Hormonkosmetik – evidenzbasierte Einordnung topischer Hormone zur Behandlung alternder Haut

Die Haut ist ein hormonresponsives Organ (auf Hormone reagierendes Organ) mit eigenen neuroendokrinen (durch Nerven und Hormone gesteuerten) und steroidmetabolischen Funktionen (Stoffwechselvorgängen für Steroidhormone). Keratinozyten (hornbildende Hautzellen), Fibroblasten (Bindegewebszellen), Melanozyten (pigmentbildende Hautzellen), Talgdrüsen, Haarfollikel und kutane Gefäßzellen (Gefäßzellen der Haut) exprimieren Rezeptoren und lokale Stoffwechselwege für Östrogene, Androgene, Glucocorticoide und weitere hormonelle Signale. Veränderungen des hormonellen Milieus können daher die epidermale Barriere (Schutzbarriere der Oberhaut), die extrazelluläre Matrix (Stützgerüst zwischen den Zellen), die Pigmentierung, die Talgproduktion, das Haarwachstum und die Wundheilung beeinflussen [1, 2].

Der menopausale (durch die Wechseljahre bedingte) Östrogenabfall ist mit Hauttrockenheit, verminderter Hautdicke, reduzierter Elastizität und Veränderungen des dermalen Kollagenstoffwechsels (Kollagenstoffwechsels der Lederhaut) assoziiert. Die sichtbare Alterung der Gesichtshaut wird jedoch nicht allein durch den Hormonstatus bestimmt. Insbesondere chronische UV-Exposition, Rauchen, Luftschadstoffe und weitere Exposomfaktoren tragen wesentlich zur extrinsischen Hautalterung (durch äußere Einflüsse bedingten Hautalterung) bei. Hormonabhängige intrinsische Hautalterung (natürliche, innerlich bedingte Hautalterung) und UV-bedingte Lichtalterung (sonnenbedingte Hautalterung) müssen deshalb diagnostisch und therapeutisch unterschieden werden [1, 2].

Begriff und regulatorische Einordnung

„Hormonkosmetik“ ist kein medizinisch, pharmazeutisch oder leitlinienbasiert definierter Therapiebegriff. Er wird uneinheitlich für kosmetische Mittel mit pflanzlichen Inhaltsstoffen mit potenzieller Östrogenrezeptoraktivität, individuell hergestellte Hormonrezepturen und die Anwendung estradiol-, estriol- oder progesteronhaltiger Arzneimittel auf der Gesichtshaut verwendet.

Diese Produktgruppen sind regulatorisch klar voneinander zu unterscheiden:

  • Kosmetische Mittel: Östrogene sind nach Anhang II, laufende Nummer 260, der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 in kosmetischen Mitteln verboten [LL1].
  • CosIng: Die Aufnahme eines Stoffes in die CosIng-Datenbank oder das CosIng-Glossar bedeutet nicht, dass dieser Stoff für die Verwendung in kosmetischen Mitteln zugelassen ist. Das Glossar dient primär der einheitlichen Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe [LL2].
  • Abgrenzung zum Arzneimittel: Ob ein Produkt als kosmetisches Mittel oder Arzneimittel einzustufen ist, wird anhand seiner Zusammensetzung, Zweckbestimmung, Aufmachung und pharmakologischen, immunologischen oder metabolischen Wirkung im Einzelfall beurteilt [LL3].
  • Off-Label-Anwendung (Anwendung außerhalb der Zulassung): Wird ein zugelassenes Fertigarzneimittel außerhalb seiner zugelassenen Indikation, Dosierung, Applikationsart oder Anwendungsregion auf der Gesichtshaut eingesetzt, handelt es sich um eine Off-Label-Anwendung [LL4].
  • Rezepturarzneimittel (individuell in der Apotheke hergestelltes Arzneimittel): Eine in der Apotheke im Einzelfall aufgrund einer ärztlichen Verschreibung für einen bestimmten Patienten hergestellte Hormoncreme ist ein Rezepturarzneimittel. Sie ist kein für die Behandlung der Hautalterung zugelassenes Fertigarzneimittel und verfügt über keine behördlich geprüfte Anti-Aging-Indikation [LL5, LL6].

Eine estradiol- oder estriolhaltige Gesichtscreme ist daher keine gewöhnliche Kosmetik. Sie ist als Arzneimittelanwendung zu beurteilen. Die Off-Label-Anwendung eines zugelassenen Fertigarzneimittels muss dabei von der Verordnung eines individuell hergestellten Rezepturarzneimittels unterschieden werden.

