Kontaktlinsen: Kontraindikationen (Gegenanzeigen)
Kontraindikationen (Gegenanzeigen) gegen das Tragen von Kontaktlinsen sind heute linsentyp-, indikations- und situationsbezogen zu beurteilen. Eine Erkrankung, die ein elektives refraktives Kontaktlinsentragen vorübergehend oder dauerhaft ausschließt, kann bei Verwendung einer therapeutischen Kontaktlinse oder Sklerallinse eine Indikation darstellen. Dies gilt insbesondere für Erkrankungen der Hornhaut und Augenoberfläche [LL1, LL2, LL4].
Die Beurteilung muss daher berücksichtigen, welcher Kontaktlinsentyp, welcher Tragemodus und welches therapeutische bzw. refraktive Ziel vorgesehen sind. Neben dem okulären Befund sind die Fähigkeit zur sicheren Handhabung, Hygiene und Adhärenz (Therapietreue) sowie berufliche und umweltbedingte Expositionen einzubeziehen [LL1, LL8].
Klare bzw. temporäre Kontraindikationen für elektives Kontaktlinsentragen
- Akute mikrobielle Keratitis (durch Mikroorganismen verursachte Hornhautentzündung) – elektives Kontaktlinsentragen ist bis zur vollständigen Ausheilung kontraindiziert; es besteht das Risiko einer raschen Progression mit Visusverlust [1-3, LL3, LL6].
- Hornhautulkus (Hornhautgeschwür) – unabhängig von der vermuteten Ätiologie zunächst keine elektive Kontaktlinsenanwendung; dringliche augenärztliche Abklärung erforderlich [LL6].
- Akute infektiöse Konjunktivitis (ansteckende Bindehautentzündung) – Kontaktlinsentragen bis zur klinischen Abheilung und Wiederherstellung einer reizfreien Augenoberfläche aussetzen.
- Aktive Herpes-simplex-Keratitis (durch Herpes-simplex-Viren verursachte Hornhautentzündung) bzw. andere aktive infektiöse Hornhauterkrankung – Kontaktlinsentragen nur bei spezieller therapeutischer Indikation und unter augenärztlicher Kontrolle.
- Akuter relevanter Hornhautepitheldefekt (Defekt der oberflächlichen Hornhautschicht) – keine elektive refraktive Kontaktlinse; eine Verbandkontaktlinse kann dagegen bei definierter therapeutischer Indikation eingesetzt werden [LL2].
- Ausgeprägte akute Entzündung der Augenoberfläche – zunächst Behandlung der zugrunde liegenden Erkrankung; Kontaktlinsenanpassung erst nach klinischer Stabilisierung.
- Unfähigkeit zur sicheren Handhabung – wenn der Patient die Kontaktlinsen nicht zuverlässig einsetzen, entfernen und im Bedarfsfall unverzüglich abnehmen kann und keine geeignete Unterstützung verfügbar ist [LL1].
- Unzureichende Kontaktlinsenhygiene bzw. fehlende Adhärenz – insbesondere fortgesetzter Wasserkontakt, Wiederverwendung von Tageslinsen, nicht sachgerechte Reinigung oder wiederholtes nicht vorgesehenes Nachttragen trotz Aufklärung [1-3, LL1, LL3, LL8].
Beachte: Ein Hornhautepitheldefekt oder eine Erkrankung der Augenoberfläche ist nicht grundsätzlich eine Kontraindikation gegen jede Form der Kontaktlinse. Verbandkontaktlinsen und Sklerallinsen können bei definierten Erkrankungen therapeutisch eingesetzt werden. Diese Anwendung unterscheidet sich grundlegend vom elektiven refraktiven Kontaktlinsentragen und erfordert eine entsprechende fachärztliche Indikationsstellung und Überwachung [LL2, LL4].
Trockene Augen (Benetzungsstörung der Augenoberfläche) und instabiler Tränenfilm
Das trockene Auge stellt keine generelle Kontraindikation gegen Kontaktlinsen dar. Entscheidend sind Schweregrad, Stabilität des Tränenfilms, Zustand des Hornhautepithels, Symptome und vorgesehener Kontaktlinsentyp [LL1, LL7, LL8].
