individuelle Alltagsanforderungen angepasst. Bereits zugrunde gegangenes Netzhautgewebe lässt sich durch diese Maßnahmen nicht wiederherstellen [LL1, LL3].

Allgemeine Maßnahmen

  • Rauchstopp:
    • Ein vollständiger Rauchstopp ist anzustreben. Rauchen gehört zu den wichtigsten beeinflussbaren Risikofaktoren für Entstehung und Progression der AMD. Bei Bedarf strukturierte Unterstützung zur Tabakentwöhnung anbieten [LL1].
  • Behandlung modifizierbarer Begleiterkrankungen:
    • Leitliniengerechte Versorgung insbesondere bei arterieller Hypertonie (Bluthochdruck), Dyslipidämie (Fettstoffwechselstörung) und Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) sowie Berücksichtigung weiterer kardiovaskulärer Risikofaktoren.
    • Diese Maßnahmen sind aus allgemeinmedizinischen Gründen angezeigt; ein eigenständiger progressionshemmender Effekt auf eine bereits manifeste AMD ist dadurch nicht gesichert [LL1].
  • Augenschutz:
    • Bei intensiver Sonneneinstrahlung Sonnenbrille mit geeignetem UV-Schutz und gegebenenfalls Kopfbedeckung verwenden. Ein spezifischer Schutz vor AMD-Progression durch Sonnenbrillen ist nicht ausreichend belegt.
    • Blendungsreduktion individuell anpassen; eine starke Abdunkelung in Innenräumen kann das ohnehin beeinträchtigte Kontrastsehen zusätzlich erschweren.
  • Aufklärung und gemeinsame Behandlungsplanung:
    • Erkrankungsstadium, Befund des Partnerauges, realistische Ziele und Warnzeichen verständlich erläutern. Schriftliche Informationen in ausreichend großer Schrift bereitstellen.
    • Bei eingeschränkter Selbstständigkeit Angehörige oder Betreuungspersonen mit Einverständnis des Patienten einbeziehen. Unterstützung bei Terminorganisation und Anfahrt kann Versorgungslücken vermeiden [LL3].

Konventionelle nicht-operative Therapieverfahren

  • Photobiomodulation bei ausgewählter trockener AMD:
    • Bei diesem nicht-invasiven Verfahren werden definierte Wellenlängen des sichtbaren und nahinfraroten Lichts eingesetzt. Die publizierte Evidenz betrifft insbesondere Patienten mit intermediärer nicht-neovaskulärer AMD (mittlerem Erkrankungsstadium ohne krankhafte Gefäßneubildung); sie ist nicht auf alle AMD-Stadien übertragbar [8, 12].
    • LIGHTSITE III untersuchte 100 Patienten mit insgesamt 148 Augen. Nach 13 Monaten betrug der Unterschied der Sehschärfenverbesserung zwischen Behandlungs- und Scheinbehandlungsgruppe etwa 2,4 Buchstaben. Die 24-Monats-Auswertung bestätigte einen funktionellen Vorteil; außerdem entwickelten in der Behandlungsgruppe weniger Augen eine geographische Atrophie (flächenhaften Schwund von Netzhautgewebe) [8, 12].
    • Die Zunahme der Sehschärfe innerhalb der Behandlungsgruppe darf nicht mit dem zusätzlichen Nutzen gegenüber der Kontrollgruppe gleichgesetzt werden. Auch die beobachtete geringere Atrophieinzidenz belegt noch keine dauerhaft gesicherte Verhinderung einer späten AMD [8, 12].
    • Die Aussagekraft wird durch die begrenzte Patientenzahl, die selektierte Studienpopulation und die Herstellerbeteiligung eingeschränkt. Unabhängige Bestätigung und längerfristige Daten bleiben erforderlich [8, 12].
    • Bei einer individuellen Entscheidung sind Ausgangsbefund, zu erwartender Nutzen, wiederholte Behandlungsserien, Zeitaufwand und Kosten zu besprechen. Eine Übertragung der Ergebnisse auf beliebige Lichtgeräte oder eine eigenständige Anwendung handelsüblicher Lichtquellen ist nicht zulässig [8, 12].
    • Die Photobiomodulation ersetzt weder Verlaufskontrollen noch eine bei Krankheitsprogression erforderliche spezifische Versorgung [LL1].

Sehrehabilitation und Hilfsmittel

Bei alltagsrelevanter Sehbeeinträchtigung sollte frühzeitig eine spezialisierte Low-Vision-Beratung erfolgen. Entscheidend ist der konkrete Hilfebedarf, beispielsweise beim Lesen, Erkennen von Gesichtern oder Bewältigen des Haushalts; eine hochgradige Sehbehinderung muss dafür nicht abgewartet werden [LL3].

