Schädel-Hirn-Trauma – Körperliche Untersuchung

Eine umfassende klinische Untersuchung ist die Grundlage für die Auswahl der weiteren diagnostischen Schritte.

Die Untersuchung nach einem Schädel-Hirn-Trauma (SHT) (Verletzung von Schädel und Gehirn) erfolgt im Rahmen einer strukturierten Traumaversorgung (medizinische Versorgung nach einer Verletzung). Akut lebensbedrohliche Störungen sind nach dem cABCDE-Schema (standardisiertes Notfallschema zur Erkennung und Behandlung lebensbedrohlicher Störungen) zu erkennen und unverzüglich zu behandeln [LL1, LL2, LL3].

  • c – kritische Blutung: Erkennen und unverzügliche Kontrolle äußerer lebensbedrohlicher Blutungen [aktive bzw. pulsierende Blutung, ausgedehnte Skalpverletzung (Verletzung der Kopfhaut) mit erheblichem Blutverlust].
  • A – Atemweg und Schutz der Halswirbelsäule: Prüfung der Atemwegsdurchgängigkeit und der Schutzreflexe (unwillkürliche Reaktionen zum Schutz der Atemwege) bei manueller In-line-Stabilisierung (manuelle Stabilisierung in gerader Stellung) bzw. indikationsgerechter Immobilisation (Ruhigstellung) der Halswirbelsäule (Nackenabschnitt der Wirbelsäule) [verlegter Atemweg, Blut, Erbrochenes oder Fremdkörper im Mund-Rachen-Raum, fehlender Husten- oder Würgereflex].
  • B – Atmung: Beurteilung von Atemfrequenz, Atemtiefe, Atemmuster, Thoraxexkursion (Atembewegung des Brustkorbs) und Sauerstoffsättigung (Sauerstoffgehalt des Blutes) [Bradypnoe (zu langsame Atmung), Tachypnoe (zu schnelle Atmung), unregelmäßige Atmung, Hypoventilation (unzureichende Belüftung der Lunge), Apnoe (Atemstillstand), Hypoxämie (Sauerstoffmangel im Blut), asymmetrische Thoraxexkursion].
  • C – Kreislauf: Beurteilung von Herzfrequenz, Pulsqualität, Blutdruck, Hautperfusion (Durchblutung der Haut) und Rekapillarisierungszeit (Zeit bis zur Wiederfüllung kleiner Hautgefäße nach Druck) sowie Suche nach äußeren und okkulten Blutungsquellen [Tachykardie (zu schneller Herzschlag), Bradykardie (zu langsamer Herzschlag), Hypotonie (zu niedriger Blutdruck), verlängerte Rekapillarisierungszeit, kalte oder marmorierte Haut].
  • D – neurologischer Status (Zustand des Nervensystems): Bestimmung der Glasgow Coma Scale (Punkteskala zur Beurteilung des Bewusstseins), Untersuchung der Pupillen (Sehlöcher der Augen) und Prüfung auf fokal-neurologische Defizite (örtlich begrenzte Ausfälle des Nervensystems) [Bewusstseinsstörung, Anisokorie (unterschiedlich große Pupillen), verzögerte oder fehlende Pupillenlichtreaktion (Verengung der Pupille bei Lichteinfall), Paresen (unvollständige Lähmungen), pathologische Beuge- oder Streckreaktionen (krankhafte Beuge- oder Streckbewegungen), Krampfanfall].
  • E – vollständige Untersuchung und Wärmeerhalt: Vollständige und systematische Untersuchung des entkleideten Patienten unter Vermeidung einer Hypothermie (Unterkühlung) [weitere Wunden, Hämatome (Blutergüsse), Deformitäten, Frakturen (Knochenbrüche), Unterkühlung].

