Schimmelpilzallergie – Labordiagnostik

Laborparameter 1. Ordnung – obligate Laboruntersuchungen

  • Allergiediagnostik (Allergietestung) – zur Abklärung einer Sensibilisierung gegenüber Schimmelpilzen können folgende Allergietests eingesetzt werden:
    • Pricktest (Hauttest) (Allergie-Hauttest): Aufbringen der infrage kommenden Allergene in Tropfenform auf die Unterarmhaut mit anschließender leichter Anritzung der Haut, sodass die Testlösung in die Epidermis gelangt. Die Prozedur ist nur gering schmerzhaft. Nach etwa 15 bis 30 Minuten erfolgt die Beurteilung anhand von Erythem (Hautrötung) oder Quaddelbildung (Hautschwellung) als Zeichen einer Soforttypreaktion.
      • Ein positives Testergebnis weist nur nach, dass eine Sensibilisierung gegen das getestete Allergen besteht. Es beweist nicht, dass dieses Allergen klinisch relevant für die Beschwerden des Patienten ist. Zur Beurteilung der klinischen Relevanz sind häufig weitere Untersuchungen, insbesondere Provokationstests, erforderlich. Die Korrelation zwischen Hauttest und spezifischem IgE ist schlecht (S2k-Leitlinie).
      • Ein negatives Ergebnis einer Hauttestung oder einer spezifischen IgE-Testung auf Schimmelpilze schließt eine Sensibilisierung gegenüber Schimmelpilzen nicht sicher aus.
    • Antikörpernachweis (Antikörperbestimmung):
      • Spezifische IgE-Antikörper (Allergie-Antikörper) gegen Schimmelpilzallergene (bei Verdacht auf eine Typ-I-Sensibilisierung). Der Nachweis spezifischer IgE bedeutet, dass eine spezifische Sensibilisierung gegenüber den entsprechenden Allergenen vorliegt, ist jedoch – ebenso wie ein positiver Hauttest – nicht gleichzusetzen mit einer klinisch relevanten Allergie (S2k-Leitlinie).
      • Spezifische IgG-Antikörper (Immunglobulin-G-Antikörper) – im Falle einer exogenen allergischen Alveolitis (entzündliche Lungenreaktion). Die Bestimmung spezifischer IgG-Antikörper im Zusammenhang mit der Diagnostik einer Schimmelpilzallergie vom Soforttyp (Typ-I-Allergie) hat keine diagnostische Bedeutung und wird daher nicht empfohlen [1].
      • Atopiker (allergieanfällige Personen) weisen als Polysensibilisierte häufig IgE-Antikörper auch gegen Schimmelpilze auf, was jedoch nicht zwingend einen Krankheitswert hat (S2k-Leitlinie).
    • Provokationstest (Auslösetest): Als weitere Möglichkeit kann ein spezifischer Provokationstest durchgeführt werden, zum Beispiel ein nasaler Provokationstest (NPT) (Nasenschleimhaut-Test) mit Schimmelpilzallergenen oder konjunktivale bzw. bronchiale Provokationstestungen. Unter kontrollierten Bedingungen wird eine allergische Sofortreaktion (Typ-I-Allergie) mit typischen Beschwerden provoziert, um die klinische Relevanz einer zuvor nachgewiesenen Sensibilisierung zu prüfen. Die klinische Relevanz einer Sensibilisierung mit Schimmelpilzen kann durch spezifische Expositionstestungen (konjunktivale/nasale/bronchiale Provokation mit Schimmelpilzallergenen) nachgewiesen werden (S2k-Leitlinie).

Laborparameter 2. Ordnung – in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Anamnese, der körperlichen Untersuchung und den obligaten Laborparametern – zur differentialdiagnostischen Abklärung

  • Zytologie (Zellenanalyse) – Beurteilung der zellulären Zusammensetzung aus Abstrichen (z. B. nasale Zytologie) zur Differenzierung zwischen allergischen, infektiösen und anderen entzündlichen Veränderungen.
  • Histologie (Gewebeuntersuchung) – insbesondere bei unklaren, therapierefraktären oder strukturellen Veränderungen der Schleimhaut.
  • Bakteriologie (Bakterienanalyse), Mykologie (Pilzanalyse) – Nachweis von Bakterien oder Pilzen zur Abgrenzung infektiöser Ursachen.
  • Raumluftanalysen (Luftmessungen) auf Schadstoffe – nur in ausgewählten Fällen indiziert.
  • Unspezifischer Provokationstest (Reizungstest) mit Histamin – zur Erfassung einer bronchialen Hyperreagibilität.

Weitere Hinweise

  • Schimmelpilzmessungen im Innenraum aus medizinischer Indikation sind selten sinnvoll. Bei sichtbarem Schimmelpilzbefall kann in der Regel auf eine quantitative oder qualitative Bestimmung der Schimmelpilzspezies verzichtet werden. Vorrangig sind die Ursachen des Befalls aufzuklären und anschließend sowohl der Befall als auch die primären Ursachen zu beseitigen (S2k-Leitlinie).
  • Lymphozytentransformationstest (LTTE) (Lymphozyten-Reaktionstest) auf Schimmelpilze ist als diagnostisches Verfahren nicht indiziert (S2k-Leitlinie).

Leitlinien

  1. S2k-Leitlinie: Medizinisch klinische Diagnostik bei Schimmelpilzexposition in Innenräumen. (AWMF-Registernummer: 161-001), September 2023 Kurzfassung Langfassung