Fremdkörperingestion – Einleitung

Unter einer Fremdkörperingestion versteht man das unbeabsichtigte oder absichtliche Verschlucken eines Fremdkörpers, der daraufhin den Gastrointestinaltrakt (Magen-Darm-Trakt) durchwandert. Der Fremdkörper kann verschiedene Abschnitte des Verdauungstrakts betreffen, darunter den Hypopharynx (den unteren Teil des Rachens), den Ösophagus (Speiseröhre), den Magen, den Dünndarm und das Kolon (Dickdarm).

Synonyme und ICD-10: ICD-10-GM T18-: Fremdkörper im Verdauungstrakt

Formen der Fremdkörperingestion

Zu den häufig ingestierten Fremdkörpern bei Kleinkindern und Kindern im Vorschulalter zählen:

  • Batterien, Knopfzellen (werden immer häufiger verwendet)
  • Münzen (> 80 % der Fälle)
  • Spielzeug/-teile, Murmeln
  • Magnete
  • Knöpfe
  • Nahrungsmittel

Größere Kinder verschlucken schon mal aus Unachtsamkeit eine Kugelschreiberkappe, die sie im Mund "zwischenlagern". Erwachsene verschlucken Fremdkörper meist im Rahmen der Nahrungsaufnahme (Fischgräten, Hühnerknochen, nicht klein genug gekaute Fleischstücke). Ebenso gehören bei Erwachsenen Zahnprothesen zu den ingestierten Fremdkörpern.

Fremdkörper können nach folgenden Kriterien eingeteilt werden [2]:

  • Größe: Länger oder kürzer als 6 cm? Durchmesser größer oder kleiner als 2,5 cm?
  • Oberflächenbeschaffenheit: Spitz oder stumpf? Abgeflacht oder scharfkantig?
  • Material bzw. Inhalt: Nahrungsmittel? Drogen? Batterie? Magnet/en?
  • Eigenschaften: Röntgendicht? Metallisch? Chemisch inert (unbeteiligt an chemischen Vorgängen)?

Epidemiologie

Die Fremdkörperingestion zählt in der pädiatrischen Medizin (Kindermedizin) zu den häufigeren Verdachtsdiagnosen. Bei Erwachsenen kann es zu einer Fremdkörperingestion kommen, zum Beispiel bei Betrunkenen, Bewusstlosigkeit, psychiatrischen Erkrankungen oder neurologischen Defiziten, im Rahmen derer der Schluckakt gestört ist.

Häufigkeitsgipfel: Eine Fremdkörperingestion tritt vorwiegend bei Kindern auf, das heißt zwischen dem 6. Monat und dem 6. Lebensjahr. Vor allem aber sind Kinder zwischen dem 2. und 3. Lebensjahr betroffen.

Prävalenz (Krankheitshäufigkeit) für eine Bolusimpaktion (Steckenbleiben eines Nahrungsbolus (schluckfähiger Bissen) im Ösophagus (Speiseröhre)) liegt bei 13 pro 100.000 Einwohnern pro Jahr [1].

Verlauf und Prognose

Verlauf

Bei Verdacht auf eine Fremdkörperingestion sollte immer ein Arzt aufgesucht werden. Ggf. überweist der Arzt in eine Klinik. Sowohl Diagnostik als auch Therapie sollten interdisziplinär erfolgen.

Der Verlauf und die Prognose werden maßgeblich durch die Größe, Form und das Material des Fremdkörpers beeinflusst. Bei einem stumpfen, kurzen und schmalen Fremdkörper, der den Pylorus (Magenpförtner) passiert hat, kann beobachtend abgewartet werden. Schnelles Handeln ist erforderlich, wenn es sich um spitze/scharfkantige oder toxische Gegenstände, Batterien, Knopfzellen sowie mehrere Magneten handelt und ebenso, wenn der verschluckte Fremdkörper in der Krikopharyngealregion (Rachenbereich in Höhe der Halswirbelkörper C5/C6) oder im Ösophagus (Speiseröhre) feststeckt, denn dann besteht Aspirationsgefahr (Erstickungsgefahr) (Notfall!). Diese besteht auch, wenn verschluckte Münzen hoch gewürgt werden.