Beurteilung des Bewusstseinszustands

Die Bewusstseinslage wird nach der initialen Stabilisierung mithilfe der Glasgow Coma Scale (GCS) standardisiert erfasst. Augenöffnen, verbale Reaktion und motorische Reaktion sind jeweils einzeln zu beurteilen und zu dokumentieren. Die GCS-Untersuchung ist im Verlauf wiederholt durchzuführen [LL1-LL3, 1-3].

Schweregrad des Schädel-Hirn-Traumas Glasgow Coma Scale
Leichtes Schädel-Hirn-Trauma 13-15 Punkte
Mittelschweres Schädel-Hirn-Trauma 9-12 Punkte
Schweres Schädel-Hirn-Trauma 3-8 Punkte

Die Klassifikation anhand des GCS-Summenwerts beschreibt den zum Untersuchungszeitpunkt bestehenden Grad der Bewusstseinsstörung. Sie stellt nur eine Dimension der Verletzungsschwere dar. Eine hohe GCS-Punktzahl schließt eine strukturelle intrakranielle Verletzung (Verletzung innerhalb des Schädels) nicht aus. Bewusstlosigkeit, posttraumatische Amnesie (Erinnerungslücke nach der Verletzung), fokal-neurologische Befunde, Begleitverletzungen und der klinische Verlauf sind zusätzlich zu erfassen [LL2, LL3, 2].

Glasgow Coma Scale

Teilkomponente Reaktion Punktzahl
Augenöffnen spontan 4
auf Ansprache 3
auf Druckreiz 2
keine Reaktion 1
Verbale Reaktion orientiert 5
verwirrt bzw. desorientiert 4
einzelne unzusammenhängende Wörter 3
unverständliche Laute 2
keine verbale Reaktion 1
Motorische Reaktion befolgt Aufforderungen 6
lokalisiert den Druckreiz gezielt 5
normale Beugereaktion bzw. Zurückziehen auf Druckreiz 4
pathologische Beugereaktion auf Druckreiz 3
Streckreaktion auf Druckreiz 2
keine motorische Reaktion 1

Beurteilung und Dokumentation

  • Die maximale GCS-Punktzahl beträgt 15 Punkte, die minimale Punktzahl 3 Punkte [1, 2].
  • Die drei Teilwerte sind getrennt und zusammen mit dem Untersuchungszeitpunkt zu dokumentieren, beispielsweise GCS 13 von 15 mit E4, V4 und M5 [LL2, LL3, 2].
  • Ist eine Teilkomponente aufgrund einer Intubation (Einführen eines Beatmungsschlauchs in die Luftröhre), Sedierung (medikamentöse Dämpfung des Bewusstseins), neuromuskulären Blockade (medikamentöse Ausschaltung der Muskelbewegung), ausgeprägten Gesichtsschwellung, Aphasie (Sprachstörung) oder einer anderen Störung nicht prüfbar, ist sie als „nicht prüfbar“ mit Angabe des Grundes zu dokumentieren. Für die nicht prüfbare Komponente darf nicht ersatzweise 1 Punkt vergeben werden; ein rechnerischer GCS-Summenwert ist in diesem Fall nicht valide [LL3, 2].
  • Bei der Interpretation sind mögliche Störfaktoren zu berücksichtigen, insbesondere Sedativa (Beruhigungs- und Schlafmittel), Analgetika (Schmerzmittel), neuromuskuläre Blockade, Alkohol- oder Drogenintoxikation (Vergiftung durch Drogen), Hypoxämie, Hypotonie, Hypoglykämie (Unterzuckerung), Aphasie, Hörstörungen, Sprachbarrieren sowie vorbestehende neurologische oder kognitive Beeinträchtigungen [LL2, LL3, 2, 3].
  • Eine verminderte Bewusstseinslage darf erst dann einer Alkohol- oder Drogenintoxikation zugeschrieben werden, wenn eine klinisch relevante traumatische Hirnverletzung ausreichend ausgeschlossen wurde [LL2].
  • Bei Säuglingen sowie präverbalen oder nicht verbal kommunizierenden Kindern ist eine altersadaptierte pädiatrische Glasgow Coma Scale (für Kinder angepasste Bewusstseinsskala) anzuwenden [LL2, LL3].

