Digitale Volumentomographie (DVT) in der Zahnmedizin
Bei der digitalen Volumentomographie (DVT; englisch Cone Beam Computed Tomography, CBCT) handelt es sich um ein dreidimensionales Röntgenverfahren, das aus zahlreichen zweidimensionalen Projektionsaufnahmen einen Volumendatensatz des Gesichtsschädels (knöcherner Teil des Gesichts) rekonstruiert. Seine Stärke ist die überlagerungsfreie, geometrisch weitgehend maßstabsgetreue Darstellung von Zähnen und knöchernen Strukturen; der Weichgewebskontrast ist dagegen deutlich geringer als bei der Mehrschicht-Computertomographie (MDCT) und insbesondere der Magnetresonanztomographie (MRT) [LL1, LL2].
Eine DVT ist keine routinemäßige Erweiterung der zweidimensionalen Röntgendiagnostik. Sie ist nur gerechtfertigt, wenn Anamnese (Krankengeschichte) und klinische Untersuchung erfolgt sind, eine konkrete diagnostische Frage mit einem strahlenärmeren Verfahren nicht ausreichend beantwortet werden kann und die zusätzliche dreidimensionale Information voraussichtlich eine diagnostische oder therapeutische Konsequenz hat. Eine höhere Detektionsrate oder bessere räumliche Darstellung allein belegt noch keinen patientenrelevanten Nutzen [LL1-LL4].
Die dentale DVT wurde Ende der 1990er-Jahre eingeführt. Heute umfasst der Begriff technisch und dosimetrisch sehr unterschiedliche Geräte, Aufnahmevolumina und Protokolle. Aussagen zur Bildqualität oder Strahlenexposition dürfen daher nicht pauschal auf die gesamte Geräteklasse übertragen werden [2, LL1, LL3].
Beurteilbare Strukturen
Abhängig von Field of View (FOV), Voxelgröße, Expositionsparametern, Patientenbewegung und Artefakten können insbesondere folgende Strukturen beurteilt werden:
- Zähne und dentoalveoläre Strukturen (Zähne und zahntragender Kieferknochen): Zahnhartsubstanzen, Zahnwurzeln, Wurzelkanalmorphologie, periapikale Region (Bereich um die Zahnwurzelspitze), Alveolarfortsatz (zahntragender Kieferknochen) und knöcherne parodontale Defekte (Knochenschäden am Zahnhalteapparat).
- Ober- und Unterkiefer: Knochenangebot, Kortikalis (harte äußere Knochenschicht), Spongiosastruktur (inneres schwammartiges Knochengewebe), knöcherne Läsionen (krankhafte Knochenveränderungen), Frakturen (Knochenbrüche) und räumliche Beziehungen zu Risikostrukturen.
- Nervenkanäle und Foramina (Knochenöffnungen): insbesondere Canalis mandibulae (Nervenkanal im Unterkiefer), Foramen mentale (Knochenöffnung am vorderen Unterkiefer) und anatomische Varianten, soweit sie im gewählten FOV liegen.
- Kieferhöhlen und weitere Nasennebenhöhlen: knöcherne Begrenzungen, Verschattungen, Schleimhautverdickungen, Flüssigkeitsspiegel und mögliche dentogene Beziehungen; eine DVT allein erlaubt jedoch nicht in jedem Fall die ätiologische Einordnung einer Sinusitis (Nasennebenhöhlenentzündung).
- Kiefergelenke (Gelenke zwischen Unterkiefer und Schädel): knöcherne Gelenkanteile, Formveränderungen, Erosionen (oberflächliche Knochenschäden), Osteophyten (knöcherne Randanbauten), Sklerosierungen (Knochenverdichtungen), Frakturen und Ankylosen (Gelenkversteifungen); Diskus (Gelenkscheibe), Gelenkerguss (Flüssigkeitsansammlung im Gelenk) und Synovialis (Gelenkinnenhaut) werden mit der MRT beurteilt.
- Gesichtsschädel: knöcherne Asymmetrien (Ungleichheiten der beiden Gesichtshälften), Dysgnathien (Fehlstellungen der Kiefer), Fehlbildungen und ausgewählte Frakturen.
