Gebärmutterkrebs (Endometriumkarzinom) – Medikamentöse Therapie

Therapieziele

  • Heilung durch eine am anatomischen Stadium, an Histologie und molekularem Risikoprofil ausgerichtete Behandlung; Senkung des Rezidivrisikos bei entsprechender adjuvanter Indikation.
  • Bei primär fortgeschrittener, nicht kurativ lokal behandelbarer oder rezidivierter Erkrankung: Verlängerung des Überlebens, Kontrolle von Tumorwachstum und Beschwerden sowie Erhalt der Lebensqualität.
  • Bei sorgfältig ausgewählten Patientinnen mit Kinderwunsch: zeitlich begrenzter Erhalt der Fertilität (Fruchtbarkeit) unter engmaschiger histologischer Kontrolle; bei atypischer Endometriumhyperplasie auch konservative Behandlung, wenn eine Operation medizinisch nicht vertretbar ist.
  • Vermeidung vermeidbarer Toxizität durch Auswahl, Dosierung und Überwachung entsprechend Erkrankungssituation, Organfunktion und Begleiterkrankungen [LL1, LL2, LL3].

Therapieempfehlungen

Die Behandlung soll in einem gynäkoonkologischen Zentrum beziehungsweise interdisziplinären Tumorboard festgelegt werden. Für die Mehrzahl der operablen Endometriumkarzinome bleibt die Operation die Grundlage der kurativen Therapie. Eine medikamentöse Behandlung ist je nach Situation adjuvant, Bestandteil einer kombinierten Behandlung oder Therapie der fortgeschrittenen beziehungsweise rezidivierten Erkrankung. Eine endokrine Behandlung ist keine allgemeine adjuvante Alternative zur leitliniengerechten Operation, Bestrahlung oder Chemotherapie. Eine adjuvante Gestagentherapie nach Operation soll nicht durchgeführt werden [LL1, LL2].

Systematische molekulare und klinische Einordnung

Die Therapieplanung berücksichtigt FIGO-Stadium unter Angabe der verwendeten FIGO-Version, Histotyp, Grading, Myometriuminvasion (Ausbreitung in die Muskelschicht der Gebärmutter), lymphovaskuläre Invasion (Eindringen von Krebszellen in Lymph- oder Blutgefäße) (LVSI), Lymphknotenstatus und gegebenenfalls Resttumor. Die molekulare Klassifikation umfasst POLEmut, MMRd, p53abn und NSMP. Die einfache Einteilung in „Typ I“ und „Typ II“ reicht für aktuelle Therapieentscheidungen nicht aus [LL1, LL2].

  • POLEmut: Nur als pathogen anerkannte Mutationen der Exonukleasedomäne begründen diese prognostische Gruppe. Eine Variante unklarer Signifikanz rechtfertigt keine Deeskalation. Bei vollständig behandeltem Stadium I-II wird in der Regel keine adjuvante Therapie empfohlen; für Stadium III-IV ist eine pauschale Übertragung dieser Deeskalation nicht gerechtfertigt.
  • MMRd: Nachweis durch Untersuchung der Mismatch-Reparaturproteine beziehungsweise geeignete molekulare Diagnostik. Bei entsprechendem Befund folgen MLH1-Promotormethylierungsanalyse und gegebenenfalls Abklärung eines Lynch-Syndroms. MMRd ist ein wichtiger prädiktiver Marker für Immuntherapie; es ist allein kein ausreichender Grund, eine ansonsten indizierte adjuvante Chemotherapie wegzulassen.
  • p53abn: Insbesondere bei Myometriuminvasion besteht häufig eine Hochrisikosituation. Tumoren ohne Myometriuminvasion müssen gesondert anhand sämtlicher Risikomerkmale eingeordnet werden; p53abn allein begründet nicht für jede Konstellation dasselbe Behandlungsschema.
  • NSMP: „No specific molecular profile“ bezeichnet Tumoren ohne die drei genannten definierenden Veränderungen. Grading und Östrogenrezeptorstatus verfeinern die Prognosebeurteilung. Die ESGO-Leitlinie 2025 differenziert insbesondere NSMP mit günstiger niedriggradiger, ER-positiver Konstellation gegenüber ungünstigeren Befunden. Die fehlende prospektive Validierung bestimmter neuer Zuordnungen, insbesondere bei NSMP G3 beziehungsweise ER-negativen Tumoren, muss berücksichtigt werden. ER-Negativität allein führt nicht automatisch zur Chemotherapieeskalation.
  • Multiple Classifier: Bei gleichzeitigem Vorliegen mehrerer definierender Veränderungen erfolgt die Zuordnung nach etablierter Hierarchie: pathogene POLE-Mutation vor MMRd vor p53abn. Die Bewertung soll pathologisch und gegebenenfalls molekularpathologisch abgesichert werden [LL1, LL2].

Bei fortgeschrittener Erkrankung sind MMR/MSI, ER/PR und gegebenenfalls HER2 therapieentscheidend. Bei seröser Histologie und bei möglicher späterer HER2-gerichteter Behandlung ist eine geeignete HER2-Testung sinnvoll. Die Kriterien unterscheiden sich zwischen Trastuzumab plus Chemotherapie und der tumoragnostischen Zulassung von Trastuzumab-Deruxtecan [LL1, FI6].

Adjuvante Therapie

Die adjuvante Entscheidung erfolgt nach der kombinierten klinischen, histologischen und molekularen Risikoeinstufung. Niedriges Risiko bedeutet im Regelfall keine adjuvante Therapie. Eine Chemotherapie ist nicht allein aufgrund der Diagnose eines Endometriumkarzinoms erforderlich [LL1, LL2].

