Nahrungsergänzungsmittel in der Schmerztherapie – Nutzen, Grenzen und sinnvolle Einsatzbereiche

Nahrungsergänzungsmittel werden häufig mit dem Ziel eingesetzt, Schmerzen zu lindern oder eine bestehende Behandlung zu unterstützen. Eine einheitliche Bewertung dieser heterogenen Stoffgruppe ist jedoch medizinisch nicht sinnvoll. Vitamine, Mineralstoffe, Pflanzenextrakte und andere Supplemente unterscheiden sich erheblich hinsichtlich Wirkmechanismus, Indikation und Evidenz.

Entscheidend ist deshalb die konkrete Anwendungssituation: Bei ausreichend versorgten Personen ist von einer unspezifischen Supplementierung meist kein zusätzlicher analgetischer Nutzen zu erwarten. Bei einem nachgewiesenen oder wahrscheinlichen Mangel kann eine gezielte Substitution dagegen medizinisch notwendig sein. Darüber hinaus bestehen für einzelne Präparate definierte therapeutische Einsatzmöglichkeiten, beispielsweise in der Migräneprophylaxe oder ergänzend bei Gonarthrose.

Primärprävention, Mangelsubstitution und therapeutische Anwendung unterscheiden

Für die klinische Bewertung sollten vier Situationen klar voneinander getrennt werden.

Bei ausreichend versorgten Personen ohne konkrete Indikation ist eine zusätzliche Einnahme hoher Vitamin- oder Mineralstoffdosen weder als allgemeine Schmerzprävention noch als unspezifische Gesundheitsmaßnahme überzeugend belegt. So empfiehlt die Endocrine Society bei gesunden Erwachsenen unter 75 Jahren keine empirische Vitamin-D-Supplementierung oberhalb der üblichen Referenzzufuhr und kein routinemäßiges 25-OH-Vitamin-D-Screening ohne etablierte Indikation [1].

Davon abzugrenzen ist die gezielte Substitution eines Nährstoffmangels. Ein Vitamin-B12-Mangel mit neurologischen Symptomen, eine unzureichende Vitamin-D-Versorgung bei entsprechender Risikokonstellation oder niedrige Eisenspeicher bei Restless-Legs-Syndrom können konkrete therapeutische Konsequenzen haben.

Eine dritte Situation ist die therapeutische Anwendung unabhängig von einem klassischen Mangelzustand. Hierzu gehören beispielsweise Magnesium, Riboflavin und Coenzym Q10 zur Migräneprophylaxe sowie möglicherweise bestimmte Curcumin- oder Kollagenpräparate bei Arthrose.

Davon zu unterscheiden sind nicht belegte Lifestyle-Indikationen wie die unspezifische Einnahme „gegen Entzündungen“, „für die Gelenke“ oder „gegen chronische Schmerzen“, wenn weder ein Mangel noch eine substanz- und indikationsspezifische Evidenz vorliegt.

Vitamin D: Versorgung sichern, Schmerzindikation differenziert bewerten

Vitamin D ist ein gutes Beispiel dafür, dass Primärprävention, Mangelsubstitution und Schmerztherapie nicht gleichgesetzt werden dürfen.

Bei fehlender bzw. unzureichender körpereigener Vitamin-D-Bildung nennt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung für Erwachsene eine tägliche Zufuhr von 20 µg bzw. 800 IE Vitamin D. Ein erhöhtes Risiko für eine unzureichende Versorgung besteht insbesondere bei geringer Sonnenexposition sowie bei älteren, immobilen oder pflegebedürftigen Menschen [2].

Bei Osteoporose empfiehlt die DVO-Leitlinie bei unzureichender oder unsicherer Eigenproduktion bzw. Zufuhr eine Supplementierung von 800-1.000 IE Vitamin D3 täglich. Gleichzeitig sollte die Calciumversorgung möglichst über die Ernährung sichergestellt werden [3]. Dabei handelt es sich primär um eine Maßnahme der Knochen- und Frakturprävention und nicht um eine unmittelbare Analgetikatherapie.

