Tierbiss – Weitere Therapie

Allgemeine Maßnahmen 

  • Stoppen der Blutung: Mit einem sauberen Taschentuch mindestens 5 Minuten bzw. bis die Blutung aufhört fest auf die Wunde drücken.
  • Reinigung der Wunde mit klarem Wasser (ggf. einer Kochsalzlösung) oder besser mit einem Desinfektionsmittel.
  • Bei Kreuzotterbiss: Bissstelle möglichst ruhig halten und Transport des Patienten auf einer Trage ins Krankenhaus. Falls innerhalb von 30 Minuten keine lokale Reaktionen auftritt, besteht keine Gefahr einer schweren Symptomatik.
    Sollte ein trockener Biss vorliegen, d.h. dass beim Biss kein Gift eingespritzt wurde (ca. 30 % der Fälle), treten keine lokalen oder systemischen Symptome auf. In solchen Fällen ist keine weitere Behandlung erforderlich.
  • Vorstellung bei einem Arzt!
  • Nach der Wundversorgung:
    • Beim Auftreten von Fieber umgehend den Arzt informieren!
    • Nikotinrestriktion (Verzicht auf Tabakkonsum) – Rauchen beeinträchtigt die Wundheilung
    • Begrenzter Alkoholkonsum (Männer: max. 25 g Alkohol pro Tag; Frauen: max. 12 g Alkohol pro Tag)
    • Vermeidung von Umweltbelastungen:
      • Direktes Sonnenlicht sollte nicht auf die frische Narbe scheinen. Die UV-Strahlen schaden dem Narbengewebe.

Impfungen

Die nachfolgende Impfung ist ggf. erforderlich:

  • Tetanusschutz prüfen – bei keinem oder unzureichendem Impfschutz bzw. im Zweifel: Simultanimpfung, aktiv und passiv (5-12 Stunden nach der Verletzung)
  • ggf Tollwut-Postexpositionsprophylaxe (PEP)

Regelmäßige Kontrolluntersuchungen

  • Tägliche ärztliche Wundkontrolle bis eine trockene Wunde vorliegt.
  • Bei Wundinfektion Entnahme einer Bakterienprobe (Bakteriologie) und Krankenhauseinweisung.

Organisationen und Selbsthilfegruppen

  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
    Postfach 91 01 52, D-51071 Köln
    Telefon: 0221-89920, Fax: 0221-8992300 E-Mail: poststelle@bzga.de, Internet: www.bzga.de