Morbus Bechterew – Medikamentöse Therapie

Therapieziele

  • Verminderung von Schmerzen, Morgensteifigkeit, Entzündung und Fatigue (ausgeprägter Erschöpfung); Verbesserung der körperlichen Funktion, Beweglichkeit, Lebensqualität und Teilhabe [LL1, LL2].
  • Erreichen einer anhaltend niedrigen Krankheitsaktivität beziehungsweise Remission (weitgehenden Rückbildung der Krankheitsaktivität) unter Berücksichtigung von Begleiterkrankungen und Arzneimittelrisiken [LL1, LL2].
  • Vermeidung beziehungsweise Begrenzung struktureller Schäden und funktioneller Einschränkungen. Eine bereits eingetretene Verknöcherung der Wirbelsäule lässt sich medikamentös nicht rückgängig machen; eine sichere Verhinderung weiterer Verknöcherung kann für den einzelnen Patienten nicht zugesichert werden [LL1, LL2].
  • Mitbehandlung peripherer Gelenkmanifestationen (Krankheitserscheinungen an Gelenken außerhalb der Wirbelsäule) sowie einer gegebenenfalls begleitenden Uveitis (Entzündung der mittleren Augenhaut), Psoriasis (Schuppenflechte) oder chronisch-entzündlichen Darmerkrankung [LL1, LL2].

Therapieempfehlungen

Die Empfehlungen betreffen Erwachsene mit axialer Spondyloarthritis (entzündlich-rheumatischer Erkrankung vor allem der Wirbelsäule und der Kreuz-Darmbein-Gelenke) (axSpA), einschließlich der röntgenologischen axialen Spondyloarthritis beziehungsweise ankylosierenden Spondylitis (entzündlich-rheumatischer Wirbelsäulenerkrankung mit im Röntgen sichtbaren Veränderungen) (AS; Spondylitis ankylosans, Morbus Bechterew) und der nicht-röntgenologischen axialen Spondyloarthritis (Form ohne die für Morbus Bechterew typischen Veränderungen im Röntgenbild) (nr-axSpA). Die jeweilige Arzneimittelzulassung muss berücksichtigt werden: Infliximab und Tofacitinib sind für AS, jedoch nicht für nr-axSpA zugelassen [LL1, LL2, FI5, FI11].

Die deutsche S3-Leitlinie von 2019 ist abgelaufen; ihre Aktualisierung befindet sich in Entwicklung. Für die aktuelle Therapieauswahl werden insbesondere die ASAS-EULAR-Empfehlungen, Update 2022, die BSR-Leitlinie von 2025 und die aktuellen Fachinformationen herangezogen [LL1, LL2, LL3].

  • Nichtmedikamentöse Basistherapie: Patientenschulung, regelmäßige Bewegung, gezielte Übungsbehandlung und bei Bedarf Physiotherapie begleiten jede medikamentöse Behandlung. Rauchverzicht wird empfohlen [LL1].
  • Erstlinientherapie: Nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR), einschließlich selektiver COX-2-Hemmer, bei Schmerzen und Steifigkeit unter Abwägung gastrointestinaler, renaler und kardiovaskulärer Risiken einsetzen. Eine kontinuierliche Einnahme ist gerechtfertigt, wenn sie zur Symptomkontrolle erforderlich ist; NSAR sollen nicht allein zur vermeintlichen Verhinderung radiologischer Progression dauerhaft verordnet werden [LL1].
  • Periphere Arthritis (Gelenkentzündung außerhalb der Wirbelsäule): Sulfasalazin kann bei vorherrschender peripherer Arthritis erwogen werden. Bei ausschließlich axialer Manifestation werden konventionelle synthetische krankheitsmodifizierende Antirheumatika (csDMARD), einschließlich Sulfasalazin und Methotrexat, nicht empfohlen [LL1, FI13].
  • Lokale Glucocorticoide: Bei umschriebener peripherer Arthritis können lokale Injektionen erwogen werden; bei Sakroiliitis (Entzündung der Kreuz-Darmbein-Gelenke) gegebenenfalls bildgesteuerte Injektion durch erfahrene Behandler. Keine Injektion in Sehnen. Eine systemische Glucocorticoid-Dauertherapie wird bei axialer Erkrankung nicht empfohlen [LL1].
  • Eskalation auf eine zielgerichtete Therapie: Bei gesicherter Diagnose und anhaltend hoher entzündlicher Krankheitsaktivität trotz angemessener konventioneller Behandlung TNF-Inhibitoren, IL-17-Inhibitoren oder JAK-Inhibitoren erwägen. Nach ASAS-EULAR ist insbesondere ein ASDAS ≥ 2,1 trotz Behandlung mit mindestens zwei NSAR relevant; die NSAR-Versuche sollen insgesamt mindestens vier Wochen in ausreichender beziehungsweise maximal verträglicher Dosierung umfassen, sofern keine Kontraindikation oder Unverträglichkeit besteht. Objektive Entzündungszeichen und die jeweilige Zulassung berücksichtigen; bei nr-axSpA sind für die hier aufgeführten zugelassenen zielgerichteten Therapien erhöhte CRP-Werte und/oder entsprechende MRT-Befunde erforderlich [LL1, FI3, FI4, FI6, FI7, FI8, FI9, FI10, FI12].
  • Erste zielgerichtete Therapie: Häufig wird mit einem TNF-Inhibitor oder IL-17-Inhibitor begonnen. Für die axiale Wirksamkeit besteht keine allgemeine Rangfolge, die unabhängig von Begleiterkrankungen und Sicherheitsprofil für sämtliche Patienten gilt. JAK-Inhibitoren sind eine weitere Option, erfordern jedoch die besondere Risikoselektion gemäß den europäischen Sicherheitsvorgaben [LL1, LL2, FI14].
  • Therapieversagen: Diagnose, tatsächliche entzündliche Aktivität, Adhärenz und Begleiterkrankungen erneut prüfen. Mechanische Schmerzen oder eine begleitende Fibromyalgie (Erkrankung mit anhaltenden Schmerzen in mehreren Körperregionen) können fortbestehende Beschwerden erklären. Bei bestätigter aktiver axSpA Wechsel auf ein anderes bDMARD oder tsDMARD; ein Wechsel innerhalb derselben Wirkstoffklasse oder auf einen anderen Wirkmechanismus ist möglich [LL1, LL2].
  • Verlaufskontrolle: Das Ansprechen auf eine zielgerichtete Therapie nach etwa drei bis vier Monaten beurteilen; wirkstoffspezifische Zeitpunkte der Fachinformation beachten. Krankheitsaktivität, Funktion, Verträglichkeit und Sicherheitsparameter regelmäßig kontrollieren. Eine ASDAS-Abnahme um mindestens 1,1 entspricht einer klinisch relevanten Verbesserung [LL2].
  • Anhaltende Remission: Eine schrittweise Reduktion beziehungsweise Verlängerung der Injektionsintervalle eines bDMARD kann gemeinsam mit dem Patienten erwogen werden. Ein abruptes Absetzen erhöht das Rezidivrisiko. Eine routinemäßige Dosisreduktion von JAK-Inhibitoren ist daraus nicht abzuleiten; Zulassung und verfügbare Evidenz beachten [LL1, LL2].