Atemwegssicherung (Freihalten und Sichern der Atmung)

Bei bewusstlosen Patienten mit einem GCS-Wert von höchstens 8 Punkten soll eine endotracheale Intubation mit adäquater Beatmung erfolgen. Weitere Indikationen sind Apnoe, Schnappatmung, fehlende laryngeale Schutzreflexe (Schutzreaktionen des Kehlkopfs), ventilatorische Insuffizienz (unzureichende Atmung), Hypoxämie, Hyperkapnie (zu hoher Kohlendioxidgehalt im Blut) oder unregelmäßige Atmung. Eine frühzeitige Intubation kann zudem bei deutlicher neurologischer Verschlechterung, instabilen Gesichtsschädelfrakturen (Knochenbrüche des Gesichtsschädels), starker Blutung in Mund oder Rachen sowie bei Krampfanfällen erforderlich sein. Die Atemwegssicherung soll durch entsprechend trainiertes und erfahrenes Personal durchgeführt werden [LL1-LL3].

Anschließend folgt eine umfassende körperliche und neurologische Untersuchung:

  • Allgemeine körperliche Untersuchung – inklusive Blutdruck, Puls bzw. Herzfrequenz, Atemfrequenz, Sauerstoffsättigung und Körpertemperatur; Körpergewicht und Körpergröße werden nur erhoben, sofern dies ohne Verzögerung der Akutversorgung möglich und für die weitere Behandlung erforderlich ist; des Weiteren:
    • Inspektion (Betrachtung)
      • Allgemeinzustand, Haut und Schleimhäute [Blässe, Zyanose (bläuliche Verfärbung durch Sauerstoffmangel), Kaltschweißigkeit, Marmorierung, äußere Blutungen, Hinweise auf Aspiration (Eindringen von Flüssigkeit oder Fremdstoffen in die Atemwege)].
      • Kopfhaut und Schädel [Schürfungen, Platz-, Riss-, Quetsch- oder Skalpierungsverletzungen, Hämatome, Schwellungen, aktive Blutung, Fremdkörper, sichtbare Knochenfragmente, Impressionszone (eingedrückter Bereich des Schädels)].
      • Gesicht und Augenregion [Gesichtsschwellung, Fehlstellung, periorbitale Hämatome (Blutergüsse um die Augen), Bulbusverletzung (Verletzung des Augapfels), retroaurikuläres Hämatom (Bluterguss hinter dem Ohr)].
      • Ohren und Nase [Blut- oder Liquoraustritt (Austritt von Hirn- und Rückenmarksflüssigkeit), Hämatotympanon (Blutansammlung hinter dem Trommelfell), Gehörgangsverletzung].
      • Mundhöhle und Kiefer [Blut, Erbrochenes, Fremdkörper, Schleimhautverletzungen, Zahnverletzungen, Zungenbiss, Fehlbiss, instabiler Unterkiefer].
      • Hals und Halswirbelsäulenregion unter Aufrechterhaltung der Stabilisierung bzw. Immobilisation [Wunden, Hämatome, Schwellung, Fehlstellung, Trachealverlagerung (Verlagerung der Luftröhre)].