- Obere Atemwege: Das luftgefüllte Lumen (innerer Hohlraum) kann morphometrisch erfasst werden; wegen der Aufnahme meist im Sitzen oder Stehen und der fehlenden funktionellen Information ersetzt die DVT weder die klinische Schlafdiagnostik noch eine polysomnographische Untersuchung [LL1].
Nur eingeschränkt beurteilbar sind Weichgewebe, Knochenmark (Gewebe im Inneren der Knochen), Lymphknoten, Gefäße, perineurale Tumorausbreitung (Tumorausbreitung entlang von Nerven) und die Ausdehnung tiefer Infektionen. Bei entsprechenden Fragestellungen sind CT, häufig mit intravenösem Kontrastmittel, und/oder MRT erforderlich [1, LL2].
Indikationen
Die rechtfertigende Indikation ist patienten- und fragestellungsbezogen zu stellen. Das FOV muss so klein wie möglich und so groß wie diagnostisch erforderlich gewählt werden [LL1-LL4].
- Endodontie (Wurzelkanalheilkunde): Kleinvolumige DVT in ausgewählten Fällen, wenn klinische Untersuchung und zweidimensionale Aufnahmen keine ausreichende Entscheidung ermöglichen, beispielsweise bei diskrepanten periapikalen Befunden, komplexer Wurzelkanalanatomie, internen oder externen Resorptionen (Abbau von Zahnsubstanz), vermuteten Perforationen (Durchbohrungen), Lagebestimmung frakturierter Instrumente, Planung endodontisch-chirurgischer Eingriffe oder Verdacht auf Wurzelfraktur (Bruch der Zahnwurzel) [LL1]. Eine Metaanalyse ergab für vertikale Wurzelfrakturen eine höhere Sensitivität der DVT als der periapikalen Radiographie (0,70 versus 0,51), bei ähnlicher Spezifität (0,84 versus 0,87); die Evidenz wird durch überwiegend In-vitro-Studien und Artefakte bei Wurzelfüllmaterialien oder Metallstiften begrenzt [3].
- Parodontologie (Lehre vom Zahnhalteapparat): Keine Routinediagnostik; kleinvolumige DVT nur im Einzelfall zur Beurteilung komplexer Knochentaschen (knochenbedingte Vertiefungen am Zahnhalteapparat) oder Furkationsdefekte (Knochenschäden im Bereich mehrwurzeliger Zähne), wenn klinische und zweidimensionale Befunde für Therapieplanung oder Prognose nicht ausreichen [LL1].
- Implantologie und augmentative Chirurgie (knochenaufbauende Chirurgie): Dreidimensionale Beurteilung des Knochenangebots und der Beziehung zu Nervkanal, Nasenboden oder Kieferhöhle, wenn diese Informationen klinisch und zweidimensional nicht hinreichend gewonnen werden können; außerdem prothetisch basierte, navigierte Planung in ausgewählten Fällen. Eine DVT ist nicht allein deshalb indiziert, weil ein Implantat geplant wird [LL1, LL2].
- Retinierte (nicht durchgebrochene) oder verlagerte Zähne (fehlpositionierte Zähne): Räumliche Lagebestimmung, Beurteilung von Nachbarwurzelresorptionen und Beziehung zu Risikostrukturen, wenn konventionelle Aufnahmen die konkrete Frage nicht beantworten [LL1]. Vor der Entfernung unterer Weisheitszähne ist die DVT nicht routinemäßig indiziert. Metaanalysen zeigen trotz besserer räumlicher Darstellung keine gesicherte Reduktion postoperativer Sensibilitätsstörungen (Taubheitsgefühle oder Missempfindungen) des Nervus alveolaris inferior (Unterkiefernerv) [4, LL1].
- Zahntrauma (Verletzung der Zähne): Ausgewählte komplexe Wurzel-, Alveolarfortsatz- oder knöcherne Verletzungen, wenn klinische Untersuchung und zweidimensionale Aufnahmen unzureichend sind. Bei Polytrauma (gleichzeitigen schweren Verletzungen mehrerer Körperregionen), möglicher intrakranieller (innerhalb des Schädels gelegener), orbitaler (die Augenhöhle betreffender), vaskulärer (die Blutgefäße betreffender) oder ausgedehnter Weichgewebsbeteiligung ist die MDCT das vorrangige Verfahren [1, LL1].