Auswahl von Biologika und JAK-Inhibitoren nach Begleiterkrankungen

Begleiterkrankung beziehungsweise besondere Situation Bevorzugte beziehungsweise geeignete Auswahl Besonderheiten
Rezidivierende oder mittelschwere bis schwere Uveitis Monoklonale TNF-Inhibitoren bevorzugen; häufig Adalimumab oder Infliximab, situationsabhängig auch andere antikörperbasierte TNF-Inhibitoren. Etanercept ist gegenüber monoklonalen TNF-Inhibitoren zur Verhinderung von Uveitisrezidiven weniger geeignet. Die Auswahl erfolgt gemeinsam mit der Ophthalmologie. Die Empfehlung zur Rezidivprophylaxe bei axSpA ist von einer eigenständigen Uveitiszulassung zu unterscheiden; Adalimumab ist bei Erwachsenen für bestimmte nichtinfektiöse intermediäre, posteriore beziehungsweise Panuveitiden (Entzündungen sämtlicher Abschnitte der mittleren Augenhaut) zugelassen, nicht generell für jede axSpA-assoziierte anteriore Uveitis (Entzündung des vorderen Abschnitts der mittleren Augenhaut). Eine einzelne zurückliegende, aktuell inaktive Uveitis schließt andere Wirkmechanismen nicht grundsätzlich aus [LL1, LL2, FI3].
Aktiver Morbus Crohn (chronisch-entzündliche Erkrankung des Verdauungstrakts) Adalimumab oder Infliximab; Upadacitinib als weitere Option bei geeigneter Indikation und vertretbarem Sicherheitsprofil. IL-17-Inhibitoren bei aktiver chronisch-entzündlicher Darmerkrankung nicht neu beginnen. Etanercept behandelt die Darmerkrankung nicht. Certolizumab pegol besitzt in der EU keine Zulassung für Morbus Crohn; Tofacitinib ist hierfür ebenfalls nicht zugelassen. Gastroenterologische Abstimmung und das für die Darmerkrankung zugelassene Behandlungsschema sind erforderlich [LL2, FI3, FI4, FI5, FI6, FI8, FI9, FI10, FI11, FI12].
Aktive Colitis ulcerosa (chronisch-entzündliche Erkrankung des Dickdarms) Adalimumab, Infliximab oder Golimumab; alternativ Upadacitinib beziehungsweise bei AS Tofacitinib nach individueller Risikoprüfung. Die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen und die gegenüber der axSpA teilweise abweichenden Induktions- und Erhaltungsschemata beachten. Tofacitinib ist nicht für nr-axSpA zugelassen. IL-17-Inhibitoren bei aktiver Darmerkrankung nicht neu beginnen; Etanercept ist keine Therapie der Colitis ulcerosa [LL2, FI3, FI4, FI5, FI7, FI8, FI9, FI10, FI11, FI12, FI14].
Ausgeprägte Psoriasis ohne aktive chronisch-entzündliche Darmerkrankung IL-17-Inhibitoren bevorzugt erwägen: Secukinumab, Ixekizumab oder Bimekizumab; monoklonale TNF-Inhibitoren sind ebenfalls geeignete Optionen. Die Hautmanifestation und gegebenenfalls abweichende Psoriasisschemata dermatologisch mitbeurteilen. Bimekizumab hemmt IL-17A und IL-17F. IL-23-Inhibitoren und Ustekinumab sind keine etablierte zugelassene Therapie der klassischen axSpA; eine Wirksamkeit bei Psoriasis oder Darmerkrankung bedeutet nicht automatisch eine ausreichende axiale Wirksamkeit [LL1, LL2, FI8, FI9, FI10].
Herzinsuffizienz (Herzschwäche) Bei relevanter Herzinsuffizienz einen anderen Wirkmechanismus als TNF-Hemmung erwägen. Adalimumab, Infliximab, Certolizumab pegol und Golimumab sind bei mittelgradiger bis schwerer Herzinsuffizienz, NYHA III bis IV, kontraindiziert. Für Etanercept besteht ein Warnhinweis mit besonderer Vorsicht. NSAR können die Herzinsuffizienz verschlechtern. Eine JAK-Therapie ist wegen möglicher zusätzlicher kardiovaskulärer Risiken nicht automatisch die bevorzugte Alternative [FI1, FI2, FI3, FI4, FI5, FI6, FI7, FI14].
Demyelinisierende Erkrankung (Erkrankung mit Schädigung der isolierenden Hüllen von Nervenfasern) TNF-Inhibitoren möglichst vermeiden; einen anderen Wirkmechanismus nach neurologischer und rheumatologischer Abwägung wählen. Unter TNF-Inhibitoren wurden demyelinisierende Erkrankungen beziehungsweise deren Verschlechterung beschrieben. Bei begleitender aktiver Darmerkrankung ist auch die Eignung von IL-17-Inhibitoren eingeschränkt [FI3, FI4, FI5, FI6, FI7, FI8, FI9, FI10].
Alter ab 65 Jahren, aktuelle oder frühere langjährige Raucher, erhöhtes kardiovaskuläres Risiko oder erhöhtes Malignomrisiko (Risiko für bösartige Tumoren) Geeignete Alternativen zu JAK-Inhibitoren bevorzugen. JAK-Inhibitoren in diesen Gruppen nur anwenden, wenn keine geeigneten Behandlungsalternativen verfügbar sind. Die relative JAK1-Selektivität von Upadacitinib hebt diese Einschränkung nicht auf [4, FI14].
Erhöhtes Risiko venöser Thromboembolien (Gefäßverschlüsse durch Blutgerinnsel in Venen beziehungsweise durch verschleppte venöse Blutgerinnsel) JAK-Inhibitoren nur nach sorgfältiger individueller Abwägung; geeignete Alternativen prüfen. Frühere Thrombose (Gefäßverschluss durch ein Blutgerinnsel) beziehungsweise Lungenembolie (Verschluss eines Lungengefäßes durch ein Blutgerinnsel), Immobilisation, größere Operationen und weitere thromboembolische Risikofaktoren berücksichtigen. Bei Verdacht auf eine Thromboembolie unverzüglich abklären und den JAK-Inhibitor absetzen [FI11, FI12, FI14].
Kinderwunsch, Schwangerschaft oder Stillzeit Frühzeitige rheumatologische und geburtshilfliche Therapieplanung; bei erforderlicher zielgerichteter Behandlung insbesondere geeignete TNF-Inhibitoren prüfen. Für TNF-Inhibitoren bestehen umfangreichere Erfahrungen als für IL-17-Inhibitoren; Certolizumab pegol weist einen sehr geringen Plazentatransfer auf. JAK-Inhibitoren sind in der Schwangerschaft kontraindiziert und während der Stillzeit nicht anzuwenden. IL-17-Inhibitoren sind wegen begrenzter Daten in der Schwangerschaft möglichst zu vermeiden; dies ist nicht mit einer pauschalen formalen Kontraindikation gleichzusetzen. Wirkstoffspezifische Fachinformation, Empfängnisverhütung und gegebenenfalls die Impfplanung des exponierten Säuglings beachten [FI3, FI4, FI5, FI6, FI7, FI8, FI9, FI10, FI11, FI12].