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Bei Fibromyalgie bestehen darüber hinaus Hinweise auf einen möglichen schmerzlindernden Effekt. Eine Metaanalyse von 2025 fand eine signifikante Reduktion der Schmerzintensität unter Vitamin-D-Supplementierung. Für die jeweiligen Metaanalysen standen allerdings nur vier Studien zur Verfügung. Für die Schmerzintensität, gemessen mittels numerischer bzw. visueller Analogskala (NRS/VAS), bestand eine erhebliche Heterogenität. Die Ergebnisse sind deshalb als positives Signal, nicht als Nachweis eines standardisierten Vitamin-D-Therapieschemas für Fibromyalgie zu interpretieren [4].

Bei chronischem Kreuzschmerz fällt die Bewertung anders aus. Eine Metaanalyse von zehn randomisierten kontrollierten Studien zeigte keinen überzeugenden klinisch relevanten analgetischen Vorteil der Vitamin-D-Supplementierung gegenüber Kontrollbedingungen [5].

Für die Praxis bedeutet dies: Eine unzureichende Vitamin-D-Versorgung sollte korrigiert werden, eine generelle hochdosierte Vitamin-D-Behandlung chronischer Schmerzen ist dagegen nicht belegt. Ein einzelner allgemeingültiger 25-OH-Vitamin-D-Grenzwert zur Einleitung einer schmerztherapeutischen Supplementierung lässt sich aus der aktuellen Evidenz ebenfalls nicht ableiten [1].

Vitamin B12: kausale Therapie bei mangelbedingter Neuropathie

Vitamin B12 ist kein allgemeines Supplement gegen neuropathische Schmerzen. Ein Vitamin-B12-Mangel kann jedoch selbst neurologische Störungen verursachen, darunter Parästhesien, Sensibilitätsstörungen, Gangunsicherheit und periphere Neuropathien. In dieser Konstellation ist die Substitution eine kausale Behandlung [6].

Besonders berücksichtigt werden sollten Patienten mit veganer oder langfristig stark Vitamin-B12-armer Ernährung, Autoimmungastritis, Zöliakie, gastrointestinaler Malabsorption, nach bariatrischen Eingriffen, Gastrektomie oder Resektion des terminalen Ileums sowie unter bestimmten Medikamenten wie Metformin oder Protonenpumpeninhibitoren. Ein Mangel darf nicht allein aufgrund fehlender Anämie oder Makrozytose ausgeschlossen werden [6].

Bei bestätigter oder vermuteter Malabsorption empfiehlt NICE, sofern eine orale Therapie gewählt wird, mindestens 1 mg Vitamin B12 täglich. Bei Autoimmungastritis, totaler Gastrektomie oder vollständiger Resektion des terminalen Ileums wird eine lebenslange intramuskuläre Substitution empfohlen [6].

Für Schmerzmediziner ist insbesondere wichtig, einen potenziell behandelbaren Vitamin-B12-Mangel bei neu aufgetretenen oder ungeklärten neuropathischen Beschwerden nicht zu übersehen. Bei ausreichendem Vitamin-B12-Status ist dagegen keine generelle hochdosierte Supplementierung gegen neuropathische Schmerzen begründet.

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Eisen beim Restless-Legs-Syndrom

Das Restless-Legs-Syndrom ist kein primäres Schmerzsyndrom, kann jedoch mit ausgeprägten und teilweise schmerzhaften Missempfindungen einhergehen und ist deshalb auch in der schmerzmedizinischen Differenzialdiagnostik relevant.

Die aktuelle deutschsprachige S2k-Leitlinie mit Addendum vom März 2026 misst dem Eisenstatus einen hohen therapeutischen Stellenwert bei. Bei leichtgradigem RLS und einem Ferritinwert von ≤ 75 µg/l soll zunächst oral substituiert werden. Die Leitlinie nennt 80-100 mg Eisen-Ionen (Fe²⁺) zweimal täglich, jeweils zusammen mit 100 mg Vitamin C [7].