Bei einem milden bis moderaten trockenen Auge ist häufig eine erfolgreiche Kontaktlinsenversorgung möglich, wenn Augenoberfläche und Lidrandbefund optimiert, Material und Austauschsystem individuell ausgewählt und die Tragezeit angepasst werden.
Bei schwerem symptomatischem trockenem Auge mit ausgeprägter epithelialer Schädigung sollte eine elektive Versorgung mit herkömmlichen weichen oder cornealen formstabilen Kontaktlinsen zunächst zurückgestellt werden. Dagegen können insbesondere Sklerallinsen bei schweren Erkrankungen der Augenoberfläche therapeutisch indiziert sein, da das postlinsale Flüssigkeitsreservoir die Hornhaut kontinuierlich benetzen und schützen kann [LL2, LL4, LL7].
Eine verkürzte Tränenfilmaufrisszeit allein stellt daher keine absolute Kontraindikation dar.
Blepharitis (Lidrandentzündung) und Meibomdrüsendysfunktion (Funktionsstörung der Meibom-Drüsen)
Eine Blepharitis bzw. Meibomdrüsendysfunktion ist ebenfalls keine generelle dauerhafte Kontraindikation. Bei aktiver, klinisch relevanter Entzündung sollte jedoch zunächst eine Behandlung und Stabilisierung der Lidrand- und Augenoberflächenerkrankung erfolgen [LL1, LL7, LL8].
Unkontrollierte Lidrandentzündungen können die Kontaktlinsenoberfläche durch Lipid- und Proteinablagerungen beeinträchtigen, die Tränenfilmstabilität reduzieren und inflammatorische Komplikationen begünstigen. Nach erfolgreicher Behandlung kann eine erneute individuelle Kontaktlinsenanpassung erfolgen.
Allergische Erkrankungen der Augenoberfläche
Bei einer aktiven ausgeprägten allergischen Konjunktivitis (allergische Bindehautentzündung) sollte das elektive Kontaktlinsentragen vorübergehend pausiert werden. Juckreiz, mechanische Manipulation, erhöhte Schleimproduktion und Ablagerungen können die Beschwerden verstärken und die Kontaktlinsenverträglichkeit erheblich reduzieren.
Bei saisonaler Allergie ist eine dauerhafte Kontaktlinsenkarenz in der Regel nicht erforderlich. Außerhalb akuter Exazerbationen kann eine Kontaktlinsenversorgung individuell wieder aufgenommen werden. Tageskontaktlinsen können aufgrund des täglichen Austauschs und des Wegfalls eines Pflegesystems erwogen werden [LL1, LL8].
Bei kontaktlinseninduzierter papillärer Konjunktivitis bzw. Riesenpapillenkonjunktivitis (Bindehautentzündung mit stark vergrößerten Papillen) ist abhängig vom Schweregrad eine vorübergehende Kontaktlinsenkarenz erforderlich. Vor Wiederaufnahme sind Linsentyp, Material, Austauschintervall und mechanische Interaktion mit der tarsalen Bindehaut zu reevaluieren [LL3].
Hornhautepithel und Hornhautsensibilität
Eine verminderte Hornhautsensibilität (verminderte Empfindlichkeit der Hornhaut) erfordert besondere Vorsicht, da mechanische oder hypoxische Hornhautschädigungen vom Patienten möglicherweise nicht rechtzeitig wahrgenommen werden. Eine ausgeprägte Hornhauthypästhesie (vermindertes Empfinden der Hornhaut) bzw. neurotrophe Keratopathie (Hornhauterkrankung durch gestörte Nervenversorgung) stellt deshalb für ein unkontrolliertes elektives Kontaktlinsentragen eine wesentliche Einschränkung dar.
Auch hier gilt jedoch, dass therapeutische Verband- oder Sklerallinsen bei neurotrophen bzw. epithelialen Hornhauterkrankungen gezielt eingesetzt werden können [LL2, LL4]. Entscheidend sind Indikation, Kontaktlinsentyp und engmaschige fachärztliche Kontrolle.