Ziele einer hormonell ausgerichteten Hautbehandlung

Als mögliche Behandlungsziele werden diskutiert:

  • Verbesserung der epidermalen Barriere und Hautfeuchtigkeit,
  • Zunahme der epidermalen oder dermalen Hautdicke,
  • Stimulation der Kollagen- und Elastinsynthese,
  • Verminderung des Kollagenabbaus,
  • Verbesserung der Hautelastizität und -festigkeit,
  • Reduktion feiner Falten,
  • Unterstützung der kutanen Wundheilung.

Dabei ist konsequent zwischen biologischen Surrogatparametern (Ersatzmessgrößen) und klinisch relevanten Behandlungsergebnissen zu unterscheiden. Eine Zunahme von Prokollagen, Fibroblastenaktivität oder epidermaler Dicke belegt nicht zwangsläufig eine sichtbare Verminderung von Falten, Hauterschlaffung oder Lichtschäden [3-5].

Aktuelle Evidenzlage

Die 2026 publizierte systematische Übersichtsarbeit von Farkas et al. identifizierte überwiegend kleine, kurzzeitige und methodisch heterogene Studien. Untersucht wurden unterschiedliche Östrogene, Konzentrationen, Grundlagen, Anwendungsregionen, Behandlungsdauern und Endpunkte. Aufgrund dieser Heterogenität war keine belastbare quantitative Metaanalyse möglich [4].

Der klinische Review von Troxel et al. bestätigt, dass einzelne Studien eine Zunahme von Prokollagen, epidermaler Dicke, Fibroblastenaktivität, Elastin oder dermaler Vaskularisation zeigen. Klinisch sichtbare und vom Patienten wahrgenommene Verbesserungen sind jedoch inkonsistent. Zudem wurden in einzelnen Untersuchungen eine systemische Resorption (Aufnahme in den Blutkreislauf) oder andere Zeichen hormoneller Aktivität beobachtet. Ausreichend große Langzeitstudien fehlen [5].

Die Publikation von Peri et al. trägt zwar den Titel einer systematischen Übersichtsarbeit, wird in PubMed jedoch als „Letter“ geführt und enthält dort kein Abstract. Sie ist deshalb nur als ergänzende und nicht als gleichrangige Evidenzquelle zu berücksichtigen [6].

Die IMS-Empfehlungen von 2026 enthalten einen eigenen Abschnitt zu menopausalen Hautveränderungen. Sie bestätigen mögliche Effekte von Östrogenen auf Kollagen, Hautdicke und Hydratation, weisen jedoch ebenfalls auf die begrenzte Zahl randomisierter Untersuchungen und die deutlich schwächere Evidenz zu Progesteron hin [LL9].

Zwei JAAD-Korrespondenzen aus dem Jahr 2026 diskutieren zusätzliche Sicherheitsaspekte und die Verwendung topischer Östrogene bei Haarerkrankungen. Als Korrespondenzbeiträge liefern sie keine neuen kontrollierten Wirksamkeitsdaten und verändern die Evidenzqualität der zugrunde liegenden klinischen Studien nicht [17, 18].

Wirkungen von Östrogenen auf die Haut

Epidermis und Hautbarriere

Östrogene können die Proliferation und Differenzierung von Keratinozyten sowie die epidermale Barrierefunktion beeinflussen. Ein Östrogenmangel kann mit verminderter Hydratation und einer erhöhten Neigung zur Xerosis cutis (trockenen Haut) einhergehen. Die klinischen Studien zur topischen Östrogenanwendung zeigen jedoch keine durchgehend reproduzierbare Verbesserung der Hautfeuchtigkeit [1-5].

Dermis und extrazelluläre Matrix

Östrogene können über Östrogenrezeptoren kutaner Fibroblasten die Bildung von Prokollagen und Kollagen beeinflussen. Experimentelle und kleine klinische Studien zeigen außerdem Veränderungen des Transforming-Growth-Factor-β-Signalwegs und der Aktivität kollagenabbauender Matrixmetalloproteinasen (Enzyme, die Bestandteile des Bindegewebes abbauen). Die Stärke dieser Reaktion hängt offenbar vom untersuchten Hautareal und vom Ausmaß der UV-Schädigung ab [1, 3, 5, 9, 10].