  • Optimierung der vorhandenen Sehfunktion:
    • Aktuelle Brillenkorrektur prüfen und behandelbare zusätzliche Ursachen einer Sehverschlechterung berücksichtigen.
    • Hilfsmittel anhand von Leseleistung, Kontrastbedarf, Gesichtsfeldausfällen, Handhabung und persönlichen Zielen auswählen. Anpassung und Anwendungstraining gehören zusammen.
  • Vergrößernde und elektronische Sehhilfen:
    • Lupen, beleuchtete Leselupen, Lupenbrillen und Bildschirmlesegeräte individuell erproben.
    • Vergrößerungsfunktionen, Kontrastanpassung und Vorlesefunktionen von Smartphone, Tablet oder Computer nutzen.
    • Bei ausgeprägtem zentralem Sehverlust können akustische Informationsangebote und Texterkennung die Selbstständigkeit unterstützen.
  • Gestaltung des Alltags:
    • Blendungsarme, auf die Tätigkeit ausgerichtete Beleuchtung; gut erkennbare Kontraste und ausreichend große Beschriftungen verwenden.
    • Stolperstellen reduzieren und wichtige Gegenstände an festen, gut erreichbaren Orten aufbewahren.
    • Bei entsprechendem Bedarf Training lebenspraktischer Fähigkeiten sowie Orientierungs- und Mobilitätstraining veranlassen.
  • Training bei zentralem Gesichtsfeldausfall:
    • Bei beidseitigem zentralem Sehverlust kann ein individuell angeleitetes Training des exzentrischen Sehens (Nutzung eines Netzhautbereichs neben der geschädigten Netzhautmitte) erwogen werden. Der Nutzen ist unterschiedlich; eine regelhafte Wiederherstellung normalen Lesens darf nicht versprochen werden [LL3].
  • Sozialrechtliche Beratung:
    • Über Hilfsmittelversorgung, berufliche Teilhabe und bei entsprechendem Ausmaß der Sehbehinderung über Nachteilsausgleiche und weitere Unterstützungsleistungen informieren.
    • Die Fahreignung ist anhand der geltenden Anforderungen und der tatsächlichen Sehfunktion individuell zu beurteilen.

Psychosoziale Unterstützung

  • Psychische Belastung erfassen:
    • Nach Rückzug, Verlust von Selbstständigkeit, Ängsten und Hinweisen auf eine Depression (psychische Erkrankung mit anhaltend gedrückter Stimmung und Interessenverlust) fragen. Bei relevantem Unterstützungsbedarf geeignete psychosoziale oder psychotherapeutische Angebote vermitteln [LL3].
  • Charles-Bonnet-Syndrom (optische Sinnestäuschungen bei eingeschränktem Sehvermögen) berücksichtigen:
    • Bei visuellen Halluzinationen (Sehen von tatsächlich nicht vorhandenen Bildern) im Zusammenhang mit ausgeprägtem Sehverlust an ein Charles-Bonnet-Syndrom denken. Betroffene sollten darüber informiert werden, dass solche Wahrnehmungen bei Sehbehinderung auftreten können und für sich allein keine Demenz (Erkrankung mit fortschreitender Beeinträchtigung geistiger Fähigkeiten) beweisen.
    • Bei erstmaligen, unklaren oder zusätzlich von Bewusstseinsstörungen bzw. neurologischen Auffälligkeiten begleiteten Wahrnehmungsstörungen ist eine weiterführende Abklärung erforderlich [LL3].

Regelmäßige Kontrolluntersuchungen

  • Stadien- und risikogerechte Verlaufskontrollen:
    • Beide Augen berücksichtigen. Die Intervalle richten sich nach AMD-Stadium, Veränderungen im Verlauf, Befund des Partnerauges und Möglichkeit einer zuverlässigen Selbstbeobachtung.
    • Bei stabiler früher AMD sind häufig jährliche Kontrollen ausreichend; bei intermediärer AMD, auffälligem Partnerauge oder erhöhtem Progressionsrisiko können kürzere Intervalle erforderlich sein. Ein starres Intervall für sämtliche Patienten ist nicht angemessen [LL1].
    • Die Untersuchung umfasst je nach Befund insbesondere Visusprüfung (Sehschärfeprüfung) und Fundusuntersuchung (Untersuchung des Augenhintergrunds); eine optische Kohärenztomographie (OCT) wird bei entsprechendem klinischem Bedarf eingesetzt. Bei neuen Beschwerden darf nicht bis zum nächsten Routinetermin gewartet werden [LL1, LL3].
  • Monokulare Selbstkontrolle (Selbstkontrolle jeweils eines Auges):
    • Regelmäßig jedes Auge einzeln prüfen, beispielsweise beim Lesen vertrauter Schrift oder mit einem Amsler-Gitter. Dabei die übliche Nahkorrektur und möglichst gleichbleibende Beleuchtung verwenden.
    • Auf neu verzerrte Linien, fehlende Bildanteile, einen zentralen grauen Fleck oder eine neue Sehverschlechterung achten.
    • Ein unauffälliger Selbsttest schließt eine Krankheitsaktivität nicht zuverlässig aus. Selbstkontrollen ergänzen die augenärztliche Versorgung [LL3].

