Grippe (Influenza) – Medikamentöse Therapie
Therapieziele
- Linderung der Beschwerden
- Verkürzung der Krankheitsdauer bei geeigneter Indikation
- Vermeidung schwerer Verläufe und Komplikationen
- Vermeidung einer unnötigen antiviralen oder antibakteriellen Therapie
Therapieempfehlungen
Grundsätze:
- Unkomplizierte Influenza (echte Virusgrippe) ohne Risikofaktoren: Im Regelfall ist eine symptomatische Therapie (Behandlung der Beschwerden) ausreichend. Eine routinemäßige antivirale Therapie (Behandlung gegen Viren) ist wegen des geringen absoluten Nutzens nicht angezeigt [6, 7, LL1, LL2].
- Indikation zur antiviralen Therapie: Eine antivirale Therapie soll insbesondere bei schwerer, komplizierter oder progredienter Influenza, bei stationär behandelten Patienten sowie bei erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf erwogen und unverzüglich begonnen werden. Zu den Risikofaktoren gehören insbesondere höheres Lebensalter, chronische Herz- oder Lungenerkrankungen (lang andauernde Erkrankungen des Herzens oder der Lunge), Stoffwechselerkrankungen (Erkrankungen des körpereigenen Stoffwechsels), Immundefekte (Störungen der körpereigenen Abwehr) oder immunsuppressive Therapie (Behandlung zur Unterdrückung der körpereigenen Abwehr), neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen (Erkrankungen des Nervensystems beziehungsweise der Nerven und Muskeln), schwere Adipositas (starkes Übergewicht) sowie Schwangerschaft; das Risiko steigt bei mehreren gleichzeitig vorliegenden Faktoren [LL1].
- Therapiebeginn: Die antivirale Therapie ist so früh wie möglich, vorzugsweise innerhalb von 48 Stunden nach Symptombeginn, einzuleiten. Bei schwerem oder progredientem Verlauf kann ein Therapiebeginn auch nach mehr als 48 Stunden noch sinnvoll sein. Eine erforderliche Labordiagnostik darf den Therapiebeginn bei schwerer Symptomatik nicht verzögern; nach Vorliegen des Ergebnisses ist die Therapie anzupassen [LL1].
- Antivirales Mittel der Wahl bei schwerer Influenza: Oseltamivir; die Weltgesundheitsorganisation (WHO) spricht hierfür eine bedingte Empfehlung bei sehr niedriger Evidenzsicherheit aus [LL2]. Bei intestinaler Resorption kann Oseltamivir auch über eine oro- oder nasogastrale Sonde verabreicht werden.
- Schwangerschaft und Stillzeit: Bei gegebener antiviraler Indikation ist Oseltamivir aufgrund der umfangreichsten klinischen Erfahrung zu bevorzugen; eine Schwangerschaft ist kein Grund, den Therapiebeginn zu verzögern. Baloxavir soll in der Schwangerschaft vorsorglich vermieden werden [LL1, LL2, FI1, FI2].
- Antibiotika: Keine routinemäßige Gabe. Antibiotika sind nur bei klinischem oder mikrobiologischem Verdacht auf eine bakterielle Koinfektion (gleichzeitige Infektion mit einem weiteren Erreger) beziehungsweise Superinfektion (zusätzliche Infektion während einer bestehenden Infektion) indiziert und dann nach der entsprechenden Pneumonie-Leitlinie auszuwählen [LL1, LL2].
- Systemische Glucocorticosteroide: Keine routinemäßige Anwendung bei Influenza oder Influenzapneumonie (durch Grippeviren verursachte Lungenentzündung); Einsatz nur bei einer anderen gesicherten Indikation, zum Beispiel einer Exazerbation (akuten Verschlechterung) eines Asthma bronchiale (Asthma der Atemwege) oder einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (dauerhaften Lungenerkrankung mit verengten Atemwegen) oder bei therapierefraktärem septischem Schock (lebensbedrohlichem Kreislaufversagen durch eine Infektion) [LL2].