Pigmentierung

Östrogene können die Melanogenese (Bildung des Hautpigments Melanin) und Melanozytenfunktion modulieren. Hormonelle Einflüsse sind an der Pathogenese des Melasmas (fleckigen Überpigmentierung der Haut) beteiligt. Eine östrogene Stimulation kann deshalb bei entsprechender Prädisposition Hyperpigmentierungen (verstärkte Dunkelfärbungen der Haut) fördern. Eine topische Östrogenbehandlung ist nicht zur Behandlung eines Melasmas oder anderer Hyperpigmentierungen geeignet [2-5].

Talgdrüsen und Haare

Talgdrüsenfunktion und Haarwachstum werden durch Androgene, Östrogene und altersabhängige Veränderungen der Zielgewebe beeinflusst. Aus diesen physiologischen Zusammenhängen lässt sich jedoch keine gesicherte Indikation für eine topische Testosteron-, Progesteron- oder Östrogenbehandlung altersbedingter Veränderungen der Gesichtshaut ableiten [1, 2, 5].

Klinische Evidenz zu topischem Estradiol und Estriol

Eine ältere kontrollierte Untersuchung verglich über sechs Monate eine Creme mit 0,01 % Estradiol und eine Creme mit 0,3 % Estriol. Beschrieben wurden Verbesserungen von Hautfeuchtigkeit, Elastizität, Festigkeit und Faltentiefe sowie eine Zunahme von Kollagen-Typ-III-Markierungen. Gleichzeitig stieg die Prolactinkonzentration signifikant an [7].

Aufgrund des Alters der Studie, der begrenzten Fallzahl, methodischer Einschränkungen, fehlender moderner Sicherheitsendpunkte und fehlender unabhängiger Replikation können diese Ergebnisse nicht als Grundlage einer Standardtherapie dienen. Die Konzentrationen von 0,01 % Estradiol und 0,3 % Estriol sind historische Studieninterventionen und keine zugelassenen oder leitliniengestützten Dosierungsempfehlungen für die Gesichtshaut [4, 5, 7].

Eine Pilotstudie mit 15 postmenopausalen Frauen unter bestehender oraler Hormontherapie untersuchte die zusätzliche Anwendung von 0,01 % Estradiol auf der Gesichtshaut. Es wurden Veränderungen dermaler Kollagenparameter beschrieben. Aufgrund der sehr kleinen Fallzahl, des Pilotcharakters und fehlender belastbarer patientenrelevanter Endpunkte lässt sich daraus keine Empfehlung für eine zusätzliche topische Behandlung unter systemischer Hormontherapie ableiten [8].

In einer vehikelkontrollierten In-vivo-Untersuchung stimulierte topisches Estradiol die Prokollagenbildung vor allem in sonnengeschützter Haut. In chronisch lichtgeschädigter Gesichts- und Unterarmhaut war die Reaktion deutlich geringer oder nicht nachweisbar. Dies spricht dafür, dass UV-bedingte Veränderungen der Fibroblastenfunktion die hormonelle Stimulierbarkeit der dermalen Matrix begrenzen können [9].

Eine längerfristige kontrollierte Untersuchung an sonnenexponierter Gesichtshaut postmenopausaler Frauen zeigte weder eine klinisch relevante Verbesserung der Falten noch der Hautelastizität. Gleichzeitig wurde eine erhöhte Expression der kollagenabbauenden Matrixmetalloproteinase 1 beobachtet [10].

Die verfügbare Evidenz zeigt somit mögliche biologische Wirkungen topischer Östrogene, aber keine zuverlässig reproduzierbare klinische Anti-Aging-Wirkung auf chronisch lichtgeschädigte Gesichtshaut [4, 5, 9, 10].

Klinische Evidenz zu topischem Progesteron

Für topisches Progesteron liegt eine doppelblinde, randomisierte, vehikelkontrollierte Studie mit 40 peri- und postmenopausalen Frauen vor. Eine 2%ige Progesteroncreme wurde über 16 Wochen untersucht. Gegenüber dem Vehikel wurden Verbesserungen einzelner Parameter der Hautelastizität und -festigkeit sowie einzelner klinischer Zeichen der Hautalterung beschrieben. Gleichzeitig stieg die Progesteronkonzentration im Blut geringfügig, aber statistisch signifikant an, womit eine systemische Resorption nachgewiesen wurde [11].