Risikokonstellation Grundsatz der adjuvanten Behandlung
Niedriges Risiko Keine adjuvante Strahlen- oder Chemotherapie; Nachsorge nach definitiver lokaler Behandlung.
POLEmut, Stadium I-II In der Regel Verzicht auf adjuvante Behandlung nach vollständiger operativer Therapie. Pathogene Mutation und korrekte Stadiumszuordnung vorausgesetzt.
Intermediäres Risiko Nach deutscher S3-Leitlinie adjuvante vaginale Brachytherapie; keine routinemäßige systemische Chemotherapie.
Hochintermediäres Risiko Nach deutscher S3-Leitlinie perkutane Beckenbestrahlung. Bei IB, G3, LVSI negativ/fokal, MMRd/NSMP und N0 kann alternativ eine vaginale Brachytherapie erfolgen. Stadienbezug und verwendete Risikoklassifikation müssen übereinstimmen.
Hohes Risiko Sechs Zyklen Carboplatin/Paclitaxel oder kombinierte Radiochemotherapie nach PORTEC-3. Der zusätzliche Nutzen unterscheidet sich nach Stadium und molekularem Subtyp.
Stadium III-IV, einschließlich vollständig resezierter höherer Stadien Systemische Therapie im fortgeschrittenen beziehungsweise adjuvanten Behandlungsrahmen prüfen. R0 allein schließt die Anwendbarkeit von Erstlinien-Immunchemotherapie nicht aus; Studienpopulation, Zulassung und individuelle Situation entscheiden.

Langzeitdaten von PORTEC-3 stützen den Nutzen einer kombinierten Behandlung insbesondere in ausgewählten Hochrisikokonstellationen, darunter p53abn. Sie begründen jedoch keine undifferenzierte Radiochemotherapie für sämtliche Patientinnen. Es besteht weder eine allgemeine Pflicht, zunächst zu bestrahlen und erst anschließend zu chemotherapieren, noch eine universelle Resttumorgrenze von 2 cm für die medikamentöse Therapieentscheidung [3, LL1, LL2].

Adjuvante Immuntherapie: KEYNOTE-B21 zeigte in der gesamten untersuchten Hochrisikopopulation nach kurativ intendierter Operation keinen Vorteil im krankheitsfreien Überleben durch zusätzliches Pembrolizumab. Das günstige Signal in der dMMR-Untergruppe ist gesondert zu bewerten. Die ESGO-Leitlinie eröffnet hierfür ausgewählte Behandlungsmöglichkeiten; daraus ergibt sich nach deutscher S3-Leitlinie kein allgemeiner adjuvanter Routineeinsatz für alle Hochrisikotumoren. Eine solche Entscheidung erfordert Tumorboard, Prüfung der aktuellen Zulassung und Abgrenzung zur zugelassenen Erstlinientherapie fortgeschrittener Erkrankungen. Vollständige Resektion allein genügt für diese Abgrenzung nicht [4, LL1, LL2, FI1, FI2].

Karzinosarkom (seltener Tumor mit krebsartigen Drüsen- und Bindegewebsanteilen): Carboplatin/Paclitaxel ist das bevorzugte zytostatische Grundschema. In GOG-261 war es Paclitaxel/Ifosfamid hinsichtlich des Gesamtüberlebens nicht unterlegen und hinsichtlich des progressionsfreien Überlebens überlegen. Bei Immuntherapiekonzepten ist zu beachten, dass Karzinosarkome nicht in allen Zulassungsstudien eingeschlossen waren; die Übertragbarkeit ist wirkstoff- und studienspezifisch zu prüfen [9, LL1].

Primär fortgeschrittenes oder rezidiviertes Endometriumkarzinom

Vor einer systemischen Behandlung ist zu prüfen, ob eine kurative Operation oder lokale Strahlentherapie möglich ist. Bei systemischer Behandlungsindikation sind Vorbehandlungen, behandlungsfreies Intervall, MMR-Status, Hormonrezeptoren, HER2, Tumorlast, Progressionsgeschwindigkeit und Komorbiditäten maßgeblich [LL1, LL2].

Erstlinie

Carboplatin/Paclitaxel plus Checkpointinhibitor mit anschließender Erhaltung ist bei geeigneten Patientinnen ein wesentlicher Erstlinienstandard. Die EU-Zulassungen für Dostarlimab beziehungsweise Pembrolizumab in dieser Kombination umfassen sowohl dMMR/MSI-H- als auch pMMR/MSS-Tumoren; eine PD-L1-Positivität ist keine Voraussetzung. Der relative Nutzen ist bei dMMR besonders ausgeprägt [5, 6, FI1, FI2].

Ein weiteres zugelassenes Konzept ist Durvalumab plus Carboplatin/Paclitaxel, gefolgt von Durvalumab allein bei dMMR beziehungsweise Durvalumab plus Olaparib bei pMMR. Für die Olaparib-Erhaltung darf die Erkrankung unter der initialen Kombination nicht progredient sein; eine objektive Remission ist nicht zwingend. Eine BRCA-Mutation oder ein HRD-Nachweis ist für diese Endometriumkarzinom-Indikation nicht erforderlich. Bei pMMR hebt die deutsche S3-Leitlinie dieses Konzept besonders hervor; die Wahl zwischen zugelassenen Optionen bleibt individuell [7, LL1, FI3, FI4].

Bei ER/PR-positiven, meist niedriggradigen endometrioiden Tumoren (Tumoren, die dem Gewebe der Gebärmutterschleimhaut ähneln) mit geringer Tumorlast und langsamem Verlauf kann eine endokrine Therapie sinnvoll sein. Bei drohendem Organversagen (Ausfall der Funktion eines Organs) oder hohem viszeralem Remissionsdruck ist sie in der Regel nicht die geeignete alleinige Initialbehandlung [LL1, LL2].

