Pest – Medizingerätediagnostik

Obligate Medizingerätediagnostik

  • Keine regelhaft obligate apparative Untersuchung zur spezifischen Diagnosesicherung der Pest. Diese erfolgt durch den Erregernachweis; apparative Untersuchungen dienen der Beurteilung von Organbeteiligungen, Komplikationen und Differentialdiagnosen [LL1, LL2].

Fakultative Medizingerätediagnostik – in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Anamnese, der körperlichen Untersuchung und der Labordiagnostik sowie der klinischen Verlaufsform zur Beurteilung von Organbeteiligungen und zur differentialdiagnostischen Abklärung

  • Röntgenaufnahme des Thorax (Röntgen-Thorax/Brustkorb) – bei Verdacht auf primäre oder sekundäre Lungenpest, insbesondere bei Husten, Dyspnoe (Atemnot), Hämoptysen (Bluthusten) oder Hypoxämie (vermindertem Sauerstoffgehalt des Blutes).
    • Zur Erfassung pulmonaler Infiltrate und von Pleuraergüssen (Flüssigkeitsansammlungen zwischen Lunge und Brustwand) sowie zur Beurteilung des Verlaufs [1, LL1].
    • Bei ausreichend stabilem Zustand möglichst in zwei Ebenen; bei kritisch Kranken gegebenenfalls mobile Aufnahme am Patientenbett.
    • Die radiologischen Befunde sind nicht erregerspezifisch und erlauben keine sichere Unterscheidung von anderen Pneumonien (Lungenentzündungen) [1].
  • Abdomensonographie (Ultraschalluntersuchung der Bauchorgane) – bei abdominellen Schmerzen, auffälligem abdominalem Untersuchungsbefund oder Verdacht auf eine intraabdominelle Komplikation beziehungsweise alternative Ursache der Beschwerden; keine pauschale Basisuntersuchung bei jeder Pestmanifestation.
    • Die Indikation ergibt sich aus der klinischen Fragestellung. Gastrointestinale Beschwerden können insbesondere bei septikämischer Pest auftreten [LL2].
  • Elektrokardiogramm (EKG; Aufzeichnung der elektrischen Aktivitäten des Herzmuskels) – bei Herzrhythmusstörungen, Thoraxschmerzen, relevanten Elektrolytstörungen oder Kreislaufinstabilität; zur Beurteilung kardialer Begleitbefunde, nicht zur spezifischen Pestdiagnostik.
  • Echokardiographie (Echo; Herzultraschall) – bei hämodynamischer Instabilität, Schock oder Verdacht auf eine kardiale Funktionsstörung; zur Beurteilung der Herzfunktion und zur differentialdiagnostischen Einordnung der Kreislaufstörung. Eine routinemäßige Untersuchung allein aufgrund der Pestdiagnose ist nicht erforderlich.
  • Computertomographie (CT) des Abdomens (Abdomen-CT) – bei ausgeprägten oder anhaltenden abdominellen Beschwerden und unklaren klinischen beziehungsweise sonographischen Befunden, insbesondere bei Verdacht auf ein akutes Abdomen oder eine intraabdominelle Komplikation; keine routinemäßige weiterführende Pestdiagnostik.

Die Indikationen für Abdomensonographie, EKG, Echokardiographie und Abdomen-CT werden aus der jeweiligen Organmanifestation und den allgemeinen diagnostischen Anforderungen abgeleitet; sie stellen keine pestspezifischen Standarduntersuchungen dar.

Wichtiger Hinweis

  • Bei begründetem Pestverdacht dürfen apparative Untersuchungen weder die sofortige antibiotische Therapie noch die erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen verzögern. Bei Verdacht auf Lungenpest sind unverzüglich Isolierung und Tröpfchenschutz erforderlich; Transporte zu Untersuchungen sind auf das medizinisch notwendige Maß zu begrenzen [LL1, LL2].

Literatur

  1. Begier EM, Asiki G, Anywaine Z, et al.: Pneumonic plague cluster, Uganda, 2004. Emerg Infect Dis. 2006;12(3):460–467. doi:10.3201/eid1203.051051 [1]

Leitlinien, Referenzwerte und Protokolle

  1. Robert Koch-Institut: RKI-Ratgeber Pest. Stand Februar 2018. Volltext [LL1]
  2. Centers for Disease Control and Prevention: Clinical Testing and Diagnosis for Plague. 6. April 2026. Volltext [LL2]