- Stationäre Einweisung: Bei Hypoxämie (Sauerstoffmangel im Blut), Dyspnoe (Atemnot), Kreislaufinstabilität (instabilem Blutkreislauf), Bewusstseinsstörung (eingeschränktem Bewusstsein), schwerer Dehydratation (Flüssigkeitsmangel), Pneumonie (Lungenentzündung), Dekompensation (akuter Verschlechterung) einer Grunderkrankkrankung oder rascher klinischer Verschlechterung ist eine umgehende stationäre Abklärung erforderlich.
Einordnung unterschiedlicher Empfehlungen:
- Der Ratgeber des Robert Koch-Instituts (RKI) empfiehlt, bei Verdacht auf einen schweren Verlauf oder bei erhöhtem Risiko eine antivirale Therapie zu erwägen [LL1].
- WHO-Leitlinie 2024: Sie empfiehlt Oseltamivir und Zanamivir bei nicht schwerer Influenza nicht und spricht nur für Baloxavir bei hohem Progressionsrisiko eine bedingte Empfehlung aus. Bei schwerer Influenza empfiehlt sie bedingt Oseltamivir [LL2]. Baloxavir wird derzeit in Deutschland jedoch nicht vermarktet [LL1]. Daher ist bei nicht schwer erkrankten Risikopatienten eine individuelle Nutzen-Risiko-Entscheidung unter Berücksichtigung der deutschen Versorgungssituation erforderlich.
Wirkstoffe (Hauptindikation) der symptomatischen Therapie
| Wirkstoff | Besonderheiten |
|---|---|
| Paracetamol | Dosisreduktion beziehungsweise Verlängerung des Dosisintervalls bei Leberfunktionsstörung (eingeschränkter Leberfunktion), chronischem Alkoholabusus (schädlichem Alkoholkonsum), Mangelernährung (unzureichender Ernährung), Dehydratation, Körpergewicht unter 50 kg oder schwerer Niereninsuffizienz (Nierenschwäche); kumulative Paracetamol-Dosis aus Kombinationspräparaten beachten. |
| Ibuprofen | Niedrigste wirksame Dosis für die kürzest mögliche Dauer; vermeiden bei schwerer Dehydratation, aktiver gastrointestinaler Blutung (Blutung im Magen-Darm-Bereich) oder Ulkuskrankheit (Geschwürerkrankung), schwerer Niereninsuffizienz und im dritten Trimenon; individuelle Fachinformation beachten. |
| Acetylsalicylsäure | Cave: Bei Kindern und Jugendlichen mit fieberhaften viralen Erkrankungen wegen des Risikos eines Reye-Syndroms (schwere Hirn- und Lebererkrankung) kontraindiziert. Blutungsrisiko und weitere Kontraindikationen beachten. |
| Xylometazolin, nasal | Nur bei behinderter Nasenatmung; altersgerechte Wirkstoffkonzentration verwenden. Rebound-Rhinitis (medikamentös bedingte erneute Nasenschleimhautschwellung) bei zu langer Anwendung. |
- Wirkweise: Paracetamol wirkt analgetisch und antipyretisch; Ibuprofen und Acetylsalicylsäure hemmen die Cyclooxygenase und wirken analgetisch, antipyretisch und antiphlogistisch; Xylometazolin wirkt lokal vasokonstriktorisch und abschwellend.
- Indikationen: Fieber, Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen; Xylometazolin bei klinisch relevanter nasaler Obstruktion.
- Kontraindikationen: Wirkstoffspezifische Gegenanzeigen und die jeweilige Fachinformation beachten; Acetylsalicylsäure bei Influenza nicht bei Kindern und Jugendlichen anwenden.