Lidfehlstellungen und Störungen des Lidschlags
Entropium (Einwärtsdrehung des Lidrandes), Ektropium (Auswärtsdrehung des Lidrandes), Lagophthalmus (unvollständiger Lidschluss), inkompletter Lidschlag sowie ausgeprägte Lid- oder Wimpernfehlstellungen können die Verteilung des Tränenfilms und die mechanische Interaktion zwischen Kontaktlinse und Augenoberfläche beeinträchtigen.
Eine relevante Expositionskeratopathie (Hornhautschädigung durch unzureichenden Lidschluss) oder persistierende mechanische Hornhautschädigung sollte vor einer elektiven Kontaktlinsenanpassung behandelt werden. Bei bestimmten Erkrankungen können wiederum therapeutische Sklerallinsen zur Protektion der Augenoberfläche eingesetzt werden [LL2, LL4].
Vorangegangene mikrobielle Keratitis
Eine anamnestisch durchgemachte mikrobielle Keratitis ist keine automatische lebenslange Kontraindikation. Vor einer erneuten Kontaktlinsenversorgung müssen jedoch Hornhautbefund, Hornhautsensibilität, Ursache der vorausgegangenen Infektion, Hygiene und Trageverhalten kritisch analysiert werden.
Bei fortbestehenden vermeidbaren Risikofaktoren wie Nachttragen, Wasserkontakt oder wiederholten Hygieneverstößen sollte keine erneute elektive Versorgung erfolgen. Aktuelle Studien bestätigen insbesondere Nachttragen und bestimmte Hygiene- bzw. Expositionsfaktoren als relevante Risikofaktoren für schwere kontaktlinsenassoziierte Keratitiden [1-3].
Funktionelle Einäugigkeit (Sehen nur mit einem funktionell nutzbaren Auge)
Eine funktionelle Einäugigkeit ist nach heutiger Evidenz nicht als generelle absolute Kontraindikation gegen Kontaktlinsen einzustufen. Aufgrund der potenziell gravierenden funktionellen Konsequenzen einer kontaktlinsenassoziierten Komplikation am besser sehenden Auge ist jedoch eine besonders strenge individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich [LL1].
Bei einer Kontaktlinsenversorgung sind eine zuverlässige Handhabung und Hygiene, konsequente Vermeidung vermeidbarer Risikofaktoren wie nicht vorgesehenes Nachttragen und Wasserkontakt, Kenntnis der Warnzeichen einer Keratitis sowie regelmäßige fachliche Kontrollen besonders wichtig [LL1, LL3, LL8].
Fehlende Handhabungsfähigkeit und Adhärenz
Die Fähigkeit zur sicheren Anwendung ist eine zentrale Voraussetzung für Kontaktlinsentragen. Einschränkungen der Feinmotorik, der Sehfähigkeit oder der kognitiven Leistungsfähigkeit sind nicht für sich allein eine Kontraindikation. Entscheidend ist, ob eine zuverlässige Anwendung einschließlich unverzüglicher Entfernung der Kontaktlinse im Problemfall gewährleistet werden kann [LL1].
Eine Versorgung ist möglich, wenn eine geeignete Betreuungsperson die erforderlichen Schritte zuverlässig übernehmen kann.
Dagegen stellt eine wiederholte bewusste Nichtbeachtung sicherheitsrelevanter Vorgaben trotz Aufklärung eine wesentliche Kontraindikation gegen das entsprechende Tragesystem dar [LL1, LL8].
Umwelt- und Arbeitsplatzbedingungen
Staub, Rauch, Aerosole, Dämpfe, extreme Trockenheit oder starke Luftströmung können die Kontaktlinsenverträglichkeit reduzieren. Dies sind überwiegend relative und situationsabhängige Einschränkungen und keine generellen Kontraindikationen [LL8].
Bei Tätigkeiten mit Gefahr chemischer, thermischer oder mechanischer Augenverletzungen ersetzen Kontaktlinsen niemals die vorgeschriebene Schutzbrille bzw. persönliche Augenschutzausrüstung.