Wirkstoffe (Hauptindikation)

Die Dosierungsangaben beziehen sich auf Erwachsene. Sie ersetzen nicht die Anpassung an das konkrete Präparat, Organfunktion, Begleitmedikation und Begleiterkrankungen. Die angegebenen Biologika- und JAK-Schemata gelten für axSpA beziehungsweise AS; für gleichzeitig behandelte Darmerkrankungen oder Psoriasis können andere Schemata erforderlich sein.

Nichtsteroidale Antirheumatika: nichtselektive COX-Hemmer

Wirkstoff Besonderheiten
Diclofenac Kontraindiziert unter anderem bei bestehender Herzinsuffizienz NYHA II bis IV, ischämischer Herzerkrankung (Herzerkrankung durch unzureichende Blutversorgung), peripherer arterieller Verschlusskrankheit (Durchblutungsstörung der Gliedmaßen) und zerebrovaskulärer Erkrankung (Erkrankung der Blutgefäße des Gehirns). Erhöhtes kardiovaskuläres Risiko insbesondere bei hoher Dosis und längerer Anwendung; Organfunktion und gastrointestinale Risiken beachten [FI1].
Ibuprofen Bei 2.400 mg täglich oder mehr besteht ein erhöhtes Risiko arterieller thrombotischer Ereignisse. Hohe Dosen bei relevanten kardiovaskulären Erkrankungen vermeiden. Für Dosierungen bis 1.200 mg täglich zeigte die europäische Bewertung kein erhöhtes arterielles kardiovaskuläres Risiko; andere NSAR-Risiken bestehen dennoch. Wechselwirkung mit niedrig dosierter Acetylsalicylsäure berücksichtigen [1, FI1].
  • Wirkweise: Hemmung der Cyclooxygenasen mit antiphlogistischer, analgetischer und antipyretischer Wirkung.
  • Indikationen: Symptomatische Erstlinientherapie axialer und peripherer Beschwerden bei axSpA. Die niedrigste wirksame Dosis einsetzen; eine dauerhafte Einnahme an der klinischen Notwendigkeit ausrichten [LL1].
  • Kontraindikationen: Unter anderem aktive beziehungsweise rezidivierende peptische Ulzera (Geschwüre im Magen oder Zwölffingerdarm) oder gastrointestinale Blutungen (Blutungen im Verdauungstrakt), frühere NSAR-bedingte Blutung beziehungsweise Perforation (Durchbruch der Magen- oder Darmwand), schwere Nieren- oder Leberinsuffizienz (ausgeprägte Einschränkung der Nieren- oder Leberfunktion), wirkstoffabhängig relevante Herzinsuffizienz sowie NSAR-Überempfindlichkeit. Im dritten Schwangerschaftstrimenon kontraindiziert; ab der 20. Schwangerschaftswoche besondere fetale Risiken beachten. Nicht mehrere systemische NSAR kombinieren [FI1].
  • Nebenwirkungen: Dyspepsie (Verdauungsbeschwerden), Übelkeit, Ulzera und Blutungen, Nierenfunktionsverschlechterung, Flüssigkeitsretention, Ödeme (Schwellungen durch Flüssigkeitseinlagerungen), Blutdruckanstieg, kardiovaskuläre Ereignisse und Überempfindlichkeitsreaktionen. Bei erhöhtem gastrointestinalem Risiko eine begleitende Protonenpumpenhemmer-Therapie prüfen; diese schützt nicht vor renalen oder kardiovaskulären Risiken [FI1].

