Odontogene Tumoren – Medikamentöse Therapie

Therapieziel

Ziel ist die dauerhafte Tumorkontrolle unter möglichst weitgehendem Erhalt von Kieferkontinuität, Kaufunktion und Lebensqualität. Bei ausgewählten fortgeschrittenen Tumoren kann eine molekular begründete Behandlung das Tumorvolumen und das erforderliche Operationsausmaß vermindern. Bei nicht kurativ (mit dem Ziel der Heilung) behandelbarer Erkrankung stehen Krankheitskontrolle und Symptomlinderung im Vordergrund [1, 2].

Therapieempfehlungen

Gutartige, operable odontogene Tumoren: Die Behandlung erfolgt überwiegend operativ. Eine routinemäßige neoadjuvante oder adjuvante Systemtherapie ist nicht etabliert. Auch beim Ameloblastom (Tumor aus zahnbildendem Gewebe) bedeutet der Nachweis einer BRAF-V600E-Mutation weder Malignität (Bösartigkeit) noch eine automatische medikamentöse Behandlungsindikation. Bei gut resektablen benignen (gutartigen) Tumoren ist eine breite Molekulardiagnostik ohne absehbare therapeutische Konsequenz nicht grundsätzlich erforderlich; bei konkret erwogener zielgerichteter Therapie kann eine gezielte Untersuchung sinnvoll sein [1, 2, LL1].

Seltene maligne (bösartige) odontogene Karzinome (bösartige Tumoren aus Zellen der Zahnentwicklung) und Sarkome (bösartige Tumoren des Binde- und Stützgewebes): Eine etablierte, entitätsübergreifende medikamentöse Standardtherapie besteht nicht. Bei nicht resezierbarer, rezidivierter (wieder aufgetretener) oder metastasierter (mit Tochtergeschwülsten) Erkrankung sollen Systemtherapien in einem spezialisierten interdisziplinären Tumorboard beurteilt werden. Maßgeblich sind Histologie, Krankheitsverlauf, molekulare Befunde und Behandlungsziel. Konzepte für odontogene Karzinome lassen sich nicht pauschal auf odontogene Sarkome übertragen [3, 5, LL1]. Eine routinemäßige adjuvante Systemtherapie nach vollständiger Entfernung eines odontogenen Malignoms (bösartigen Tumors) ist durch die begrenzte Datenlage nicht allgemein begründbar; Entscheidungen erfolgen entitätsspezifisch [3, 5].

Bei einem metastasierten klarzelligen odontogenen Karzinom wurde unter Carboplatin, 5-Fluorouracil und Pembrolizumab eine partielle Remission (teilweises Zurückgehen des Tumors) beschrieben. Dieser Einzelfall begründet keine Standardempfehlung. Eine spezifische EU-Zulassung dieser Chemoimmuntherapie für odontogene Karzinome besteht nicht; Standards anderer Kopf-Hals-Karzinome dürfen nicht pauschal übertragen werden [3, FI5]. Das metastasierende Ameloblastom ohne histologische Malignitätsmerkmale ist vom ameloblastischen Karzinom zu unterscheiden.

Molekular definierte Sonderfälle: Bei BRAF-V600E-mutiertem Ameloblastom kann eine BRAF-Hemmung, gegebenenfalls kombiniert mit MEK-Hemmung, insbesondere bei ausgedehnten Tumoren und drohendem erheblichem Funktionsverlust erwogen werden. In einer retrospektiven Serie mit elf Patienten sprachen alle radiologisch auf Dabrafenib allein oder zusammen mit Trametinib an; zehn konnten anschließend kiefererhaltend operiert werden. Kleine Fallzahl, fehlende Vergleichsgruppe und begrenzte Nachbeobachtung erlauben keine Gleichstellung mit einem etablierten Operationsersatz [1].

