Darf ich in der Schwangerschaft meine Haare färben?

Viele Schwangere, aber auch Friseurinnen, sind sich unsicher, ob Haare färben, während der Schwangerschaft eine Gefahr darstellt oder nicht. Dies hängt damit zusammen, dass in vielen Färbemitteln eine Reihe von unterschiedlichen Chemikalien enthalten ist, die für das Kind potentiell schädlich sein könnten.

Schwangere sollten bedenken, dass ihr Körper während der Schwangerschaft und der Stillzeit ungewohnt auf sonst verträgliche Kosmetika wie auch auf Haarfärbemittel reagieren kann. Bei Unsicherheiten sollten deshalb der Hautarzt oder der Friseur beratend hinzugezogen werden. Insbesondere allergische Reaktionen können auftreten.

International besteht Einigkeit darüber, dass für Schwangere, das Ungeborene oder für Friseurinnen mit Kinderwunsch keine Gefahren bestehen, obwohl es dazu bis heute keine aussagekräftigen Studien gibt. Das gilt im Übrigen für alle Kosmetika.

Für die Sicherheit zuständig sind:

  • das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
    • in Abstimmung mit
      • EU-Richtlinien
      • Industrieverband Körperpflege
  • die EG-Kosmetikverordnung von 2014 (seitdem sind zahlreiche gesundheitsgefährdende und krebserregende Stoffe in Kosmetika, aber auch in Haarfärbemitteln, verboten)

Aus den entsprechenden Begründungen dieser Behörden lassen sich folgende beruhigende Angaben machen:

  • Haarfarben gehören zu den am besten kontrollierten und untersuchten Kosmetikprodukten.
  • In Deutschland gibt es umfassende Regelungen zum Arbeitsschutz im Friseurhandwerk.
  • In den Haarkosmetikprodukten werden vom Hersteller ausschließlich Inhaltsstoffe verwendet, die der Kosmetikgesetzgebung sowie allen anderen gesetzlichen Vorgaben der EU entsprechen und bezüglich der gesundheitlichen Unbedenklichkeit umfassend geprüft sind.
  • Die Inhaltsstoffe werden von Experten nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand unter Berücksichtigung konkreter Sicherheitsdaten, der tatsächlichen Konzentration der Inhaltsstoffe in den jeweiligen Rezepturen geprüft.
  • Die Formulierungen werden auch unter dem Gesichtspunkt einer bestehenden Schwangerschaft geprüft, sowohl für die Kundinnen als auch für die Friseurinnen.
  • Fruchtschädigende Stoffe sind grundsätzlich verboten.
  • Der Kontakt der Schwangeren mit Haarfärbemitteln ist selten. Er findet in großen Abständen von normalerweise 6-8 Wochen statt.
  • Über das Haar selbst können Stoffe nicht aufgenommen werden, nur über die Kopfhaut ist dies möglich. Bei Strähnchen-Färbung bleibt die Kopfhaut frei.
  • Friseurinnen können auch während der gesamten Schwangerschaft mit Haarkosmetikprodukten arbeiten.

Ein wichtiger Gesichtspunkt ist auch die Herkunft von Haarfärbemitteln und von Kosmetika, da die gesetzlichen Grundlagen in den Ländern der EU im Vergleich zu Bestimmungen der USA oder asiatischen Ländern unterschiedlich sein können.

Sind pflanzliche Haarfärbemittel eine Alternative zu chemischen Färbemittel?

Die meisten Pflanzenfarben enthalten Henna mit dem Farbstoff Lawson, dem vor Jahren eine erbgutschädigende Wirkung nachgesagt wurde. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat dies nach gründlicher Prüfung nicht bestätigen können und gibt dafür grünes Licht. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Begriffe Naturhaarfarbe oder Pflanzenhaarfarbe gesetzlich nicht geschützt sind. Es ist deshalb darauf zu achten, ob Produkte ein Gemisch sind.

PPD (p-Phenylendiamin) ist eine Substanz, die häufig mit Hennaprodukten kombiniert wird. Mit PPD lässt sich ein intensiverer, dunkler Farbton erzeugen.

  • Unbedenklich ist die Verwendung, wenn einem Gemisch von Substanzen sog. Kupplungssubstanzen beigemischt sind, die PPD binden. Dadurch werden weitere Reaktionen zu gesundheitsschädlichen Stoffen verhindert. Erlaubt sind PPD-Konzentrationen bis zu 2 %.
  • Verboten sind Gemische, die keine Kupplungssubstanzen enthalten. Durch eine chemische Reaktion zwischen PPD und Henna entwickeln sich Reaktionsprodukte, die genotoxisch (erbgutschädigend) sind und stark sensibilisierend wirken. Sie werden daher als stark gesundheitsgefährdend eingestuft.

Außerdem kann Henna je nach Herkunftsland und Anbaugebiet auch Rückstände von Pestiziden enthalten.

Andere pflanzliche Haarfärbemittel, die z. B. Kamille, Kurkuma (Curcuma longata), Indigo, Walnussschalen enthalten, sind nicht unter dem Gesichtspunkt der Schwangerschaft geprüft. Trotzdem gelten sie als sicher, da bisher nie fruchtschädigende Effekte aufgefallen sind, vermutet oder nachgewiesen wurden.

Zertifizierte Naturkosmetikprodukte sind immer zu bevorzugen, denn sie enthalten eine Liste aller Inhaltsstoffe. Die Herstellung wird unter gesundheitlichen Gesichtspunkten kontrolliert.

Literatur

  1. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Fragen und Antworten zur Risikobewertung von kosmetischen Mitteln. Aktualisierte FAQ des BfR vom 3. März 2014
  2. EU-Richtlinien: COMMISSION IMPLEMENTING DECISION of 25 November 2013 on Guidelines on Annex I to Regulation (EC) No 1223/2009 of the European Parliament and of the Council on cosmetic products (Text with EEA relevance) (2013/674/EU)
  3. Industrieverband Körperpflege und Waschmittel e. V. Internet: www.ikw.org/ikw/impressum/
  4. EG-Kosmetikverordnung von 2014 Internet: www.gesetze-im-internet.de/kosmetikv_2014/KosmetikV_2014.pdf
  5. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Henna-Haarfärbemittel mit p-Phenylendiamin (PPD) stellen ein Gesundheitsrisiko dar. Stellungnahme Nr. 024/2011 des BfR vom 19. Januar 2011