- Knöcherne Pathologien (Knochenerkrankungen): Räumliche Beurteilung von Zysten (flüssigkeitsgefüllten Hohlräumen), benignen (gutartigen) knöchernen Läsionen, Osteolysen (Knochenabbau), Osteosklerosen (krankhaften Knochenverdichtungen) und Osteonekrosen (Absterben von Knochengewebe), sofern die Fragestellung überwiegend das Hartgewebe betrifft. Bei Malignitätsverdacht (Verdacht auf eine bösartige Erkrankung) ersetzt die DVT weder kontrastmittelgestützte CT noch MRT für lokales Staging, Lymphknotenbeurteilung und Weichteilausdehnung [1, LL1].
- Odontogene Sinusitis maxillaris (vom Zahn ausgehende Kieferhöhlenentzündung): Schnittbilddiagnostik mit DVT oder CT bei erweitertem bilddiagnostischem Abklärungsbedarf nach klinischer Untersuchung sowie Panorama- und/oder intraoraler Aufnahme; keine routinemäßige DVT vor jedem Eingriff mit Kieferhöhlenbezug [LL1].
- Kiefergelenk: DVT bei begründetem Verdacht auf eine primär knöcherne Kiefergelenkerkrankung (Erkrankung der knöchernen Gelenkanteile) oder knöcherne Verletzung; MRT bei Diskus-, Erguss-, Synovial- oder sonstigen Weichgewebsfragen [1, LL1].
- Kieferorthopädie und kraniofaziale Fehlbildungen (Fehlbildungen von Schädel und Gesicht): Ausgewählte komplexe Verlagerungen, schwere skelettale Asymmetrien, Fehlbildungen oder kieferorthopädisch-kieferchirurgische Planungen, wenn die Information therapierelevant und zweidimensional nicht ausreichend ist. Eine routinemäßige DVT, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, ist nicht indiziert; systematische Reviews belegen bislang keinen allgemeinen patientenrelevanten Zusatznutzen [5, LL1, LL3].
Kontraindikationen und wesentliche Grenzen
Für die DVT bestehen im Allgemeinen keine verfahrensspezifischen absoluten medizinischen Kontraindikationen (Gegenanzeigen). Nicht durchgeführt werden darf sie ohne rechtfertigende Indikation oder wenn eine strahlungsfreie beziehungsweise geringer dosierte Methode bei vergleichbarem gesundheitlichem Nutzen ausreicht [LL1, LL3].
- Schwangerschaft: Eine Schwangerschaft ist keine absolute Kontraindikation. Ist die dentale Röntgenuntersuchung gerechtfertigt, muss sie nicht bis nach der Schwangerschaft verschoben werden, da die fetale Streudosis bei Aufnahmen im Kopfbereich sehr niedrig ist. Nicht dringliche Aufnahmen können nach individueller Abwägung aufgeschoben werden; Protokoll, Einblendung und gegebenenfalls Abschirmung sind zu optimieren [LL3].
- Kinder und Jugendliche: Wegen höherer Strahlenempfindlichkeit, längerer verbleibender Lebenszeit und bei identischen Parametern höherer effektiver Dosis ist die Indikation besonders streng zu stellen; pädiatrische Niedrigdosisprotokolle und ein altersangepasstes FOV sind erforderlich [5, LL1, LL3].
- Unzureichende Kooperationsfähigkeit: Bewegungsunruhe, fehlende Fixierbarkeit oder die Unfähigkeit, für mehrere Sekunden stillzuhalten, können die diagnostische Bildqualität verhindern und stellen eine relative praktische Kontraindikation dar.
- Metall im Untersuchungsgebiet: Metallische Restaurationen, Implantate und Wurzelfüllmaterialien sind keine Kontraindikation, können aber durch Strahlaufhärtung, Auslöschung und Streustrahlung relevante Strukturen verdecken oder pathologische Befunde vortäuschen [3, LL1, LL3].
- Weichgewebsfragestellung: Tumor-Staging, Lymphknotenstatus, tiefe odontogene (vom Zahn ausgehende) oder zervikale Infektionen (Infektionen im Halsbereich), Abszesse (abgekapselte Eiteransammlungen), Gefäßbeziehungen, Knochenmarkprozesse und perineurale Ausbreitung sind keine geeigneten primären DVT-Indikationen; erforderlich sind CT mit Kontrastmittel und/oder MRT [1, LL2].