Bei mittel- bis schwergradigem RLS oder bei Unverträglichkeit bzw. Kontraindikation einer oralen Eisengabe soll bei Ferritin ≤ 75 µg/l oder einer Transferrinsättigung < 20 % eine intravenöse Behandlung mit 1.000 mg Ferricarboxymaltose einmalig oder 500 mg zweimal innerhalb einer Woche erfolgen [7].

Diese Dosierungen sind als krankheitsspezifische ärztliche Therapie und nicht als Empfehlung zur unkontrollierten Eisensupplementierung zu verstehen. Vor allem eine hochdosierte oder intravenöse Eisengabe setzt eine entsprechende Diagnostik und Verlaufskontrolle voraus.

Magnesium, Riboflavin und Coenzym Q10 bei Migräne

Die Migräneprophylaxe gehört zu den am klarsten definierten Einsatzbereichen von Nahrungsergänzungsmitteln in der Schmerzmedizin.

Die aktuelle deutsche S1-Leitlinie zur Therapie der Migräneattacke und Migräneprophylaxe nennt Magnesium, Vitamin B2 bzw. Riboflavin und Coenzym Q10 als wirksame Nahrungsergänzungsmittel, weist jedoch gleichzeitig auf die geringe wissenschaftliche Evidenz hin [8]. Eine systematische Übersichtsarbeit mit Dosis-Wirkungs-Metaanalyse von 22 randomisierten Studien aus dem Jahr 2025 bestätigt positive Effekte auf verschiedene Migräneendpunkte [9].

Für Magnesium wurde insbesondere eine Dosierung von 600 mg täglich untersucht. Die Leitlinie bezeichnet die Studienlage als nicht vollständig schlüssig und den prophylaktischen Effekt als eher gering, sieht Magnesium aufgrund seiner Akzeptanz und Verträglichkeit aber insbesondere als mögliche Option für Patienten, die keine zugelassene medikamentöse Prophylaxe wünschen [8].

Für Riboflavin wurden 400 mg täglich, häufig als 2 x 200 mg, untersucht. Für Coenzym Q10 liegt eine positive placebokontrollierte Studie mit 300 mg täglich, verteilt auf 3 x 100 mg, vor [8].

Diese Dosierungen sind von einer gewöhnlichen Lifestyle-Supplementierung zu unterscheiden. Das BfR empfiehlt für Magnesium aus Nahrungsergänzungsmitteln aufgrund dosisabhängiger Diarrhöen eine zusätzliche Höchstmenge von 250 mg täglich [10]. Die in Migränestudien verwendeten 600 mg stellen daher eine krankheitsspezifisch untersuchte therapeutische Dosierung dar und sollten nicht als allgemeine Empfehlung zur Selbstsupplementierung interpretiert werden.

Magnesium, Riboflavin und Coenzym Q10 können damit bei ausgewählten Patienten eine sinnvolle und vergleichsweise gut verträgliche ergänzende Migräneprophylaxe darstellen. Ihre Evidenzbasis und zu erwartende Effektstärke sind jedoch geringer als bei etablierten Migräneprophylaktika.

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Curcumin bei Gonarthrose: positive Signale, aber keine Standarddosis

Für Kurkuma- bzw. Curcuminpräparate hat sich die Evidenz in den vergangenen Jahren erweitert.

Eine Netzwerk-Metaanalyse von 17 randomisierten Studien aus dem Jahr 2025 fand für verschiedene Kurkumapräparate eine signifikante Reduktion der Schmerzen bei Kniearthrose gegenüber Placebo. Bei bestimmten bioverfügbarkeitsoptimierten Formulierungen erreichten die Veränderungen die von den Autoren verwendete Schwelle für klinische Relevanz [11].

Die Sicherheit dieser Evidenz wurde jedoch insgesamt als niedrig bewertet. Zudem unterschieden sich die untersuchten Produkte erheblich hinsichtlich Curcuminoidgehalt, Zusammensetzung und Bioverfügbarkeit [11]. Deshalb sollte ein positiver Effekt eines definierten Studienpräparats nicht ohne Weiteres auf sämtliche Curcuminprodukte übertragen werden.