Behandlung nach Progression

  • Nach Platin, bisher keine Immuntherapie: Bei dMMR/MSI-H kommt eine Monotherapie mit Dostarlimab oder Pembrolizumab entsprechend Zulassung infrage. Bei pMMR/MSS ist Pembrolizumab plus Lenvatinib eine wichtige Option. Die EU-Zulassung dieser Kombination ist nicht auf pMMR beschränkt; bei dMMR kann wegen des Nutzen-Risiko-Profils häufig eine zugelassene PD-1-Monotherapie bevorzugt werden [1, FI1, FI2, FI5].
  • Nach bereits erfolgter Checkpointinhibition: Es gibt keine einheitlich etablierte Standardsequenz. Ein bloßer Wechsel zwischen PD-1/PD-L1-Antikörpern ist nicht durch einen gesicherten Wirksamkeitsnachweis begründet. Studien, geeignete Chemotherapie, endokrine Therapie bei passenden Tumoren und zielgerichtete Optionen sind im Tumorboard zu prüfen. Bei passendem Intervall und vorherigem Ansprechen kann eine erneute Platinbehandlung erwogen werden; bei fehlender Eignung anderer Optionen kommen beispielsweise Doxorubicin oder wöchentliches Paclitaxel infrage [1, LL1, LL2].
  • HER2-positive Erkrankung: Trastuzumab plus Carboplatin/Paclitaxel kann bei fortgeschrittenem beziehungsweise rezidiviertem HER2-positivem serösem Endometriumkarzinom erwogen werden; die Anwendung ist beim Endometriumkarzinom off-label. Die Evidenz stammt insbesondere aus einer randomisierten Phase-II-Studie. Trastuzumab-Deruxtecan besitzt dagegen eine EU-Zulassung für vorbehandelte, nicht resezierbare oder metastasierte HER2-positive solide Tumoren mit IHC 3+, wenn keine zufriedenstellenden Behandlungsoptionen bestehen. IHC 2+/ISH-positiv allein erfüllt diese tumoragnostische Indikation nicht [8, FI6, FI7].

Fertilitätserhalt und konservative Gestagentherapie

Die konservative Behandlung ersetzt bei operablen Patientinnen mit abgeschlossener Familienplanung nicht die definitive Operation. Sie erfordert eine dokumentierte Aufklärung über Persistenz, Progression, Rezidive, engmaschige Kontrollen und die Möglichkeit einer später notwendigen Hysterektomie. Eine onkologische Gleichwertigkeit mit der primären Operation ist nicht durch randomisierte Studien belegt. In der retrospektiven Kohorte von Suzuki et al. war bei Frauen unter 40 Jahren kein Überlebensunterschied nachweisbar; bei 40- bis 49-Jährigen war die Hormontherapie mit höherer Mortalität assoziiert. Daraus folgen weder ein Gleichwertigkeitsnachweis noch eine starre Altersgrenze für die individuelle Entscheidung [2, LL1, LL3].

Atypische Endometriumhyperplasie (krankhafte Verdickung der Gebärmutterschleimhaut mit veränderten Zellen) beziehungsweise EIN

Bei atypischer Hyperplasie/EIN muss vor einer konservativen Behandlung ein gleichzeitig bestehendes Karzinom durch qualifizierte Histologie und geeignete Diagnostik möglichst sicher ausgeschlossen werden. Ohne Fertilitätswunsch und bei Operationsfähigkeit ist die Hysterektomie mit beidseitiger Salpingektomie die definitive Behandlung; die Ovarektomie wird insbesondere abhängig von Menopausenstatus und hereditärem Risiko entschieden. Bei Kinderwunsch oder medizinischer Inoperabilität kann unter spezialisierten Kontrollen eine Gestagentherapie erfolgen. Das Levonorgestrel-Intrauterinsystem mit 52 mg hat hierbei einen besonderen Stellenwert; die S3-Leitlinie empfiehlt bei AEH eine mindestens sechsmonatige Behandlung und sieht dieses System als bevorzugte konservative Option [LL1, LL3].

Frühes Endometriumkarzinom

Die am besten belegte konservative Konstellation ist ein endometrioides Karzinom G1, begrenzt auf das Endometrium (Gebärmutterschleimhaut), ohne Myometriuminvasion und ohne extrauterine Ausbreitung. „FIGO IA“ allein genügt als Auswahlkriterium nicht, weil darunter je nach FIGO-Version auch Tumoren mit Myometriuminvasion fallen können. Histologische Zweitbeurteilung und qualifizierte Bildgebung, insbesondere zur Beurteilung von Myometrium (Muskelschicht der Gebärmutter) und Adnexen (Eierstöcken und Eileitern), sind wesentlich. Eine Laparoskopie allein zur routinemäßigen Adnexbeurteilung ist nicht generell erforderlich [LL1, LL3].

p53abn spricht gegen eine konservative Karzinombehandlung. Bei MMRd beziehungsweise Lynch-Syndrom (erblich bedingte Veranlagung für bestimmte Krebsarten) sind geringere Ansprechraten und erhöhte Rezidivrisiken zu besprechen. Eine POLE-Mutation allein ist keine Freigabe für Fertilitätserhalt außerhalb der sonstigen Auswahlkriterien. ER/PR können die Beratung ergänzen; ihre Positivität ist keine alleinige obligate Voraussetzung, und ihre Negativität ist für sich genommen keine absolute Kontraindikation [LL3].

Die Dosierungsempfehlungen unterscheiden sich zwischen Leitlinien: Die deutsche S3-Leitlinie 4.1 nennt auch beim ausgewählten frühen Karzinom MPA 200-250 mg/Tag oder MGA 160-200 mg/Tag beziehungsweise LNG-IUS 52 mg. Die ESGO/ESHRE/ESGE-Leitlinie empfiehlt für orale Karzinomprotokolle MPA 400-600 mg/Tag oder MGA 160-320 mg/Tag. Diese Angaben dürfen nicht zu einem vermeintlich einheitlichen Dosisstandard zusammengezogen werden. Die fertilitätserhaltende Anwendung der genannten Gestagene bei AEH beziehungsweise frühem Karzinom erfolgt außerhalb ihrer spezifischen Zulassung; eine Zulassung zur palliativen Behandlung ist davon zu unterscheiden [LL1, LL3, FI9, FI10].