Diese Ergebnisse begründen keine gesicherte Therapieempfehlung. Es handelt sich um eine einzelne kleine Studie mit kurzer Beobachtungsdauer, mehreren Endpunkten und fehlender unabhängiger Replikation. Die verwendete Konzentration von 2 % ist keine zugelassene oder leitliniengestützte Standarddosierung zur Behandlung der Gesichtshaut.

Ein umfassender Review bewertete die vorhandene Evidenz zu Progesteron und Haut als teilweise vielversprechend, insgesamt aber qualitativ unzureichend. Belastbare Replikationsstudien und Langzeitdaten fehlen [12].

Aus der dermatologischen Progesteronstudie lässt sich insbesondere nicht ableiten, dass eine auf die Gesichtshaut aufgetragene Progesteroncreme das Endometrium (Gebärmutterschleimhaut) bei einer möglichen systemischen Resorption von Östrogen zuverlässig schützt. Für transdermale Progesteroncremes ist keine ausreichend validierte endometriale Schutzwirkung (Schutzwirkung auf die Gebärmutterschleimhaut) belegt [13].

Systemische menopausale Hormontherapie und Haut

Eine systematische Übersichtsarbeit und Metaanalyse von 15 Studien mit insgesamt 1.589 Frauen untersuchte die Auswirkungen einer oralen oder transdermalen menopausalen Hormontherapie auf die Haut. Beschrieben wurden mögliche Verbesserungen von Elastizität, Hautdicke und Kollagengehalt. Die Ergebnisse waren jedoch durch unterschiedliche Hormonregime, uneinheitliche Messverfahren, überwiegend ältere Studien und eine erhebliche statistische Heterogenität eingeschränkt. Für Hauttrockenheit ergab sich kein signifikanter Gesamteffekt [14].

Die möglichen Hautwirkungen einer menopausalen Hormontherapie stellen keine eigenständige Behandlungsindikation dar. Die Entscheidung über eine systemische Hormontherapie muss sich an anerkannten menopausalen Indikationen, dem individuellen Beschwerdebild und der persönlichen Nutzen-Risiko-Konstellation orientieren. Eine Hormontherapie sollte daher nicht allein mit dem Ziel begonnen oder in ihrer Dosis erhöht werden, Falten oder andere altersbedingte Veränderungen der Gesichtshaut zu behandeln [LL7-LL10].

Bei einer bereits aus anerkannter Indikation durchgeführten menopausalen Hormontherapie können positive Veränderungen einzelner Hautparameter als möglicher Begleiteffekt auftreten. Daraus folgt jedoch keine automatische Indikation für eine zusätzliche topische Östrogenbehandlung.

Weitere hormonelle und hormonähnliche Wirkstoffe

Wirkstoffgruppe Evidenzlage Klinische Einordnung
Topisches Estradiol oder Estriol Kleine, heterogene Studien; mögliche histologische und biochemische Veränderungen; inkonsistente klinische Ergebnisse; keine ausreichenden Langzeitsicherheitsdaten [3-5] Keine routinemäßige Empfehlung zur Behandlung altersbedingter Veränderungen der Gesichtshaut
Topisches Progesteron Eine kleine randomisierte, vehikelkontrollierte Studie mit Verbesserungen einzelner Hautparameter und nachgewiesener systemischer Resorption [11, 12] Keine routinemäßige Empfehlung; keine validierte Standarddosierung; keine gesicherte endometriale Schutzwirkung [13]
Systemische menopausale Hormontherapie Mögliche Verbesserung einzelner Hautparameter bei hoher Studienheterogenität [14] Nicht allein wegen altersbedingter Hautveränderungen beginnen oder intensivieren
Vaginale Niedrigdosis-Östrogene Nachgewiesene Wirksamkeit beim Genitourinary Syndrome of Menopause (Beschwerden an Scheide und Harnwegen in den Wechseljahren) [LL7-LL9] Wirksamkeits-, Dosierungs- und Sicherheitsdaten sind nicht auf die Gesichtshaut übertragbar
Testosteron Keine belastbare klinische Evidenz für eine Behandlung von Falten, Hauterschlaffung oder Cellulite Keine evidenzbasierte kosmetisch-dermatologische Indikation
Phytoöstrogene und Isoflavone Überwiegend kleine und kurzzeitige Studien; mögliche geringe Effekte auf einzelne Hautparameter; unzureichende Langzeitdaten [3-6] Keine Gleichstellung mit zugelassenen Arzneimitteltherapien oder besser untersuchten dermatologischen Maßnahmen

Die Behauptung, Testosteron stabilisiere durch eine Vernetzung von Kollagenfasern das Unterhautfettgewebe und wirke dadurch gegen Cellulite, ist durch hochwertige kontrollierte Humanstudien nicht belegt. Ebenso wenig ist eine Kombination aus Östrogen, Progesteron und Testosteron zur kosmetischen Hautbehandlung als evidenzbasierter Standard anzusehen.