Nichtsteroidale Antirheumatika: selektive COX-2-Hemmer (Coxibe)

Wirkstoff Besonderheiten
Celecoxib Bei mittelschwerer Leberfunktionsstörung mit der Hälfte der empfohlenen Dosis beginnen. Schwere Leberfunktionsstörung und ausgeprägte Nierenfunktionsstörung sind Kontraindikationen. Bei fehlendem Zusatznutzen einer Dosiserhöhung andere Behandlungsoptionen prüfen [FI2].
Etoricoxib Bei AS maximal 90 mg täglich. Kontraindiziert unter anderem bei dauerhaft unzureichend kontrolliertem Blutdruck über 140/90 mmHg, Herzinsuffizienz NYHA II bis IV, etablierter ischämischer Herz-, peripherer arterieller oder zerebrovaskulärer Erkrankung und aktiver chronisch-entzündlicher Darmerkrankung. Leberabhängige Dosisbegrenzungen beachten [FI2].
  • Wirkweise: Selektive COX-2-Hemmung; Coxibe gehören zur Wirkstoffgruppe der NSAR.
  • Indikationen: Symptomatische Behandlung der AS; Auswahl nach individuellem gastrointestinalem und kardiovaskulärem Risikoprofil [FI2].
  • Kontraindikationen: Unter anderem aktive Ulzera oder Blutungen, relevante kardiovaskuläre Erkrankungen beziehungsweise Herzinsuffizienz entsprechend der jeweiligen Fachinformation, schwere Leberfunktionsstörung und Kreatinin-Clearance unter 30 ml/min. Wirkstoffspezifische Einschränkungen bei Schwangerschaft, Stillzeit, Sulfonamidüberempfindlichkeit und Darmerkrankungen beachten [FI2].
  • Nebenwirkungen: Blutdruckanstieg, Flüssigkeitsretention, Ödeme, Nierenfunktionsverschlechterung und kardiovaskuläre Ereignisse; gastrointestinale Ulzera und Blutungen bleiben möglich. Die gleichzeitige Einnahme von Acetylsalicylsäure erhöht das gastrointestinale Risiko. Coxibe ersetzen keine indizierte Thrombozytenaggregationshemmung [FI2].

TNF-Inhibitoren: monoklonale Antikörper und antikörperbasiertes Fab-Fragment

Wirkstoff Besonderheiten
Adalimumab Monoklonaler TNF-Antikörper; zugelassen für AS und nr-axSpA mit objektiven Entzündungszeichen. Auch für Morbus Crohn, Colitis ulcerosa und bestimmte Uveitisformen zugelassen. Bei Nieren- oder Leberinsuffizienz fehlen ausreichende Untersuchungen; dies begründet keine pauschale Kontraindikation [FI3].
Infliximab Monoklonaler TNF-Antikörper; für AS, nicht für nr-axSpA zugelassen. Auch für Morbus Crohn und Colitis ulcerosa zugelassen. Infusionsreaktionen und Immunogenität beachten. Das i.v. AS-Schema nicht auf s.c. Darreichungsformen übertragen [FI5].
Certolizumab pegol Pegyliertes TNF-bindendes Fab-Fragment ohne Fc-Anteil; kein vollständiger monoklonaler Antikörper. Zugelassen für AS und nr-axSpA mit objektiven Entzündungszeichen. Keine EU-Zulassung für Morbus Crohn. Bei anhaltender Remission kann gemäß Fachinformation eine reduzierte Erhaltungsbehandlung erwogen werden [FI6].
Golimumab Monoklonaler TNF-Antikörper; zugelassen für AS und nr-axSpA mit objektiven Entzündungszeichen sowie für Colitis ulcerosa. Bei Körpergewicht über 100 kg und unzureichendem Ansprechen nach drei bis vier Dosen kann 100 mg monatlich erwogen werden; dabei erhöhtes Nebenwirkungsrisiko berücksichtigen [FI7].
  • Wirkweise: Bindung und Neutralisierung von TNF-α. Adalimumab, Infliximab und Golimumab sind monoklonale Antikörper; Certolizumab pegol ist ein pegyliertes Fab-Fragment [FI3, FI5, FI6, FI7].
  • Indikationen: Aktive axSpA nach unzureichender konventioneller Therapie entsprechend der jeweiligen Zulassung. Bei rezidivierender Uveitis beziehungsweise aktiver chronisch-entzündlicher Darmerkrankung antikörperbasierte TNF-Inhibitoren bevorzugt erwägen; die separate Zulassung für die Begleiterkrankung prüfen [LL1, LL2].
  • Kontraindikationen: Aktive Tuberkulose (bakterielle Infektionskrankheit, häufig mit Befall der Lunge), andere schwere Infektionen, Überempfindlichkeit und mittelgradige bis schwere Herzinsuffizienz NYHA III bis IV. Bei demyelinisierenden Erkrankungen, Hepatitis-B-Infektion (Infektion mit einem Virus, das eine Leberentzündung verursachen kann) und Tumoranamnese besondere individuelle Abwägung [FI3, FI5, FI6, FI7].
  • Nebenwirkungen: Infektionen bis hin zu opportunistischen Infektionen (Infektionen, die vor allem bei geschwächter Immunabwehr auftreten), Tuberkulose und Hepatitis-B-Reaktivierung; Injektions- beziehungsweise Infusionsreaktionen. Selten schwere Blutbildveränderungen, demyelinisierende Erkrankungen, Lupus-ähnliche Syndrome (Krankheitsbilder ähnlich einer bestimmten Autoimmunerkrankung), paradoxe Psoriasis und Verschlechterung einer Herzinsuffizienz [FI3, FI5, FI6, FI7].

