Symptome – Beschwerden
Zwangsstörungen

Folgende Symptome und Beschwerden können auf eine Zwangsstörung hinweisen:

  • Zwangsvorstellungen ("obsessions")/Zwangsgedanken wie die Gefahr der Verunreinigung (Kontaminationsgedanken: 50 % der Fälle), Ansteckung, Vergiftung, Krankheit (pathologische Zweifel: 42 %; somatische Zwangsbefürchtungen: 33 %), Streben nach Symmetrie (Symmetriebedürfnis: 32 %), Ordnung etc.
  • Zwangshandlungen
    • (pathologische Zweifel: 42 %; somatische Zwangsbefürchtungen: 33 %), Streben nach Symmetrie (Symmetriebedürfnis: 32 %), Ordnung etc.
    • Zwangshandlungen ("compulsions") – sich ständig wiederholende Handlungsmuster – sind dadurch motiviert, dass die Erleichterung von Anspannung und Befürchtung versprechen; Zwangshandlungen können thematisch unterschieden werden in:
    • Wasch-, Reinigungs- und Putzzwängen (Waschrituale: 60 %)
    • Kontroll- und Ordnungszwängen (Kontrollrituale: 60 %)

(Prozentzahlen) [4-6]

Leitmerkmale [1]

  • Unangenehme Gedanken, Vorstellungen und Handlungsimpulse (Intrusionen), die sich dem Bewusstsein aufdrängen (engl.: obsessions),
  • Ritualisierte Gedanken- und Handlungsketten (compulsions), die zumeist mit dem Ziel ausgeführt werden, die aversiven Intrusionen abzuwehren oder zu neutralisieren

ICD-10-GM Forschungskriterien der Zwangsstörung [2]

Kriterien
Merkmale
A
  • Entweder Zwangsvorstellungen („obsessions“) Zwangsgedanken bzw. Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen (oder beides) an den meisten Tagen über einen Zeitraum ≥ 2 Wochen
B
Zwangsgedanken (Ideen oder Vorstellungen) und Zwangshandlungen („compulsions“) zeigen sämtliche folgende Merkmale:
  1. Sie werden als eigene Gedanken/Handlungen von den Betroffenen angesehen und nicht als von anderen Personen oder Einflüssen eingegeben.
  2. Sie wiederholen sich dauernd und werden als unangenehm empfunden, und mindestens ein Zwangsgedanke oder eine Zwangshandlung wird als übertrieben und unsinnig anerkannt.
  3. Die Betroffenen versuchen, Widerstand zu leisten (bei lange bestehenden Zwangsgedanken und Zwangshandlungen kann der Widerstand allerdings sehr gering sein). Gegen mindestens einen Zwangsgedanken oder eine Zwangshandlung wird gegenwärtig erfolglos Widerstand geleistet.
  4. Die Ausführung eines Zwangsgedankens oder einer Zwangshandlung ist für sich genommen nicht angenehm (dies sollte von einer vorübergehenden Erleichterung von Spannung und Angst unterschieden werden).
C
  • Die Betroffenen leiden unter den Zwangsgedanken und Zwangshandlungen oder werden in ihrer sozialen oder individuellen Leistungsfähigkeit behindert, meist durch den besonderen Zeitaufwand. 
D
  • Häufigstes Ausschlusskriterium: Die Störung ist nicht bedingt durch eine andere psychische Störung, wie Schizophrenie und verwandte Störungen oder affektive Störungen

Literatur

  1. Saß H, Wittchen HU, Zaudig M. Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer Störungen. (DSM-IV-TR). Hogrefe, Göttingen, Bern 2003
  2. Dilling H, Freyberger HJ. Taschenführer zur ICD-10- Klassifikation psychischer Störungen. 3. Auflage 2006. Verlag Hans Huber, Hogrefe AG, Bern 1 999/2001/2006
  3. S3-Leitlinie: Zwangsstörungen. (AWMF-Registernummer: 038-017), Mai 2013 Kurzfassung Langfassung
  4. Rasmussen SA, Eisen JL: Clinical and epidemiologic f indings of significance to neuropharma- cologic trials in OCD. Psychopharmacol Bull 1988. 2 4(3):466-70
  5. Rasmussen SA, Eisen JL: The epidemiology and clinica l features of obsessive compulsive disorder. Psychiatr Clin North Am 1992. 15(4):743-5 8
  6. Rasmussen SA, Eisen JL: The epidemiology and differential diagnosis of obsessive compulsive disorder. J Clin Psychiatry 1994. 55(Suppl):5- 10; discussion 11-4

Leitlinien

  1. S3-Leitlinie: Zwangsstörungen. (AWMF-Registernummer: 038-017), Mai 2013 Kurzfassung Langfassung
     
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