Ernährungsmedizin

  • Ernährungsberatung auf Grundlage einer Ernährungsanalyse:
    • Ernährungsgewohnheiten, mögliche Mangelzustände und praktische Einschränkungen bei Einkauf oder Zubereitung erfassen.
  • Mediterranes Ernährungsmuster:
    • Eine pflanzenbetonte Ernährung mit Gemüse, Obst, Vollkornprodukten, Hülsenfrüchten, Nüssen, Fisch und überwiegend ungesättigten Fettsäuren ist sinnvoll.
    • Eine systematische Übersicht mit Metaanalyse von Beobachtungsstudien zeigt einen Zusammenhang zwischen höherer Orientierung an einer mediterranen Ernährung und geringerem AMD-Progressionsrisiko. Wegen des beobachtenden Studiendesigns lässt sich daraus kein gesicherter kausaler Therapieeffekt ableiten [11].
  • Praktische Umsetzung:
    • Täglich abwechslungsreich Gemüse und Obst, darunter regelmäßig dunkelgrünes Blattgemüse, verzehren.
    • Vollkornprodukte, Hülsenfrüchte und Nüsse regelmäßig einplanen.
    • Fisch, einschließlich fettreicher Seefische, kann Bestandteil des Ernährungsmusters sein.
    • Ungesättigte pflanzliche Fette bevorzugen und eine dauerhaft übermäßige Energiezufuhr vermeiden.
    • Eine ausgewogene Ernährung und eine bei entsprechender Indikation eingesetzte Supplementierung erfüllen unterschiedliche Aufgaben; sie ersetzen einander nicht [9-11, LL1].

Supplemente

  • AREDS2-Supplementierung bei geeigneter Indikation:
    • Bei intermediärer AMD in einem oder beiden Augen sowie bei fortgeschrittener AMD eines Auges und entsprechend gefährdetem Partnerauge kann eine Supplementierung nach dem AREDS2-Prinzip das Risiko einer Progression zur späten AMD verringern. Die Indikation ist anhand des augenärztlichen Befundes zu stellen [9, 10, LL1].
    • Die etablierte AREDS2-Formulierung enthält pro Tag Vitamin C 500 mg, Vitamin E 400 I.E., Lutein 10 mg, Zeaxanthin 2 mg, Zinkoxid entsprechend 80 mg Zink und Kupferoxid entsprechend 2 mg Kupfer [9, 10].
    • Eine solche Hochdosis-Supplementierung ist keine allgemeine Primärprävention und nicht für Personen ohne entsprechende AMD-Indikation vorgesehen. Für eine frühe AMD ist ein Nutzen zur Verhinderung des Übergangs in ein intermediäres Stadium nicht belegt [LL1].
    • Die Supplementierung stellt bereits verlorenes Sehvermögen nicht wieder her. Die Ergebnisse dürfen nicht auf beliebige Multivitaminpräparate oder abweichende Mikronährstoffkombinationen übertragen werden [9, 10].
  • Beta-Carotin vermeiden:
    • Insbesondere aktuelle und ehemalige Raucher sollten wegen des erhöhten Lungenkarzinomrisikos (Risikos für Lungenkrebs) keine beta-carotinhaltige AREDS-Formulierung einnehmen. Lutein und Zeaxanthin sind die bevorzugten Carotinoide der AREDS2-Formulierung [10].
  • Omega-3-Fettsäuren:
    • Die zusätzliche Gabe von Docosahexaensäure und Eicosapentaensäure zur AREDS-Formulierung verringerte im randomisierten AREDS2-Versuch das Progressionsrisiko nicht zusätzlich. Daraus ergibt sich keine spezifische Empfehlung zur Omega-3-Supplementierung gegen AMD [9, 10].
  • Sicherheit und individuelle Beratung:
    • Vor Beginn Begleiterkrankungen, mögliche Wechselwirkungen und bereits verwendete Nahrungsergänzungsmittel berücksichtigen. Unbeabsichtigte Mehrfachzufuhr durch mehrere Präparate vermeiden.
    • Die Entscheidung über eine längerfristige Hochdosis-Supplementierung sollte gemeinsam mit dem behandelnden Arzt erfolgen [LL1].