Zur Kariesdiagnostik, zur routinemäßigen parodontalen Diagnostik, als allgemeines kieferorthopädisches Screening oder ausschließlich zur Erzeugung synthetischer Panorama- beziehungsweise Fernröntgenseitenbilder ist die DVT nicht indiziert [LL1, LL3].
Vor der Untersuchung
- Anamnese und klinische Untersuchung: Dokumentation der Symptome, Vorbefunde, relevanten Vorbehandlungen und der konkreten diagnostischen Frage.
- Voraufnahmen: Bereits vorhandene intraorale Aufnahmen, Panoramaschichtaufnahmen und frühere 3D-Datensätze sind einzubeziehen, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden.
- Rechtfertigende Indikation: Dokumentierte Nutzen-Risiko-Abwägung einschließlich Prüfung, ob 2D-Röntgen, Sonographie, CT oder MRT die Frage angemessener beantwortet [LL1-LL4].
- Schwangerschaft: Bei Frauen im gebärfähigen Alter ist eine mögliche Schwangerschaft entsprechend den strahlenschutzrechtlichen und lokalen Vorgaben zu klären; eine notwendige Aufnahme ist dadurch nicht automatisch ausgeschlossen [LL3].
- Protokollwahl: Festlegung von FOV, Voxelgröße, Röhrenspannung, Röhrenstrom, Scanwinkel und Expositionszeit anhand der diagnostischen Aufgabe, Patientengröße und Kooperationsfähigkeit. Die niedrigste Dosis, die eine diagnostisch ausreichende Bildqualität liefert, ist anzustreben [LL1-LL4].
- Artefaktreduktion: Abnehmbare Metallgegenstände wie Schmuck, Brille, Hörgeräte und herausnehmbarer Zahnersatz sind zu entfernen; nicht entfernbare Metalle sind bei Positionierung und Befundung zu berücksichtigen [LL3].
- Patienteninformation: Erläuterung von Zweck, Strahlenexposition, Alternativen, Grenzen und möglichen Zufallsbefunden; während der Aufnahme muss der Patient exakt positioniert sein und stillhalten.
- Patientenabschirmung: Vorrang haben korrekte Einblendung und optimierte Aufnahmeparameter. Schilddrüsen- oder Körperschutz ist nach nationalen und lokalen Vorgaben sowie geräte- und aufnahmeabhängig einzusetzen; er darf weder das FOV überlagern noch eine automatische Expositionssteuerung fehlregeln [LL3].
Das Verfahren
Je nach Gerät wird die Aufnahme am sitzenden, stehenden oder liegenden Patienten durchgeführt. Der Kopf wird mit Positionierungs- und Fixierhilfen stabilisiert. Eine Röntgenquelle und ein gegenüberliegender flächiger Detektor rotieren typischerweise auf einer zirkulären Bahn um den Kopf. Das heute meist pyramidenförmige, bei älteren Systemen auch konusförmige Strahlenbündel erzeugt mehrere Hundert Projektionsaufnahmen. Der Detektor registriert die durch den Patienten hindurchgetretene und dabei abgeschwächte Röntgenstrahlung; es handelt sich nicht um eine Messung reflektierter Strahlung [LL1].
Aus den Projektionen wird rechnerisch ein dreidimensionaler Datensatz mit annähernd isotropen Voxeln rekonstruiert. Die nominelle Voxelgröße ist nicht mit der tatsächlich erreichbaren Ortsauflösung gleichzusetzen. Unter klinischen Bedingungen liegt die reale Ortsauflösung nach der aktuellen S2k-Leitlinie typischerweise etwa bei 0,25-0,5 mm; für ausgewählte kleinvolumige endodontische Fragestellungen werden nominelle Voxelgrößen von 0,12 mm oder kleiner angestrebt, sofern der zusätzliche Dosisbedarf gerechtfertigt ist [LL1].
Die primäre Befundung erfolgt an multiplanaren Rekonstruktionen (MPR) in axialer, koronarer und sagittaler Ebene sowie gegebenenfalls an gekrümmten Rekonstruktionen. Dreidimensionale Oberflächenrekonstruktionen und synthetische Panoramaansichten dienen der Übersicht, ersetzen aber nicht die systematische Durchsicht der Schnittbilder. Die Speicherung und Weitergabe erfolgt üblicherweise im Standard Digital Imaging and Communications in Medicine (DICOM) [LL1, LL3].