Verlaufskontrolle und Kinderwunsch

  • Histologische Verlaufskontrollen gewöhnlich nach drei bis sechs Monaten; bei klinischem oder histologischem Progress unverzügliche Neubewertung und definitive Behandlung. Ein LNG-IUS kann bei geeigneter Biopsietechnik in situ verbleiben.
  • Bei persistierender AEH nach sechsmonatiger konservativer Behandlung ist die Hysterektomie angezeigt. Bei frühem Karzinom empfiehlt die S3-Leitlinie nach sechs bis neun Monaten konservativer Behandlung ohne Ansprechen die Hysterektomie. Fehlende vollständige Remission nach exakt sechs Monaten ist nicht in jeder Konstellation mit „kein Ansprechen“ gleichzusetzen.
  • Die ESGO-Leitlinie sieht üblicherweise vollständiges Ansprechen innerhalb von sechs bis zwölf Monaten vor; eine Verlängerung bis höchstens 15 Monate kommt nur selektiert, bei dokumentiertem Verlauf und nach interdisziplinärer Bewertung infrage. Dies ist kein allgemeiner Aufschub bei Therapieversagen.
  • Vor Schwangerschaft histologisch gesicherte vollständige Remission; die ESGO-Leitlinie fordert zwei negative Endometriumproben im Abstand von mindestens drei Monaten. Nach Erreichen der Voraussetzungen zügige reproduktionsmedizinische Beratung.
  • Bei Aufschub des Kinderwunsches Gestagenerhaltung und weitere Kontrollen; die S3-Leitlinie nennt hierbei Biopsien alle sechs Monate. Nach Erfüllung oder Aufgabe des Kinderwunsches definitive Hysterektomie empfehlen [LL1, LL3].

Wirkstoffe (Hauptindikationen)

Die folgenden Dosierungen sind Orientierungsangaben für Erwachsene. Körperoberfläche, Nieren- und Leberfunktion, Wechselwirkungen, Begleitmedikation und aktuelle Fachinformation können Anpassungen erfordern. Die Verordnung und Durchführung erfolgen durch das behandelnde onkologische Team.

Platinverbindungen und Taxane

Wirkstoff / Schema Besonderheiten
Carboplatin plus Paclitaxel Adjuvant bei entsprechender Risikokonstellation oder Bestandteil der Erstlinie. Carboplatin nach Nierenfunktion; Prämedikation und Infusionsüberwachung bei Paclitaxel.
PORTEC-3-Schema Etabliertes kombiniertes Konzept bei ausgewählten Hochrisikopatientinnen; Strahlentherapie nach vollständigem Protokoll.
  • Wirkweise: Platinverbindungen schädigen DNA; Paclitaxel stabilisiert Mikrotubuli und hemmt die Zellteilung.
  • Indikation: Risikoadaptierte adjuvante Therapie sowie fortgeschrittene oder rezidivierte Erkrankung.
  • Kontraindikationen: Unter anderem relevante Überempfindlichkeit, schwere nicht kompensierte Knochenmarkdepression; substanzabhängig ausgeprägte Organfunktionsstörungen. Cisplatin erfordert besondere Beachtung von Nierenfunktion, Hörvermögen und Neuropathie (Nervenschädigung).
  • Nebenwirkungen: Myelosuppression (verminderte Bildung von Blutzellen im Knochenmark), Infektionen, Übelkeit, Alopezie (Haarausfall), Polyneuropathie (Erkrankung mehrerer Nerven) und Infusionsreaktionen; bei Cisplatin zusätzlich Nephrotoxizität (Schädigung der Nieren), Elektrolytverluste und Ototoxizität (Schädigung des Gehörs oder Gleichgewichts). Antiemese, Blutbild- und Organfunktionskontrollen sind erforderlich [3, LL1].

Weitere zytostatische Optionen nach Vorbehandlung

Wirkstoff Besonderheiten
Doxorubicin, konventionell Option nach Vorbehandlung, wenn besser geeignete biomarkeradaptierte Behandlungen fehlen; kumulative Anthrazyklindosis und Herzfunktion beachten.
Paclitaxel, wöchentliches Schema Alternative bei geeigneter Vorbehandlungssituation; diese beiden Schemata waren Vergleichsoptionen in KEYNOTE-775 und sind der Kombination Pembrolizumab/Lenvatinib dort unterlegen [1].
  • Wirkweise: Doxorubicin interkaliert in DNA und hemmt Topoisomerase II; Paclitaxel hemmt die mitotische Zellteilung.
  • Indikation: Individuell ausgewählte spätere Therapielinien; keine feste Standardsequenz nach Immuntherapie.
  • Kontraindikationen: Relevante Überempfindlichkeit, ausgeprägte Knochenmarkdepression; bei Doxorubicin zusätzlich schwere kardiale Erkrankung beziehungsweise ausgeschöpfte kumulative Anthrazyklinexposition. Organfunktionsabhängige Anpassungen beachten.
  • Nebenwirkungen: Myelosuppression, Infektionen, Alopezie, Übelkeit und Mukositis (Entzündung der Schleimhäute); bei Doxorubicin insbesondere Kardiotoxizität (Schädigung des Herzens), bei Paclitaxel insbesondere Neuropathie und Überempfindlichkeitsreaktionen [1, LL1].