TNF-Inhibitoren: lösliches TNF-Rezeptor-Fusionsprotein

Wirkstoff Besonderheiten
Etanercept TNF-Rezeptor-Fusionsprotein; kein monoklonaler Antikörper. Zugelassen für AS und nr-axSpA mit objektiven Entzündungszeichen. Keine Therapie einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung; bei rezidivierender Uveitis monoklonale TNF-Inhibitoren bevorzugen [LL1, LL2, FI4].
  • Wirkweise: Bindung von TNF durch ein lösliches p75-TNF-Rezeptor-Fc-Fusionsprotein [FI4].
  • Indikationen: Aktive AS beziehungsweise nr-axSpA nach unzureichender konventioneller Behandlung entsprechend der Fachinformation [FI4].
  • Kontraindikationen: Sepsis (lebensbedrohliche Organschädigung durch eine fehlregulierte Reaktion auf eine Infektion) beziehungsweise Sepsisrisiko und Überempfindlichkeit; bei aktiven Infektionen nicht beginnen. Besondere Vorsicht bei Herzinsuffizienz und demyelinisierenden Erkrankungen [FI4].
  • Nebenwirkungen: Injektionsreaktionen, Infektionen einschließlich schwerer und opportunistischer Infektionen, selten Blutbildveränderungen, demyelinisierende Erkrankungen, Lupus-ähnliche Reaktionen und Verschlechterung einer Herzinsuffizienz. Paradoxe Uveitis beziehungsweise Darmentzündung sind beschrieben [LL2, FI4].

IL-17A-Inhibitoren

Wirkstoff Besonderheiten
Ixekizumab Für AS und nr-axSpA zugelassen. Die zweiwöchentliche Aufsättigung bis Woche 12 gehört zum Plaque-Psoriasisschema und ist nicht das Standardschema für axSpA. Bei chronisch-entzündlicher Darmerkrankung nicht empfohlen [FI8].
Secukinumab Für AS und nr-axSpA zugelassen. Die Dosiserhöhung auf 300 mg ist eine Option bei AS und darf nicht pauschal auf nr-axSpA übertragen werden. Bei chronisch-entzündlicher Darmerkrankung nicht empfohlen [FI9].
  • Wirkweise: Monoklonale Antikörper gegen das proinflammatorische Zytokin IL-17A [FI8, FI9].
  • Indikationen: Aktive AS beziehungsweise nr-axSpA mit objektiven Entzündungszeichen nach unzureichender konventioneller Behandlung. Besonders geeignet bei relevanter begleitender Psoriasis ohne aktive chronisch-entzündliche Darmerkrankung; Wirksamkeit bei AS für Secukinumab in randomisierten Studien belegt [2, 3, LL1, FI8, FI9].
  • Kontraindikationen: Klinisch relevante aktive Infektionen und Überempfindlichkeit. Bei aktiver chronisch-entzündlicher Darmerkrankung nicht beginnen; bei neu auftretender beziehungsweise verschlechterter Darmentzündung absetzen und gastroenterologisch abklären. Schwangerschaft und Stillzeit erfordern eine wirkstoffspezifische Nutzen-Risiko-Abwägung; begrenzte Daten sind keine pauschale formale Kontraindikation [LL2, FI8, FI9].
  • Nebenwirkungen: Infektionen, insbesondere Infektionen der oberen Atemwege und mukokutane Candidosen (Hefepilzinfektionen der Haut und Schleimhäute), Injektionsreaktionen, Neutropenie (Verminderung bestimmter weißer Blutkörperchen) und Überempfindlichkeitsreaktionen; Auftreten beziehungsweise Verschlechterung chronisch-entzündlicher Darmerkrankungen [FI8, FI9].

Duale IL-17A/IL-17F-Inhibition

Wirkstoff Besonderheiten
Bimekizumab Für AS und nr-axSpA mit objektiven Entzündungszeichen zugelassen. Hemmt IL-17A und IL-17F; nicht lediglich ein IL-17A-Inhibitor. Keine Übernahme des abweichenden Psoriasisschemas auf axSpA. Bei chronisch-entzündlicher Darmerkrankung nicht empfohlen [7, FI10].
  • Wirkweise: Monoklonaler Antikörper mit Neutralisierung von IL-17A, IL-17F und IL-17A/F [FI10].
  • Indikationen: Aktive AS nach unzureichendem Ansprechen beziehungsweise Unverträglichkeit konventioneller Therapie und aktive nr-axSpA mit objektiven Entzündungszeichen nach unzureichendem Ansprechen beziehungsweise Unverträglichkeit von NSAR [7, FI10].
  • Kontraindikationen: Klinisch relevante aktive Infektionen, einschließlich aktiver Tuberkulose, und Überempfindlichkeit. Bei aktiver chronisch-entzündlicher Darmerkrankung nicht beginnen; bei neu auftretender beziehungsweise verschlechterter Darmentzündung absetzen [LL2, FI10].
  • Nebenwirkungen: Infektionen der oberen Atemwege, orale und andere mukokutane Candidosen, Injektionsreaktionen und Überempfindlichkeitsreaktionen; Neutropenie sowie neu auftretende beziehungsweise verschlechterte chronisch-entzündliche Darmerkrankungen. Auf Beschwerden einer Candidose gezielt achten [FI10].