Eine regelmäßige Exposition gegenüber Wasser, insbesondere beim Schwimmen, Tauchen oder in Whirlpools, ist aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos besonders relevant. Kontaktlinsen sollten vor Wasserexposition entfernt werden [2, LL3, LL8].
Systemische Erkrankungen und Medikamente
Systemische Erkrankungen oder Arzneimittel sind nur selten allein eine absolute Kontraindikation. Entscheidend sind deren Auswirkungen auf Tränenfilm, Hornhautepithel, Wundheilung, Immunabwehr und Handhabungsfähigkeit.
Bei ausgeprägter Immunsuppression (Unterdrückung des Immunsystems), gestörter Wundheilung oder wiederkehrenden okulären Infektionen ist eine besonders restriktive individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich. Arzneimittel, die eine relevante Trockenheit der Augenoberfläche verursachen oder verstärken, können die Kontaktlinsenverträglichkeit reduzieren, begründen aber nicht automatisch eine dauerhafte Kontaktlinsenkarenz [LL1, LL7, LL8].
Kontraindikationen für verlängertes bzw. kontinuierliches Tragen
Das Schlafen mit Kontaktlinsen ist mit einem deutlich höheren Risiko für mikrobielle Keratitis verbunden. Dies gilt auch für Kontaktlinsen, die grundsätzlich für verlängertes Tragen zugelassen sind [1, 3, LL3, LL6, LL8].
Ein verlängertes bzw. kontinuierliches Tragen sollte insbesondere vermieden werden bei:
- Aktiver oder rezidivierender Erkrankung der Augenoberfläche.
- Vorausgegangener kontaktlinsenassoziierter mikrobieller Keratitis.
- Unzureichender Hygiene oder Adhärenz.
- Ausgeprägtem trockenen Auge mit epithelialen Veränderungen.
- Relevanter Hornhauthypästhesie.
- Wiederkehrenden entzündlichen kontaktlinsenassoziierten Ereignissen.
Eine populationsbasierte Untersuchung schwerer kontaktlinsenassoziierter Keratitiden zeigte eine deutlich höhere Hospitalisierungsinzidenz bei über Nacht getragenen Kontaktlinsen als bei Tageskontaktlinsen [3].
Kontraindikationen bei Orthokeratologie
Die Orthokeratologie (vorübergehende Formveränderung der Hornhaut durch nachts getragene Kontaktlinsen) erfordert wegen des regelhaften Nachttragens besonders strenge Anforderungen an Hornhautgesundheit, Topographie, Hygiene und Adhärenz [4, LL5].
Wesentliche Kontraindikationen bzw. Ausschlussgründe sind:
- Aktive okuläre Infektion oder Entzündung.
- Aktiver relevanter Hornhautepitheldefekt.
- Keratokonus (kegelförmige Vorwölbung der Hornhaut) bzw. andere progrediente Hornhautektasie (fortschreitende krankhafte Vorwölbung der Hornhaut) – Orthokeratologie dient der kontrollierten Umformung einer geeigneten Hornhaut und ist keine Behandlung einer ektatischen Hornhaut.
- Ausgeprägte instabile Erkrankung der Augenoberfläche.
- Unzureichende Hygiene bzw. fehlende Adhärenz.
- Unfähigkeit zur Einhaltung der erforderlichen regelmäßigen Nachkontrollen.
Das Kindesalter ist keine Kontraindikation. Orthokeratologie wird insbesondere zur Myopiekontrolle (Verlangsamung des Fortschreitens der Kurzsichtigkeit) bei Kindern eingesetzt, setzt jedoch die zuverlässige Mitarbeit des Kindes und der Eltern bzw. Betreuungspersonen voraus [LL5].
Kontraindikationen bzw. Einschränkungen bei Sklerallinsen
Schwere Erkrankungen der Augenoberfläche und trockenes Auge sind keine Kontraindikationen für Sklerallinsen, sondern wichtige therapeutische Indikationen [LL2, LL4, LL7].
Besondere Vorsicht ist erforderlich bei:
- Aktiver mikrobieller Keratitis.