Checkpointinhibitoren

Wirkstoff Besonderheiten
Dostarlimab mit Carboplatin/Paclitaxel Erstlinie der zugelassenen primär fortgeschrittenen oder rezidivierten Erkrankung unabhängig vom MMR-Status; Behandlung bis Progression, nicht akzeptabler Toxizität oder maximal drei Jahren.
Dostarlimab als Monotherapie dMMR/MSI-H, fortgeschritten oder rezidiviert, Progress während oder nach platinhaltiger Behandlung; sinnvoll insbesondere bei Immuntherapienaivität.
Pembrolizumab Je nach Indikation mit Carboplatin/Paclitaxel, mit Lenvatinib oder als Monotherapie bei MSI-H/dMMR; Dauer und Kombination nach aktueller Fachinformation.
Durvalumab Erhaltung bei dMMR allein, bei pMMR zusammen mit Olaparib; ohne Progress unter initialer Behandlung. Gewichtsabhängige Dosierung bei Körpergewicht unter 30 kg nach Fachinformation.
  • Wirkweise: Dostarlimab und Pembrolizumab blockieren PD-1, Durvalumab blockiert PD-L1; dadurch wird die antitumorale Immunantwort verstärkt.
  • Indikation: Jeweils genau zugelassene Kombination beziehungsweise Monotherapie in der fortgeschrittenen oder rezidivierten Situation. Eine PD-L1-Testpositivität ist für die genannten Endometriumkarzinom-Indikationen nicht erforderlich.
  • Kontraindikationen: Überempfindlichkeit; bei aktiver schwerer Autoimmunerkrankung, Organtransplantation, relevanter Immunsuppression oder vorausgegangener schwerer immunvermittelter Toxizität individuelle spezialisierte Nutzen-Risiko-Abwägung.
  • Nebenwirkungen: Immunvermittelte Pneumonitis (Entzündung des Lungengewebes), Kolitis (Entzündung des Dickdarms), Hepatitis (Entzündung der Leber), Nephritis (Entzündung der Nieren), Thyreoiditis (Entzündung der Schilddrüse), Hypophysitis (Entzündung der Hirnanhangdrüse), Nebenniereninsuffizienz (unzureichende Hormonproduktion der Nebennieren), Diabetes sowie selten kardiale oder neurologische Ereignisse. Schilddrüse, Leber, Niere, Glukose und bei Verdacht Cortisol kontrollieren. Neue Beschwerden können auch nach Therapieende immunbedingt sein; je nach Schwere Therapie pausieren oder dauerhaft beenden und immunsuppressiv behandeln [5, 6, 7, FI1, FI2, FI3].

Tyrosinkinasehemmer und PARP-Inhibitor

Wirkstoff Besonderheiten
Lenvatinib Fortgeschrittenes oder rezidiviertes Karzinom nach platinhaltiger Therapie, wenn keine kurative Operation oder Bestrahlung infrage kommt. Zulassung nicht auf pMMR begrenzt.
Olaparib Mit Durvalumab als Erhaltung bei pMMR nach initialem Durvalumab plus Carboplatin/Paclitaxel ohne Progression. Dosisanpassung insbesondere bei eingeschränkter Nierenfunktion und relevanten Wechselwirkungen.
  • Wirkweise: Lenvatinib hemmt unter anderem VEGF- und FGF-Rezeptor-Signalwege; Olaparib hemmt PARP-vermittelte DNA-Reparatur.
  • Indikation: Ausschließlich die jeweils passende Behandlungssituation; Olaparib ist hier keine allgemeine alleinige Erhaltung nach jeder Chemotherapie.
  • Kontraindikationen: Überempfindlichkeit und Stillzeit; Schwangerschaft vermeiden. Bei Lenvatinib Blutungs-, Fistel- und Perforationsrisiko sowie unkontrollierte Hypertonie beachten; bei Olaparib relevante CYP3A-Wechselwirkungen prüfen.
  • Nebenwirkungen: Lenvatinib: Hypertonie, Proteinurie (Eiweiß im Urin), Diarrhö (Durchfall), Gewichtsverlust, Fatigue (ausgeprägte Erschöpfung), Hypothyreose (Schilddrüsenunterfunktion), Blutungen und selten Fisteln/Perforationen (krankhafte Verbindungen zwischen Organen oder Durchbrüche in einer Organwand). Olaparib: insbesondere Anämie (Blutarmut), weitere Zytopenien (Mangel an bestimmten Blutzellen), Übelkeit und Fatigue; selten MDS/AML oder Pneumonitis. Blutdruck, Urinprotein, Nieren-/Leberwerte beziehungsweise Blutbild regelmäßig kontrollieren [1, 7, FI4, FI5].

HER2-gerichtete Arzneimittel

Wirkstoff Besonderheiten
Trastuzumab Beim Endometriumkarzinom off-label; insbesondere HER2-positives seröses Karzinom, IHC 3+ oder IHC 2+ mit Amplifikationsnachweis.
Trastuzumab-Deruxtecan EU-Zulassung für vorbehandelte, nicht resezierbare/metastasierte HER2-positive solide Tumoren mit IHC 3+, wenn keine zufriedenstellenden Optionen bestehen. Nicht pauschal off-label; IHC 2+/ISH+ allein genügt für diese Indikation nicht.
  • Wirkweise: Trastuzumab bindet HER2; Trastuzumab-Deruxtecan verbindet einen HER2-Antikörper mit einem Topoisomerase-I-hemmenden Zytostatikum.
  • Indikation: Biomarkerdefinierte, entsprechend vorbehandelte beziehungsweise im spezifischen Chemotherapiekonzept behandelte Erkrankung.
  • Kontraindikationen: Überempfindlichkeit; eingeschränkte Herzfunktion und pulmonale Vorerkrankungen erfordern besondere Prüfung. Schwangerschaft vermeiden.
  • Nebenwirkungen: Linksventrikuläre Funktionsstörung und Infusionsreaktionen; unter Trastuzumab-Deruxtecan zusätzlich ausgeprägte Übelkeit, Zytopenien und interstitielle Lungenerkrankung/Pneumonitis bis zu tödlichem Verlauf. Bei Verdacht sofort abklären und pausieren; bei symptomatischer Pneumonitis ab Grad 2 dauerhaft absetzen. Blutbild und LVEF überwachen [8, FI6, FI7].