Januskinase-Inhibitoren: zielgerichtete synthetische DMARD

Wirkstoff Besonderheiten
Tofacitinib Für aktive AS nach unzureichender konventioneller Therapie zugelassen; kein Off-Label-Use in dieser Indikation. Nicht für nr-axSpA zugelassen. Funktionell bevorzugte Hemmung JAK1-/JAK3-abhängiger Signalwege; keine korrekte Einordnung als selektiver JAK1/2-Inhibitor. Dosisreduktion bei schwerer Niereninsuffizienz, mittelschwerer Leberinsuffizienz beziehungsweise relevanten Arzneimittelinteraktionen gemäß Fachinformation [5, FI11].
Upadacitinib Relativ selektiver JAK1-Inhibitor; für AS und nr-axSpA mit objektiven Entzündungszeichen zugelassen. Auch für Morbus Crohn und Colitis ulcerosa zugelassen, dort jedoch mit eigenen Induktions- und Erhaltungsschemata. Keine axSpA-Dosiserhöhung auf Darmerkrankungsdosen ohne entsprechende Indikation [6, FI12].
  • Wirkweise: Hemmung intrazellulärer Januskinase-abhängiger Zytokinsignalwege. Tofacitinib hemmt in enzymatischen Untersuchungen mehrere JAK und bevorzugt funktionell JAK1-/JAK3-abhängige Signale; Upadacitinib ist relativ JAK1-selektiv. Beide sind kleine synthetische Moleküle und keine Biologika [FI11, FI12].
  • Indikationen: Aktive AS nach unzureichender konventioneller Behandlung; für Upadacitinib zusätzlich nr-axSpA mit objektiven Entzündungszeichen nach unzureichendem NSAR-Ansprechen. Auswahl nach Begleiterkrankungen, Vortherapie, Patientenpräferenz und Sicherheitsprofil [5, 6, FI11, FI12].
  • Kontraindikationen: Aktive Tuberkulose beziehungsweise schwere Infektionen, schwere Leberinsuffizienz, Schwangerschaft und Überempfindlichkeit; während der Stillzeit nicht anwenden. Bei relevanten Zytopenien (Verminderung von Blutzellen) nicht beginnen beziehungsweise pausieren. Keine Kombination mit anderen JAK-Inhibitoren oder bDMARD; Kombinationen mit potenten Immunsuppressiva wie Azathioprin oder Ciclosporin vermeiden [FI11, FI12].
  • Nebenwirkungen: Schwere und opportunistische Infektionen, insbesondere Herpes zoster (Gürtelrose), Veränderungen von Blutbild, Transaminasen und Lipiden; venöse Thromboembolien, schwerwiegende kardiovaskuläre Ereignisse, Malignome und gastrointestinale Perforationen. Die europäischen Klassenwarnhinweise gelten auch für Upadacitinib [4, FI11, FI12, FI14].

Besondere Sicherheitsvorgaben für JAK-Inhibitoren

Die ORAL-Surveillance-Studie untersuchte Patienten mit rheumatoider Arthritis (chronisch-entzündlicher Gelenkerkrankung) ab 50 Jahren und mindestens einem zusätzlichen kardiovaskulären Risikofaktor. Unter Tofacitinib wurden gegenüber TNF-Inhibitoren erhöhte Risiken unter anderem für schwerwiegende kardiovaskuläre Ereignisse und Malignome festgestellt. Die Studie liefert keine unmittelbar übertragbaren absoluten Risikozahlen für alle Patienten mit axSpA; die EMA hat die daraus abgeleiteten Sicherheitsmaßnahmen jedoch auf JAK-Inhibitoren zur Behandlung chronisch-entzündlicher Erkrankungen übertragen [4, FI14].

  • Beschränkung bei Risikopatienten: Bei Patienten ab 65 Jahren, aktuellen oder früheren langjährigen Rauchern sowie Patienten mit erhöhtem Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse oder Malignome nur einsetzen, wenn keine geeigneten Behandlungsalternativen verfügbar sind [FI14].
  • Thromboembolisches Risiko: Weitere VTE-Risikofaktoren vor und während der Therapie prüfen. JAK1-Selektivität ist kein Nachweis eines fehlenden Thrombose-, Tumor- oder kardiovaskulären Risikos [FI12, FI14].
  • Infektionsschutz: Vorbeugende Impfungen, insbesondere gegen Herpes zoster, entsprechend den aktuellen Impfempfehlungen prüfen. Lebendimpfstoffe während der Therapie vermeiden [FI11, FI12].
  • Laborüberwachung: Differenzialblutbild, Leberwerte und Lipide vor und während der Behandlung kontrollieren. Lipidkontrolle unter Tofacitinib nach etwa acht Wochen, unter Upadacitinib nach etwa zwölf Wochen; weitere Kontrollen und Abbruchgrenzen gemäß Fachinformation [FI11, FI12].
  • Zusätzliche Kontrollen: Regelmäßige Hautuntersuchungen insbesondere bei erhöhtem Hautkrebsrisiko; anhaltende Bauchschmerzen, Infektionszeichen und Symptome einer Thromboembolie unverzüglich abklären [FI11, FI12, FI14].

