Farbveränderung der Haut (Makula) – Medikamentöse Therapie
Therapieziel
Behandlung der zugrunde liegenden Erkrankung, gegebenenfalls Linderung begleitender Beschwerden und Vermeidung weiterer Hautveränderungen. Eine Makula ist eine umschriebene, nicht erhabene Farbveränderung der Haut und keine eigenständige Diagnose. Aus Farbe oder Morphologie allein ergibt sich keine Arzneimittelindikation.
Therapieempfehlungen
Keine pauschale depigmentierende (pigmentaufhellende) oder antientzündliche Behandlung. Vor Therapiebeginn sind pigmentbedingte, entzündliche, infektiöse, vaskuläre (die Blutgefäße betreffende) und hämorrhagische (durch Einblutungen bedingte) Ursachen sowie eine mögliche Neoplasie (Gewebeneubildung) zu unterscheiden. Auch eine flache pigmentierte Läsion (Hautveränderung) kann abklärungsbedürftig sein [2-4, LL1].
Bei unklarer Diagnose erfolgt zunächst die dermatologische Abklärung. Je nach Befund sind Dermatoskopie, mykologische Untersuchung oder histologische Sicherung erforderlich. Ein empirischer Behandlungsversuch darf die Abklärung einer malignitätsverdächtigen (krebsverdächtigen) Läsion nicht verzögern [LL1].
Ursachenbezogene Therapieverweise
| Ursache beziehungsweise Befund | Therapeutisches Vorgehen und Verweis |
|---|---|
| Melasma (bräunliche Pigmentflecken, meist im Gesicht) | Konsequenter Lichtschutz; bei Behandlungswunsch gezielte dermatologische Therapie. Depigmentierende Wirkstoffe und Kombinationen ausschließlich nach gesicherter Diagnose und individueller Nutzen-Risiko-Abwägung. Siehe Melasma/Pharmakotherapie [2]. |
| Postinflammatorische Hyperpigmentierung (verstärkte Hautpigmentierung nach einer Entzündung) | Vorrangig die auslösende Erkrankung, z. B. Akne (Hauterkrankung mit Mitessern und entzündlichen Pickeln) oder Ekzem (entzündliche Hauterkrankung), behandeln und weitere Reizung vermeiden. Eine verbliebene Pigmentierung belegt keine fortbestehende Entzündung und rechtfertigt allein keine Glucocorticoide. Lichtschutz; gegebenenfalls gezielte Pigmentbehandlung. Siehe Hyperpigmentierung sowie die jeweilige Grunderkrankung/Pharmakotherapie [3]. |
| Vitiligo (Weißfleckenkrankheit) | Diagnose- und aktivitätsbezogene Behandlung. Ruxolitinib-Creme ist eine zugelassene Option bei nichtsegmentaler Vitiligo (nicht auf ein einzelnes Körpersegment begrenzter Weißfleckenkrankheit) mit Gesichtsbeteiligung ab zwölf Jahren; weitere Optionen werden im krankheitsspezifischen Artikel dargestellt. Keine Übertragung auf beliebige helle Makulae. Siehe Vitiligo/Pharmakotherapie [1, FI2]. |
| Pityriasis versicolor (Kleienpilzflechte) | Bei gesicherter Diagnose topisches Antimykotikum; systemische Behandlung nur bei entsprechender Ausdehnung oder Therapieresistenz (fehlendem Ansprechen auf eine Behandlung) nach ärztlicher Prüfung. Eine verbleibende Farbveränderung kann trotz erfolgreicher Behandlung Wochen bis Monate bestehen und bedeutet allein kein Therapieversagen. Siehe Pityriasis versicolor/Pharmakotherapie [5, FI1]. |