Indikationen

Für die routinemäßige topische Anwendung von Estradiol, Estriol, Progesteron oder Testosteron zur Behandlung altersbedingter Veränderungen der Gesichtshaut besteht gegenwärtig keine leitliniengestützte Indikation.

Dies betrifft insbesondere:

  • altersbedingte Hauttrockenheit,
  • feine oder grobe Gesichtsfalten,
  • verminderte Hautelastizität,
  • Hauterschlaffung,
  • verminderte Hautdichte,
  • Cellulite,
  • Melasma und andere Hyperpigmentierungen,
  • altersbedingte Hautveränderungen bei Männern.

Eine Anwendung im Einzelfall wäre als ärztlich verantwortete Off-Label-Anwendung eines Fertigarzneimittels oder als Behandlung mit einem individuell hergestellten Rezepturarzneimittel einzuordnen. Sie setzt eine dokumentierte Nutzen-Risiko-Abwägung, eine umfassende Aufklärung und eine geeignete Verlaufskontrolle voraus.

Abgrenzung zur vaginalen Östrogentherapie

Die lokale vaginale Östrogentherapie bei Genitourinary Syndrome of Menopause ist eine eigenständige evidenzbasierte Behandlung. Sie kann vaginale Trockenheit, Schleimhautatrophie (Rückbildung der Schleimhaut), Dyspareunie (Schmerzen beim Geschlechtsverkehr) und bestimmte urogenitale Beschwerden verbessern [LL7-LL9].

Vaginale Präparate sind hinsichtlich Grundlage, Wirkstofffreisetzung, Dosierung und Resorption für die vaginale Anwendung entwickelt und geprüft worden. Sie dürfen nicht eigenmächtig auf Gesicht, Hals oder Dekolleté angewendet werden. Daten zur vaginalen Niedrigdosistherapie können nicht auf eine großflächige oder langfristige Anwendung auf keratinisierter Haut (verhornter Haut) übertragen werden.

Kontraindikationen und besondere Risikosituationen

Da keine zugelassene topische Hormontherapie für die Behandlung der alternden Gesichtshaut existiert, gibt es keine indikationsspezifische Fachinformation und keinen abschließend validierten Kontraindikationskatalog. Die Risiken einer langfristigen Anwendung können daher nicht zuverlässig quantifiziert werden.

Eine Anwendung ist besonders kritisch zu bewerten und sollte vermieden oder nur nach spezialisierter interdisziplinärer Beurteilung erwogen werden bei:

  • Schwangerschaft und Stillzeit,
  • bekannter oder vermuteter östrogenabhängiger maligner Erkrankung (östrogenabhängiger Krebserkrankung),
  • ungeklärter vaginaler Blutung,
  • unbehandelter Endometriumhyperplasie (Verdickung der Gebärmutterschleimhaut),
  • aktiver oder anamnestischer venöser Thromboembolie (Gefäßverschluss in einer Vene durch ein Blutgerinnsel),
  • anamnestischem Schlaganfall, Myokardinfarkt (Herzinfarkt) oder einer anderen arteriellen thrombotischen Erkrankung (Gefäßerkrankung durch ein Blutgerinnsel in einer Arterie),
  • schwerer aktiver Lebererkrankung,
  • ausgeprägter Melasma-Neigung oder hormonabhängiger Hyperpigmentierung,
  • Überempfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff oder einem Bestandteil der Grundlage.

Diese Vorsichtsmaßnahmen beruhen überwiegend auf einer konservativen Übertragung der Sicherheitsgrundsätze systemischer Hormontherapien. Sie belegen nicht, dass eine bestimmte Gesichtsrezeptur dieselben Risiken wie eine systemische Hormontherapie besitzt. Umgekehrt kann wegen fehlender standardisierter pharmakokinetischer und langfristiger klinischer Daten eine relevante systemische Wirkung nicht ausgeschlossen werden [4, 5, 7, 11, 17, 18].