Auch die Dosierungen waren so heterogen, dass kein allgemeingültiger therapeutischer Dosierungsbereich für Curcumin abgeleitet werden kann. Präparate mit bioverfügbarkeitssteigernden Technologien sind zudem nicht dosisäquivalent zu konventionellen Curcuminprodukten.

Curcumin kann daher bei symptomatischer Gonarthrose nach entsprechender Aufklärung als ergänzende Option für eine kurzfristige Symptomlinderung diskutiert werden. Eine krankheitsmodifizierende Wirkung ist daraus nicht abzuleiten, und Bewegungstherapie, Gewichtsmanagement bei Übergewicht sowie weitere leitliniengerechte Maßnahmen werden dadurch nicht ersetzt [11].

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Kollagen bei Arthrose: positive Metaanalysen, aber noch keine Routinetherapie

Für Kollagenderivate ist die neuere Evidenz insgesamt positiver als ältere Bewertungen vermuten ließen.

Eine aktualisierte Metaanalyse von 2025 mit elf randomisierten kontrollierten Studien und 870 Teilnehmern fand signifikante Verbesserungen von Schmerzen und körperlicher Funktion bei Kniearthrose. Die Heterogenität zwischen den Studien war jedoch erheblich [12].

Eine methodisch breiter angelegte Trial-Sequential-Metaanalyse aus dem Jahr 2024 schloss 35 randomisierte Studien mit 3.165 Patienten ein. Kollagenderivate zeigten im Vergleich zu Kontrollbedingungen kleine bis moderate Effekte auf die Schmerzreduktion und die körperliche Funktion. Die Evidenzsicherheit wurde für Schmerzen als moderat und für die Funktion als hoch bewertet; unerwünschte Ereignisse oder Therapieabbrüche waren nicht vermehrt [13].

Trotz dieser positiven Signale bleiben wichtige Unsicherheiten bestehen. Untersucht wurden unterschiedliche Kollagentypen, darunter hydrolysierte Kollagene, Kollagenpeptide und undenaturiertes Typ-II-Kollagen. Auch die Dosierungen waren nicht vergleichbar. Ein allgemein gültiger Dosierungsbereich kann deshalb derzeit nicht empfohlen werden.

Die VA/DoD-Leitlinie zur nichtoperativen Behandlung der Hüft- und Kniearthrose von 2026 bewertet die Daten weiterhin als nicht ausreichend, um eine Empfehlung für oder gegen die routinemäßige Anwendung von Kollagensupplementen auszusprechen [14].

Für die Praxis ergibt sich daraus eine differenzierte Position: Für Kollagenderivate bestehen belastbare positive Wirksamkeitssignale hinsichtlich Schmerz und Funktion. Eine ergänzende Anwendung kann bei interessierten Patienten nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung diskutiert werden. Aufgrund der Präparateheterogenität und begrenzter Langzeitdaten handelt es sich jedoch bislang nicht um eine etablierte leitlinienbasierte Standardtherapie.

Glucosamin: positive Wirksamkeitssignale bei uneinheitlicher Gesamtevidenz

Für Glucosamin bei Gonarthrose bestehen positive Wirksamkeitssignale, insbesondere für Glucosaminsulfat. Die Gesamtevidenz bleibt jedoch heterogen, und die klinische Bedeutung der beobachteten Effekte ist nicht abschließend geklärt.

Eine Umbrella-Review aus dem Jahr 2026, die 19 systematische Reviews und Metaanalysen einschloss, fand unter Glucosamin eine kleine, aber statistisch signifikante Reduktion der Schmerzintensität. Darüber hinaus zeigte sich ein Hinweis auf eine verlangsamte Gelenkspaltverschmälerung, insbesondere in längerfristigen Studien mit Glucosaminsulfat. Die Rate unerwünschter Ereignisse unterschied sich nicht relevant von Placebo [16].

