Haare färben in der Schwangerschaft – Risiken und Sicherheit

Viele Schwangere fragen sich, ob Haarefärben während der Schwangerschaft gefährlich sein könnte. Hintergrund ist, dass Haarfärbemittel eine Vielzahl chemischer Substanzen enthalten, die theoretisch gesundheitliche Risiken bergen könnten.

Reaktionen des Körpers in der Schwangerschaft

Während der Schwangerschaft kann der Körper empfindlicher auf kosmetische Produkte reagieren. Auch Haarfärbemittel können Hautreizungen oder allergische Reaktionen verursachen. Deshalb ist eine Rücksprache mit dem Hautarzt oder Friseur bei Unsicherheiten sinnvoll. Besonders Schwangere, die bereits zu Allergien neigen, sollten vorsichtig sein.

Internationale Einschätzung der Sicherheit

Behörden und Fachverbände sind sich einig, dass bei sachgemäßer Anwendung keine Gefahren für Schwangere, Ungeborene oder Friseurinnen mit Kinderwunsch bestehen. Aussagekräftige Langzeitstudien fehlen zwar, dennoch gelten Haarfärbemittel als sicher, da sie zu den am besten kontrollierten Kosmetikprodukten zählen [1].

Für die Sicherheit zuständig sind:

  • das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
    • in Abstimmung mit:
      • EU-Richtlinien
      • Industrieverband Körperpflege
  • die EG-Kosmetikverordnung von 2014 (seitdem sind zahlreiche gesundheitsgefährdende und krebserregende Stoffe in Kosmetika, aber auch in Haarfärbemitteln, verboten)

Rechtliche Rahmenbedingungen und Arbeitsschutz

  • Haarfarben unterliegen strengen EU-Vorgaben (Kosmetikverordnung 2014), die den Einsatz fruchtschädigender oder krebserregender Stoffe verbieten [2].
  • Die Inhaltsstoffe werden von Experten geprüft – auch unter Berücksichtigung der Schwangerschaft.
  • In Deutschland existieren klare Regelungen zum Arbeitsschutz im Friseurhandwerk.
  • Der Kontakt zu Haarfärbemitteln ist für Kundinnen in der Regel selten (alle 6-8 Wochen).
  • Bei Strähnchen bleibt die Kopfhaut frei, wodurch keine Aufnahme über die Haut erfolgt.

Pflanzenhaarfarben – echte Alternative?

Henna ist die bekannteste pflanzliche Haarfarbe. Dem Farbstoff Lawson wurde früher eine erbgutschädigende Wirkung nachgesagt, was vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) widerlegt wurde [3]. Allerdings gilt:

  • Begriffe wie „Naturhaarfarbe“ sind rechtlich nicht geschützt, Produkte können also Mischungen sein.
  • Häufig wird Henna mit p-Phenylendiamin (PPD) kombiniert.
    • Unbedenklich sind Produkte, wenn Kupplungssubstanzen enthalten sind, die PPD binden (bis 2 % erlaubt).
    • Gefährlich sind Gemische ohne Kupplungssubstanzen, da sie genotoxische Stoffe bilden können.
  • Henna-Produkte können je nach Herkunft auch Pestizidrückstände enthalten.
  • Andere Pflanzenfarben (Kamille, Kurkuma, Indigo, Walnuss) gelten bislang als sicher, sind aber wissenschaftlich kaum untersucht.

Zertifizierte Naturkosmetikprodukte sind empfehlenswert, da sie streng kontrolliert sind und eine transparente Inhaltsstoffliste bieten.

Fazit

Haare färben in der Schwangerschaft gilt nach aktuellem Stand als unbedenklich, wenn sichere und geprüfte Produkte verwendet werden. Besonders in den ersten Schwangerschaftswochen empfiehlt sich jedoch Zurückhaltung. Pflanzliche Alternativen sind nicht automatisch sicherer, es sollte auf zertifizierte Qualität geachtet werden.

Literatur

  1. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Fragen und Antworten zur Risikobewertung von kosmetischen Mitteln. Aktualisierte FAQ des BfR vom 3. März 2014
  2. EU-Richtlinien: COMMISSION IMPLEMENTING DECISION of 25 November 2013 on Guidelines on Annex I to Regulation (EC) No 1223/2009 of the European Parliament and of the Council on cosmetic products (Text with EEA relevance) (2013/674/EU)
  3. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Henna-Haarfärbemittel mit p-Phenylendiamin (PPD) stellen ein Gesundheitsrisiko dar. Stellungnahme Nr. 024/2011 des BfR vom 19. Januar 2011