Labordiagnostik
Tollwut (Rabies)

Laborparameter 1. Ordnung – obligate Laboruntersuchungen

  • Erregernachweis im Serum, Liquor, Speichel, Hautbiopsie (Gewebeentnahme aus der Haut) aus dem Nackenbereich, Kornea-Epithel; Hirngewebe (post mortem)
  • Nachweis von Tollwut-spezifischen Antikörpern
  • Nachweis von Tollwutvirus-RNS mittels RT-PCR (Real-Time-quantitative-PCR)
  • Direkte Antikörper-Fluorenszenztestung

Laborparameter 2. Ordnung ‒ in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Anamnese, der körperlichen Untersuchung und den obligaten Laborparametern ‒ zur differentialdiagnostischen Abklärung

  • Nachweis von Antikörpern verschiedener Viren wie u. a. dem Herpes simplex-Virus, Influenza-Virus 

Der direkte oder indirekte Nachweis des "Rabiesvirus" ist nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) namentlich meldepflichtig, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen.


     
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