Die Grauwerte dentaler DVT-Systeme sind geräte-, protokoll-, orts- und artefaktabhängig. Sie sind grundsätzlich nicht wie bei einer kalibrierten CT als verlässliche Hounsfield-Einheiten zu interpretieren und dürfen nicht ohne validierte gerätespezifische Kalibrierung zur quantitativen Knochendichtemessung verwendet werden [LL1, LL3].
Wahl des geeigneten 3D-Verfahrens
- DVT: Bevorzugt für lokal begrenzte dentale und knöcherne Hochkontrastfragen, wenn 3D-Information erforderlich ist; hohe räumliche Auflösung, frei wählbares kleines FOV und in der Regel geringere Dosis als bei Standard-MDCT, jedoch eingeschränkter Weichgewebskontrast.
- CT ohne Kontrastmittel: Mögliche Alternative für komplexe knöcherne Übersichtsfragen oder wenn DVT nicht verfügbar beziehungsweise diagnostisch nicht ausreichend ist; die Dosis hängt wesentlich vom Protokoll ab.
- CT mit intravenösem Kontrastmittel: Bevorzugt bei tiefen odontogenen und zervikalen Infektionen, Abszessverdacht, Tumor-Staging, Lymphknoten-, Gefäß- und Notfallfragen sowie bei komplexem Trauma mit möglicher Weichgewebsbeteiligung [1].
- MRT: Bevorzugt für Kiefergelenkdiskus, Gelenkerguss, Synovitis (Entzündung der Gelenkinnenhaut), Knochenmarködem (Flüssigkeitseinlagerung im Knochenmark), frühe Osteomyelitis (Knochenmarkentzündung), Weichgewebstumoren (Geschwülste der Weichteile), Tumorinfiltration (Einwachsen des Tumors) und perineurale Ausbreitung; sie arbeitet ohne ionisierende Strahlung [1].
DVT, CT und MRT sind keine austauschbaren 3D-Verfahren. Die Wahl richtet sich nach der klinischen Frage und dem zu untersuchenden Gewebe, nicht nach der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts [1, LL1-LL3].
Strahlenexposition und Dosisoptimierung
Eine allgemeingültige „Viererregel“, nach der eine DVT stets etwa vier Panoramaschichtaufnahmen und ein Viertel einer CT entspreche, ist nicht evidenzgerecht. Die effektive Dosis variiert stark mit Gerät, FOV, Patientenalter und -größe, Auflösung, Scanwinkel und Expositionsparametern. Eine Metaanalyse berichtete bei Erwachsenen Bereiche von 5-652 µSv für kleine, 9-560 µSv für mittlere und 46-1.073 µSv für große Aufnahmevolumina; diese große Streuung schließt eine pauschale Umrechnung in Panoramaschichtaufnahmen oder Tage natürlicher Hintergrundstrahlung aus [2]. Die aktuelle S2k-Leitlinie nennt je nach Gerät und Protokoll ungefähr das 3-40-Fache einer Panoramaschichtaufnahme; optimierte Low-Dose-CT- und DVT-Protokolle können sich dosimetrisch überschneiden [LL1].
- Rechtfertigung: Keine DVT ohne konkrete klinische Frage und erwartete Konsequenz.
- Einblendung: Kleinstes diagnostisch ausreichendes FOV; ein relevanter Bereich soll nicht ohne Not in mehrere kleinvolumige Aufnahmen aufgeteilt werden, weil die kumulierte Dosis höher sein kann [LL1, LL3].
- Bildqualität: Niedrigste diagnostisch ausreichende Auflösung und Exposition nach dem Prinzip „As Low As Reasonably Achievable“ (ALARA) beziehungsweise „As Low As Diagnostically Acceptable“ (ALADA).
- Pädiatrische Protokolle: Alters- und größenadaptierte Parameter, kleines FOV und, sofern diagnostisch ausreichend, verkürzter Scanwinkel und kurze Aufnahmezeit [LL1, LL3].
- Wiederholungsaufnahmen: Vermeidung durch korrekte Lagerung, Zielhilfen, Immobilisation, Probeumlauf bei Bedarf, standardisierte Protokolle und Qualitätssicherung.