| Erythematöse Veränderungen (Hautrötungen) bei Ekzem oder anderer entzündlicher Dermatose (Hauterkrankung) | Nur bei nachgewiesener entzündlicher Erkrankung gezielte antientzündliche Therapie entsprechend Diagnose, Lokalisation und Schweregrad. Keine Glucocorticoide allein wegen einer Hautrötung. Siehe Neurodermitis (chronische, häufig juckende entzündliche Hauterkrankung), Kontaktekzem (Hautentzündung durch Kontakt mit reizenden oder allergieauslösenden Stoffen), Psoriasis (Schuppenflechte) beziehungsweise die jeweilige Diagnose/Pharmakotherapie. |
| Erythema migrans (Wanderröte) | Gezielte Antibiotikatherapie nach klinischer Diagnose einer kutanen Lyme-Borreliose (durch Borrelien verursachte Infektion der Haut); keine alleinige lokale Steroidbehandlung. Siehe Lyme-Borreliose/Pharmakotherapie [LL2]. |
| Arzneimittelbedingte Pigmentierung oder fixes Arzneimittelexanthem (durch ein Medikament ausgelöster, bei erneutem Kontakt meist an derselben Stelle auftretender Hautausschlag) | Auslöser und zeitlichen Zusammenhang prüfen; notwendige Umstellung oder Absetzung ärztlich festlegen. Eine entzündliche Arzneimittelreaktion erfordert eine eigene Schweregradbeurteilung. Siehe Arzneimittelexanthem/Pharmakotherapie. |
| Petechien (punktförmige Hauteinblutungen), Purpura (Einblutungen in die Haut) oder Ekchymosen (flächenhafte Hauteinblutungen) | Ursache der Einblutung abklären; insbesondere Gerinnungsstörung, medikamentöse Ursache, Infektion oder Vaskulitis (Entzündung der Blutgefäße) berücksichtigen. Keine pigmentaufhellende Therapie. Siehe die jeweilige Grunderkrankung/Pharmakotherapie. |
| Vaskuläre oder systemisch bedingte Farbveränderung | Therapie entsprechend Gefäßerkrankung beziehungsweise systemischer Ursache. Bei Zyanose (bläulicher Verfärbung von Haut oder Schleimhäuten) oder Ikterus (Gelbsucht) ist die zugrunde liegende Störung vorrangig abzuklären und zu behandeln. Siehe Zyanose, Ikterus beziehungsweise die jeweilige Grunderkrankung/Pharmakotherapie. |
| Benigne Pigmentmale (gutartige Pigmentmale), Lentigines (umschriebene braune Pigmentflecken) oder malignitätsverdächtige pigmentierte Läsion | Bei eindeutig benignem Befund häufig keine medikamentöse Therapie erforderlich. Bei Verdacht auf Melanom (schwarzen Hautkrebs) beziehungsweise Lentigo maligna (auf die Oberhaut beschränkte Form des schwarzen Hautkrebses) diagnostische Sicherung und stadiengerechte Behandlung; keine empirische Aufhellung. Siehe Malignes Melanom/Therapie [4, LL1]. |
Begleitmaßnahmen: Bei lichtabhängigen Pigmentstörungen konsequenter Schutz vor ultravioletter Strahlung; beim Melasma kann zusätzlich Schutz vor sichtbarem Licht, z. B. durch getönte eisenoxidhaltige Lichtschutzmittel, sinnvoll sein. Irritierende Anwendungen vermeiden. Camouflage kann bei gesicherter Diagnose ergänzend angeboten werden [2, 3].
Wirkstoffe (Hauptindikationen)
Für die Makula als morphologischen Befund existiert kein allgemein indizierter Wirkstoff. Die folgenden Beispiele betreffen ausschließlich gesicherte Grunderkrankungen und stellen keinen Behandlungsalgorithmus für ungeklärte Farbflecken dar.
Topische Antimykotika – Imidazole
| Wirkstoff | Besonderheiten |
|---|---|
| Ketoconazol | Nur bei entsprechender Pilzerkrankung; Augen meiden. Anwendung bei Kindern für dieses Präparat nicht empfohlen [FI1]. |
- Wirkweise: Hemmung der fungalen Ergosterolsynthese.