- Nebenwirkungen: Paracetamol insbesondere Hepatotoxizität bei Überdosierung; nichtsteroidale Antirheumatika insbesondere gastrointestinale Ulzera und Blutungen, Nierenfunktionsstörung (eingeschränkte Nierenfunktion), Flüssigkeitsretention (Wassereinlagerung) und Überempfindlichkeitsreaktionen (allergische Reaktionen); Xylometazolin insbesondere Schleimhauttrockenheit, Epistaxis (Nasenbluten) und Rebound-Rhinitis.
- Eine randomisierte placebokontrollierte Studie zeigte für eine regelmäßige Paracetamol-Gabe bei Influenza weder eine Verbesserung der Virus-Clearance noch des klinischen Verlaufs; Paracetamol bleibt daher eine rein bedarfsorientierte symptomatische Therapie [4].
Wirkstoffe (Hauptindikation) der antiviralen Therapie
| Wirkstoff | Besonderheiten |
|---|---|
| Oseltamivir | Bevorzugter Wirkstoff bei schwerer Influenza und in der Schwangerschaft. Dosisanpassung bei Kreatinin-Clearance ≤ 60 ml/min; bei Kindern unter 13 Jahren mit Niereninsuffizienz ist keine gesicherte Dosierungsempfehlung verfügbar. Häufig Übelkeit, Erbrechen und Kopfschmerzen. Selten schwere Haut- oder Überempfindlichkeitsreaktionen; neuropsychiatrische Ereignisse wurden berichtet. Aktuelle Resistenzlage berücksichtigen [LL1, LL2, FI1]. |
| Zanamivir, inhalativ | Nur mit dem vorgesehenen Diskhaler anwenden; nicht vernebeln und nicht über ein Beatmungssystem applizieren. Risiko eines akuten Bronchospasmus (krampfartige Verengung der Bronchien), insbesondere bei Asthma bronchiale oder chronisch obstruktiver Lungenerkrankung; bei Milchproteinallergie kontraindiziert. Keine Dosisanpassung bei Nieren- oder Leberfunktionsstörung. Die WHO empfiehlt Zanamivir weder bei nicht schwerer noch bei schwerer Influenza; daher nur begründete Alternative nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung [LL2, FI3]. |
| Baloxavir marboxil | EU-Zulassung ab einem Alter von 3 Wochen für unkomplizierte Influenza und Postexpositionsprophylaxe (Vorbeugung nach einem möglichen Kontakt); derzeit in Deutschland nicht vermarktet [LL1, FI2]. Der Gemeinsame Bundesausschuss sah 2021 für die damals zugelassene Altersgruppe ab 12 Jahren weder in der Therapie noch in der Postexpositionsprophylaxe einen Zusatznutzen als belegt an [RG2]. Nicht zusammen mit Laxantien, Antazida oder oralen Präparaten mit Eisen, Zink, Selen, Calcium oder Magnesium einnehmen. In der Schwangerschaft vorsorglich vermeiden; bei Immunschwäche wegen möglicher Resistenzselektion nur mit besonderer Zurückhaltung. Für eine wiederholte Anwendung innerhalb derselben Influenzasaison liegen keine klinischen Daten vor. |
- Wirkweise: Oseltamivir und Zanamivir hemmen die virale Neuraminidase und damit die Freisetzung neu gebildeter Influenzaviren; Baloxavir hemmt die Cap-abhängige Endonuklease des viralen Polymerasekomplexes. Die Wirkstoffe sind gegen Influenza-A- und Influenza-B-Viren aktiv.
- Indikationen: Therapie der Influenza bei schwerem oder progredientem Verlauf sowie nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung bei erhöhtem Komplikationsrisiko; Postexpositionsprophylaxe nur bei klarer Indikation. Zulassung, Verfügbarkeit und Leitlinienbewertung unterscheiden sich zwischen den Wirkstoffen.
- Kontraindikationen: Überempfindlichkeit gegen den jeweiligen Wirkstoff oder einen Bestandteil; für Zanamivir zusätzlich Milchproteinallergie. Wirkstoffspezifische Einschränkungen bei Schwangerschaft, Atemwegserkrankungen, Nierenfunktionsstörung und Immunschwäche beachten.
