Einleitung
Windpocken (Varizellen)

Bei den Varizellen – umgangssprachlich Windpocken genannt – (Synonyme: Chicken pox; Varicellae; Varicellen; Variola emphysematica [Varizellen]; Variola hybrida [Varizellen]; Variola illegitima [Varizellen]; Variola notha [Varizellen]; Variola spuria [Varizellen]; Varizellen (Windpocken); Windpocken; varicella; ICD-10-GM B01.-: Varizellen [Windpocken]) handelt es sich um eine Infektionserkrankung mit dem Varizella-Virus (VCV; VZV), die zu den Kinderkrankheiten zählt.

Das Varizella-Zoster-Virus (VZV) gehört zur Familie der Herpesviridae, zur Unterfamilie Alphaherpesvirinae und zur Gattung Varicellovirus. Neben den Windpocken ist das Virus auch noch für die Gürtelrose (HZV; Herpes zoster) verantwortlich.

Der Mensch stellt zurzeit das einzige relevante Erregerreservoir dar. 

Vorkommen: Die Infektion tritt weltweit auf.

Die Kontagiosität (Ansteckungskraft bzw. Übertragungsfähigkeit des Erregers) ist sehr hoch.
Um die Kontagiosität mathematisch zu quantifizieren, wurde der sogenannte Kontagiositätsindex (Synonyme: Kontagionsindex; Infektionsindex) eingeführt. Er gibt die Wahrscheinlichkeit an, mit der eine nicht-immune Person nach dem Kontakt mit einem Krankheitserreger infiziert wird.
Der Kontagiositätsindex für Windpocken liegt bei annähernd 1,0, das heißt, dass annähernd 100 von 100 ungeimpften Personen nach dem Kontakt mit einem Windpocken-Infizierten infiziert werden.
Manifestationsindex: Mehr als 90 % der Windpocken-Infizierten erkranken erkennbar an Windpocken.

Mehr als 95 % der Erwachsenen haben Antikörper gegen das Virus.
Das Virus bleibt lebenslang im Körper, weshalb es bei Reaktivierungen zum Zoster kommen kann, die aber meist erst nach dem 50. Lebensjahr auftreten.

Saisonale Häufung der Erkrankung: Windpocken treten gehäuft im Winter und im Frühjahr auf.

Die Übertragung erfolgt über Tröpfchen, die beim Husten und Niesen entstehen und beim Gegenüber über die Schleimhäute der Nase, des Mundes und ggf. des Auges aufgenommen werden (Tröpfcheninfektion) bzw. aerogen (durch erregerhaltige Tröpfchenkerne (Aerosole) in der ausgeatmeten Luft) oder durch Kontakt zu den virushaltigen Bläscheninhalt und Krusten. Eine Übertragung von der Mutter auf das ungeborene Kind ist relativ selten, wenn sie jedoch auftritt, kann sie zum sogenannten fetalen Varizellensyndrom führen.

Die Inkubationszeit (Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung) beträgt 8-28 Tage (in der Regel 14-16 Tage).

Häufigkeitsgipfel: Die Erkrankung tritt vorwiegend zwischen dem 2. und 6. Lebensjahr auf. 90 % aller Erkrankungen finden vor dem 20. Lebensjahr statt.

Es wird in Deutschland von einer Varizella-Zoster-Virus-Seroprävalenz (prozentuelle Anzahl der positiv getesteten serologischen Parameter (hier: VZV) zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Population) von mindestens 96-97 % ausgegangen [1].

Die Dauer der Infektiosität (Ansteckungsfähigkeit) besteht schon ein bis zwei Tage vor Auftreten des Exanthems (Hautausschlag) und endet ca. eine Woche nach Abklingen der letzten Effloreszenzen (Hauterscheinungen).

Verlauf und Prognose: Bei Erkrankten mit funktionierendem Immunsystem verläuft die Erkrankung komplikationslos. Die Krankheitsdauer beträgt 3-5 Tage.
Zu schweren Verläufen kommt es
bei Patienten mit atopischem Ekzem (Neurodermitis), bei T-Zelldefekt (T-Zellen gehören zu den wichtigsten Zellgruppen der zellulären Immunabwehr) sowie bei Schwangeren. Varizellen können in den ersten beiden Trimestern (lat.: tri ‚drei' und mensis ‚Monat' bzw. trimestris ‚dreimonatig') der Schwangerschaft mit einem Risiko von ca. 1-2 % zum fetalem (im Mutterleib oder während der Geburt erworbenem) Varizellensyndrom (FVS) führen.
Bei Risikopatienten
verbessert eine frühzeitige antivirale Therapie die Prognose. Generell muss bei einer Infektion im Erwachsenenalter mit Komplikationen wie Pneumonie (Lungenentzündung), Hepatitis (Leberentzündung) oder einer Meningoenzephalitis (kombinierte Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) und der Hirnhäute (Meningitis)) gerechnet werden.

Impfung: Eine Schutzimpfung gegen Varizellen ist verfügbar.

In Deutschland ist der direkte oder indirekte Nachweis des Erregers nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) namentlich meldepflichtig, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen.

Literatur

  1. Wutzler P, Färber I, Wagenpfeil S et al.: Seroprevalence of varicella-zoster virus in the German population. Vaccine 2001; 20:121-124

Leitlinien

  1. S2k-Leitlinie: Labordiagnostik schwangerschaftsrelevanter Virusinfektionen. (AWMF-Registernummer: 093-001), Oktober 2021 Langfassung

     
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