Gestagene und weitere endokrine Therapie bei fortgeschrittener Erkrankung

Wirkstoff Besonderheiten
Medroxyprogesteronacetat (MPA) Endokrine Behandlung ausgewählter hormonrezeptorpositiver, langsam progredienter Tumoren; keine allgemeine adjuvante Therapie.
Megestrolacetat (MGA) Alternative Gestagentherapie bei geeigneter Erkrankungsbiologie.
Letrozol Off-label beim Endometriumkarzinom; ausgewählte ER-positive Situationen, etwa nach Gestagenen oder im Studienkontext. Kombinationen mit CDK4/6-Hemmern sind kein allgemeiner Standard.
  • Wirkweise: Gestagene vermitteln antiproliferative Effekte über Progesteronrezeptoren; Letrozol vermindert als Aromatasehemmer die Östrogensynthese.
  • Indikation: Bevorzugt ER/PR-positive, niedriggradige Tumoren mit geringer Last und langsamem Verlauf; regelmäßige Wirksamkeitskontrolle.
  • Kontraindikationen: Substanzabhängig unter anderem relevante thromboembolische Erkrankung, schwere Leberfunktionsstörung und Überempfindlichkeit; Schwangerschaft und Stillzeit ausschließen, Fachinformation beachten. Letrozol zur onkologischen endokrinen Therapie bei gesichert postmenopausaler Situation; bei prämenopausaler Patientin kein unkritischer Einsatz als alleinige Aromatasehemmung. Bei längerfristigem hoch dosiertem MPA Meningeomanamnese und Nutzen-Risiko-Verhältnis besonders prüfen.
  • Nebenwirkungen: Gestagene: Gewichtszunahme, Ödeme (Wassereinlagerungen im Gewebe), Thromboembolien (Gefäßverschlüsse durch Blutgerinnsel), Hyperglykämie (erhöhter Blutzucker) und bei MGA Nebennierenrindensuppression. MPA in hohen Dosierungen und bei längerer Anwendung: erhöhtes Meningeomrisiko; bei onkologischer Indikation individuelle Bewertung. Letrozol: Arthralgien (Gelenkschmerzen), Hitzewallungen und Knochenverlust [LL1, LL2, FI8, FI9].

Gestagene zur konservativen Behandlung von AEH/EIN und frühem Karzinom

Wirkstoff Besonderheiten
Levonorgestrel-Intrauterinsystem mit 52 mg AEH/EIN sowie streng ausgewähltes frühes Karzinom; allein oder in spezialisierten Kombinationsprotokollen. Onkologische Anwendung off-label. Systeme mit 19,5 mg oder 13,5 mg sind nicht gleichwertig belegt.
MPA bei AEH/EIN Kontinuierlich, mit histologischen Kontrollen; konservative Alternative bei entsprechender Indikation.
MGA bei AEH/EIN Kontinuierlich; keine Übertragung kontrazeptiver Gestagendosierungen.
MPA beim ausgewählten frühen Karzinom Leitlinienunterschied ausdrücklich berücksichtigen; Festlegung im spezialisierten Behandlungskonzept.
MGA beim ausgewählten frühen Karzinom Auswahl und Dosis nach Gesamtprotokoll und Nutzen-Risiko-Abwägung.
  • Wirkweise: Gestagenvermittelte Hemmung der endometrialen Proliferation mit sekretorischer Umwandlung beziehungsweise Atrophie (Gewebeschwund); beim LNG-IUS hohe lokale Exposition.
  • Indikation: AEH/EIN bei Kinderwunsch oder fehlender Operationsfähigkeit; Karzinom nur nach strenger Auswahl und Aufklärung.
  • Kontraindikationen: Progression oder nicht geeignete Tumorkonstellation; beim IUS zusätzlich beispielsweise Schwangerschaft, aktive Beckeninfektion, Verdacht auf oder Vorliegen eines gestagensensitiven Mammatumors, relevante Kavumverformung (Veränderung der Form des Innenraums der Gebärmutter), akute Lebererkrankung und ungeklärte Blutung vor Diagnostik. Die Fachinformation des zur Kontrazeption eingesetzten IUS nennt maligne Erkrankungen des Corpus beziehungsweise der Zervix uteri als Gegenanzeige. Die leitliniengestützte konservative Karzinombehandlung ist hiervon abweichend eine spezialisierte Off-label-Entscheidung mit dokumentierter Aufklärung.
  • Nebenwirkungen: Systemische Gestagene wie oben; LNG-IUS insbesondere Blutungsstörungen, Schmerzen, Expulsion (Herausfallen oder Ausstoßen) und selten Perforation. Kontrazeptiva, Gestagenimplantate, Depotgestagene und zyklisches Progesteron sind keine gleichwertig belegten Protokolle zur Remissionsinduktion bei AEH oder Karzinom [LL1, LL3, FI8, FI9, FI10].

Levonorgestrel-Systeme sind nicht austauschbar: Die konservativen onkologischen Protokolle beziehen sich auf das 52-mg-System. Die Systeme mit 19,5 mg beziehungsweise 13,5 mg sind kontrazeptive Systeme ohne gleichwertigen Wirksamkeitsnachweis für diese Behandlung. Auch die zur Kontrazeption zugelassene Liegedauer eines 52-mg-Systems ersetzt kein onkologisches Kontroll- und Behandlungskonzept; Wechsel beziehungsweise Entfernung richten sich nach diesem Konzept und der konkreten Indikation [LL3, FI10, FI11, FI12].

Wirkstoffe (Nebenindikationen)

Gestagene bei Endometriumhyperplasie ohne Atypien

Eine Hyperplasie ohne Atypien (Verdickung der Gebärmutterschleimhaut ohne auffällige Zellveränderungen) ist von AEH/EIN und Karzinom zu trennen. Risikofaktoren, insbesondere Adipositas (starkes Übergewicht) und unopponierte Östrogenexposition, sollen behandelt beziehungsweise korrigiert werden. Eine Hysterektomie ist weder generell noch allein wegen postmenopausalen Status die Erstmaßnahme [LL4].