- Nebenwirkungen: Oseltamivir vor allem Übelkeit, Erbrechen und Kopfschmerzen; Zanamivir vor allem Bronchospasmus und allergische Reaktionen; Baloxavir vor allem Überempfindlichkeitsreaktionen sowie das Risiko therapieassoziierter Resistenzvarianten.
Nicht empfohlene antivirale Wirkstoffe:
- Amantadin und Rimantadin: Nicht zur Therapie oder Prophylaxe der saisonalen Influenza einsetzen. Die zirkulierenden Influenza-A(H1N1)pdm09- und Influenza-A(H3N2)-Viren sind resistent; gegen Influenza B besteht keine Wirksamkeit [LL1].
- Peramivir: Keine reguläre Therapieoption in Deutschland oder der Europäischen Union. Die EU-Zulassung von Alpivab wurde 2020 auf Antrag des Zulassungsinhabers aufgehoben; das Präparat war in der Europäischen Union nicht vermarktet worden. Die WHO spricht sowohl bei nicht schwerer als auch bei schwerer Influenza eine bedingte Empfehlung gegen Peramivir aus [LL2, RG1].
- Antivirale Kombinationstherapie: Außerhalb klinischer Studien nicht routinemäßig anwenden.
Weitere Hinweise zur Evidenz:
- Bei nicht schwerer Influenza verkürzt Oseltamivir die Symptomdauer im Mittel nur moderat. Ältere Metaanalysen kamen bei Komplikationen und Hospitalisierungen zu unterschiedlichen Ergebnissen [1-3]. Eine neuere Metaanalyse randomisierter Studien fand bei ambulanten Erwachsenen und Jugendlichen keine signifikante Reduktion der Hospitalisierungen, auch nicht in untersuchten Risikogruppen, jedoch mehr Übelkeit und Erbrechen [6].
- Die Netzwerk-Metaanalyse von 2025 mit 73 randomisierten Studien und 34.332 Teilnehmern fand bei nicht schwerer Influenza für antivirale Wirkstoffe keinen relevanten Mortalitätsvorteil. Baloxavir verkürzte die Symptomdauer wahrscheinlich um etwa einen Tag und reduzierte bei Hochrisikopatienten möglicherweise Hospitalisierungen; die Evidenz für diesen Hospitalisierungseffekt war niedrig [7].
- Bei stationär behandelten Patienten beruhen Hinweise auf eine Mortalitätsreduktion durch frühzeitige Neuraminidasehemmer im Wesentlichen auf Beobachtungsdaten; ein kausaler Effekt bleibt unsicher [5, 8]. Wegen des hohen Ausgangsrisikos und der geringen Arzneimitteltoxizität empfehlen RKI und WHO dennoch eine frühzeitige Behandlung schwerer Verläufe mit Oseltamivir [LL1, LL2].
- Bei Baloxavir wurden in klinischen Studien eine rasche Abnahme der Viruslast und eine Verkürzung der Symptomdauer gezeigt; unter der Therapie können jedoch Polymerase-PA/I38-Varianten mit verminderter Empfindlichkeit selektioniert werden, besonders bei Kindern und Immunschwäche [7, 9, LL2].
Postexpositionsprophylaxe
- Grundsatz: Die saisonale Influenzaimpfung (Grippeimpfung) bleibt die bevorzugte Präventionsmaßnahme. Eine antivirale Postexpositionsprophylaxe ersetzt die Impfung nicht [LL2, FI1-FI3].
- Keine Routineprophylaxe: Bei gesunden Kontaktpersonen ist eine antivirale Postexpositionsprophylaxe im Regelfall nicht angezeigt.
- Indikation: Individuell zu erwägen bei asymptomatischen Personen (Personen ohne Beschwerden) mit sehr hohem Risiko für einen schweren Verlauf nach engem Kontakt mit einem Patienten mit bestätigter oder wahrscheinlicher Influenza sowie zur Ausbruchskontrolle in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen. Die WHO definiert ein extrem hohes Risiko als Alter ab 85 Jahren oder als jüngeres Alter mit mehreren wesentlichen Risikofaktoren [LL2].