      • Thorax (Brustkorb) [Prellmarken, offene Verletzungen, asymmetrische Atembewegungen, paradoxe Thoraxbewegungen].
      • Abdomen (Bauchraum) und Flanken [Prellmarken, Hämatome, Distension (Aufblähung), offene Verletzungen].
      • Becken, Wirbelsäule und Extremitäten (Arme und Beine) [Hämatome, Wunden, Fehlstellungen, Schwellungen, Verkürzungen, Rotationsabweichungen].
    • Palpation (Abtasten)
      • Kopfhaut und Schädel [Druckschmerz, Stufenbildung, Impression (Eindellung), Krepitation (knirschendes Reibegeräusch oder Reibgefühl), Instabilität]. Offensichtliche Impressionsfrakturen (eingedrückte Schädelbrüche), offene Schädelverletzungen und penetrierende Fremdkörper (in den Körper eingedrungene Fremdkörper) dürfen nicht durch kräftige Palpation oder Sondierung (Untersuchung mit einem dünnen Instrument) manipuliert werden.
      • Gesichtsschädel, Orbitaränder (Ränder der Augenhöhlen) und Unterkiefer [Druckschmerz, Stufenbildung, Krepitation, Instabilität].
      • Halswirbelsäule bei weiterhin stabilisierter Halswirbelsäule [Mittelliniendruckschmerz (Druckschmerz über der Mitte der Wirbelsäule), Stufenbildung, Weichteilschwellung (Schwellung von Haut, Fett- oder Muskelgewebe)]. Eine aktive Bewegungsprüfung darf nur nach klinischer bzw. bildgebender Freigabe der Halswirbelsäule erfolgen.
      • Thorax [Druckschmerz, Instabilität, Krepitation, Hautemphysem (Luftansammlung unter der Haut)].
      • Abdomen und Flanken [Druckschmerz, Abwehrspannung (unwillkürliche Anspannung der Bauchdecke), Loslassschmerz (Schmerz beim raschen Nachlassen des Drucks), tastbare Resistenz (tastbare Verhärtung oder Raumforderung)].
      • Becken bei klinischem Verdacht auf eine Beckenverletzung [Druckschmerz, Instabilität]. Wiederholte Kompressions- oder Stabilitätsprüfungen sind zu vermeiden.
      • Wirbelsäule und Extremitäten [Druckschmerz, Stufenbildung, Fehlstellung, Instabilität, Krepitation].
      • Periphere Durchblutung (Durchblutung der Arme und Beine) der Extremitäten [fehlende oder abgeschwächte Pulse, verlängerte Rekapillarisierungszeit, kühle Extremität].
    • Auskultation (Abhören)
      • Lunge [abgeschwächtes oder fehlendes Atemgeräusch, Seitendifferenz, Rasselgeräusche (krankhafte Atemgeräusche), Stridor (pfeifendes Atemgeräusch)].
      • Herz [Tachykardie, Bradykardie, unregelmäßiger Herzrhythmus].