Konventionelle synthetische DMARD: Sulfasalazin

Wirkstoff Besonderheiten
Sulfasalazin Nur bei relevanter peripherer Arthritis erwägen; keine ausreichende Wirksamkeit bei ausschließlich axialer Erkrankung. Die Anwendung bei erwachsener axSpA-assoziierter peripherer Arthritis ist bei dem hier referenzierten Präparat außerhalb der zugelassenen Indikation. Blutbild, Leber- und Nierenfunktion überwachen [LL1, FI13].
  • Wirkweise: Antiinflammatorische und immunmodulierende Wirkung; konventionelles synthetisches DMARD [FI13].
  • Indikationen: Leitliniengestützte Behandlungsoption bei vorherrschender peripherer Arthritis; keine Therapie der rein axialen Manifestation [LL1].
  • Kontraindikationen: Unter anderem Überempfindlichkeit gegen Sulfonamide beziehungsweise Salicylate, schwere Leber- oder Nierenfunktionsstörung, bestimmte vorbestehende Blutbildveränderungen und Porphyrie (Störung der Bildung des roten Blutfarbstoffs); weitere präparatespezifische Einschränkungen beachten [FI13].
  • Nebenwirkungen: Übelkeit, Bauchbeschwerden, Exanthem (Hautausschlag), Leukopenie (Verminderung weißer Blutkörperchen) beziehungsweise Agranulozytose (starke Verminderung bestimmter weißer Blutkörperchen), Hepatotoxizität (Leberschädigung) und selten schwere Hautreaktionen. Reversible Oligospermie (vorübergehende Verminderung der Spermienzahl) kann für die Kinderwunschberatung relevant sein; Folatstoffwechsel und gegebenenfalls erforderliche Folsäuresubstitution beachten [FI13].

Beachte

  • Vor Beginn von Biologika oder JAK-Inhibitoren: Infektionsanamnese, Tuberkulosescreening und Hepatitis-B-Status erheben; weitere Infektionsdiagnostik risikoadaptiert. Impfstatus, Blutbild, Leber- und Nierenfunktion sowie gegebenenfalls Schwangerschaft und Arzneimittelinteraktionen prüfen. Latente Tuberkulose (ruhende Infektion mit Tuberkulosebakterien ohne aktive Erkrankung) beziehungsweise Hepatitis-B-Risiken vor Therapiebeginn fachgerecht behandeln oder überwachen [FI3, FI4, FI5, FI6, FI7, FI8, FI9, FI10, FI11, FI12].
  • Während der Behandlung: Bei schwerer Infektion die zielgerichtete Therapie pausieren beziehungsweise absetzen und die Infektion behandeln. Lebendimpfstoffe während einer entsprechenden immunsuppressiven Therapie vermeiden. Präparat und Charge von Biologika dokumentieren [FI3, FI4, FI5, FI6, FI7, FI8, FI9, FI10, FI11, FI12].
  • Begleitmedikation: Methotrexat ist zur Behandlung der axialen Erkrankung nicht erforderlich und soll nicht routinemäßig allein zur Begleitung eines TNF-Inhibitors hinzugefügt werden. Eine zusätzliche Indikation, beispielsweise relevante periphere Arthritis, muss gesondert beurteilt werden [LL1].
  • Akute Augenbeschwerden: Bei neu aufgetretenem schmerzhaft gerötetem Auge, Photophobie (Lichtscheu) oder Visusminderung (Verschlechterung der Sehschärfe) unverzügliche ophthalmologische Untersuchung, möglichst innerhalb von 24 Stunden. Eine akute Uveitis benötigt eine augenärztliche Behandlung; die systemische axSpA-Therapie ersetzt diese nicht [LL2].
  • Neue Darmbeschwerden: Anhaltende Diarrhö (Durchfall), Blut im Stuhl, Bauchschmerzen oder Gewichtsverlust gastroenterologisch abklären, besonders vor beziehungsweise unter IL-17-Inhibition [LL2, FI8, FI9, FI10].
  • Nieren- und Leberinsuffizienz: Fehlende Studien zu einem Biologikum sind nicht mit einem generellen Anwendungsverbot gleichzusetzen. Dosisanpassungen und Kontraindikationen müssen wirkstoffspezifisch geprüft werden; bei NSAR und JAK-Inhibitoren sind Organfunktion und Wechselwirkungen besonders relevant [FI1, FI2, FI3, FI11, FI12].

Supplemente (Nahrungsergänzungsmittel; Vitalstoffe)

Geeignete Nahrungsergänzungsmittel für die Gesundheit von Sehnen, Bändern und Faszien sowie Gelenken sollten die folgenden Vitalstoffe enthalten:

  • Vitamine (A, C, E, D3)
  • Mineralstoffe (Magnesium)
  • Spurenelemente (Eisen, Kupfer, Mangan, Selen, Zink)
  • Sekundäre Pflanzenstoffe (Beta-Carotin, Curcumin, Bromelain aus Ananas-Extrakt)
  • Weitere Vitalstoffe (Chondroitinsulfat, Glucosaminsulfat, Kollagene)

Beachte: Die aufgeführten Vitalstoffe sind kein Ersatz für eine medikamentöse Therapie. Nahrungsergänzungsmittel sind dazu bestimmt, die allgemeine Ernährung in der jeweiligen Lebenssituation zu ergänzen.

Für Fragen zum Thema Nahrungsergänzungsmittel stehen wir Ihnen gerne kostenfrei zur Verfügung.

Nehmen Sie bei Fragen dazu bitte per E-Mail – info@docmedicus.de – Kontakt mit uns auf, und teilen Sie uns dabei Ihre Telefonnummer mit und wann wir Sie am besten erreichen können.