- Beginn: So früh wie möglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach der letzten relevanten Exposition. Bei bereits vorhandenen Symptomen ist keine Prophylaxe, sondern eine therapeutische Dosierung zu prüfen.
- Oseltamivir: 1-mal täglich für 10 Tage nach engem Kontakt; gewichtsbezogene Dosierung siehe Tabelle. Bei fortdauernder Exposition oder Ausbruchsgeschehen kann nach Fachinformation und infektiologischer beziehungsweise hygienischer Bewertung eine längere Prophylaxe erforderlich sein [FI1].
- Zanamivir: 10 mg inhalativ 1-mal täglich für 10 Tage; wegen des Bronchospasmusrisikos und der eingeschränkten Anwendbarkeit nur als Alternative [FI3].
- Baloxavir: Wirksame orale Einmaldosis innerhalb von 48 Stunden nach Exposition; in Deutschland derzeit nicht vermarktet. Die WHO empfiehlt Baloxavir bedingt nur für asymptomatische Exponierte mit extrem hohem Risiko; in der Schwangerschaft soll es vermieden werden [10, LL1, LL2, FI2].
Supplemente (Nahrungsergänzungsmittel; Vitalstoffe)
Geeignete Nahrungsergänzungsmittel für das Immunsystem sollten die folgenden Vitalstoffe enthalten:
- Vitamine (A, C, E, D3, B1, B2, Niacin (Vitamin B3), Pantothensäure (Vitamin B5), B6, B12, Folsäure, Biotin)
- Spurenelemente (Chrom, Eisen, Kupfer, Mangan, Molybdän, Selen, Zink)
- Fettsäuren (Omega-3-Fettsäuren: Eicosapentaensäure (EPA) und Docosahexaensäure (DHA))
- Sekundäre Pflanzenstoffe (Beta-Carotin, Flavonoide (Citrusfrüchte), Lycopin (Tomaten), Proanthocyanidine (Cranberrys), Polyphenole)
- Weitere Vitalstoffe (Probiotische Kulturen: Laktobazillen, Bifidobakterien)
Beachte: Die aufgeführten Vitalstoffe sind kein Ersatz für eine medikamentöse Therapie. Nahrungsergänzungsmittel sind dazu bestimmt, die allgemeine Ernährung in der jeweiligen Lebenssituation zu ergänzen.
Für Fragen zum Thema Nahrungsergänzungsmittel stehen wir Ihnen gerne kostenfrei zur Verfügung.
Nehmen Sie bei Fragen dazu bitte per E-Mail – info@docmedicus.de – Kontakt mit uns auf, und teilen Sie uns dabei Ihre Telefonnummer mit und wann wir Sie am besten erreichen können.