- Ausgeprägter endothelialer Dysfunktion (Funktionsstörung der innersten Hornhautzellschicht) bzw. bereits bestehendem Hornhautödem (Flüssigkeitseinlagerung in der Hornhaut) – aufgrund der zusätzlichen Sauerstoffbarriere durch Kontaktlinse und postlinsales Flüssigkeitsreservoir.
- Unzureichender Fähigkeit zur hygienisch korrekten Befüllung, Reinigung und Desinfektion.
- Unfähigkeit zum sicheren Einsetzen und Entfernen der Linse ohne verfügbare Unterstützung.
Bei eingeschränkter endothelialer Reserve sind Material, Linsendicke und zentrale Clearance besonders kritisch zu wählen und Hornhautödem bzw. Pachymetrie im Verlauf zu kontrollieren [LL4].
Keine generellen Kontraindikationen
Folgende Situationen stellen für sich allein keine generelle Kontraindikation gegen Kontaktlinsen dar:
- Keratokonus und andere irreguläre Hornhäute – häufig gerade Indikation für formstabile oder Sklerallinsen; Ausnahme: Orthokeratologie bei ektatischer Hornhaut [LL2, LL4].
- Zustand nach Keratoplastik (Hornhauttransplantation) – Kontaktlinsen können zur visuellen Rehabilitation erforderlich sein.
- Trockenes Auge – abhängig von Schweregrad und Kontaktlinsentyp; Sklerallinsen können therapeutisch eingesetzt werden [LL4, LL7].
- Hohes Lebensalter – entscheidend sind Handhabungsfähigkeit, Augenoberfläche und individuelle Risikofaktoren.
- Kindesalter – bei geeigneter Indikation, zuverlässiger Betreuung und ausreichender Adhärenz möglich.
- Funktionelle Einäugigkeit – nach heutiger Evidenz keine generelle absolute Kontraindikation; besonders strenge individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich [LL1].
- Hohe Ametropie (starke Fehlsichtigkeit) oder Anisometropie (unterschiedliche Brechkraft beider Augen) – häufig gerade eine wichtige optische Indikation für Kontaktlinsen.
Klinische Entscheidung
Vor einer Kontaktlinsenanpassung ist nicht allein die Frage zu beantworten, ob eine bestimmte Diagnose vorliegt, sondern ob unter Berücksichtigung von Augenoberfläche, Hornhautintegrität, Infektionsrisiko, Kontaktlinsentyp, Tragemodus, Hygiene, Adhärenz und Kontrollmöglichkeiten ein akzeptables Nutzen-Risiko-Verhältnis besteht [LL1, LL8].
Bei vorübergehenden Kontraindikationen sollte die Grunderkrankung zunächst behandelt und anschließend eine erneute Beurteilung vorgenommen werden. Bei erhöhtem Risiko kann ein Wechsel des Kontaktlinsentyps, z. B. auf ein Tagesaustauschsystem oder eine individuell angepasste Speziallinse, die Versorgung ermöglichen.
Red Flags (Warnzeichen) bei Kontaktlinsentragen
- Akute oder zunehmende Augenschmerzen.
- Akute Visusminderung (akute Verschlechterung der Sehschärfe).
- Ausgeprägte Photophobie (Lichtscheu).
- Deutlich einseitig gerötetes Auge.
- Korneales Infiltrat (entzündliche Zellansammlung in der Hornhaut) bzw. weißlicher Hornhautherd.
- Hornhautepitheldefekt bzw. Hornhautulkus.
- Eitrige Sekretion.
- Vorderkammerreaktion (Entzündungsreaktion in der vorderen Augenkammer) bzw. Hypopyon (Eiteransammlung in der vorderen Augenkammer).
- Ausgeprägtes Hornhautödem.
- Starke Schmerzen nach Wasserkontakt – insbesondere bei zunächst relativ diskretem Hornhautbefund an Akanthamöbenkeratitis (Hornhautentzündung durch Akanthamöben) denken [2].
Bei diesen Befunden ist die Kontaktlinse unverzüglich abzusetzen. Bei Verdacht auf eine infektiöse Keratitis ist eine dringliche augenärztliche Untersuchung erforderlich [LL3, LL6].
Literatur
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