Wirkstoff Besonderheiten
Levonorgestrel-Intrauterinsystem mit 52 mg Bevorzugte medikamentöse Option; bei guter Verträglichkeit längere Belassung zur Rezidivprävention möglich. Zulassung der konkreten Anwendung prüfen.
MPA Alternative, wenn LNG-IUS abgelehnt oder ungeeignet ist; mindestens sechs Monate.
Norethisteron Orale Alternative nach RCOG/BSGE; lokale Präparateverfügbarkeit und Fachinformation beachten.
  • Wirkweise: Gestagenbedingte Rückbildung der östrogenstimulierten Endometriumproliferation.
  • Indikation: Histologisch gesicherte Hyperplasie ohne Atypien; diese niedrigeren oralen Dosierungen sind nicht als Karzinomtherapie zu übernehmen.
  • Kontraindikationen: Präparatespezifisch, insbesondere relevante thromboembolische beziehungsweise schwere hepatische Erkrankungen; beim IUS die genannten lokalen Ausschlussgründe.
  • Nebenwirkungen: Blutungsstörungen und lokale IUS-Beschwerden beziehungsweise systemische Gestagenwirkungen. Zyklische orale Gestagenbehandlung ist weniger wirksam und wird gegenüber kontinuierlicher Behandlung nicht bevorzugt [LL4].

Histologische Kontrolle nach etwa sechs Monaten; vor Entlassung aus der engeren Überwachung mindestens zwei negative Biopsien im Abstand von jeweils sechs Monaten. Bei erhöhtem Rückfallrisiko länger kontrollieren. Progression zu Atypien, fehlende Rückbildung trotz adäquater Behandlung über zwölf Monate, Rezidiv, anhaltende Blutung oder nicht durchführbare Überwachung können eine Hysterektomie begründen [LL4].

Beachte

Vor jeder systemischen Therapie Schwangerschaft, Begleitmedikation, Organfunktion und individuelle Risiken prüfen. Supportivtherapie umfasst bedarfsgerechte Antiemese, Infektions- und Thromboseprophylaxe nach Risiko, Behandlung von Neuropathie, Ernährungsberatung und symptomorientierte Versorgung. Weitere Einzelheiten bietet die S3-Leitlinie Supportive Therapie. Nahrungsergänzungsmittel und pflanzliche Präparate sind wegen möglicher Wechselwirkungen in die Medikationsprüfung einzubeziehen.

Supplemente (Nahrungsergänzungsmittel; Vitalstoffe)

Geeignete Nahrungsergänzungsmittel für das Immunsystem sollten die folgenden Vitalstoffe enthalten:

  • Vitamine (A, C, E, D3, B1, B2, Niacin (Vitamin B3), Pantothensäure (Vitamin B5), B6, B12, Folsäure, Biotin)
  • Spurenelemente (Chrom, Eisen, Kupfer, Mangan, Molybdän, Selen, Zink)
  • Fettsäuren (Omega-3-Fettsäuren: Eicosapentaensäure (EPA) und Docosahexaensäure (DHA))
  • Sekundäre Pflanzenstoffe (Beta-Carotin, Flavonoide (Citrusfrüchte), Lycopin (Tomaten), Proanthocyanidine (Cranberrys), Polyphenole)
  • Weitere Vitalstoffe (probiotische Kulturen: Laktobazillen, Bifidobakterien)

Beachte: Die aufgeführten Vitalstoffe sind kein Ersatz für eine medikamentöse Therapie. Nahrungsergänzungsmittel sind dazu bestimmt, die allgemeine Ernährung in der jeweiligen Lebenssituation zu ergänzen.

Für Fragen zum Thema Nahrungsergänzungsmittel stehen wir Ihnen gerne kostenfrei zur Verfügung.

Nehmen Sie bei Fragen dazu bitte per E-Mail – info@docmedicus.de – Kontakt mit uns auf, und teilen Sie uns dabei Ihre Telefonnummer mit und wann wir Sie am besten erreichen können.

Abkürzungsverzeichnis

  • AEH, EIN: atypische Endometriumhyperplasie; endometriale intraepitheliale Neoplasie
  • FIGO: Internationale Vereinigung für Gynäkologie und Geburtshilfe
  • LVSI: lymphovaskuläre Invasion
  • POLE, POLEmut: DNA-Polymerase epsilon; Tumor mit pathogener POLE-Mutation
  • MMR, MMRd, dMMR, pMMR: DNA-Fehlpaarungsreparatur; gestörte beziehungsweise erhaltene Reparaturfunktion
  • MSI, MSI-H, MSS: Mikrosatelliteninstabilität; hohe Mikrosatelliteninstabilität; mikrosatellitenstabil
  • p53abn: auffälliger p53-Befund
  • NSMP: Tumor ohne spezifisches molekulares Profil
  • ER, PR: Östrogenrezeptor; Progesteronrezeptor
  • HER2: humaner epidermaler Wachstumsfaktorrezeptor 2
  • IHC, ISH: Immunhistochemie; In-situ-Hybridisierung
  • MLH1: Mismatch-Reparaturprotein MLH1
  • BRCA, HRD: BRCA-Gene; Störung der homologen DNA-Reparatur
  • PD-1, PD-L1: Programmed-Cell-Death-Protein 1; dessen Ligand
  • PARP: Poly(ADP-Ribose)-Polymerase
  • DNA: Desoxyribonukleinsäure
  • R0, N0: kein mikroskopischer Resttumor nach Resektion; kein Nachweis regionärer Lymphknotenmetastasen
  • G1, G2, G3: Grading-Stufen 1, 2 und 3
  • AUC: Fläche unter der Konzentrations-Zeit-Kurve
  • LVEF: linksventrikuläre Auswurffraktion
  • MPA, MGA: Medroxyprogesteronacetat; Megestrolacetat
  • LNG-IUS, IUP: Levonorgestrel-Intrauterinsystem; Intrauterinpessar
  • CDK4/6: Cyclin-abhängige Kinasen 4 und 6
  • VEGF, FGF: Wachstumsfaktoren für Blutgefäße beziehungsweise Fibroblasten
  • CYP3A: Cytochrom-P450-Enzymfamilie 3A
  • MDS/AML: myelodysplastisches Syndrom/akute myeloische Leukämie
  • p.o., i.v.: über den Mund; in eine Vene
  • EU: Europäische Union
  • ESGO, ESHRE, ESGE: europäische Fachgesellschaften für gynäkologische Onkologie, Reproduktionsmedizin und Endoskopie
  • RCOG, BSGE: britische Fachgesellschaften für Geburtshilfe/Gynäkologie und gynäkologische Endoskopie
  • AWMF, LL: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften; Leitlinie
  • FI: Fachinformation

