Verbrennungen – Weitere Therapie

In Abhängigkeit von der Schwere der Verletzung sollte nach der Rettung des Patienten aus dem Gefahrenbereich umgehend der Rettungsdienst angerufen werden (Notrufnummer 112).

Beachte:

  • Bei Vorliegen einer Verbrühung sollte im Gegensatz zu einer Verbrennung die Kleidung immer sofort entfernt werden.
  • Bei einer Verbrennung sollte die eingebrannt die Kleidung nicht entfernt werden.

In ein Schwerbrandverletztenzentrum gehören Patienten mit ausgedehnten Verbrennungen insb. mit Beteiligung von Gesicht/Händen/Genitalen, Inhalationstrauma (hier: thermische Verletzung der Atemwege und des Lungengewebes durch Einatmen heißer Gase) oder relevanten Begleitverletzungen/-erkrankungen. S. u. "Kriterien für die Aufnahme in ein Schwerbrandverletztenzentrum (modifiziert nach S2k-Leitlinie)".

Grundsätze der prähospitalen Versorgung

  • Rettung aus der Gefahrenzone und nachfolgende Maßnahmen:
    1. Weiter bestehende Hitzeeinwirkung rasch beseitigen. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Kleinkind vollständig entkleidet wird, wenn es sich mit heißem Tee überbrüht hat. Die Kleidung könnte noch mit heißem Wasser vollgesogen sein. Mit der Haut verklebte Kleidung sollte allerdings belassen werden. 
    2. Kleinere Verbrühungen/Verbrennungen: betroffene Hautareal für max. 10 Minuten mit handwarmem, fließendem Wasser (20 °C) kühlen; alternativ Kühlung einer Extremität mit nassen Tüchern (20 °C) 
    3. Flüssigkeitssubstitution ab VKOF (verbrannte Körperoberfläche) von 10 %, bzw. bei Transportzeit über 30 min, max. 10 ml/kg KG/h.
    4. Große Verbrühungen/Verbrennungen (> 15 % der VKOF) sowie im gesamten Säuglingsalter: Kühlungstherapie wg. Gefahr der Unterkühlung wird abgeraten
    5. Kleinkind: Nasse Kleidungsstücke entfernen und wärmeerhaltende Maßnahmen ergriffen.
    6. Wundflächen: Bedecken mit metallbeschichtetem Brandwundenverband 
      Beachte: Feuchtverbände sollten bei ausgedehnten Wunden sowie bei Hypothermiegefahr nicht verwendet werden!
  • Vitalfunktionen sichern
  • Basisuntersuchung/Anamnese
  • 1-2 periphere Zugänge zur sofortigen Infusionstherapie
  • Wärmeerhalt bei großflächigen Verbrennungen/bei kleinen Verbrennungen Kühlung* direkt nach der Verbrennung möglich
  • Lokale sterile Wundbehandlung, keine Reinigung
  • Ggf. frühe Intubation/Beatmung

*Zur Kühlung kleinflächiger Verbrennungen verwendet man kühles, nicht jedoch kaltes Leitungswasser (ca. 20 °C).

Kriterien für die Aufnahme in ein Schwerbrandverletztenzentrum (modifiziert nach S2k-Leitlinie)

  • Verbrennungen 2. Grades von > 15 % der VKOF; Kinder: 10 % der VKOF
  • Verbrennungen 3. Grades von > 10 % der VKOF; Kinder: > 5 % der VKOF
  • Verbrennungstrauma II. oder III. Grades, aber mit einem Risikofaktor:
    • Lokalisation an Gesicht, Hand, Fuß, Achseln oder über große Gelenke, anogenital
    • Verbrennungstrauma durch elektrischen Strom
    • Inhalationstraumata, auch in Verbindung mit leichten äußeren Verbrennungen (z. B. Explosionsunfällen)
  • Alle thermischen Verletzungen 4. Grades
  • Verbrennungen von Kindern < 8 Jahre/ Erwachsene > 60 Jahre
  • Verbrennungen bei Personen mit schweren Vorerkrankungen

Beachte: Kinder müssen unterhalb der oben genannten Indikationen für ein Schwerbrandverletztenzentrum in eine spezialisierte Klinik für brandverletzte Kinder weitergeleitet werden.

Zur Beachtung bei weiteren therapeutischen Maßnahmen

  • Aufrechterhaltung der Normungstermin ist sowohl präklinisch als als auch klinisch erforderlich.
  • Analgosedierung (Dämmerschlaf) nur so kurz wie möglich (bedarfsgerecht)
  • Grundsätzlich lungenprotektive Beatmung mit einem frühzeitigen Weaning (Beatmungsentwöhnung) 
  • Beachtung einer ausreichenden Kalorien- und Proteinzufuhr/Eiweißzufuhr: ca. 25-30 kcal/kgKG und Tag und ca. 1,5-2,0 g/kgKG und Tag Proteinzufuhr

Medizinische Hilfsmittel

  • Kompressionsstrümpfe, Bandagen je nach Ausmaß und Lokalisation der Verbrennung

Konventionelle nicht-operative Therapieverfahren

Zur Nachbehandlung von höhergradigen Verbrennungen wegen:

  • Pigmentstörungen: fraktionale ablative Laserbehandlung können diese verbessern.
    • 532-nm-/1.064-nm-Q-Switched-Nd:YAG-Laser, 595-nm-Farbstofflaser, 694-nm-Rubinlaser oder 755-nm-Alexandritlaser: bei bräunlichen Verfärbungen; ggf. auch Intense-Pulsed-Light(IPL)-Therapie
  • Pathologischer Narben: Farbstofflaser (wirkt bis zu einer Dicke von 0,5 cm am besten; bei 0,5-1 cm kann sowohl der Farbstofflaser als auch der Nd:YAG-Laser eingesetzt werden); Prinzip: Reduktion der Gefäßversorgung und dadurch Hypoperfusion und Hypoxie im Gewebe 
  • Normaler und atropher Narben (behandeln bzw. zu glätten): fraktionale ablative Lasertechnik (CO2-, Er:YAG-, Er:YSGG- und Thulium-Laser)

Impfungen

Die nachfolgenden Impfungen sind angeraten:

  • Tetanus-Impfung (bzw. Tetanusimpfschutz evaluieren)

Physikalische Therapie (inkl. Physiotherapie)

  • Frühzeitige Krankengymnastik zur Erhalt der Beweglichkeit v. a. bei Gelenkbeteiligung

Psychotherapie

  • Psychologische Betreuung
  • Detaillierte Informationen zur Psychosomatik (inkl. Stressmanagement) erhalten Sie von uns.

Organisationen und Selbsthilfegruppen

  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
    Postfach 91 01 52, D-51071 Köln
    Telefon: 0221-89920, Fax: 0221-8992300, E-Mail: poststelle@bzga.de, Internet: www.bzga.de
  • Bundesinitiative für Brandverletzte e.V.
    Dorfstr. 16b, 31020 Salzhemmendorf
    Telefon: 05153/964429, E-Mail:
    Brandverletzte@brandverletzte-leben.de, Internet: www.brandverletzte-leben.de
  • Elterninitiative brandverletzter Kinder – Paulinchen e.V.
    Segeberger Chaussee 35, 22850 Norderstedt
    Telefon: 08000112123, Internet:
    www.paulinchen.de

Leitlinien

  1. S2k-Leitlinie: Thermische Verletzungen im Kindesalter (Verbrennung, Verbrühung), Behandlung. (AWMF-Registernummer: 006-128), April 2015 Langfassung