Mögliche Befunde
- Entwicklungs- und Lageanomalien: Retinierte, verlagerte, überzählige oder fehlende Zähne, Odontome (gutartige zahnartige Gewebebildungen), Wurzel- und Kanalanomalien sowie räumliche Beziehungen zu Nachbarstrukturen.
- Endodontische Befunde: Periapikale Osteolysen, komplexe Wurzelkanalmorphologie, Resorptionen, Perforationen, frakturierte Instrumente und Hinweise auf Wurzelfrakturen; ein negativer DVT-Befund schließt eine feine Fraktur nicht sicher aus [3].
- Parodontale Befunde: Dreidimensionale Morphologie ausgewählter Knochentaschen und Furkationsdefekte; die Aktivität einer Parodontitis (Entzündung des Zahnhalteapparats) wird klinisch und nicht anhand einer einzelnen DVT bestimmt.
- Implantologische Befunde: Knochenangebot, Kieferhöhlen- und Nasenbodenbeziehung, Verlauf des Canalis mandibulae, anatomische Varianten sowie periimplantäre knöcherne Veränderungen unter Berücksichtigung metallbedingter Artefakte.
- Traumatische Befunde: Zahn-, Wurzel-, Alveolarfortsatz- und ausgewählte Gesichtsschädelfrakturen sowie Fragmentlage.
- Knöcherne Läsionen: Osteolysen, Sklerosierungen, Zystenverdacht, benigne oder maligne (bösartig) imponierende Destruktionen (Gewebezerstörungen), Osteonekrose und Osteomyelitiszeichen; die definitive Einordnung kann weiterführende CT, MRT und Histopathologie erfordern.
- Nasennebenhöhlenbefunde: Schleimhautverdickung, Flüssigkeitsspiegel, Verschattung, Retentionszyste (flüssigkeitsgefüllter Hohlraum durch Sekretstau), knöcherne Begrenzung und möglicher dentogener Fokus.
- Kiefergelenkbefunde: Erosion, Osteophyt, subchondrale Sklerose (Knochenverdichtung unterhalb des Gelenkknorpels), Zyste, Deformierung, Fraktur oder Ankylose der knöchernen Gelenkanteile.
- Zufallsbefunde: Nicht angeforderte dentale, knöcherne, sinonasale (Nase und Nasennebenhöhlen betreffende), vaskuläre Verkalkungs- oder andere Befunde innerhalb des FOV; ihre klinische Relevanz muss eingeordnet und gegebenenfalls weiter abgeklärt werden.
Nach der Untersuchung
- Technische Qualitätsprüfung: Kontrolle von Abdeckung, Schärfe, Bewegungs- und Metallartefakten; eine Wiederholungsaufnahme ist nur bei fortbestehender rechtfertigender Indikation und diagnostisch unzureichendem Datensatz zulässig.
- Vollständige Befundung: Das gesamte abgebildete Volumen ist systematisch in den multiplanaren Rekonstruktionen zu beurteilen. Eine alleinige Betrachtung der Panorama- oder 3D-Oberflächenrekonstruktion ist unzureichend [LL1, LL2].
- Strukturierter Befundbericht: Dokumentation von rechtfertigender Indikation, Fragestellung, Bildqualität, relevanten Positiv- und Negativbefunden, Nebenbefunden, Grenzen und gegebenenfalls Empfehlungen zur weiterführenden Diagnostik [LL1].
- Kommunikation und Weitergabe: Besprechung der Ergebnisse mit dem Patienten und, bei Überweisung, Übermittlung von Befundbericht und diagnostisch vollständigem Datensatz in einem geeigneten DICOM-Format.
- Weiterführende Abklärung: Überweisung zur dentomaxillofazialen oder radiologischen Beurteilung bei Befunden außerhalb der eigenen Fachkompetenz sowie CT, MRT, Sonographie oder Histopathologie bei entsprechender Fragestellung.
Da eine dentale DVT üblicherweise ohne Kontrastmittel durchgeführt wird, ist keine verfahrensspezifische Nachbeobachtung erforderlich.