Vor einer erwogenen Behandlung

Dermatologische Beurteilung

Zunächst sind Art und Ursache der Hautveränderungen zu bestimmen. Zu unterscheiden sind insbesondere intrinsische Hautalterung, aktinische Elastose (sonnenbedingte Schädigung der elastischen Hautfasern), Xerosis cutis, irritative oder allergische Dermatitis (durch Reizung oder Allergie verursachte Hautentzündung), atopische Dermatitis (Neurodermitis), Rosazea (chronisch entzündliche Gesichtshauterkrankung), Melasma, postinflammatorische Hyperpigmentierung (Dunkelfärbung der Haut nach einer Entzündung) und Arzneimittelreaktionen (durch Medikamente ausgelöste Hautreaktionen). Klinisch auffällige oder pigmentierte Läsionen müssen vor einer kosmetisch ausgerichteten Behandlung dermatologisch abgeklärt werden.

Gynäkologische und hormonelle Anamnese

Zu erfassen sind Menopausenstatus, Uterusstatus, bestehende systemische oder vaginale Hormontherapien, vorausgegangene östrogenabhängige Erkrankungen, thromboembolische Ereignisse (Gefäßverschlüsse durch Blutgerinnsel), Lebererkrankungen und ungeklärte Blutungen. Bei bestehender Hormontherapie ist eine mögliche zusätzliche Gesamtexposition zu berücksichtigen.

Laborparameter 1. Ordnung – obligate Laboruntersuchungen

Es gibt keine obligaten Laboruntersuchungen allein aufgrund altersbedingter Hautveränderungen oder vor einer nicht standardisierten topischen Hormonbehandlung.

Laborparameter 2. Ordnung – in Abhängigkeit von Anamnese, körperlicher Untersuchung und obligaten Parametern – zur differentialdiagnostischen Abklärung

  • Follikel-stimulierendes Hormon und gegebenenfalls Estradiol bei klinisch unklarer menopausaler Situation, fehlendem verwertbarem Blutungsmuster oder Verdacht auf eine prämature Ovarialinsuffizienz (vorzeitige Einschränkung der Eierstockfunktion),
  • Gesamttestosteron, Sexualhormon-bindendes Globulin und gegebenenfalls Dehydroepiandrosteronsulfat bei klinischen Zeichen eines Hyperandrogenismus (Überschusses männlicher Hormone),
  • Thyreoidea-stimulierendes Hormon bei Verdacht auf eine Schilddrüsenfunktionsstörung,
  • weitere Untersuchungen ausschließlich bei einer eigenständigen klinischen oder differentialdiagnostischen Fragestellung.

Eine pauschale Bestimmung umfangreicher Hormonprofile einschließlich Progesteron, Cortisol, Wachstumshormon oder IGF-1 allein wegen Faltenbildung oder Hauttrockenheit ist nicht evidenzbasiert. Bei Frauen über 45 Jahren mit typischer Symptomatik und verwertbarem Blutungsmuster erfolgt die Einordnung der Peri- oder Postmenopause primär klinisch. Laboruntersuchungen sind ausgewählten unklaren Konstellationen vorbehalten [LL7-LL9].

Aufklärung

Die Aufklärung muss mindestens umfassen:

  • fehlende etablierte Zulassungsindikation zur Behandlung der alternden Gesichtshaut,
  • begrenzte und heterogene Wirksamkeitsnachweise,
  • fehlende standardisierte Dosierung und Behandlungsdauer,
  • mögliche systemische Resorption und hormonelle Aktivität,
  • nicht quantifizierbare Langzeitrisiken für Endometrium, Brust und Gefäßsystem,
  • mögliche lokale Irritationen und Pigmentveränderungen,
  • fehlende Evidenz für eine routinemäßige Kombination mehrerer Hormone,
  • fehlenden Nachweis einer endometrialen Schutzwirkung topischer Progesteroncremes,
  • verfügbare besser untersuchte dermatologische Alternativen.

Durchführung und Verlaufskontrolle

Es existieren keine leitliniengestützten Standards für Wirkstoff, Konzentration, Grundlage, Auftragungsmenge, Behandlungsfläche, Anwendungsfrequenz oder maximale Behandlungsdauer. Historische Studienkonzentrationen dürfen nicht als allgemeine Dosierungsempfehlungen übernommen werden [4, 5, 7, 11].