Für Fragen zum Thema Nahrungsergänzungsmittel stehen wir Ihnen gerne kostenfrei zur Verfügung.

Nehmen Sie bei Fragen dazu bitte per E-Mail an info@docmedicus.de Kontakt mit uns auf, und teilen Sie uns dabei Ihre Telefonnummer mit und wann wir Sie am besten erreichen können.

Organisationen und Selbsthilfegruppen

  • PRO RETINA Deutschland e. V.:
    • Selbsthilfe, Erfahrungsaustausch und Beratung zu AMD, Hilfsmitteln, Rehabilitation und sozialrechtlichen Fragen.
  • Regionale Beratungs- und Rehabilitationsangebote:
    • Kontakt zu spezialisierten Low-Vision-Sprechstunden sowie örtlichen Blinden- und Sehbehindertenorganisationen vermitteln.

Red Flags (Warnzeichen) bei Makuladegeneration

  • Neu aufgetretene Metamorphopsien (verzerrtes Sehen), zentraler grauer Fleck oder deutliche Sehverschlechterung:
    • Unverzüglich augenärztlichen Kontakt aufnehmen, möglichst noch am selben Tag. Eine neu aufgetretene neovaskuläre AMD (Form mit krankhafter Gefäßneubildung) muss zeitnah ausgeschlossen werden; nicht auf den nächsten Kontrolltermin warten [LL1, LL3].
  • Plötzlicher ausgeprägter Sehverlust, Lichtblitze oder ein vorhangartiger Gesichtsfeldausfall:
    • Sofortige augenärztliche Notfallabklärung. Andere zeitkritische Ursachen, insbesondere eine Netzhautablösung (Abheben der Netzhaut von ihrer Unterlage), dürfen nicht vorschnell einer bekannten AMD zugeschrieben werden.

Abkürzungsverzeichnis

  • AMD – altersabhängige Makuladegeneration
  • AREDS – Age-Related Eye Disease Study
  • AREDS2 – Age-Related Eye Disease Study 2
  • OCT – optische Kohärenztomographie

Stand: 26. Oktober 2026. Redaktionelle Endkontrolle abgeschlossen.

Literatur

  1. Boyer D, Hu A, Warrow D et al.: LIGHTSITE III: 13-Month Efficacy and Safety Evaluation of Multiwavelength Photobiomodulation in Nonexudative (Dry) Age-Related Macular Degeneration Using the Lumithera Valeda Light Delivery System. Retina. 2024;44(3):487-497. doi: 10.1097/IAE.0000000000003980.
  2. Age-Related Eye Disease Study 2 Research Group: Lutein + zeaxanthin and omega-3 fatty acids for age-related macular degeneration: the Age-Related Eye Disease Study 2 (AREDS2) randomized clinical trial. JAMA. 2013;309(19):2005-2015. doi: 10.1001/jama.2013.4997.
  3. Chew EY, Clemons TE, Agrón E et al.: Long-term Outcomes of Adding Lutein/Zeaxanthin and ω-3 Fatty Acids to the AREDS Supplements on Age-Related Macular Degeneration Progression: AREDS2 Report 28. JAMA Ophthalmol. 2022;140(7):692-698. doi: 10.1001/jamaophthalmol.2022.1640.
  4. Marques-Couto P, Coelho-Costa I, Ferreira-da-Silva R et al.: Mediterranean Diet on Development and Progression of Age-Related Macular Degeneration: Systematic Review and Meta-Analysis of Observational Studies. Nutrients. 2025;17(6):1037. doi: 10.3390/nu17061037.
  5. Jaffe GJ, Boyer D, Hu A et al.: Long-term Efficacy and Safety of Photobiomodulation in Dry Age-Related Macular Degeneration (LIGHTSITE III: 24-Month Analysis). Retina. 2026;46(5):783-795. doi: 10.1097/IAE.0000000000004822.

Leitlinien, Referenzwerte und Protokolle

  1. Vemulakonda GA, Bailey ST, Kim SJ et al.: Age-Related Macular Degeneration Preferred Practice Pattern®. Ophthalmology. 2025;132(4):P1-P74. doi: 10.1016/j.ophtha.2024.12.018. Aktualisierte Onlinefassung 2026. [LL1]
  2. National Institute for Health and Care Excellence: Age-related macular degeneration. NICE Guideline NG82. 23. Januar 2018; aktuelle Onlinefassung berücksichtigt. Leitlinie. [LL3]