Auch eine Metaanalyse von 25 randomisierten kontrollierten Studien aus dem Jahr 2024 berichtete für Glucosaminsulfat eine signifikant geringere tibiofemorale Gelenkspaltverschmälerung gegenüber Placebo und bestätigte eine insgesamt gute Verträglichkeit [17]. In den klinischen Studien wurde Glucosaminsulfat häufig in einer Dosierung von 1.500 mg täglich eingesetzt. Aufgrund unterschiedlicher Salzformen, Präparate und Herstellungsverfahren lassen sich die Ergebnisse jedoch nicht ohne Weiteres auf sämtliche Glucosaminprodukte übertragen.

Damit bestehen insbesondere für Glucosaminsulfat Hinweise auf einen möglichen symptomatischen und möglicherweise auch strukturellen Nutzen. Die durchschnittlichen Effekte sind allerdings eher klein, und ein eindeutiger Vorteil für die körperliche Funktion konnte bislang nicht gezeigt werden [16, 17].

Die deutsche S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Gonarthrose“ empfiehlt Glucosamin daher weiterhin nicht als routinemäßige Therapie. Ausschlaggebend ist weniger das Sicherheitsprofil als die bislang fehlende eindeutige Evidenz für einen klinisch relevanten Nutzen über unterschiedliche Studien und Präparate hinweg [15].

Bei Patienten, die Glucosamin einsetzen möchten, kann insbesondere Glucosaminsulfat aufgrund der guten Verträglichkeit und der vorhandenen positiven Wirksamkeitssignale als ergänzende Option diskutiert werden. Dabei sollte vermittelt werden, dass ein Nutzen möglich ist, die zu erwartende Effektstärke im Mittel jedoch eher gering bleibt und Glucosamin bislang keine etablierte leitlinienbasierte Standardtherapie darstellt.

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Alpha-Liponsäure bei diabetischer Polyneuropathie

Alpha-Liponsäure wird seit Langem zur Behandlung diabetischer Neuropathien eingesetzt. Die aktuelle hochwertige Langzeitevidenz ist jedoch zurückhaltend.

Ein Cochrane-Review von 2024 schloss drei randomisierte Studien mit insgesamt 816 Patienten ein, in denen Alpha-Liponsäure mindestens sechs Monate angewendet wurde. Nach sechs Monaten hatte die Behandlung gegenüber Placebo wahrscheinlich keinen oder nur einen sehr geringen Effekt auf neuropathische Symptome. Die Evidenzsicherheit für diesen Endpunkt wurde als moderat eingestuft [18].

Aus diesen Daten lässt sich keine überzeugende Empfehlung für eine routinemäßige langfristige orale Alpha-Liponsäure-Supplementierung bei diabetischer Polyneuropathie ableiten. Dies schließt einen subjektiven Nutzen bei einzelnen Patienten nicht aus, rechtfertigt aber keinen Ersatz etablierter diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen.

Sicherheit, Überdosierung und Wechselwirkungen

Auch Nahrungsergänzungsmittel können dosisabhängige unerwünschte Wirkungen und klinisch relevante Interaktionen verursachen.

Bei Magnesium sind gastrointestinale Nebenwirkungen, insbesondere Diarrhöen, dosislimitierend. Das BfR empfiehlt für gewöhnliche Nahrungsergänzungsmittel maximal 250 mg zusätzliches Magnesium pro Tagesdosis [10]. Bei eingeschränkter Nierenfunktion ist eine höher dosierte Magnesiumzufuhr besonders kritisch zu prüfen.

Für Vitamin D nennt die DGE eine tolerierbare Gesamtzufuhr von 100 µg bzw. 4.000 IE täglich für Erwachsene. Diese Obergrenze ist ausdrücklich keine Zufuhrempfehlung. Höhere Dosierungen können aus medizinischen Gründen angezeigt sein, sollten dann aber ärztlich gesteuert werden [2].

