Weitere Therapie
Zieve-Syndrom

Allgemeine Maßnahmen

  • Alkoholkarenz (vollständiger Verzicht auf Alkohol) – gilt als wichtigste Maßnahme beim Vorliegen des Zieve-Syndroms

Impfungen

Die nachfolgenden Impfungen sind angeraten, da eine Infektion häufig zur Verschlechterung der vorliegenden Erkrankung führen kann:

  • COVID-19-Impfung
  • Grippe-Impfung
  • Hepatitis A-Impfung
  • Hepatitis B-Impfung
  • Pneumokokken-Impfung: Immunsupprimierte sollten sequentiell mit dem 13-valenten Konjugatimpfstoff PCV13 und sechs bis zwölf Monate später mit dem 23-valenten Polysaccharidimpfstoff PPSV23 gegen Pneumokokken geimpft werden.

Regelmäßige Kontrolluntersuchungen

  • Regelmäßige ärztliche Kontrolluntersuchungen

Ernährungsmedizin

  • Ernährungsberatung auf der Grundlage einer Ernährungsanalyse
  • Ernährungsempfehlungen gemäß einem Mischköstler unter Berücksichtigung der vorliegenden Erkrankung. Das bedeutet u. a.:
    • täglich insgesamt 5 Portionen frisches Gemüse und Obst (≥ 400 g; 3 Portionen Gemüse und 2 Portionen Obst)
    • ein- bis zweimal pro Woche frischen Seefisch, d. h. fette Meeresfische (Omega-3-Fettsäuren) wie Lachs, Hering, Makrele
    • ballaststoffreiche Ernährung (Vollkornprodukte, Gemüse)
  • Beachtung folgender spezieller Ernährungsempfehlungen:
    • Eine übermäßige Zufuhr von Kohlenhydraten, vor allem in Form von Mono- und Disacchariden (Einfach- und Zweifachzuckern), sollte vermieden werden.
  • Auswahl geeigneter Lebensmittel auf Grundlage der Ernährungsanalyse
  • Siehe auch unter "Therapie mit Mikronährstoffen (Vitalstoffe)" – ggf. Einnahme eines geeigneten Nahrungsergänzungsmittels
    Für Fragen zum Thema Nahrungsergänzungsmittel stehen wir Ihnen gerne kostenfrei zur Verfügung.
    Nehmen Sie bei Fragen dazu bitte per E-Mail – info@docmedicus.de – Kontakt mit uns auf, und teilen Sie uns dabei Ihre Telefonnummer mit und wann wir Sie am besten erreichen können.
  • Detaillierte Informationen zur Ernährungsmedizin erhalten Sie von uns.

Organisationen und Selbsthilfegruppen

  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
    Postfach 91 01 52, D-51071 Köln
    Telefon: 0221-89920, Fax: 0221-8992300 E-Mail: poststelle@bzga.de, Internet: www.bzga.de
  • Deutsche Leberhilfe e. V.
    Luxemburgerstr. 150, 50937 Köln
    Telefon.: 0221 / 28 299-80, Fax: 0221/2829981,  Internet: www.leberhilfe.org.
    Beratungstelefon: Mo bis Do von 9 bis 16, Fr 9 bis 14 Uhr, Tel.: 02 21 / 28 29 98-0.

Leitlinien

  1. S3-Leitlinie: Klinische Ernährung in der Gastroenterologie (Teil 1) – Leber. (AWMF-Registernummer: 073 - 024), März 2024 Langfassung
     
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Die auf unserer Homepage für Sie bereitgestellten Gesundheits- und Medizininformationen ersetzen nicht die professionelle Beratung oder Behandlung durch einen approbierten Arzt.
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