- Indikation: Pityriasis versicolor.
- Kontraindikationen: Überempfindlichkeit gegen Bestandteile.
- Nebenwirkungen: Hautreizung, Brennen, Kontaktdermatitis (durch Kontakt mit einem Stoff ausgelöste Hautentzündung); Überempfindlichkeitsreaktionen [FI1].
Topische Januskinase-Inhibitoren
| Wirkstoff | Besonderheiten |
|---|---|
| Ruxolitinib | Nichtsegmentale Vitiligo mit Gesichtsbeteiligung ab zwölf Jahren. Ärztlich überwachte Langzeittherapie; keine Behandlung ungeklärter Hypopigmentierungen (vermindert pigmentierter Hautstellen) [1, FI2]. |
- Wirkweise: Hemmung von JAK1/JAK2.
- Indikation: Die oben bezeichnete Vitiligo.
- Kontraindikationen: Überempfindlichkeit, Schwangerschaft und Stillzeit.
- Nebenwirkungen: Insbesondere Akne am Anwendungsort. Wirksame Kontrazeption (Empfängnisverhütung) während und vier Wochen nach der Behandlung; weitere Anwendungsvorgaben siehe Vitiligo/Pharmakotherapie und Fachinformation [FI2].
Beachte
- Eine neue, wachsende, asymmetrische, unregelmäßig begrenzte oder mehrfarbige pigmentierte Läsion sowie spontane Blutung oder Ulzeration (Geschwürbildung) erfordern zeitnahe dermatologische Abklärung [LL1].
- Akut auftretende, nicht wegdrückbare Einblutungen mit Fieber oder reduziertem Allgemeinzustand erfordern eine sofortige ärztliche Beurteilung [LL3].
- Arzneimittelreaktionen mit Schleimhautbeteiligung, Blasen, Hautschmerzen oder Allgemeinsymptomen sind unverzüglich abzuklären [6].
- Antibiotika, Antimykotika, Glucocorticoide und depigmentierende Wirkstoffe werden jeweils nur bei passender Diagnose eingesetzt. Eine Farbveränderung allein begründet auch keine systemische Therapie.
Abkürzungen
- AWMF: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften
- EU: Europäische Union
- FI: Fachinformation
- JAK: Januskinase
- LL: Leitlinie
- NICE: National Institute for Health and Care Excellence
Literatur
- Rosmarin D, Passeron T, Pandya AG et al.: Two Phase 3, Randomized, Controlled Trials of Ruxolitinib Cream for Vitiligo. N Engl J Med. 2022;387:1445–1455. doi: 10.1056/NEJMoa2118828.
- American Academy of Dermatology: Melasma: Diagnosis and treatment.
- American Academy of Dermatology: How to fade dark spots in darker skin tones.
- American Academy of Dermatology: What can get rid of age spots?
- National Health Service: Pityriasis versicolor.
- National Health Service: Stevens-Johnson syndrome.
Leitlinien
- S3-Leitlinie: Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Melanoms. AWMF-Registernummer: 032-024OL, Juli 2020, Version 3.3. Leitlinie und Langfassung [LL1]
- S2k-Leitlinie: Kutane Lyme-Borreliose. AWMF-Registernummer: 013-044, Stand 28. Februar 2023, veröffentlicht Juni 2024. Langfassung [LL2]
- National Institute for Health and Care Excellence: Meningitis (bacterial) and meningococcal disease: recognition, diagnosis and management. NICE guideline NG240, 2024 [LL3]
Fachinformationen
- Dermapharm AG: Ketozolin 2 %, Shampoo. Fachinformation, Stand Februar 2021 [FI1].
- European Medicines Agency: Opzelura 15 mg/g Creme. EU-Produktinformation einschließlich Fachinformation [FI2].