Eine kleine prospektive Beobachtungsstudie berichtete ebenfalls überwiegend Tumorregressionen (Tumorrückbildungen) nach molekular ausgewählter Behandlung. Vor Therapiebeginn sind Operationsziel, Verlaufskontrollen und Kriterien einer anschließenden Resektion festzulegen. Eine standardisierte Behandlungsdauer besteht nicht [2].

Dabrafenib und Trametinib werden bei odontogenen Tumoren in der EU off-label eingesetzt [FI1, FI2]. Die beschleunigte US-Zulassung vom 22. Juni 2022 betrifft Patienten ab sechs Jahren mit nicht resezierbaren oder metastasierten BRAF-V600E-mutierten soliden Tumoren, Progress (Fortschreiten der Erkrankung) nach Vorbehandlung und fehlenden zufriedenstellenden Alternativen. Sie ist keine EU-Zulassung und begründet keinen neoadjuvanten Standard für benigne Ameloblastome [FI4].

Die TRK-Hemmung kommt bei einer validierten NTRK-Genfusion infrage. Ihre Evidenz stammt aus tumorübergreifenden Studien; belastbare odontogene Tumorserien fehlen. NTRK-Expression, eine beliebige NTRK-Mutation oder ein EWSR1-Rearrangement ersetzen den Fusionsnachweis nicht [4, FI3]. Ansätze bei FGFR-, HRAS- oder SMO-Veränderungen bleiben experimentell beziehungsweise individuell zu prüfen; aus einer Signalwegveränderung folgt keine gesicherte Arzneimittelwirksamkeit [2, LL1].

Wirkstoffe (Hauptindikationen)

Es bestehen keine generell indizierten tumorspezifischen Arzneimittel für odontogene Tumoren. Die folgenden Wirkstoffe betreffen ausgewählte besondere Therapiesituationen. Antibiotika besitzen keine tumorspezifische Wirksamkeit und sind keine routinemäßige Tumortherapie.

Wirkstoffe (Nebenindikationen und besondere Therapiesituationen)

BRAF-/MEK-Hemmung: Dabrafenib und Trametinib als Kombination

Wirkstoff Besonderheiten
Dabrafenib Bei Kombination zusammen mit Trametinib; nüchtern, mindestens eine Stunde vor oder zwei Stunden nach einer Mahlzeit.
Trametinib Bei Kombination zusammen mit Dabrafenib; gleiche Nüchternbedingungen. Keine standardisierte Therapiedauer beim Ameloblastom.
  • Wirkweise: Hemmung von mutiertem BRAF beziehungsweise MEK1/2 im MAPK-Signalweg [FI1, FI2].
  • Indikation: Ausgewähltes BRAF-V600E-mutiertes Ameloblastom nach interdisziplinärer Entscheidung; EU off-label. Ohne passende Mutation besteht keine entsprechende Behandlungsindikation [1, 2, FI1, FI2].
  • Kontraindikationen: Formal: Überempfindlichkeit gegen Wirkstoff oder Bestandteile. Anwendung in der Schwangerschaft möglichst vermeiden; Stillen unter Therapie vermeiden. Vorgaben zur wirksamen Kontrazeption gemäß jeweiliger Fachinformation beachten [FI1, FI2].
  • Nebenwirkungen: Insbesondere Fieber, Schüttelfrost, Hautreaktionen, gastrointestinale Beschwerden (Magen-Darm-Beschwerden) und Fatigue (ausgeprägte Erschöpfung); außerdem mögliche kardiale Funktionsstörungen (Störungen der Herzfunktion), Augentoxizität (Schädigung der Augen), Blutungen und Pneumonitis (Entzündung des Lungengewebes) [FI1, FI2].

Herzfunktion, Hautbefund sowie Leber- und Nierenwerte überwachen. Bei Fieber ≥ 38 °C beide Wirkstoffe pausieren; Infektionsabklärung und Wiederaufnahme gemäß Fachinformation. Neue Sehstörungen erfordern eine dringliche augenärztliche Beurteilung [FI1, FI2].