Die Untersuchung des Kopfes darf nicht isoliert erfolgen. Abhängig vom Unfallmechanismus und klinischen Zustand sind Verletzungen des Gesichtsschädels, der Halswirbelsäule, des Thorax, des Abdomens, des Beckens, der Wirbelsäule und der Extremitäten systematisch zu erfassen [LL1-LL3].

  • Neurologische Untersuchung – initial fokussiert und im Verlauf wiederholt [LL1-LL3]; des Weiteren:
    • Bewusstseinslage anhand der Glasgow Coma Scale [Somnolenz (starke Schläfrigkeit), Sopor (tiefe Bewusstseinsstörung mit Reaktion nur auf starke Reize), Koma (tiefe Bewusstlosigkeit), Abfall des GCS-Werts].
    • Orientierung zu Person, Ort, Zeit und Situation sowie Beurteilung von Aufmerksamkeit, Verhalten und Sprache [Desorientierung, Verwirrtheit, Agitation, Verlangsamung, Dysarthrie (Sprechstörung durch beeinträchtigte Sprechmuskulatur), Aphasie].
    • Erfassung einer Bewusstlosigkeit und posttraumatischen Amnesie einschließlich Beginn, Dauer und Verlauf [retrograde Amnesie (Erinnerungslücke für die Zeit vor der Verletzung), anterograde Amnesie (fehlende Erinnerung an die Zeit nach der Verletzung), repetitive Fragen].
    • Pupillenprüfung mit Beurteilung von Weite, Form, Seitengleichheit sowie direkter und konsensueller Lichtreaktion (Mitreaktion der nicht beleuchteten Pupille) [Anisokorie, Mydriasis (erweiterte Pupille), Miosis (verengte Pupille), entrundete Pupille, verzögerte oder fehlende Pupillenlichtreaktion].
    • Beurteilung der Augenstellung und Bulbusmotilität (Beweglichkeit der Augäpfel) [Blickdeviation (Abweichung der Blickrichtung), Diplopie (Doppeltsehen), Nystagmus (Augenzittern), Augenmuskelparese (unvollständige Lähmung eines Augenmuskels)].
    • Untersuchung der Hirnnerven (direkt aus dem Gehirn austretende Nerven) einschließlich Gesichtssymmetrie und Hörvermögen sowie bei entsprechend eingeschränkter Bewusstseinslage Prüfung von Korneal-, Husten- und Würgereflex (Schutzreaktionen von Hornhaut und Atemwegen) [Fazialisparese (unvollständige Gesichtslähmung), Hypakusis (Hörminderung), fehlende Hirnstamm- oder Schutzreflexe (vom Hirnstamm gesteuerte lebenswichtige Schutzreaktionen)].
    • Motorische Untersuchung mit Prüfung spontaner Bewegungen, Kraftgrad, Seitengleichheit, Muskeltonus (Grundspannung der Muskulatur) und Reaktion auf Aufforderung bzw. Druckreiz. Arme und Beine sind jeweils seitengetrennt zu beurteilen [Hemiparese (unvollständige Lähmung einer Körperhälfte), Monoparese (unvollständige Lähmung einer einzelnen Gliedmaße), Paraparese (unvollständige Lähmung beider Beine), Tetraparese (unvollständige Lähmung beider Arme und Beine), Pronator-Drift (Absinken und Einwärtsdrehen eines ausgestreckten Arms), Tonuserhöhung (erhöhte Muskelspannung), pathologische Beuge- oder Streckreaktion].
    • Sensibilitätsprüfung (Prüfung des Empfindungsvermögens) an Gesicht, Rumpf und Extremitäten, sofern Bewusstseinszustand und Kooperation dies erlauben [Hypästhesie (vermindertes Empfindungsvermögen), Anästhesie (fehlendes Empfindungsvermögen), Seitendifferenz, sensibles Niveau (Grenze einer Gefühlsstörung am Körper)].
    • Prüfung der Muskeleigenreflexe (durch Beklopfen einer Sehne ausgelöste Muskelreflexe) und der Plantarreaktion (Reaktion der Fußsohle auf Bestreichen) [Seitendifferenz, Hyperreflexie (übermäßig gesteigerte Reflexe), Areflexie (fehlende Reflexe), pathologischer Babinski-Reflex (krankhafte Streckreaktion der Großzehe)].
    • Koordinations- und Gangprüfung ausschließlich bei kreislaufstabilen, kooperationsfähigen Patienten mit GCS 15 und klinisch bzw. bildgebend freigegebener Halswirbelsäule [Dysmetrie (Störung zielgerichteter Bewegungen), Ataxie (Störung der Bewegungskoordination), Gangunsicherheit].
    • Beurteilung auf epileptische Aktivität (Anfallsaktivität des Gehirns) [fokaler oder generalisierter Krampfanfall (örtlich begrenzter oder den ganzen Körper betreffender Krampfanfall), Blickdeviation, automatisierte Bewegungen, postiktaler Zustand (Zustand nach einem epileptischen Anfall)].
    • Beurteilung auf Hinweise einer intrakraniellen Drucksteigerung (Druckanstieg innerhalb des Schädels) bzw. transtentoriellen Herniation (Einklemmung von Hirngewebe durch eine Öffnung der Hirnhaut) [progrediente Bewusstseinsminderung, neu aufgetretene Anisokorie, einseitig lichtstarre Pupille, neu aufgetretene Parese, pathologische Streckreaktionen, arterielle Hypertonie (Bluthochdruck) mit Bradykardie, unregelmäßige Atmung].