Wenn größere Fremdkörper den Ösophagus passiert haben, bleiben sie meist im Magen liegen. Das weitere Vorgehen ist davon abhängig, ob der Fremdkörper als gefährlich, nichttoxisch oder mechanisch ungefährlich einzustufen ist. Bei einem gefährlichen Fremdkörper sollte der Betroffene zur stationären Überwachung in eine Klinik eingewiesen werden, insbesondere wenn Symptome auftreten.

  • Ungefährliche Fremdkörper: Wenn sich ein ungefährlicher Fremdkörper im Magen befindet und der Patient symptomfrei ist, kann abgewartet werden, bis der Fremdkörper auf natürlichem Weg ausgeschieden wird (ambulante Überwachung). Eine Röntgenkontrolle sollte nach 7-10 Tagen erfolgen. Mit Komplikationen ist in diesem Fall selten zu rechnen.
  • Große Fremdkörper: Handelt es sich um einen großen Fremdkörper, bei dem eine Pyloruspassage unwahrscheinlich ist, muss eine Extraktion (Entfernung) erfolgen.

Spezifische Fälle

  • Murmeln und Reißzwecken gehen häufig spontan ab.
  • Verschluckte Knopfzellen: Diese können durch den Entladungsstrom der Batterie zu schweren lokalen Gesundheitsschäden führen. Zudem können giftige Stoffe aus der Batterie austreten und zu lokalen Verätzungen führen.
  • Bleihaltige Fremdkörper: Gegenstände wie Bleikügelchen aus der Gardinenschnur können zu Vergiftungen führen. Kinderspielzeug darf nur so viel Blei enthalten, dass bei versehentlichem Verschlucken pro Tag höchstens 0,7 Mikrogramm Blei freigesetzt werden können.
  • Metallische Fremdkörper: Diese könnten mittels Magneten unter Röntgendurchleuchtung herausbefördert werden. Allerdings besteht eine Aspirationsgefahr, da der Fremdkörper auf dem Weg nach draußen den Kontakt zum Magneten verlieren könnte.

Ca. 80-90 % der verschluckten Fremdkörper werden auf natürlichem Wege wieder ausgeschieden (via naturalis), 10-20 % werden endoskopisch (per Spiegelung) geborgen und lediglich 1-2 % müssen operativ entfernt werden. Bei Erwachsenen sind es ca. 60 % der ingestierten Fremdkörper, die den Gastrointestinaltrakt spontan verlassen. Die mittlere Passagezeit beträgt 5 Tage.

Prognose

Ob eine Fremdkörperingestion letal (tödlich) verläuft, hängt von den mechanischen und physikalischen Eigenschaften des Fremdkörpers ab. Die Letalität (Anzahl der Todesfälle in einem bestimmten Zeitraum, bezogen auf die Anzahl der betreffenden Population) beträgt weniger als 0,05 %. Die meisten ingestierten Fremdkörper verlaufen ohne gesundheitliche Folgen.

Literatur

  1. Longstreth GF, Longstreth KJ, Yao JF: Esophageal food impaction: epidemiology and therapy. A retrospective, observational study. Gastrointest Endosc. 2001 Feb; 53 (2): 193-8
  2. Ambe P, Weber SA, Schauer M, Knoefel WT: Swallowed foreign bodies in adults. Dtsch Arztebl Int. 2012 Dec; 109 (50): 869-75. doi: 10.3238/arztebl.2012.0869. Epub 2012 Dec 14.

Leitlinien

  1. S2k-Leitlinie: Fremdkörperaspiration und Fremdkörperingestion, interdisziplinäre Versorgung von Kindern. (AWMF-Registernummer: 001-031), Dezember 2015 Langfassung