Abkürzungsverzeichnis
- A(H1N1)pdm09: Influenza-A-Virus des Subtyps H1N1 der Pandemie von 2009
- A(H3N2): Influenza-A-Virus des Subtyps H3N2
- BMJ: British Medical Journal
- doi: Digital Object Identifier
- EPA: Eicosapentaensäure
- EPAR: European Public Assessment Report
- EU: Europäische Union
- FI: Fachinformation
- G-BA: Gemeinsamer Bundesausschuss
- I38: Isoleucin an Position 38
- JAMA: Journal of the American Medical Association
- kg: Kilogramm
- LL: Leitlinie
- mg: Milligramm
- ml: Milliliter
- min: Minute
- PA: Polymerase-acidic-Protein
- RG: regulatorische Quelle
- RKI: Robert Koch-Institut
- WHO: World Health Organization
Literatur
- Jefferson T, Jones MA, Doshi P et al.: Oseltamivir for influenza in adults and children: systematic review of clinical study reports and summary of regulatory comments. BMJ. 2014;348:g2545. doi: 10.1136/bmj.g2545
- Heneghan CJ, Onakpoya I, Thompson M et al.: Zanamivir for influenza in adults and children: systematic review of clinical study reports and summary of regulatory comments. BMJ. 2014;348:g2547. doi: 10.1136/bmj.g2547
- Dobson J, Whitley RJ, Pocock S et al.: Oseltamivir treatment for influenza in adults: a meta-analysis of randomised controlled trials. Lancet. 2015;385(9979):1729-1737. doi: 10.1016/S0140-6736(14)62449-1
- Jefferies S, Braithwaite I, Walker S et al.: Randomized controlled trial of the effect of regular paracetamol on influenza infection. Respirology. 2016;21(2):370-377. doi: 10.1111/resp.12685
- Reacher M, Warne B, Reeve L et al.: Influenza-associated mortality in hospital care: a retrospective cohort study of risk factors and impact of oseltamivir in an English teaching hospital, 2016 to 2017. Euro Surveill. 2019;24(44):1900087. doi: 10.2807/1560-7917.ES.2019.24.44.1900087
- Hanula R, Bortolussi-Courval É, Mendel A et al.: Evaluation of Oseltamivir Used to Prevent Hospitalization in Outpatients With Influenza: A Systematic Review and Meta-Analysis. JAMA Intern Med. 2024;184(1):18-27. doi: 10.1001/jamainternmed.2023.0699
- Gao Y, Zhao Y, Liu M et al.: Antiviral Medications for Treatment of Nonsevere Influenza: A Systematic Review and Network Meta-Analysis. JAMA Intern Med. 2025;185(3):293-301. doi: 10.1001/jamainternmed.2024.7193
- Muthuri SG, Venkatesan S, Myles PR et al.: Effectiveness of neuraminidase inhibitors in reducing mortality in patients admitted to hospital with influenza A H1N1pdm09 virus infection: a meta-analysis of individual participant data. Lancet Respir Med. 2014;2(5):395-404. doi: 10.1016/S2213-2600(14)70041-4
- Ison MG, Portsmouth S, Yoshida Y et al.: Early treatment with baloxavir marboxil in high-risk adolescent and adult outpatients with uncomplicated influenza (CAPSTONE-2): a randomised, placebo-controlled, phase 3 trial. Lancet Infect Dis. 2020;20(10):1204-1214. doi: 10.1016/S1473-3099(20)30004-9
- Ikematsu H, Hayden FG, Kawaguchi K et al.: Baloxavir Marboxil for Prophylaxis against Influenza in Household Contacts. N Engl J Med. 2020;383(4):309-320. doi: 10.1056/NEJMoa1915341
Leitlinien, Referenzwerte und Protokolle
- Robert Koch-Institut: Influenza (Teil 1): Erkrankungen durch saisonale Influenzaviren. RKI-Ratgeber, Stand 14. Januar 2026. Volltext [LL1]
- World Health Organization: Clinical practice guidelines for influenza. Genf: World Health Organization; 2024. Guideline und Langfassung [LL2]
Behördliche und regulatorische Quellen
- European Medicines Agency: Alpivab (Peramivir) - Widerruf der EU-Zulassung am 20. November 2020. EPAR [RG1]
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Nutzenbewertungsverfahren zu Baloxavir marboxil bei Influenza und zur Postexpositionsprophylaxe, Beschlüsse vom 5. August 2021. Therapie; Postexpositionsprophylaxe [RG2]
Fachinformationen
- European Medicines Agency: Tamiflu (Oseltamivir) - Produktinformation. Fachinformation [FI1]
- European Medicines Agency: Xofluza (Baloxavir marboxil) - Produktinformation, aktualisiert am 20. Mai 2026. Fachinformation [FI2]
- GlaxoSmithKline UK: Relenza 5 mg/dose inhalation powder (Zanamivir) - Summary of Product Characteristics. Fachinformation [FI3]