Einleitung
Kammerflimmern

Beim Kammerflimmern (Synonyme: Ventricular fibrillation; ventrikuläre Arrhythmie; ventrikuläre Tachyarrhythmie; ICD-10-GM I49.0: Kammerflattern und Kammerflimmern) handelt es sich um eine Herzrhythmusstörung, bei der es zu einer tachykarden Arrhythmie des Herzens mit einer Herzfrequenz > 320/Minute kommt, die lebensbedrohlich ist.

Die Erregungen in den Herzkammern laufen ungeordnet ab und auch das Myokard (Herzmuskel) kontrahiert nicht mehr geordnet. Die elektrische Erregung kreist ständig im Herzmuskel, sodass dieser keine Ruhephase mehr hat. Die Pumpfunktion des Herzens kommt zum Erliegen. Der Patient ist pulslos.

Beim Kammerflattern liegt eine Reizbildungsstörung vor, die zur Gruppe der ventrikulären Arrhythmien gehört.

Des Weiteren zählen zu den ventrikulären Arrhythmien die ventrikuläre Tachykardie (VT)  und das Kammerflattern.

Kammerflimmern ist für ca. 5-10 % der jährlichen plötzlichen Herztodesfälle verantwortlich.

Verlauf und Prognose: Kammerflimmern tritt häufig bei Patienten mit organischen Herzerkrankungen auf. Unbehandelt führt Kammerflimmern zum Tod. Kammerflimmern muss mittels sofortiger Defibrillation behandelt werden. Die Überlebenschancen sind umso höher, je früher mit den Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen wird. Mit jeder Minute, die ohne Defibrillation verstreicht, sinkt die Überlebenschance um ca. 10 %.

Die Letalität (Sterblichkeit bezogen auf die Gesamtzahl der an der Krankheit Erkrankten) des unbehandelten Kammerflimmerns beträgt 100 % (ohne Defibrillation).

Leitlinien

  1. ESC Guidelines: 2022 ESC Guidelines for the management of patients with ventricular arrhythmias and the prevention of sudden cardiac death: Developed by the task force for the management of patients with ventricular arrhythmias and the prevention of sudden cardiac death of the European Society of Cardiology (ESC) Endorsed by the Association for European Paediatric and Congenital Cardiology (AEPC). European Heart Journal August 2022.

 


     
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