Die wiederholte Erfassung und Dokumentation von Bewusstseinslage, Pupillenfunktion, GCS sowie seitengleicher Motorik der Arme und Beine ist obligater Bestandteil der klinischen Verlaufsbeurteilung [LL1-LL3].

  • Ggf. HNO-ärztliche Untersuchung (Untersuchung von Hals, Nase und Ohren) bei Verdacht auf Felsenbein- oder Schädelbasisfraktur (Bruch des knöchernen Innenohrbereichs oder der Schädelunterseite), Liquorrhö (Ausfluss von Hirn- und Rückenmarksflüssigkeit), Hämatotympanon, Gehörgangsverletzung, Tinnitus (Ohrgeräusch) oder neu aufgetretener Hörminderung [Liquorrhö, Hämatotympanon, Trommelfellverletzung, Hypakusis].
  • Ggf. augenärztliche Untersuchung bei Bulbus- oder Orbitaverletzung (Verletzung der Augenhöhle), Visusminderung (Verschlechterung der Sehschärfe), Gesichtsfeldausfall (Ausfall eines Bereichs des Sichtfelds), Diplopie oder auffälliger Pupillenreaktion [Bulbusverletzung, Visusminderung, Augenmuskelparese, Gesichtsfeldausfall, relativer afferenter Pupillendefekt (auffällige Pupillenreaktion durch Schädigung von Sehnerv oder Netzhaut)].
  • Ggf. mund-, kiefer- und gesichtschirurgische Untersuchung (fachärztliche Untersuchung von Mund, Kiefer und Gesicht) bei Verdacht auf Gesichtsschädel- oder Unterkieferfraktur [Fehlbiss, Stufenbildung, Instabilität, Sensibilitätsstörung im Versorgungsgebiet des Nervus infraorbitalis (Nerv unterhalb der Augenhöhle) oder Nervus mentalis (Kinnnerv)].

Dringliche neurochirurgische Beurteilung (dringende fachärztliche Beurteilung durch die Hirn- und Nervenchirurgie) – unabhängig vom bildgebenden Befund insbesondere bei anhaltendem Koma mit einem GCS-Wert von höchstens 8 Punkten nach initialer Stabilisierung, länger als 4 Stunden persistierender ungeklärter Verwirrtheit, Verschlechterung des GCS-Werts, progredienten fokal-neurologischen Defiziten, Krampfanfall ohne vollständige neurologische Erholung, sicherer oder vermuteter penetrierender Schädelverletzung sowie Liquorfistel (krankhafte Verbindung mit Austritt von Hirn- und Rückenmarksflüssigkeit). Neue, neurochirurgisch relevante Auffälligkeiten in der Bildgebung erfordern ebenfalls eine unverzügliche neurochirurgische Rücksprache [LL2].

Serielle klinische Verlaufskontrolle

Da sich der neurologische Zustand nach einem Schädel-Hirn-Trauma jederzeit verschlechtern kann, sind die Untersuchungsbefunde mit Angabe des Zeitpunkts wiederholt und vergleichbar zu dokumentieren. Die klinische Verlaufskontrolle umfasst mindestens [LL1-LL3]:

  • Glasgow Coma Scale mit getrennter Dokumentation von Augenöffnen, verbaler und motorischer Reaktion.
  • Pupillenweite und Pupillenlichtreaktion beider Augen.
  • Seitengleiche Bewegungen und Kraft der Extremitäten.
  • Atemfrequenz und Sauerstoffsättigung.
  • Herzfrequenz und Blutdruck.
  • Körpertemperatur.