Bei einer ärztlich verantworteten Anwendung sollten mindestens dokumentiert werden:

  • Ausgangsbefund und dermatologische Diagnose,
  • standardisierte Fotografien unter vergleichbaren Bedingungen,
  • verwendeter Wirkstoff und Konzentration,
  • Grundlage und herstellende Apotheke,
  • Auftragungsmenge, Anwendungshäufigkeit und behandelte Fläche,
  • bestehende systemische oder vaginale Hormontherapien,
  • lokale und mögliche systemische Nebenwirkungen,
  • objektivierbarer klinischer Behandlungseffekt.

Die Behandlung ist bei fehlendem objektivierbarem Nutzen, zunehmender Pigmentierung, persistierender Hautreizung, Brustbeschwerden, vaginaler Blutung oder anderen möglichen hormonellen Wirkungen zu beenden und diagnostisch zu überprüfen.

Mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen

Lokale Nebenwirkungen

  • Erythem (Hautrötung), Brennen oder Juckreiz,
  • irritative oder allergische Kontaktdermatitis,
  • akneiforme Hautveränderungen (akneähnliche Hautveränderungen),
  • Hyperpigmentierung oder Verstärkung eines Melasmas,
  • ungleichmäßige Pigmentierung.

Mögliche hormonelle oder systemische Wirkungen

  • Brustspannen oder Brustschmerzen,
  • Veränderungen hormonabhängiger Laborparameter,
  • vaginale Blutung,
  • potenzielle endometriale Stimulation (Anregung der Gebärmutterschleimhaut) bei systemisch relevanter Östrogenresorption,
  • additive Exposition bei gleichzeitiger systemischer oder vaginaler Hormontherapie.

In älteren Untersuchungen wurden unter anderem ein Anstieg der Prolactinkonzentration und andere Zeichen einer hormonellen Wirkung beobachtet. Das Ausbleiben schwerwiegender Ereignisse in kleinen Kurzzeitstudien belegt keine Langzeitsicherheit. Insbesondere die langfristige Sicherheit für Endometrium, Brust und Gefäßsystem ist bei Anwendung auf der Gesichtshaut nicht ausreichend untersucht [4, 5, 7, 11, 17, 18].

Jede neu auftretende postmenopausale Blutung erfordert unabhängig von einer vermuteten Ursache eine zeitnahe gynäkologische Abklärung.

Evidenzbasierte Alternativen

Photoprotektion

Die konsequente tägliche Anwendung eines geeigneten Breitband-Sonnenschutzmittels ist eine zentrale präventive Maßnahme gegen lichtbedingte Hautalterung. In einer randomisierten Studie zeigte die Gruppe mit täglicher Sonnenschutzanwendung über 4,5 Jahre eine geringere Progression der untersuchten Hautalterungszeichen als die Vergleichsgruppe mit Anwendung nach eigenem Ermessen [15].

Topische Retinoide (auf die Haut aufgetragene Vitamin-A-Abkömmlinge)

Topische Retinoide verfügen für die Behandlung der Lichtalterung über eine wesentlich breitere randomisierte Studienbasis als topische Östrogene. Eine Netzwerk-Metaanalyse von 23 randomisierten Studien mit 3.905 Teilnehmern zeigte insbesondere für Retinoide klinische Effekte auf Falten, Pigmentveränderungen und weitere Zeichen der Gesichtshautalterung. Die Ergebnisse waren hinsichtlich der untersuchten Wirkstoffe, Dosierungen und Bewertungssysteme heterogen [16].

Die wissenschaftliche Evidenz für eine Wirkstoffgruppe ist von der arzneimittelrechtlichen Zulassung eines konkreten Präparats für eine bestimmte Indikation zu unterscheiden. Die Auswahl eines Retinoids muss daher unter Berücksichtigung der jeweiligen Fachinformation, Verträglichkeit und individuellen Kontraindikationen erfolgen.

Barrierestabilisierende Basistherapie

Bei Xerosis cutis ist eine regelmäßig angewandte, an Hauttyp und Barrierefunktion angepasste Basistherapie sinnvoll. Sie behandelt die Trockenheit symptomatisch, ohne eine hormonelle Wirkung zu beanspruchen.