Auch vermeintlich „nervenwirksame“ Vitaminpräparate sind nicht automatisch unproblematisch. Eine langfristig hohe Vitamin-B6-Aufnahme kann selbst eine neurotoxische Symptomatik mit Kribbeln, Taubheitsgefühl, Brennen, Schmerzen und Koordinationsstörungen verursachen. Das BfR empfiehlt deshalb für Nahrungsergänzungsmittel eine Höchstmenge von 0,9 mg Vitamin B6 pro Tagesdosis eines Produkts [10].

Bei Pflanzenextrakten ist außerdem zu berücksichtigen, dass eine erhöhte Bioverfügbarkeit nicht nur mögliche therapeutische Effekte, sondern auch die systemische Exposition und damit das Interaktionspotenzial verändern kann. Bei Multimedikation, Antikoagulation, eingeschränkter Organfunktion, Schwangerschaft oder vor operativen Eingriffen sollte die Einnahme gezielt erfragt werden.

Gezielte Diagnostik statt unspezifischer Supplementierung

Eine evidenzbasierte Anwendung von Nahrungsergänzungsmitteln beginnt nicht mit der Auswahl eines Präparats, sondern mit der Frage nach einer konkreten Indikation.

Bei ausreichend versorgten Erwachsenen ist nicht belegt, dass ein unspezifisches „Supplement-Paket“ chronische Schmerzen verhindert oder generell reduziert. Ebenso wenig ist ein breit angelegtes Mikronährstoff-Screening ohne klinischen Anlass erforderlich.

Eine gezielte Abklärung kann dagegen sinnvoll sein bei restriktiven Ernährungsformen, Malabsorptionssyndromen, gastrointestinalen Operationen, hohem Lebensalter, Immobilität, geringer Sonnenexposition, bestimmten Medikamenten, neurologischen Symptomen oder einer Erkrankung, für die ein definierter Nährstoffstatus therapeutisch relevant ist.

Die zentrale klinische Frage lautet daher nicht: „Welches Nahrungsergänzungsmittel hilft gegen Schmerzen?“, sondern: „Gibt es bei diesem Patienten für dieses Präparat eine konkrete Indikation, eine plausible Zielgröße und ausreichende Evidenz?“

Fazit

Nahrungsergänzungsmittel können in der Schmerzmedizin einen sinnvollen und teilweise therapeutisch relevanten Platz einnehmen, wenn Indikation und Therapieziel klar definiert sind.

Besonders eindeutig ist der Nutzen bei der gezielten Korrektur relevanter Mangelzustände oder Risikokonstellationen, beispielsweise bei Vitamin-B12-Mangel, unzureichender Vitamin-D-Versorgung oder bestimmten Eisenkonstellationen beim Restless-Legs-Syndrom. Darüber hinaus können Magnesium, Riboflavin und Coenzym Q10 bei ausgewählten Patienten zur Migräneprophylaxe eingesetzt werden.

Für Curcumin und Kollagenderivate bestehen bei Arthrose positive Wirksamkeitssignale. Insbesondere für Kollagen zeigen aktuelle Metaanalysen Verbesserungen von Schmerz und Funktion; aufgrund unterschiedlicher Präparate und begrenzter Langzeitdaten besteht jedoch noch keine routinemäßige leitlinienbasierte Standardempfehlung.

Andere verbreitete Supplemente sind kritischer zu bewerten. Für Glucosamin bei Gonarthrose und die langfristige orale Anwendung von Alpha-Liponsäure bei diabetischer Polyneuropathie ist ein relevanter zusätzlicher Nutzen derzeit nicht überzeugend belegt.

Eine evidenzbasierte Beratung sollte Nahrungsergänzungsmittel daher weder pauschal empfehlen noch pauschal abwerten. Am größten ist ihr Nutzen dort, wo Mangelzustand, Indikation, Präparat, Dosierung und therapeutisches Ziel nachvollziehbar definiert sind.

Literatur

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  3. Dachverband Osteologie. Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen und bei Männern ab dem 50. Lebensjahr. DVO-Leitlinie Osteoporose 2023. AWMF-Registernummer 183-001. Essen: DVO; 2023. DVO-Leitlinie Osteoporose 2023
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