Bei stationär aufgenommenen Patienten sind die neurologischen Beobachtungen bis zum Erreichen eines GCS-Werts von 15 mindestens halbstündlich durchzuführen. Bei stabilem GCS 15 erfolgen die Kontrollen anschließend für 2 Stunden halbstündlich, für weitere 4 Stunden stündlich und danach zweistündlich. Bei erneuter Verschlechterung ist wieder mit halbstündlichen Kontrollen zu beginnen [LL2].

Eine unverzügliche erneute ärztliche Untersuchung ist insbesondere erforderlich bei [LL2]:

  • Agitation oder auffälligem Verhalten.
  • Über mindestens 30 Minuten anhaltendem Abfall des GCS-Gesamtwerts um mindestens 1 Punkt, insbesondere bei Abfall der motorischen Teilkomponente.
  • Abfall der Augenöffnungs- oder verbalen Teilkomponente um mindestens 3 Punkte bzw. der motorischen Teilkomponente um mindestens 2 Punkte.
  • Starken oder zunehmenden Kopfschmerzen.
  • Anhaltendem bzw. wiederholtem Erbrechen.
  • Neu aufgetretener Pupillendifferenz oder veränderter Pupillenlichtreaktion.
  • Neu aufgetretenen oder progredienten fokal-neurologischen Defiziten.
  • Asymmetrie der Bewegungen von Gesicht oder Extremitäten.

Bei bestätigter neurologischer Verschlechterung sind die klinische Situation unverzüglich erneut zu beurteilen und die Indikation zu einer sofortigen kranialen Computertomographie (Schichtröntgenuntersuchung des Kopfes) zu prüfen [LL2].

Quantitative Pupillometrie (gerätegestützte Messung der Pupillenreaktion)

Eine automatisierte quantitative Pupillometrie kann insbesondere bei schwerem Schädel-Hirn-Trauma, eingeschränkter klinischer Untersuchbarkeit oder notwendiger Sedierung die klinische Pupillenprüfung ergänzen. Sie ermöglicht eine objektivere und besser reproduzierbare Dokumentation der Pupillenweite und Pupillenlichtreaktion. Sie ersetzt weder die beidseitige klinische Pupillenprüfung noch die vollständige neurologische Verlaufsuntersuchung. Pupillometrische Einzelwerte dürfen nicht isoliert zur Prognosestellung (Einschätzung des weiteren Krankheitsverlaufs) oder als alleinige Grundlage von Therapieentscheidungen verwendet werden [LL3, 4].

In eckigen Klammern [ ] unmittelbar nach Untersuchungsangaben wird auf mögliche pathologische körperliche Befunde hingewiesen.

Literatur

  1. Teasdale G, Jennett B: Assessment of coma and impaired consciousness. A practical scale. Lancet 1974;2(7872):81-84. doi: 10.1016/S0140-6736(74)91639-0.
  2. Teasdale G, Maas AIR, Lecky F, Manley GT, Stocchetti N, Murray GD: The Glasgow Coma Scale at 40 years: standing the test of time. Lancet Neurol 2014;13(8):844-854. doi: 10.1016/S1474-4422(14)70120-6.
  3. Reith FCM, Van den Brande R, Synnot A, Gruen R, Maas AIR: The reliability of the Glasgow Coma Scale: a systematic review. Intensive Care Med 2016;42(1):3-15. doi: 10.1007/s00134-015-4124-3.
  4. Kiani I, Parsaei M, Karimi H et al.: Prognostic role of quantitative pupillometry in traumatic brain injury: a scoping review. Neurol Sci 2025;46(3):1169-1177. doi: 10.1007/s10072-024-07869-y.

Leitlinien

  1. S3-Leitlinie: Polytrauma/Schwerverletzten-Behandlung. (AWMF-Registernummer: 187-023), Version 5.0, 30.06.2025. Langfassung
  2. NICE Guideline: Head injury: assessment and early management. (NG232), 18.05.2023.
  3. Best Practices Guidelines: The Management of Traumatic Brain Injury. American College of Surgeons, 2024.