TRK-Hemmung: Larotrectinib

Wirkstoff Besonderheiten
Larotrectinib CYP3A-Interaktionen prüfen [FI3].
  • Wirkweise: Selektive TRK-Hemmung [4].
  • Indikation: NTRK-fusionspositiver solider Tumor: lokal fortgeschritten, metastasiert oder Resektion mit erheblicher Morbidität (gesundheitlicher Beeinträchtigung); zusätzlich keine zufriedenstellenden Therapieoptionen. Bei erfüllten Kriterien EU-zugelassen [FI3].
  • Kontraindikationen: Überempfindlichkeit [FI3].
  • Nebenwirkungen: Müdigkeit, Schwindel, gastrointestinale Beschwerden und Leberwerterhöhungen; Leberfunktion und neurologische Symptome (Beschwerden des Nervensystems) überwachen [FI3].

Abkürzungsverzeichnis

  • EU: Europäische Union
  • US: Vereinigte Staaten von Amerika
  • EMA: Europäische Arzneimittel-Agentur
  • FDA: Food and Drug Administration, US-amerikanische Arzneimittelbehörde
  • BRAF: B-Raf-Proto-Onkogen, Serin/Threonin-Kinase
  • MEK: Mitogen-aktivierte Proteinkinase-Kinase
  • MEK1/2: Mitogen-aktivierte Proteinkinase-Kinase 1/2
  • MAPK: Mitogen-aktivierte Proteinkinase
  • TRK: Tropomyosin-Rezeptor-Kinase
  • NTRK: Neurotrophe Tyrosin-Rezeptor-Kinase
  • EWSR1: EWS-RNA-bindendes Protein 1
  • FGFR: Fibroblasten-Wachstumsfaktor-Rezeptor
  • HRAS: Harvey-Rat-Sarcoma-Virus-Onkogen
  • SMO: Smoothened, Rezeptor der Frizzled-Klasse
  • CYP3A: Cytochrom P450 3A
  • FI: Fachinformation
  • LL: Leitlinie

Literatur

  1. Grynberg S, Vered M, Shapira-Frommer R et al.: Neoadjuvant BRAF-targeted therapy for ameloblastoma of the mandible: an organ preservation approach. J Natl Cancer Inst. 2024;116:539–546. doi: 10.1093/jnci/djad232.
  2. Hofmann E, Abu-Sirhan S, Elsholtz F et al.: Targetable alterations and personalized treatment in ameloblastoma: results from a prospective observational precision oncology study. npj Precis Oncol. 2026;10:217. doi: 10.1038/s41698-026-01527-6.
  3. Robertson IJ, Robbins QC, Li PC: Case of metastatic clear cell odontogenic carcinoma with response to chemoimmunotherapy. BMJ Case Rep. 2024;17:e259568. doi: 10.1136/bcr-2023-259568.
  4. Drilon A, Laetsch TW, Kummar S et al.: Efficacy of Larotrectinib in TRK Fusion-Positive Cancers in Adults and Children. N Engl J Med. 2018;378:731–739. doi: 10.1056/nejmoa1714448.
  5. Akers J, Geisler E, Qiu S et al.: Odontogenic Sarcomas of the Mandible. Biomedicines. 2024;12(3):615. doi: 10.3390/biomedicines12030615.

Leitlinien

  1. Onkopedia: Präzisionsonkologie. Stand August 2026. Allgemeiner präzisionsonkologischer Rahmen; keine spezifische Therapieleitlinie für odontogene Tumoren [LL1].

Fachinformationen und Zulassungsdokumente

  1. EMA: Tafinlar – Produktinformation [FI1].
  2. EMA: Mekinist – Produktinformation [FI2].
  3. EMA: Vitrakvi – Produktinformation [FI3].
  4. FDA: Ongoing Cancer Accelerated Approvals; Dabrafenib/Trametinib, 22. Juni 2022 [FI4].
  5. EMA: Keytruda – Zulassungsinformationen [FI5].