Einleitung
Cholera

Bei der Cholera (Synonyme: Cholera asiatica; Cholera asiatica (Gallenbrechruhr); Cholera epidemica; Cholera maligna; Cholera nostras (Sommercholera); Choleraartige Dysenterie; El-Tor-Cholera; El-Tor-Enteritis; Klassische Cholera; Pankreatische Cholera (Verner-Morrison-Syndrom); Vibrio cholerae Infektion; ICD-10-GM A00.-: Cholera) handelt es sich um eine Infektionserkrankung, die durch das gramnegative Stäbchen Vibrio cholerae verursacht wird.

Nach der Antigenstruktur kann man folgende Unterscheidung vornehmen:

  • Virbrio cholerae O1 ‒ Erreger der klassischen Cholera
  • Vibrio cholerae non O1

Vorkommen: Cholera-Infektionen kommen vor allem in Ländern mit schlechten Sanitäranlagen und Mangel an sauberem Trinkwasser vor. Des Weiteren in Kriegs- und Katastrophengebieten, in denen die Infrastruktur zusammengebrochen ist. Besonders betroffen sind niedrige soziale Schichten. 
Risikogebiete befinden sich in Afrika, Vorderasien, Südostasien, Indien und Indonesien sowie in Mittel- und Südamerika.

Die Kontagiosität (Ansteckungskraft bzw. Übertragungsfähigkeit des Erregers) ist relativ gering.

Die Übertragung des Erregers (Infektionsweg) erfolgt fäkal-oral (Infektionen, bei dem mit dem Stuhl (fäkal) ausgeschiedene Erreger über den Mund (oral) aufgenommen werden), z. B. über kontaminiertes Wasser, Fisch oder sonstige roh angebotene Lebensmittel.

Die Inkubationszeit (Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung) beträgt in der Regel nur 3-6 Tage.

Man kann folgende Formen der Cholera unterscheiden:

  • Cholera asiatica (Gallenbrechruhr)
  • Cholera nostras (Sommercholera)
  • Pankreatische Cholera (Verner-Morrison-Syndrom) ‒ nicht-infektiöse Form

Cholera kommt in Deutschland selten vor. Im Jahr 2011 wurden dem Robert-Koch-Institut 4 Cholera-Fälle übermittelt.

Verlauf und Prognose: Die Letalität (Sterblichkeit bezogen auf die Gesamtzahl der an der Krankheit Erkrankten) beträgt, ohne ausreichende Therapie, bis zu 50 %. Die Erkrankten versterben in dem Fall aufgrund des ausgeprägten Flüssigkeitsverlustes.

Impfung: Eine Schutzimpfung gegen Cholera ist verfügbar.

In Deutschland ist die Erkrankung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig. Die Meldung hat bei Krankheitsverdacht, Erkrankung sowie Tod namentlich zu erfolgen.


     
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