Mögliche Komplikationen und Fehlerquellen
Akute körperliche Komplikationen sind bei einer regelgerecht durchgeführten DVT nicht zu erwarten. Das wesentliche Risiko ist die zusätzliche Exposition mit ionisierender Strahlung und das damit verbundene, kleine stochastische Lebenszeitrisiko (statistisch abschätzbares Langzeitrisiko); es ist bei Kindern und Jugendlichen höher als bei Erwachsenen [LL1, LL3, LL4].
- Wiederholungsexposition: Durch falsche Positionierung, Bewegung, ungeeignetes FOV, fehlerhafte Parameter, Software- oder Gerätefehler.
- Fehlbefundung: Falsch-positive oder falsch-negative Befunde durch Metall-, Strahlaufhärtungs-, Auslöschungs-, Streu-, Bewegungs-, Partialvolumen- und Rekonstruktionsartefakte.
- Unvollständige Befundung: Übersehen klinisch relevanter Zufallsbefunde, wenn nicht das gesamte FOV systematisch beurteilt wird.
- Fehlinterpretation von Grauwerten: Unzulässige Übertragung von DVT-Grauwerten auf Hounsfield-Einheiten oder quantitative Knochendichte.
- Ungeeignete Modalitätswahl: Diagnostische Verzögerung, wenn bei Tumor-, Infektions-, Gefäß-, Knochenmark- oder sonstigen Weichgewebsfragen keine CT mit Kontrastmittel beziehungsweise MRT veranlasst wird [1].
Abkürzungen
- 2D: zweidimensional
- 3D: dreidimensional
- ALADA: As Low As Diagnostically Acceptable
- ALARA: As Low As Reasonably Achievable
- CBCT: Cone Beam Computed Tomography
- CT: Computertomographie
- DICOM: Digital Imaging and Communications in Medicine
- DVT: digitale Volumentomographie
- FOV: Field of View
- LL: Leitlinie
- MDCT: Mehrschicht-Computertomographie
- MPR: multiplanare Rekonstruktionen
- MRT: Magnetresonanztomographie
- µSv: Mikrosievert
Literatur
- Attia S, Molkenthin F, Strietzel FP: 3D-Bildgebung in der Zahnmedizin. Wann die DVT reicht – und wann eine CT oder MRT erforderlich ist. Die junge Zahnmedizin 2026;17(3). doi: 10.1007/s13279-026-2063-8 [1]
- Ludlow JB, Timothy R, Walker C et al.: Effective dose of dental CBCT-a meta analysis of published data and additional data for nine CBCT units. Dentomaxillofac Radiol 2015;44(1):20140197. doi: 10.1259/dmfr.20140197 [2]
- Shokri A, Salemi F, Taherpour T et al.: Is cone-beam computed tomography more accurate than periapical radiography for detection of vertical root fractures? A systematic review and meta-analysis. BMC Med Imaging 2024;24(1):286. doi: 10.1186/s12880-024-01472-5 [3]
- Del Lhano NC, Ribeiro RA, Martins CC et al.: Panoramic versus CBCT used to reduce inferior alveolar nerve paresthesia after third molar extractions: a systematic review and meta-analysis. Dentomaxillofac Radiol 2020;49(4):20190265. doi: 10.1259/dmfr.20190265 [4]
- De Grauwe A, Ayaz I, Shujaat S et al.: CBCT in orthodontics: a systematic review on justification of CBCT in a paediatric population prior to orthodontic treatment. Eur J Orthod 2019;41(4):381-389. doi: 10.1093/ejo/cjy066 [5]
Leitlinien, Referenzwerte und Protokolle
- S2k-Leitlinie: Dentale digitale Volumentomographie. (AWMF-Registernummer: 083 - 005), Dezember 2022 Langfassung; gültig bis Dezember 2027 [LL1]
- European Commission: Cone beam CT for dental and maxillofacial radiology. Evidence-based guidelines. Radiation Protection No. 172. Luxembourg 2012. doi: 10.2768/21874; Volltextseite [LL2]
- International Atomic Energy Agency: Radiation Protection in Dental Radiology. Safety Reports Series No. 108. Vienna 2022. Publikationsseite; Volltext [LL3]
- International Commission on Radiological Protection: Radiological Protection in Cone Beam Computed Tomography (CBCT). ICRP Publication 129. Ann ICRP 2015;44(1):9-127. doi: 10.1177/0146645315575485 [LL4]