Mikronährstoffe

Für eine obligate orale Mikronährstoffsupplementierung als Bestandteil einer sogenannten Hormonkosmetik gibt es keine belastbare Evidenz. Nachgewiesene Mangelzustände sollen gezielt behandelt werden. Eine pauschale Supplementierung ohne diagnostizierten Bedarf ersetzt weder Photoprotektion noch eine wirksame dermatologische Behandlung.

Fazit

Die Haut ist ein hormonresponsives Organ, und der menopausale Östrogenabfall kann zu Trockenheit, verminderter Hautdicke und Veränderungen der dermalen Matrix beitragen. Diese biologische Plausibilität rechtfertigt jedoch keine routinemäßige hormonelle Gesichtsbehandlung.

Topisches Estradiol und Estriol können in kleinen Studien einzelne histologische oder biochemische Hautparameter beeinflussen. Klinisch sichtbare Wirkungen auf Falten, Elastizität und chronisch lichtgeschädigte Gesichtshaut sind dagegen inkonsistent. Belastbare Daten zur optimalen Dosierung, Behandlungsdauer und Langzeitsicherheit fehlen.

Für topisches Progesteron liegt eine kleine randomisierte Studie mit Verbesserungen einzelner Hautparameter vor. Die Gesamtevidenz bleibt jedoch qualitativ unzureichend und erlaubt keine routinemäßige Anwendungsempfehlung. Eine topische Progesteroncreme gewährleistet insbesondere keinen nachgewiesenen endometrialen Schutz bei einer möglichen systemischen Östrogenexposition.

Östrogene sind nach europäischem Recht keine zulässigen kosmetischen Inhaltsstoffe. Eine estradiol- oder estriolhaltige Gesichtsbehandlung ist als Arzneimittelanwendung und nicht als gewöhnliche Kosmetik einzuordnen. Dabei ist zwischen der Off-Label-Anwendung eines zugelassenen Fertigarzneimittels und einem individuell hergestellten Rezepturarzneimittel zu unterscheiden.

Eine systemische menopausale Hormontherapie sollte nicht allein zur Behandlung altersbedingter Hautveränderungen begonnen oder intensiviert werden. Bei bestehender anerkannter Indikation können mögliche positive Hautveränderungen als sekundärer Begleiteffekt berücksichtigt werden.

Konsequente Photoprotektion, eine geeignete Basistherapie und dermatologisch etablierte Wirkstoffe – insbesondere topische Retinoide – besitzen für die Prävention und Behandlung der Lichtalterung die deutlich bessere Evidenzbasis.

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  18. Kalner S, Hanan R, Farkas E et al.: Response to Javaheri et al., “Topical estrogens: Use in hair loss and additional safety concerns for consideration”. J Am Acad Dermatol. 2026;94(6):e443. https://doi.org/10.1016/j.jaad.2026.01.093

Leitlinien, Referenzwerte und Protokolle

  1. Europäisches Parlament und Rat: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel. Konsolidierte Fassung vom 1. Mai 2026. Anhang II, laufende Nummer 260 – Östrogene. Konsolidierte Fassung [LL1]
  2. European Commission: CosIng – Glossary of ingredients. CosIng – Glossary of ingredients [LL2]
  3. European Commission: Borderline products. Borderline products [LL3]
  4. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Expertengruppen Off-Label. Expertengruppen Off-Label [LL4]
  5. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln – Arzneimittelgesetz, § 21 Zulassungspflicht. § 21 AMG [LL5]
  6. Bundesministerium der Justiz: Verordnung über den Betrieb von Apotheken – Apothekenbetriebsordnung, § 1a Begriffsbestimmungen. § 1a ApBetrO [LL6]
  7. S3-Leitlinie Konsultationsfassung: Peri- und Postmenopause – Diagnostik und Interventionen [09.06.2026-30.09.2026]. (AWMF-Registernummer 015-062). Juni 2026 Kurzfassung [LL7]
  8. National Institute for Health and Care Excellence: Menopause: identification and management. NICE Guideline NG23. Last updated 15 April 2026. NICE Guideline NG23 [LL8]
  9. International Menopause Society: IMS Recommendations and Key Messages on Women’s Midlife Health and Menopause. Full online updatable version. 2026. Full document [LL9]
  10. The Menopause Society: Statement on Misinformation Surrounding Hormone Therapy. September 2024. Positionspapier [LL10]