Sehverlust, plötzlicher (Visusverlust, akuter) – Medizingerätediagnostik
Obligate Medizingerätediagnostik
- Ophthalmoskopie – zur Betrachtung des Fundus (Augenhintergrund), insbesondere Untersuchung der Retina (Netzhaut), der Papilla nervi optici (Sehnervenpapille) und der diese versorgenden Blutgefäße (Arteria centralis retinae mit ihren Aufzweigungen)
- Sehtest
- Tonometrie (Augeninnendruckmessung)
- Perimetrie (Gesichtsfeldmessung)
- Sonographie (Ultraschall) des Auges/der Augen (laut Deutscher Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin sollte der Ultraschall zur Primärdiagnostik bei plötzlichem Sehverlust gehören): anders als bei der Magnetresonanztomographie (MRT), kann der Patient sein Auge bewegen, sodass eine dynamische Untersuchung des Auges zusätzliche Informationen liefern kann; Untersuchung kann durch das geschlossene Augenlid oder weniger belastend für den Patienten bei lokaler Anästhesie (Betäubung) der Augenoberfläche durchgeführt werden.
Fakultative Medizingerätediagnostik ‒ in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Anamnese, der körperlichen Untersuchung, Labordiagnostik und der obligaten Medizingerätediagnostik ‒ zur differentialdiagnostischen Abklärung
- Computertomographie des Schädels (Schädel-CT) bzw. Magnetresonanztomographie des Schädels (Schädel-MRT) ‒ bei Verdacht auf eine zerebrale Ursache (z. B. transitorische ischämische Attacke (TIA), Apoplex (Schlaganfall) oder kortikale Blindheit)