Literatur

  1. Makker V et al.: Lenvatinib plus Pembrolizumab for Advanced Endometrial Cancer. N Engl J Med. 2022;386:437-448. doi: 10.1056/nejmoa2108330.
  2. Suzuki Y et al.: Survival After Fertility-Preserving Hormonal Therapy vs Hysterectomy for Early-Stage Endometrial Cancer. JAMA Oncol. 2025;11(10):1212-1221. doi: 10.1001/jamaoncol.2025.2761.
  3. Post CCB et al.: Adjuvant chemoradiotherapy versus radiotherapy alone in women with high-risk endometrial cancer (PORTEC-3): 10-year clinical outcomes and post-hoc analysis by molecular classification from a randomised phase 3 trial. Lancet Oncol. 2025;26:1370-1381. doi: 10.1016/s1470-2045(25)00379-1.
  4. Van Gorp T et al.: ENGOT-en11/GOG-3053/KEYNOTE-B21: a randomised, double-blind, phase III study of pembrolizumab or placebo plus adjuvant chemotherapy with or without radiotherapy in patients with newly diagnosed, high-risk endometrial cancer. Ann Oncol. 2024;35(11):968-980. doi: 10.1016/j.annonc.2024.08.2242.
  5. Mirza MR et al.: Dostarlimab for Primary Advanced or Recurrent Endometrial Cancer. N Engl J Med. 2023;388:2145-2158. doi: 10.1056/nejmoa2216334.
  6. Eskander RN et al.: Pembrolizumab plus Chemotherapy in Advanced Endometrial Cancer. N Engl J Med. 2023;388:2159-2170. doi: 10.1056/nejmoa2302312.
  7. Westin SN et al.: Durvalumab Plus Carboplatin/Paclitaxel Followed by Maintenance Durvalumab With or Without Olaparib as First-Line Treatment for Advanced Endometrial Cancer: The Phase III DUO-E Trial. J Clin Oncol. 2024;42:283-299. doi: 10.1200/jco.23.02132.
  8. Fader AN et al.: Randomized Phase II Trial of Carboplatin-Paclitaxel Compared with Carboplatin-Paclitaxel-Trastuzumab in Advanced (Stage III-IV) or Recurrent Uterine Serous Carcinomas that Overexpress Her2/Neu (NCT01367002): Updated Overall Survival Analysis. Clin Cancer Res. 2020;26:3928-3935. doi: 10.1158/1078-0432.ccr-20-0953.
  9. Powell MA et al.: Randomized Phase III Trial of Paclitaxel and Carboplatin Versus Paclitaxel and Ifosfamide in Patients With Carcinosarcoma of the Uterus or Ovary: An NRG Oncology Trial. J Clin Oncol. 2022;40:968-977. doi: 10.1200/jco.21.02050.

Leitlinien

  1. S3-Leitlinie: Endometriumkarzinom. (AWMF-Registernummer: 032 - 034OL), Juli 2026, Version 4.1. Langfassung [LL1]
  2. Concin N et al.: ESGO–ESTRO–ESP guidelines for the management of patients with endometrial carcinoma: update 2025. Lancet Oncol. 2025;26:e423-e435. doi: 10.1016/s1470-2045(25)00167-6 [LL2]
  3. Rodolakis A et al.: ESGO/ESHRE/ESGE Guidelines for the fertility-sparing treatment of patients with endometrial carcinoma. Hum Reprod Open. 2023;2023(1):hoac057. doi: 10.1093/hropen/hoac057 [LL3]
  4. Royal College of Obstetricians and Gynaecologists / British Society for Gynaecological Endoscopy: Management of Endometrial Hyperplasia. Green-top Guideline No. 67, Februar 2016. Volltext [LL4]

Fachinformationen und behördliche Arzneimittelinformationen

  1. European Medicines Agency: Keytruda – EU-Produktinformation. Produktinformation [FI1]
  2. European Medicines Agency: Jemperli – EU-Produktinformation. Produktinformation [FI2]
  3. European Medicines Agency: Imfinzi – EU-Produktinformation. Produktinformation [FI3]
  4. European Medicines Agency: Lynparza – EU-Produktinformation. Produktinformation [FI4]
  5. European Medicines Agency: Lenvima – EU-Produktinformation. Produktinformation [FI5]
  6. European Medicines Agency: Enhertu – EU-Produktinformation, einschließlich tumoragnostischer HER2-IHC-3+-Indikation. Produktinformation [FI6]
  7. European Medicines Agency: Herceptin – EU-Produktinformation. Produktinformation [FI7]
  8. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Medroxyprogesteronacetat – Meningeomrisiko und Maßnahmen zur Minimierung dieses Risikos. Rote-Hand-Brief, 9. Oktober 2024. Behördliche Sicherheitsinformation [FI8]
  9. Megestat 160 mg – Fachinformation, Dezember 2024. Fachinformation [FI9]
  10. Mirena, 52 mg, Intrauterinpessar mit Hormonabgabe – Fachinformation. Fachinformation [FI10]
  11. Kyleena, 19,5 mg, intrauterines Wirkstofffreisetzungssystem – Fachinformation. Fachinformation [FI11]
  12. Jaydess, 13,5 mg, intrauterines Wirkstofffreisetzungssystem – Fachinformation. Fachinformation [FI12]