Abkürzungen

  • AS: ankylosierende Spondylitis.
  • ASAS: Assessment of SpondyloArthritis international Society; internationale Fachgesellschaft für Spondyloarthritis.
  • ASDAS: Ankylosing Spondylitis Disease Activity Score; Bewertung der Krankheitsaktivität.
  • AWMF: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften.
  • axSpA: axiale Spondyloarthritis.
  • bDMARD: biologisches krankheitsmodifizierendes Antirheumatikum.
  • BSR: British Society for Rheumatology; britische rheumatologische Fachgesellschaft.
  • COX: Cyclooxygenase.
  • CRP: C-reaktives Protein.
  • csDMARD: konventionelles synthetisches krankheitsmodifizierendes Antirheumatikum.
  • DMARD: krankheitsmodifizierendes Antirheumatikum.
  • EMA: Europäische Arzneimittel-Agentur.
  • EU: Europäische Union.
  • EULAR: European Alliance of Associations for Rheumatology.
  • Fab: antigenbindendes Antikörperfragment.
  • Fc: konstanter Anteil eines Antikörpers.
  • FI: Fachinformation.
  • IL: Interleukin.
  • i.v.: intravenös; in eine Vene.
  • JAK: Januskinase.
  • KG: Körpergewicht.
  • LL: Leitlinie.
  • MRT: Magnetresonanztomographie.
  • nr-axSpA: nicht-röntgenologische axiale Spondyloarthritis.
  • NSAR: nichtsteroidale Antirheumatika.
  • NYHA: New York Heart Association; Klassifikation der Einschränkung bei Herzinsuffizienz.
  • p.o.: per os; Einnahme über den Mund.
  • PRAC: Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz der EMA.
  • s.c.: subkutan; unter die Haut.
  • TNF: Tumornekrosefaktor.
  • tsDMARD: zielgerichtetes synthetisches krankheitsmodifizierendes Antirheumatikum.
  • VTE: venöse Thromboembolie.

Literatur

  1. European Medicines Agency: PRAC recommends updating advice on use of high-dose ibuprofen. 13. April 2015. Sicherheitsmitteilung.
  2. Sieper J, Braun J, Baraliakos X et al.: Secukinumab, a monoclonal antibody to interleukin-17A, significantly improves signs and symptoms of active ankylosing spondylitis: results of a phase 3, randomized, placebo-controlled trial with subcutaneous loading and maintenance dosing. ACR/ARHP Annual Meeting, Boston, 2014. Abstract 536. Kongressabstract.
  3. Baeten D, Sieper J, Braun J et al.: Secukinumab, an Interleukin-17A Inhibitor, in Ankylosing Spondylitis. N Engl J Med. 2015;373:2534 bis 2548. doi:10.1056/NEJMoa1505066.
  4. Ytterberg SR, Bhatt DL, Mikuls TR et al.: Cardiovascular and Cancer Risk with Tofacitinib in Rheumatoid Arthritis. N Engl J Med. 2022;386:316 bis 326. doi:10.1056/NEJMoa2109927.
  5. Deodhar A, Sliwinska-Stanczyk P, Xu H et al.: Tofacitinib for the treatment of ankylosing spondylitis: a phase III, randomised, double-blind, placebo-controlled study. Ann Rheum Dis. 2021;80:1004 bis 1013. doi:10.1136/annrheumdis-2020-219601.
  6. van der Heijde D, Baraliakos X, Sieper J et al.: Efficacy and safety of upadacitinib for active ankylosing spondylitis refractory to biological therapy: a double-blind, randomised, placebo-controlled phase 3 trial. Ann Rheum Dis. 2022;81:1515 bis 1523. doi:10.1136/ard-2022-222608.
  7. Baraliakos X, Deodhar A, van der Heijde D et al.: Bimekizumab treatment in patients with active axial spondyloarthritis: 52-week efficacy and safety from the randomised parallel phase 3 BE MOBILE 1 and BE MOBILE 2 studies. Ann Rheum Dis. 2024;83:199 bis 213. PubMed.

Leitlinien

  1. ASAS-EULAR-Empfehlungen: Ramiro S, Nikiphorou E, Sepriano A et al.: ASAS-EULAR recommendations for the management of axial spondyloarthritis: 2022 update. Ann Rheum Dis. 2023;82:19 bis 34. doi:10.1136/ard-2022-223296. Fachgesellschaft und Empfehlungen [LL1]
  2. BSR-Leitlinie: Zhao SS, Harrison SR et al.: The 2025 British Society for Rheumatology guideline for the treatment of axial spondyloarthritis with biologic and targeted synthetic DMARDs. April 2025. Rheumatology. 2025;64:3242 bis 3254. doi:10.1093/rheumatology/keaf089. Langfassung [LL2]
  3. S3-Leitlinie: Axiale Spondyloarthritis inklusive Morbus Bechterew und Frühformen. (AWMF-Registernummer: 060-003). Version 2019; abgelaufen, Aktualisierung in Entwicklung. Leitlinienstatus und Zugang zur Langfassung [LL3]

Fachinformationen

  1. Diclofenac und Ibuprofen: Präparatespezifische Fachinformationen. Diclofenac: Fachinformationen; Ibu-ratiopharm: Fachinformation [FI1]
  2. Celecoxib und Etoricoxib: Celebrex: Fachinformation; Etoricoxib: Fachinformation [FI2]
  3. Adalimumab: Humira. EMA: Produktinformation und Fachinformation [FI3]
  4. Etanercept: Enbrel. EMA: Produktinformation und Fachinformation [FI4]
  5. Infliximab: Remicade. EMA: Produktinformation und Fachinformation [FI5]
  6. Certolizumab pegol: Cimzia. EMA: Produktinformation und Fachinformation [FI6]
  7. Golimumab: Simponi. EMA: Produktinformation und Fachinformation [FI7]
  8. Ixekizumab: Taltz. EMA: Produktinformation und Fachinformation [FI8]
  9. Secukinumab: Cosentyx. EMA: Produktinformation und Fachinformation [FI9]
  10. Bimekizumab: Bimzelx. EMA: Produktinformation und Fachinformation [FI10]
  11. Tofacitinib: Xeljanz. EMA: Produktinformation und Fachinformation [FI11]
  12. Upadacitinib: Rinvoq. EMA: Produktinformation und Fachinformation [FI12]
  13. Sulfasalazin medac 500 mg magensaftresistente Filmtabletten. Fachinformation, Oktober 2024. Fachinformation [FI13]
  14. Ergänzende europäische Sicherheitsvorgaben: European Medicines Agency: Janus kinase inhibitors (JAKi) – referral. Europäische Kommissionsentscheidung vom 10. März 2023. Risikobewertung und verbindliche Sicherheitsmaßnahmen [FI14]